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Rechnung ohne den Wirt gemacht?

Es gibt Leute, bei denen man meint, daß sie sich von Berufswegen der Wahrheit verpflichtet fühlten. Von wegen! Nur haben diese Leute vielleicht die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Es gibt heutzutage tolle Gerätschaften wie “Helmkameras”, auch “Actioncams” genannt. Das sind robuste Videokameras, die z.B. am Fahrradhelm, am Rahmen oder anderweitig am Kanu, Skifahrer oder eben Fahrrad angebracht werden. Natürlich ist auch eine Tonaufnahme dabei. Mit Diktiergeräten, Mobiltelephonen oder einigen MP3-Spielern sind auch Aufnahmen möglich. Ich finde Actioncams toll und praktisch, läßt sich doch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer dokumentieren und notfalls belegen. - Was passiert mit Leuten, die von berufswegen der Wahrheit verpflichtet wären, wenn eine Aufzeichnung belegt, daß ein Vorgang etwas anders war, als sie es dokumentierten?

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Der Nachhall des Nationalsozialismus

Es ist erschreckend, wie präsent die NS-Ideologie und die Folgen der NS-Politik noch sind. So feiern die GenossInnen noch heute den 1. Mai, den ihre Volksgenossen zum Feiertag erhoben hatten. Die omnipräsenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu durchbrechen, versuchen seit Jahren kleinere Gewerkschaften. Nun hat das Bundesarbeitsgericht der Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen.Die Töchter des DGB bleiben Monopolgewerkschaften. Auch die Standesordnung von Juristen oder Medizinern basiert auf Regeln der Nationalsozialisten. Viele Leute denken, das wären Relikte des Mittelalters. Von wegen! Es sind Überbleibsel der NS-Tyrannei. Eine Entnazifiz… - pardon - Liberalisierung wäre angebracht.
Das Großhamburggesetz von 1937 wirkt ebenso bis heute nach. Holsteinische Städte wie Altona oder Wandsbek sind Geiseln des Molochs Hamburg. Dafür ist das verarmte Lübeck weiterhin eine schleswig-holsteinische Stadt.Hatte der preußische Ungeist Schleswig-Holstein schon 1866 politisch ruiniert, vervollkommneten die Nazis das Werk. Noch heute sorgen die Erben eines ostelbischen Bauern, der sich 1864, 1866 und 1870 als Kriegstreiber betätigte, für den politischen Niedergang. Erinnert sei an Deutschlands mutmaßlich “faulsten Abgeordneten”. Auch hatten sich 1945 viele alte NS-Kader in Schleswig-Holstein niedergelassen. Erinnert sei an “Dr Sawade”.
Viele Lebensbereiche sind voll des nationalsozialistischen Ungeistes. Der Verkehr ist einer! Noch heute meinen viele, das Automobil hätte Vorrang vor allen anderen Verkehrsmitteln. “Die Straße ist für Autos da”, schallt es dem Radfahrer auf der Fahrbahn entgegen. Der Hitlerismus ist kaum auszumerzen.

Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet. (Auszug aus einer Presseerklärung des Reichsverkehrsministerium zur Einführung der RStVO mit Hinblick auf die Olympiade 1936)

Verächtlich wird die Bahn mit ihren Problemchen schlechtgeredet, während Staus hingenommen werden. Daß beim heißgeliebten Flugzeug, Hitler flog im Wahlkampf viel, lange Wartezeiten eingeplant werden müssen, fällt unter den Tisch. Der Verkehrskollaps durch das Armutsmodell Automobilität ist eine Folge des Nationalsozialismus. Nach dem Krieg wurde der Volkswagen weiterhin produziert und weiterentwickelt. Albert Speers Geist lebte in der Stadtplanung der 1950er und 1960er Jahre weiter. Heute leiden die Kinder an Asthma und Allergien, weil sie an vielbefahrenen Straßen leben. Auch in der Verkehrspolitikwäre Entnazifizierung geboten. Den ersten Schritt machte 1997 Matthias Wissmann, der die von Herbert Frahms Regierung 1977 restaurierte Allgemeine Radwegebenutzungspflicht aufhob. Es geht dabei um die Frage, ob eine Verkehrsmittelapartheid auf Kosten der Sicherheit der Radfahrer tragbar ist. Die Forderung nach der Absenkung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist ein Schritt zur Entnazifizierung.
Auch in der Sprache wirkt der nationalsozialistische Ungeist nach. Wir sprechen von Kraftfahrzeugen statt von Automobilen, von Fahrrädern statt von Velos oder Bicycles. Auch Worte aus anderen Bereichen wurden eingedeutscht, für das Grammophon steht trostlos “Plattenspieler”.
Abtreibungen nach der PID werden praktiziert. Euthanasie ist also noch aktuell. Auch die Medizin müßte entnazifiziert werden.
Am schlimmsten sind jedoch die Denkverbote und Tabus als Folge des “Dritten Reiches”. Die direkten Erben der nationalsozialistischen Ideologie sind die 68er. Sie sind links, so wie eigentlich auch der Völkische Sozialismus der NSDAP. Sie bestimmen in den Medien, in den Konzernen und in der Politik nach dem Marsch durch die Institutionen darüber, was gesagt werden darf oder politisch unkorrekt. Sie hatten die CDU von Martin Hohmann “befreit”. Dieser aufrechte Christ wurde Opfer einer sozialistischen Hetzkampagne. Alle politische Vernunft wird als “rechts” gebrandmarkt.”Rechts” nennen die Meinungsmacher alles, was sie für nationalsozialistisch halten. Stalins Propagandamaschinerie benannte den völkischen Sozialismus in Faschismus um. Dabei hat er mit Faschismus kaum etwas zu tun. Die modernen Linken verwenden weiterhin das Etikett Faschist für Nazi, damit sie nicht eingestehen müssen, daß auch die völkischen Sozialisten ihrem Lager entstammen. Deswegen ist der Wandel Horst Mahlers auch kein weiter Weg gewesen.
Blutrote Sozialisten sind heute die Erben der braunen Brut. Zog in der Weimarer Republik die SA durch die Straßen, machen das heute AntiFa und Autonome. Kluge Köpfe schuffen den Begriff der “Roten SA” für die AntiFa. In den Medien jedoch überdramatisiert wird die Rolle des braunen Geschmeisses in Deutschland. Die NPD wäre ohne den Verfassungsschutz sicher schon untergegangen. Aber die Braunen Sozialisten werden benötigt. Mit dem “Kamppf gegen Rechts” dienen sie den Linken zur Pöstchenbeschaffung. Der internationale Sozialismus fördert seine Vertreter mit Forschungsstellen “gegen Rechts” oder anderen Institutionen.
Die echte Entnazifizierung der Gesellschaft scheitert, weil der totalitäre sozialistische Geist weiter lebt. Sozialisten, egal ob völkisch oder international, bedrohen unsere Freiheit. Deshalb bedarf es eines Sozialistengesetzes. Aber auch ein Wiederbetätigungsgesetz mit Blick auf mögliche Nachfolger von NSDAP und SED sollte angedacht werden.

