Archiv der Kategorie Sonstiges

Wahre Freunde und Helfer

Gestern war ich nach einer Erkundungstour zwischen Schülldorf und Rade ziemlich KO. Aus der Konrad-Adenauer-Straße kommend - deren Induktionsschleife noch immer Radfahrer diskriminiert - bog ich links ab und fuhr entgegen meinen Gewohnheiten auf den Radweg. Nach der Kurve stand da plötzlich ein Bus der Polizei quer, die sich anscheinend mit einem MoFa-Fahrer beschäftigten. Mir entfleuchte selbstironisch, daß, wo ich mal einen Radweg benutzte, dieser unbenutzbar gemacht würde. Lautes Denken ist bewußtes Denken. Es kam zu meiner Überraschung ein “Wir dürfen das” von den Polizisten. “Nein, das kostet 30 €*”, erwiderte ich sarkastisch, nachdem ich auf die Fahrbahn gewechselt war. Aus der Ferne hatte ich noch spontan zwei Photos** gemacht, als ich die Auffahrt zum Eiland erreicht hatte.

Bei diesen Polizisten muß ich mich bedanken, sie hatten verhindert, daß ich mich auf dem Radweg unnötig gefährde, auf den ich in einer schwachsinnigen Minute gewechselt war. Gerne dürfen sie jeder Zeit Radwege unbenutzbar machen. Nur sagt leider das Gesetz etwas Anderes, sie dürfen den exklusiv den Fahrradfahrern gewidmeten Sonderweg nur im Einsatz befahren und beparken. Und “Einsatz” ist ziemlich eng definiert.

* Bei den 30 € täuschte ich mich.  Das Beparken des Radweges kostet nur 15 €, mit Behinderung 25 €.

** Die Photos stelle ich natürlich noch hier herein.

Wieso “pöbeln” Radfahrer?

Seit einiger Zeit grüble ich, wieso ein ruhiger, fast phlegmatischer Typ wie ich auf dem Rad zur aggressiven Wildsau werden kann. Das häufigste Wort, daß mir gegenüber den Gefährdern entfleucht, ist “Proletenschwein”, dicht gefolgt von “Nazi”. Die Titulierung als Prolet folgt wohl aus der Kenntnis, daß fast nur Bildungsverweigerer auf Automobilität im innerörtlichen Bereich setzen, und daß Automobilität ein Armutsmodell ist, wie der Geograph Mohnheim feststellt.
Was treibt aber Mountainbiker dazu, einer Ärztin den Stinkefinger zu zeigen? Oder einen Alltagsradler wie mich, dem Gegenüber zu sagen, was er ist? Andere Radler klopfen auf das Autodach oder spucken es an. Liegt es am Fahrrad an sich? Nein, Ursache ist erst einmal das Fehlverhalten oder Regelunkenntnis des anderen Verkehrsteilnehmers, der zu eng überholt oder z.B.in einer freigegebenen Einbahnstraße pöbelt. Dem Hupen und Pöbeln der Automobilisten sind insbesondere Fahrradfahrer auf der Fahrbahn ausgesetzt. Es sind aber genau die Regelkundigen, die auf der Fahrbahn radeln oder die freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung nutzen. Im Regelfall haben sie im Gegensatz zum Autisten gegenüber ihre Führerscheinprüfung im ersten Anlauf bestanden, nicht wenige haben einen akademischen Grad.
Nun gefährdet den Radfahrer zum x-ten Mal ein Regelunkundiger an einem Tag.Im Gegensatz zum faulen Dosisten hat der Radfahrer sein Fahrrad selbst angetrieben. Er hat sich sportlich betätigt und sein Hormonhaushalt sieht anders aus. Dazu kommt dieAngst während der Gefährdung: Da ist eine unverantwortliche Person mit ihrer Waffe - Kfz töten mehrere Hundert Menschen pro Jahr, mehr als durch Schußwaffen getötet werden! - und bedroht den Radfahrer, der ohne schützende Blechhülle unterwegs ist. Da ist das Brüllen nur instinktive Notwehr, genau wie das Klopfen oder notfalls Treten gegen das Armutsmodell. Die nach StVZO vorgeschriebene “helltönende Glocke” nimmt der Autist in seiner Blechbüchse nämlich nicht wahr.