Im Ständestaat heißt es dann: Nazis und Kommunisten ins Lager! Die Infrastruktur dafür hatten sie zumindest schon geschaffen. Im Lager können diese Verirrten Seelen dann über Schulungen vielleicht gerettet werden. Im Gegensatz zu den Roten und den Braunen morden wir nicht.

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Christmette - Termin in Rendsburg?

Wo die Schwächen des Internets liegen, läßt sich bei der Recherche nach Terminen erkennen. Gibt die Seite von St. Michael noch 17:00 Uhr für die Messe an, so ist im Gemeindebrief von St. Martin davon nichts zu lesen. Die Erklärung liegt wohl darin, daß nach der Umstrukturierung des Pfarrbezirks die Seite von St. Michael erhalten blieb.Die Schwäche des Internets: Es treiben etliche Internetpräsenzen als Geisterschiffe darin umher.
Gut, daß ich noch mal nachgesehen hatte. Aber der Termin um 22 Uhr paßt nicht mehr in meinen Terminkalender. Ich grüble, ob ich in tiefster Not eine Messe der lutheranischen Ketzer besuche. Das nenne ich gelebte Ökumene.
Eine richtige Messe nach altem Ritus feiert ohnehin wohl nur die Pius-Bruderschaft in Hamburg. Die Amtskirchen sind vom Ungeist der Aufklärung und von den 68ern durchsetzt.

Ein Funktionär der Deutschen Zentrumspartei, der am Heiligen Abend die Kirche nicht besucht, wäre für mich politisch untragbar. Genauso wenig könnte ein Abtreibungsarzt Beisitzer im Bundesvorstand werden.

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Spikereifen - Ein erster Erfahrungsbericht

Nachdem ich im letzten Winter mit den normalen Marathon Plus 40-622 unterwegs war und nur zwei Stürze hatte - eigentlich waren es kontrollierte Abstiege -, war mür mich klar, für diesen Winter muß zumindest für das Vorderrad ein Spike-Reifen her.

Momentan ist es annähernd unmöglich, noch Winterreifen mit 28 Zoll für das Fahrrad zu ergattern. Als eigentlichen Winterreifen gibt es ohnehin nur den Continental TopContact Winter. Die anderen Winterreifen sind Spikereifen. Spikes sind an Fahrrädern erlaubt.
Eigentlich wollte ich vorne wie hinten den Schwalbe Snow Stud 40-622 anbringen. Aber der war schnell vergriffen. Nun bestellte ich für Vorne einen Schwalbe Marathon Winter 35-622, weil es eilte. Wenn das Vorderrad wegrutscht, ist ein Sturz vorprogrammiert.
Das Hinterrad muß allerdings wegen des Antriebs Grip haben. Bisher schlägt sich der Conti Touring Plus 42-622 wacke, aber ich versuchte dennoch, Ersatz für ihn zu beschaffen. Nun orderte ich bei mehreren Händlern nacheinander den Schwalbe Snow Stud 40-622 und erhielt jeweils die Nachricht, er sei nicht lieferbar. Da ich mit Kreditkarte oder über Paypal bezahlt hatte, brauchte ich die Vorkasse nicht fürchten. Das Geld kam jeweils zuverlässig zurück bzw. wurde nicht abgebucht.Ich ärgere mich inzwischen, daß ich nicht gleich zwei Marathon Winter bestellt hatte. Aber der Snow Stud wäre ein wenig günstiger geworden.
Inzwischen habe ich noch einen Conti Nordic Spike 12040-622 ergattern können. Er wurde laut benachrichtigung heute versandt. Wegen des fehlenden Reflexstreifens wollte ich ihn eigentlich nicht. Nun muß ich hinten nach § 67a StVZO zwei Katzenaugen anbringen oder mir noch zusätzliche Speichensticks organisieren. Der Reifen hat ein sehr grobes Profil, das bei Schnee hoffentlich einen guten Grip bieten wird, dazu helfen 120 Spikes. Die Lösung mit 240 Spikes wäre leicht teurer geworden, halte ich aber für überdimensioniert

Der Marathon Winter wurde leider zu wenig eingefahren. Schwalbe empfiehlt, den Reifen 40 km auf Asphalt einzufahren, damit sich die Spikes setzen. Schon heute mußte er sich beweisen. Die Erfahrungsberichte anderer Radfahrer bestätigten sich. Auf dem Rückweg hielt das Vorderrad trotz Eis sehr gut die Spur. Das Hinterrad brach auch nicht aus, obwohl da noch der “normale Conti” Touring Plus drauf ist.Die moderate Geschwindigkeit von 15 bis 18 km/h wollte ich auch noch nicht erhöhen. Der erhöhte Rollwiderstand war aber vernachlässigbar.

Daran müssen sich die Blechbüchsenführer auch noch gewöhnen. Wenn ein Radler sicher fährt, heißt das längst nicht, daß der Untergrund nicht vereist wäre. Ein Fahrrad mit Spikereifen ist im Winter im Einsatz sicherer unterwegs als die rund 1 t Blech und Plastik, mit denen auch Dritte gefährdet werden. Aber der letzte Winter 2009/10 hatte mir auch gezeigt, daß Spikes nicht zwingend notwendig sind, nur geben sie noch mehr Sicherheit.

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Angedrohte Polizei-Willkür auf der Hollerstraße

Heute fuhr ich ca. 16:30 auf der Hollerstraße, weil ich dringend in die Heimstraße sollte.Ich kam aus der Hollerstraße-West,fuhr wie gewohnt auf der Fahrbahn. Normalerweise wechsle ich dann auf den benutzungspflichtigen Radweg der B 203, obwohl man argumentieren kann, er sei schon bei guter Witterung mangels baulicher Trennung vom Gehweg unzumutbar. Sehbehinderte und alte Menschen können das Rot des Radweges schwer bis gar nicht vom Grau des Gehweges unterscheiden, wie ich aus Gesprächen weiß. Außerdem ist der Radweg nur ca. 1,6 m breit und trotzdem in beide Richtungen freigegeben. Es war ersichtlich, daß ich bei der Auffahrt auf den Radweg wegen der Schneemenge Probleme bekommen hätte. Während der Schwalbe Marathon Winter am Vorderrad sich in der Vinzierstraße und in der Hollerstraße-West bewährt hatte, hatte der Continental Touring Plus am Hinterrad ein paar mal Probleme mit dem Grip, wenn der Schnee locker und hoch war.

Zwischen JET und Wohlfühlcenter bemerkte ich ein Kfz neben mir und sagte, daß die den Sicherheitsabstand von 1,5 m einghalten sollten, ansonsten gäbe es eine Anzeige. Dann sah ich, daß es ein VW LT der Polizei war. Die beiden sichtlich Genervten zwangen mich in die Bushaltestelle beim Wohlfühlcenter. Dabei fühlte ich mich ziemlich bedroht, denn die drängten mich regelrecht ab, fast in den Schnee. Die wollten mir glattwegs erzählen, ich solle auf dem zugeschneiten Radweg fahren, weil dort die entsprechenden Verkehrszeichen stünden. Wenn ich mir nicht zutraute dort zu fahren, solle ich schieben. Ich verlangte nach einer polizeilichen Anordnung. Mir wurde dann nur gedroht, ich solle schieben, auf dem Radweg fahren oder mein Fahrrad würde beschlagnahmt. Die Beschlagnahme kann laut Landesverwaltungsgesetz nur erfolgen, wenn eine Gefahr vorliegt. Da ich kein Fixie ohne Bremse, sondern ein nach StVZO ausgestattetes Fahrrad und nach deutschem Recht fahre, stellt weder mein Rad noch stelle ich eine Gefahr für die Sicherheit dar. Denen ging es nur um die Umsetzung nationalsozialistischer Verkehrspolitik, was ich leider auch aussprach. Bedauerlicherweise hatte ich nicht erwidert, daß ich wegen des Fußgängeraufkommens und der schmalen Räumung nach § 25 (2) StVO auf der Fahrbahn schieben müßte.

Hatte ich vor kurzem noch gelobt, daß unsere Landespolizei nun endlich die Rechtslage verstanden hätte und aufgeklärte Radler in Ruhe läßt, muß ich feststellen, daß die Kunde über die Fahrradnovelle der StVO von 1997 (sic!) wohl noch immer nicht alle Polizeibeamte erreicht hat.  Ich überlege, ob ich einen Widerspruch gegen eine Polizeiliche Anordnung sowie eine Beschwerde schreiben sollte. Da Wiederholungsgefahr besteht, muß ich wohl zum Buhmann werden und handeln. Es geht um Freiheit und Recht! Über die Mitgliedschaft im ADFC bin ich rechtsschutzversichert.