Was bleibt dem Radfahrer, bevor er dem aussteigenden Autisten tatsächlich mal die Fresse poliert oder in das Auto schießt? Soll er Stinkbomben werfen, um seine Aggression abzubauen?  Es bleibt nur das Training der eigenen Beherrschung, um auch gegenüber Asozialen cool zu bleiben. Der Radfahrer muß sich verkehrspolitisch engagieren und für Aufklärung sorgen. Dann nimmt die Zahl der Gefährder und Pöbler ab, damit auch die Ursache für die Aggressionen.

Der Autor dieser Zeilen beschränkt sich auf das Brüllen von Wahrheiten. Nur zwei Mal traf er mit der Linken die Flanke zu eng überholender Automobile. Einmal bekam ein Golf einen Tritt ab, weil der Autor abgedrängt wurde und vom Pedal abrutschte; so nah stand der dunkle Golf eines Schleswigers, der nur ausstieg, um sein Blech auf Schäden zu prüfen.

Bürgermeisterkandidat für Rendsburg

Eigentlich hatte ich mich damit abgefunden, daß Andreas Breitner weiterhin Rendsburger Bürgermeister bleibt. Er ist ganz nett, bürgernah und für konstruktive Kritik empfänglich. Vor ein paar Wochen machte ich mir ein paar Gedanken zu der Amtsführung des Amtsinhabers. Für mich persönlich wichtige Themen wie die Erhaltung des Theaterstandortes Rendsburg auch als Opernaufführungsort kann sicher ein medial präsenter Andreas Breitner besser vertreten, auch wenn er ein Sozi ist.

Am Donnerstag vorletzter Woche kam der Anruf von Klaus Schädel, der in Ahrensburg fast 13% und in Bad Oldesloe mangels ausgiebigen Wahlkampfs 1,8% geholt hatte. Für die Wahl in Bad Oldesloe hatte ihn der Vorstand des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Deutschen Zentrumspartei unterstützt. Klaus Schädel eröffnete mir, daß er sich am Vormittag die Formulare für die Unterstützungsunterschriften im Rendsburger Rathaus bestellt hätte. Da ich aus Telephonaten wußte, daß Klaus Schädel und ich politisch sehr ähnlich ticken, bin ich natürlich erfreut. Der erfolgreiche Unternehmer ist das Beste, was Rendsburg in seiner angespannten Finanzlage passieren kann.

Ich schrieb per Email Herrn Wilken (Modernes Rendsburg) an, schon um darauf hinzuweisen, daß das ZENTRUM hier schafft, was die orange “C”DU nicht auf  die Reihe bekommt. Außerdem hatte ich mir Unterstützung durch die Ratsfraktion erhofft. Immerhin suchten die Liberalen verzweifelt einen Kandidaten, nachdem Herr Brumm durchgefallen war. Die politische Mitte muß schließlich zusammenhalten. Zwar steht eine Reaktion seitens Herrn Wilkens aus, aber Folgetag meldete sich ein nicht unbedeutender Journalist bei Klaus Schädel.

Was wir nun noch brauchen, sie die letzten der 155 Unterstützungsunterschriften, die bis Mitte Juli gesammelt werden müssen und Geld. Das ZENTRUM hat leider keine Ratsfraktion in Rendsburg, auch wenn 2008 die Chance bestand, zumindest mich in den Rat zu wählen. Daher muß Klaus Schädel als parteiloser Einzelbewerber antreten. Spenden für den Wahlkampf können zweckgebunden an den Landesverband Schleswig-Holstein der Deutschen Zentrumspartei gerichtet werden. Spenden an das ZENTRUM sind nach § 34g EStG steuerlich absetzbar. Bitte tragen Sie im Verwendungszweck “Bürgermeisterwahl Rendsburg” oder “Wahlkampf Klaus Schädel in Rendsburg” im Verwendungszweck ein. Wir wollen Flyer drucken, Anzeigen schalten und eine Informationsveranstaltung durchführen.

Wer Rendsburger ist und eine Unterstützungsunterschrift leisten möchte, möge sich bitte an Klaus Schädel oder mich wenden!