Das Rechtliche

Seit der Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung von 1997 sind Fahrräder als Fahrzeuge den Automobilen rechtlich gleichgestellt. Da Radwege sich als gefährlich erwiesen habe, müssen Fahrradfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren (§ 2 (4) STVO). Ausnahmsweise dürfen Straßenverkehrsbehörden eine Radwegebenutzungspflicht anordnen, wenn sowohl eine Gefahrenlage nach § 45 (9) StVO besteht, dazu urteilte neulich das Bundesverwaltungsgericht, als auch die Zumutbarheit des Radweges nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung z § 2 Abs. 4 Satz 2 gegeben ist.Es muß folglich kaum ein Radweg noch benutzt werden.
Selbst wenn ein Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen ist, muß er längst nicht zwingend benutzt werden. Der Radweg muß fahrbahnbegleitend, stetig im Verlauf, benutzbar und zumutbar sein. Der Bundesgerichtshoft hat in einem Urteil zur Räum- und Streupflicht der Kommunen entsprechendes angemerkt:

Unabhängig davon, daß das Radfahreraufkommen bei schlechtem Winterwetter ohnehin deutlich geringer ist, ist zu bedenken, daß Radfahrer, sofern zwar nicht der Radweg, wohl aber die daneben oder in der Nähe verlaufende Fahrbahn geräumt oder gestreut ist, die Fahrbahn benutzen dürfen. (BGH, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03)

Das ist ist ein Hinweis darauf, daß nach Auffassung des Bundesgerichtshofes auch die angeordnete Benutzungspflicht kein Fahrbahnverbot beinhaltet, wie etwa der Abteilungsleiter in der Hamburger Innenbehörde Schubert es behauptet. Auch das Bundesverkehrsministerium deutet in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 Abs. 4 Satz 2 an, daß die Verkehrszeichen, die eine Radwegebenutzungspflicht nicht wie das Zeichen 254 StVO “Verbot für Fahrradfahrer” ein Fahrbahnverbot beinhalten. Unter Randnummer 23 finden wir Folgendes:

Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen
sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder
(vgl. Definition des Übereinkommens über den
Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 11 S.
809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit
Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer
Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung
des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles
unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den
Radweg nicht benutzen;

Davon abgesehen war der Radweg der hollerstraße schon dadurch unzumutbar, daß in Bereichen, woh Rad- und Gehweg direkt nebeneinander verlaufen, der Lenker in den Gehweg hineingeragt hätte. Die Mitbenutzung des Gehweges ist unzulässig. Außerdem muß der Radfahrer einen Sicherheitsabstand zu den Fußgängern wahren.

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Perspektiven für den Eiderpark?

Der Eiderpark war mal wieder ein Thema. Schon im September hatte ich hier ein paar Vorschläge gemacht.

Muß die Innenstadt wirklich leiden, wenn es dem Eiderpark gut geht? Ich behaupte nein. Es muß nur eine bessere Verknüpfung geschaffen werden. So könnte eine Straße über das Gelände der ehemaligen Rüdelkaserne den Weg zwischen Innenstadt und Eiderpark verkürzen. Der Bahnanschluß sollte auch mit in die Planungen einbezogen werden.
Übrigens profitieren Geschäfte in der Nähe von Wohnräumen von einem Trend seit Einführung der “Ökosteuer”. Immer häufiger verzichten Familien auf den Zweitwagen und erledigen Besorgungen zu Fuß, mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad. Automobilität ist ein Armutsmodell, Rendsburg ist arm; deswegen läuft der Trend in Rendsburg erst langsam an. Außerdem ist die Verkehrsinfrastruktur noch zu Automobil-orientiert. Da bedarf eines Umdenkens. Die gut belegten Fahrradbügel am Schiffbrückenplatz und am Schloßplatz belegen den Bedarf. Das sind die Konsumenten, die nach dem Arztbesuch oder anderen Erledigungen in der Innenstadt einkaufen. Jedoch ist die Innenstadt mit dem Fahrrad relativ schlecht zu erreichen.

An einer mangelhaften Zufahrt für den Radverkehr krankt auch der Eiderpark. Die unzumutbaren Radwege der Friedrichstädter Straße sind nicht mehr benutzungspflichtig. Die guten Abstellbügel sind aber von der Fahrbahn aus schlecht erreichbar.

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Erbakan (Mili Görüs) im WELT-Interview

Dieses Interview in der WELT sollte jeder Rendsburger lesen! Denn es zeigt auf, wie Mili Görüs tickt. Und Mili Görüs steckt hinter dem Verein, der Träger der Centrum Moschee Rendsburg ist. - Sicher, nicht jeder Mohammedaner, der in diese Moschee geht, gehört Mili Görüs an. Aber die Eliten des Vereines. Jene sind die Multiplikatoren, die diese kruden Thesen verbreiten und in einer Moschee eine Basis haben.

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“Radwege” für Pannenflicken 2010 nominiert

Jährlich verleiht die bundesweit tätige radverkehrspolitische Initiative Cycleride den Schmähpreis Pannenflicken. Nachdem die Stadtverwaltung nur sehr wenige Radwegebenutzungspflichten aufhob und die Kreisverwaltung keinerlei Anstalten macht, geltendes Recht umzusetzen, hatte ich zu Nominierungen für den Pannenflicken 2010 aufgerufen; ich selbst habe auch ein paar Photos eingesandt. (Die Texte stammen nicht von mir!)

Damit auch klar wird, daß die nominierten “Radwege” aus der Region nicht zwingend die einzigen Todesfallen  sind, möchte ich hier noch mindestens ein Beispiel aus Schacht-Audorf liefern, das ich aus Zeitgründen nicht nominiert hatte.

Schacht-Audorf, schmaler kombinierter Geh- und Radweg (Z. 240 StVO)

Die VwV-StVO zu § 2 verlangt für innerörtliche gemischte Geh- und Radwege eine Mindestbreite von 2,5 m.  Und damit das blaue Gebotsschild Zeichen 240 StVO, das auf einem gemischten Geh- und Radweg eine Benutzungspflicht aordnet, aufgestellt werden darf, muß nach § 45 IX StVO eine Gefahrenlage vorliegen. Da schmale Radwege gefährlich sind (vgl. z.B. BASt V 184), ist es ein Hohn, daß die Straßenverkehrsbehörde des Kreises weiterhin Radfahrer auf solche Wege zwingt. Dank des von der Rechtsprechung geschaffenen Begriffes der Unzumutbarkeit, dürfen Radfahrer vermutlich mit Richtersegen die Radwegebenutzungspflicht in jener Schacht-Audorfer Straße ignorieren und sicher auf der Fahrbahn fahren.

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Radwegebenutzungspflichten sollen die Ausnahme darstellen

Erfreuliches ist der aktuellen Radwelt dem Mitgliedermagazin des ADFC auf Seite 9 zu lesen (adfc RADWELT okt.nov 5.10, 9). Das Bundesverkehrsministerium hält das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes für richtig. Demnach dürfe die Radwegebenutzungspflicht nur “bei einer besonderen örtlichen Gefahrenlage” angeordnet werden. Das leitete das Gericht aus dem § 45 IX StVO ab. Diese Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums dürfte dem Bundesverwaltungsgericht die teleologische Auslegung erleichtern.
Neben dem § 45 IX StVO ist auch die Zumutbarkeit des Radweges ein Kriterium, ob an einem Radweg die Benutzungspflicht angeordnet werden darf. Er muß stetig in seinem Verlauf sein, Mindestbreiten vorweisen, Sicherheitsräume bieten, baulich klar vom Gehweg getrennt sein, darf das Material nicht gefährden … und vor allem darf er nicht neben einem schmalen Gehweg verlaufen. So muß ein Einrichtungsradweg als Hochbordversion direkt neben dem Gehweg mindestens 1,5 m breit sein. Das ist alles in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 festgelegt.
Aber selbst da, wo mit den Zeichen 237, 240 oder 241 eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet wurde, muß dieser Radweg nicht zwingend benutzt werden. Denn die Rechtsprechung setzt voraus, daß der benutzungspflichtige Radweg fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist. Die parkende Dose, die Baustelle oder die Mülltonne auf dem Radweg machen diesen unbenutzbar. Fahrbahngeleitend bedeutet unter anderem, daß ein Linksabbiegen problemlos möglich ist und der Radweg nicht mehr als 5 m von der Fahrbahn abgesetzt ist. Einige Autoren sagen sogar, daß eine verzögerte Ampelschaltung für den Radweg eine Benachteiligung darstellt, die den fahrbahnbegleitenden Charakter des Radweges aufhebt.

Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu ¤ 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317).
In der NJW 2005, 396-399 sowie in der NZV 2004, 61 wird das Thema im Zusammenhang mit Fahrradtaxen
aufgearbeitet. Auch das OLG Dresden urteilte in diesem Sinne, als es im Februar 2004 ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig wegen unerlaubter Personenbeförderung aufhob (OLG Dresden, Beschluss vom 11. 10. 2004, Az. Ss (OWi) 460/04, NStZ-RR 2005, 24 und NJW 2005, 452).

Quelle: pdeleuw.de

Radwegebenutzungspflichten

Es sind einfach schon zuviele Fahrradfahrer unnötig verletzt oder gar getötet worden. Deshalb darf es keine Zwangsbeglückung mit diesen gefährlichen Sonderwegen geben. Wer sich gefährden will, soll fahrbahnbegleitende Radwege benutzen dürfen (vgl. § 2 IV StVO), aber nicht dazu gezwungen werden. Wer weiterhin Radwege an Straßenzügen fordert oder baut und daran willkürlich Benutzungspflichten anordnet, ist ein potentieller Mörder und muß sich unterstellen lassen, in der geistigen Nähe des Nationalsozialismus zu stehen. Denn dieser forderte verkehrspolitisch, daß das fortschrittliche Kraftfahrzeug nicht durch Fahrräder auf der Fahrbahn belästigt werden solle.
Und wer den Unterschied der Modalverben “müssen” und “dürfen” nicht versteht, sollte ohnehin nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dieses intellektuelle Defizit oder zumindest Regelunkenntnis weisen aber zuviele Verkehrsteilnehmer auf.

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Wende in der Islam-Debatte?

Seit Sarrazin sein wissenschaftlich fundiertes Buch herausgegeben hat, gibt es eine Wende in der Islam-Debatte. Bisher wurden Islamkritiker gerne als islamophobe Rechtspopulisten abgetan. Zu dem Buch Sarrazins, welches ich noch nicht gelesen habe, kann ma stehen wie man will, aber den koranischen Islam müssen wir als freiheitsliebende Demokraten ablehnen, genau wie den nationalen und den internationalen Sozialismus. In der FAZ hatte sich Ende September Karl Doehring zu der Unverträglichkeit von Islam und und Grundgesetz geäußert. Nach der Rede Wulffs meldete sich in der Saarbrücker Zeitung ein Islamwissenschaftler zu Wort. Und Matthias Matussek bringt ein Beispiel, das belegt, wo der Unterschied zwischen islamischer und abendländischer Tradition liegt.