Armutsmodell und Bildungsverweigerer

Das Proletariat in seinem Armutsmodell nervt in der letzten Zeit erheblich. Am Freitag stieg ein Neonazi sogar aus seinem Armutsmodell aus, um mich auf den vermeintlichen Radweg hinzuweisen. Es war das schmale  Stummelstück an der Gerhardstraße, dessen Benutzung jeder bundesdeutsche Richter als unzumutbar erachten würde. Natürlich habe ich in meiner Wut dem proletarisch-totalitären Subjekt mitgeteilt, daß seinesgleichen im Ständestaat an der Wand enden werde. - Ich muß zugeben, daß mir die Idee des christlich-sozialen Ständestaates immer besser gefällt, je mehr ich mich - nicht nur im Straßenverkehr - mit Bildungsverweigerern auseinandersetzen muß. Wenn ich inzwischen von geistig Behinderten spreche, dann meine ich mit Sicherheit nicht die armen kranken Menschen, welche Gott mit Einfalt versah, sondern die Bildungsverweigerer, die meinen, nach dem Hauptschulabschluß genüge es mit dem Lernen. Daß Lernen ein lebenslanger Prozeß ist, wird von diesen Subjekten negiert.

Neulich rief ein kulturbereichernder Bildungsverweiger als Beifahrer des mehrmals schon auffällig gewordenen weißen Golf mit schwul-kitschigen Verzierungen  in der Büsumer Straße sogar mehrmals “Sieg heil!”, nachdem ich sie belehrt hatte, daß sie verkehrspolitisch nationalsozialistische Positionen verträten.  Sie hatten mich von der Friedrichstädter Straße an hupend - Ordnungswidrigkeit nach § 16 StVO - verfolgt und in der Kurve beim Einbiegen in die Büsumer Straße bedrängt. Als ich den Arm zum Linksabbiegen in den Weg auf der alten Bahnstrecke nach Hohn ausgestreckt hatte, setzten sie zum Überholen an, um mein Abbiegen zu verhindern. Ich versuchte den offensichtlich geistig behinderten Beifahrer über die Rechtslage und die Rechtsprechung zu informieren, daß Radwege gefährlich seien, als er sagte, da sei ein Radweg. Als ich genervt auf die historischen Hintergründe einging, fing er an, den rechten Arm hinauszustrecken und mehrmals diesen NS-Gruß zu brüllen.

Ein Altnazi (RD-BX …), zumindest schien er graue Haare zu haben, bremste mich nach dem Spiel gegen Ghana aus. Er blieb auf dem Bahnübergang in der Eckernförder Straße stehen, nachdem er mich trotz durchgezogener Linie überholt hatte. Ich grüble noch, ob ein Halten auf einem Bahnübergang überhaupt zulässig ist.

Mehrmals negativ aufgefallen ist in den letzten Wochen blauer VW Passat mit Ansbacher Kennzeichen. Allerdings blieb es beim Überholen mit zu geringem Abstand oder Pöbeleien.

Wir haben nicht nur ein Problem mit gewalttätigen roten Sozialisten, sondern auch mit neuem Erstarken der braunen sozialistischen Ideen im Straßenverkehr. Wehret den Anfängen! Wider das Proletariat einfach zurückuzupöbeln hilft auf Dauer nicht. Es muß dringend ein Zeichen gesetzt werden. Nach Überlegungen, eine Kartoffelkanone am Rad zu montieren oder Stinkbomben in die geöffneten Fenster zu werfen, entschied ich mich für die Aufklärungsarbeit. Dafür habe ich eine Visitenkarte entworfen. Es bestehen allerdings große Zweifel, daß diese lästigen Störer überhaupt des Lesens kundig sind.

Steuerbegünstigung bei Unterstützung Volljähriger

Damit es sich mal herumspricht, möchte ich an dieser Stelle auf den § 33a EStG hinweisen. Wenn ein volljähriges Kind keine Leistungen wie Kindergeld, Bafög oder ähnliches erhält, aber selbst nur ein geringes Einkommen erwirtschaftet, das unter 8004 € liegt, kann die Unterstützung für dieses Kind steuerlich abgesetzt werden. Dafür gibt es sogar ein eigenes Formular “Anlage Unterhalt”.

Mangels “Negativer Lohnsteuer” ist diese Regelung natürlich gegenüber allen Eltern ungerecht, die kaum oder keine Steuern zahlen, aber ihr Kind trotzdem im Bildungssystem voranbrachten. Da es z.B. für Studenten keine Leistungen nach SGBIV geben soll, ist ein solches Kind auf einen Job neben dem Studium angewiesen. Aber dazu muß es ein Kind erst einmal auf das Gymnasium schaffen, obwohl es um die Chancengerechtigkeit an deutschen Schulen nicht gutbestellt ist.

Unsportlichkeit

Der HSV wird wohl ein paar Spieltage auf Guerrero verzichten müssen.