Nachtrag: Auch in der FAZ gibt es einen Beitrag zum Rassismus. Sehr lesenswert!

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Nachlese SHMF

Ich bin den geneigten Lesern noch schuldig, über meine letzte beiden Besuche von Konzerten des SHMF 2010 zu berichten.

Eigentlich bin ich kein Freund von Liederabenden. Ich brauche das große Orchester (”Viel Ramtata”). Aber Schuberts Winterreise fand ich dann doch ganz nett. Nie langweilig. Ob Matthias Goerne und Christoph Eschenbach nun gut waren oder nicht, kann ich mangels Vergleich nicht  bewerten. Aber mir hat es gefallen.

Am 29. August war ich zum Abschlußkonzert in Kiel. Schon viel zu lange hatte ich keine Sibelius-Sinfonie mehr gehört. Alan Gilbert und das NDR SO interpretierten die Siebte sehr schön. Das war aber noch nicht der Höhepunkt. Ein Gong sowie etliches weiteres Schlagwerk wurden nach der Pause für Mahlers “Lied von der Erde” benötigt. Und Thomas Hampson und Peter Seiffert spendeten zwei Weltklassesolisten ihre Stimmen für dieses Meisterwerk. Auch diese verkappte Sinfonie Mahlers verwaltete das NDR SO nicht einfach, sondern zelebrierte diese wunderbare Musik.

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Aufhebung von 20 Radwegebenutzungspflichten in Rendsburg?

 Radwegebenutzungspflichten

Ich habe mir die Auflistung der Stadtverwaltung jetzt mal angesehen.

Röhlingsweg (südliches Ende) - dringend überfällig, ZU SCHMAL (z. 241), aber wieso nur südliches Ende?
Nobiskrüger Allee - 30-Zone mit Z. 241?! - § 45 Ic StVO
Augustenburger Straße - Z. 240 an schlechtem Gehweg.
Johannes-Brahms-Straße - 30-Zone mit Streifen. - § 45 Ic StVO
Tulipanstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Elefantenstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Arsenalstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Paradeplatz (Platz und Ringstraße) - sehr gut! Sollte aber aber “Fahrrad frei an breite Gehwege, da Kofsteinpflaster.
Stadtpark (bis auf Bereich ab Brammer Damm Brücke) - Da ist eine kaum benutze Fahrbahn, aber am Gehweg war Z. 240.
Prinzessinstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Prof.-Koopmann-Straße - Längst überfällig! Kaum baulich getrennt Z. 241 vor 30-Zone.
Richthofenstraße - Überfällig! Z. 241 an viel zu schmalem Radweg.
Mastbrooker Weg - Eine Seite “Fahrrad frei”, andere Seite Radfahrstreifen, andauernd beparkt.
Ostlandstraße - Albernes Z. 241 in Wohngebiet.
Breslauer Straße - Albernes Z. 241 in Wohngebiet.
Friedrichstädter Straße Z. 241, Radweg schmaler als Lenker!
Büsumer Straße - Z. 240 an schlechtem Gehweg.
Rotenhöfer Weg - War nur “Fahrrad frei” in 30-Zone. Der nicht benutzungspflichtige Radweg war durch die Beschilderung teilweise Gehweg, der für Fahrradfahrer frei gegeben war.

Es sind also keine 20 Radwege, an denen die Benutzungspflicht aufgehoben worden wäre. Zum Großteil handelt es sich um Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben waren. Erst jubelte ich über die Vernunft der Rendsburger Straß0enverkehrsbehörde, dann zog Ernüchterung ein.

Gehweg mit Zusatzzeichen “Fahrrad frei”

Mogelpackung? Der Straßenverkehrsbehörde traue ich soviel Unverfrorenheit nicht zu. Aber die muß schließlich unsere in Sachen Radverkehr inkompetente Landespolizei anhören. Wollten unsere schlecht informierten Polizisten kein Bundesrecht umsetzen? Dann dürften wir sie als Verfassungsfeinde bezeichnen. Es geht schließlich um das Recht der Fahrradfahrer auf Mobilität und körperliche Unversehrtheit. Radfahrer dürfen nicht zum bloßen Vorteil von Blechbüchsen benachteiligt werden. Radwege sind inzwischen nur nochdazu da, die Fahrbahn für Autistenvon Radfahrer freizuhalten. Daß dieselben Autisten dann an der nächsten Einmündung den vorrangberechtigten Radfahrer umfahren, gilt als Kollateralschaden in diesem Krieg um Bewegungsräume.

Ermessensfehlgebrauch? Um eine Radwegebenutzungspflichtanordnen zu dürfen, muß nach Rechtsprechung und § 45 IX StVO die Radfahrt auf der Fahrbahn gefährlicher als auf dem Radweg sein. Und außerdem muß der Radweg die Mindestkrerien der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung erfüllen.Davon darf nicht abgewichen werden. Spätestens in der zweiten Instanz werden derartig mörderische Radwegebenutzungspflichten an unzumutbaren Radwegen aufgehoben.
Ein Beispiel aus der rechtsprechung bietet ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen VG vom 23.09.2003 - 3 A 275/02, NordÖR 2004 S. 217 oder NZV 2005, 221. Das Gericht untersagte einer Gemeinde bzw. StVB die Anordnung der Benutzungspflicht an einem neuen, nach Mindestkriterien gebauten gemeinsamen Geh- und Radweg mit dem Hinweis auf § 45 IX StVO.

Es kommt nicht nur auf die Breite an, sondern auch auf die Sichtbeziehungen an Einmündungen, auf die bauliche Beschaffenheit der Auffahrten ebenso. Dazu kommt, daß an Einmündungen und häufig frequentierten  Ein- und Ausfahrten besondere Markierungen angebracht sein müssen. Laut Studie von 2009 (BASt V 184) sind Radwege, an denen die Mindestmaße unterschritten werden, besonders gefährlich.

Einrichtungsradweg (Z. 237, 241 StVO): Mindestens 2 m lichte Breite, mindestens jedoch 1,50 Breite des Radweges (vgl. VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2)
Zweirichtungsradweg: mind. 2,4 m lichte Breite, Mindestbreite jedoch 2 m (Legalisiertes oder gar erzwungenes Geisterradeln; linksseitige Freigaben oder Anordnungen sollen wegen der Gefahren vermieden werden.)
Gemischter Geh- und Radweg (Z. 241 StVO): innerorts mind. 2,50 m, außerorts 2 m

 ”Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B.kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.” (Rn 22)

Eine Abweichung vom Mindestmaß ist folglich in längeren Bereichen nicht zulässig. Mit Engstellen sind wohl eher einzelne Bäume oder Ampelmasten gemeint sein. Wer aber einen ampelmast mitten auf dem Radweg installiert, nicht sichert und dann auch noch eine RWBP anordnet ist entweder nicht ganz dicht oder anderweitig merkbefreit (z.B.Hollerstaße Ecke Berliner Straße in Büdelsdorf). Auch darf der Gehweg nicht zu schmal sein.

Es dürfte keine RWBP an irgendeinem Rendsburger Radweg geben. Denn es gibt an keiner Rendsburger Straße einen fahrbahnbegleitenden Radweg, der die baulichen Mindestkriterien erfüllt. Und wenn mal ein kurzes Stück breiter als 1,50 m ist, dann wurde es auch rechtswidrig für Geisterradler freigegeben. Stetigkeit ist kaum gegeben. Und ein beständiger Wechsel zwischen Fahrbahn und Radweg, weilmal ein kurzes Stückchen wie an der Flensburger Straße stadtauswärts breit genug ist, gilt als unzumutbar.

 Beispiele für bestehende rechtswidrige RWBPen
(angesichts der baulichenUnzumutbarkeit bleibt § 45 IX StVO) unberücksichtigt.)

  • Thormannplatz in Ri. Gerhardstraße (Z. 241): kein stetiger Verlauf, Breite unter 1,5 m, kein Sicherheitsraum zu Parkbuchten, Gehweg trotz Geschäften sehr schmal.
  • Gerhardstraße an der Ecke zur Eckernförder Straße (Z. 241): beginnt im Nirgendwo, kein stetiger Verlauf, zu schmal, keine Aufstellfläche an der Ampel, keine Sicherungen an Einmündungen, schmaler Gehweg,Fassaden verschlechtern Sichtbeziehungen
  • Eckernförder Straße (Z. 241): auf weiten Strecken zu schmal, schlechte Führung an Bushalt, viele Absenkungen an Ausfahrten
  • Fockbeker Chaussee (Z. 241): zu schmal, stadtauswärts enge Führung an Parkbuchten ohne Sicherheitsraum, schlechte Führung an Bushalt, keine Aufstellräume an Ampeln
  • Hollesenstraße: tw. zu schmaler Radweg mit ca. 1,1 m Breite neben schmalem Gehweg, schlecht an Bushaltestellen geführt, fahrbahnbegleitender Charakter in Richtung An der Bleiche nicht gegeben.
  • Schleswiger Chaussee zwischen Fockbeker Caussee und Flensburger Straße (Z. 241): gefährlicher Zweirichtungsradweg, viele Ausfahrten und Einmündungen, zu schmal
  • Flensburger Straße und Schleswiger Chaussee ab FLer Str. bis Ostlandstraße: zu schmal, zu enge Führung an Parbuchten ohne Sicherheitsraum, schlechte Sichtbeziehungen, schmaler Gehweg, trotz tw. Neugestaltung kaum Aufstellfläche an Ampeln
  • Schleswiger Ch. ab Ostlandstraße: Zweirichtungsradweg zu schmal(?), Gehweg schmal, bei real Materialgefährdung, vor Kreisverkehr unstete Führung mit Seitenwechseln, tw. Radverkehrsführung illegal links gegen den KreisverkehrZ. 254
  • An der Bleiche: schlechter Zweirichtungsradweg (zu schmal?), ab Altstadtschule nicht fahrbahnbegleitend
    und mit hoher Kante und unnötigem Z. 254 Verhinderung der Weiterfahrt auf der Fahrbahn z.B. in Richtung Rathaus
  • Alte Kieler Landstraße (Z. 241): zu schmaler Radweg neben schmalem gehweg, kein Sicherheitsraum zu Parkbuchten, schlechte Sichtbeziehungen an Einmündungen
  • Kieler Straße (Z. 241): zu schmaler Radweg neben schmalem gehweg, kein sicherheitsraum zu Parkbuchten, schlechte Sichtbeziehungen an Einmündungen
  • Kaiserstraße (Z. 241 bzw. 240): zu schmaler radweg auf der einen, schmaler gemischter Geh- und Radweg auf der anderen Seite, mieser Zustand, schlte führung und Auffahrmöglichkeitzen an Ampeln
  • u.v.m.

Nach Aufhebung der Benutzungspflicht müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, dürfen sich aber freiwillig weiterhin auf dem baulich vorhandenen Radweg gefährden. Durch die Zwangsgefährdung (=Radwegebenutzungspflicht) betroffene Bürger können Widerspruch gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht einlegen oder die Aufhebung beantragen. Musterschreiben gibt es im Internet. Für den Widerspruch gegen verkehrsrechtliche Anordnungen ist nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes derzeit nicht gesichert, ab wann die Frist denn gälte. Somit ist egal, ob das Verkehrszeichen schon länger als ein Jahr dasteht, bis ein Gericht feststellt, ab wann die Jahresfrist denn gilt.

Schlechte Radverkehrsanlagen können noch bis Ende Oktober für den “Pannenflicken” der Initiative Cycleride nominiert werden. Es müssen nur Bilder, eine Beschreibung sowie nach Möglichkeit eine Ortsbeschreibung (z.B. mit Google Maps) an die angegebene Emailadresse gesandt werden.

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Eiderpark

Gestern jammerten der Verwalter des Eiderparks und der Geschäftsführer der famila-Gruppe über eingeschränkte Möglichkeiten und baten angesichts der Entwicklung um ein Überdenken des Beauungsplanes. Es besteht der Wunsch nach Vergrößerung der Verkaufsflächen.

Vielleicht kann man dem Eiderpark aber auch durch eine bessere Verkehrsanbindung helfen. Mein Vorschlag ist, daß geprüft wird, ob vom Haupttor der ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne zum Kreisverkehr der Friedrichstädter Straße die notwendige Infrastrukur für eine Querverbindung von Schleswiger Chaussee und Friedrichstädter Straße besteht, die weiterverwendet werden könnte. Derzeit ist der Eiderpark in der Friedrichstädter Straße aus Sicht der Innenstadt nur über Fockbeker Chaussee oder die WykerStraße erreichbar. Auch für Fußgänger und Radfahrer gibt es keinen - mir bekannten - kürzeren Weg. Über das Gelände der ehem. Kaserne wäre der eiderpark aber z.B. aus der Ostlandstraße fußläufig schnell erreichbar. Auch der heimweg aus dem Cheyenne Club könnte sich für vieleJugendliche verkürzen, da der Loher Weg (”Panzerbrücke”) die Büsumer Straße mit dem angesprochenen Kreisverkehr verbindet.

Die vorhandene Infrastruktuktur dürfte  recht alt aber solide sein. Sie ist auf Panzer (Gepard/Roland) ausgelegt. Wenn ohne weitere größere Investitionen diese Infrastruktur nutzbar sein sollte, könnte diese Lösung den Menschen in Mastbrook, aber auch anderen Rendsburgern den Weg zum Einkauf verkürzen.

In Verbindung mit dem Wanderweg auf der alten Trasse nach Hohn kann dieser neue Weg über das Gelände der Kaserne auch Seemühlen enger anbinden. Ein vorgeschlagener Bahnhof Rendsburg-Nord auf dem Gelände der Kaserne kann den Eiderpark z.B. aus Schülldorf schnell erreichbar machen. eben der besseren Erreichbarkeit des Citti-Parkes in Kiel wäre also am anderen Ende der Eiderpark an diese Bahn angeschlossen. Und vor allem dürfte die Infrastruktur auf dem Kasernengelände weitestgehend vorhanden sein, so daß der investive Aufwand minimiert werden kann. - Warum nicht ein privater Bahnhof der Investoren, die auch hinter dem Eiderpark stehen?

Und umgekehrt ist die Innenstadt dann auch aus Rendsburg-Nord, Seemühlen oder Fockbek besser zu erreichen. So profitieren alle: Investoren, Kaufleute in der Innenstadt wie im Eiderpark und die Bürger.

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Oranger Wahnsinn

Da will ein gewisser Klaus Brunkert aus der orangen Partei der Beliebigkeit am 23. September 2010 dem Hauptausschuß vorschlagen, die Stadt solle Klaus H. Schädel verklagen. Klaus H. Schädel hatte offen die Vetternwirtschaft angeprangert. Diese zeigte sich insbesondere in den veröffentlichten Gefälligkeiten des Lokalreporters Jan F. Schönstedt für die Breitner-Unterstützer. Es heißt im Volksmund: Getroffene Hunde bellen. Für mich stellt sich die Frage, wieso Klaus Brunkert nun kläfft. Er unterstellt dem Bürgermeisterkandidaten Klaus H. Schädel, dieser hätte dem Rat Korruption unterstellt. Dabei wagt der Hauptausschußvorsitzende sich nicht, eine private Klage gegen Klaus H. Schädel einzureichen. Wie in der unter der FDJ-Bezirkssekretärin gleichgeschalteten orangen Partei üblich, will er sein Prozeßrisiko sozialisieren. Nun sollen die Rendsburger Steuerzahler für das Kläffen des Hauptausschußvorsitzenden aufkommen.

Die christlich-soziale “außerparlamentarische Opposition” - der Stadtrat ist kein Parlament - verlangt den Rücktritt des Hauptausschußvorsitzenden Klaus Brunkert.

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Mitbewerber Mensing

Herr Mensing ist übrigens ansonsten ein sehr netter Mensch. Und wenn noch mehr Menschen wie er oder Klaus H. Schädel den Hintern hochbekämen, anstatt nur zu meckern, dann käme Deutschland auch wieder  voran!