Sex sells! Aber Polemik ist besser als Sex. - Der Verkehrssozialismus

Es ist interessant zu sehen, daß ein äußerst polemischer Beitrag von mir zu den Schlaglöchern die bisher größte Resonanz im Kommentarbereich auslöste. Für mich zeigte sich endlich mal, daß dieser Blog auch gelesen wird. Und ich freue mich über jeden, der es wagt, seine freie Meinung zu äußern. (Wer weiß, wielange das noch möglich ist.) Ich liebe das Mittel der Überspitzung und wende es gelegentlich auch zu intensiv an. Polemik macht Beiträge sexy, es regt zum Nachdenken an und bringt somit die Diskussion eher in Gang als eine Larifari-Aussage, wie sie sie etwa zu gerne von weichgespülten orangen Waschlappen wie Pofalla kommen.

Aber, liebe Kommentatoren, ich muß Euch enttäuschen. Das Geld aus der Kfz-Steuer oder der Mineralölsteuer deckt bei weitem nicht die Kosten, die Kraftfahrzeuge verursachen. Das Geld für den Straßenerhalt und -bau wird aus dem gesamten Steuersäckel bezuschußt.
Durch ihr höheres Gewicht belasten “Dosen” die Fahrbahnen stärker als das relativ leichte Fahrrad, also sorgen sie für schnelleren Sanierungsbedarf. Die “Blechbüchsen” sind groß und benötigen viel Verkehrsraum, aber auch große Abstellplätze. Flächen sind aber gerade in Innenstädten teuer und wertvoll. Damit der durchschnittliche “Bürgerkäfigführer” die Straße an seinem Ziel nicht verstopft, muß auch die öffentliche Hand Parkraum bereitstellen.In Wohnstraßen wird der öffentliche Raum wie selbstverständlich als Parkraum genutzt. Wäre es für das Gemeinwohl nicht besser, wenn dort Kinder spielen könnten, ohne daß sie Gefahr laufen, einen PKW zu beschädigen?
Lärmemissionen der Kraftfahrzeuge senken die Lebensqualität von Anwohnern viel befahrener Straßen. Ebenso wirken sich die übrigen Emissionen negativ auf die Gesundheit aus. Aber die Emissionen haben auch indirekte Folgen für die Bausubstanz. Fassaden und Denkmäler verfärben sich z.B. durch Reaktionsprodukte der emittierten Stoffe mit dem Regenwasser. Kulturgüter werden unwiederbringlich beschädigt oder gar zerstört.
Für die Pflanzen, welche die emittierten Stoffe ein wenig zähmen könnten, gibt es kaum Platz, weil der öffentliche Raum schon versiegelt ist. Versiegelt ist er wegen des hohen Platzbedarfes des “Bürgerkäfigs”.
Es gibt Erkrankungen, Situationen oder Berufe, in denen ein Auto erforderlich ist. Die meisten motorisierten Verkehrsteilnehmer sind aber allein in ihrer Kutsche unterwegs. Und wenn die ÖPNV-Anbindung schlecht ist, darf auch der Pendler gerne sein Automobil bewegen. Aber da, wo die ÖPNV-Anbindung gut ist oder Strecken unter 6 km zu befahren sind und kein gewichtiger Grund vorliegt, ist die Benutzung eines Autos gelinde gesagt asozial. Die volkswirtschaftlichen Folgen sind einfach zu groß. Außerdem wird der ÖPNV aus gutem Grunde subventioniert.  Außerdem blockieren Autos bei unsinnigen Fahrten den Parkraum vielleicht auch für jemanden, der etwas Sperriges transportieren muß oder krank ist. Die Straßen wären weniger verstopft; ÖPNV, Radfahrer und all die wirklich auf das Automobil Angewiesenen kämen besser voran. Das gilt z.B. auch für den Revierfahrer eines Sicherheitsdienstes.Ich bin kein Grüner. Ansonsten forderte ich die völlig autofreie Innenstadt. Ich setze auf die Vernunft des Einzelnen. Das Individuum muß mehr zum Gemeinwohl beitragen! Dazu gehört es eben auch, nicht die Aktenmappe 4 km in einem überdimensionierten und emittierenden Käfig durch die Stadt  zu fahren. Die Radfahrt oder die Nutzung des ÖPNV sind angebracht.
In den USA fängt man inzwischen an, ein wenig umzudenken. Das sind dann nicht unbedingt die Sozialisten, die dort übrigens “Liberale” geschimpft werden. Bei uns sind ja auch nicht nur langhaarige Penner mit Joint auf dem Rad unterwegs. (Anm.: In den USA wäre ich wohl Republican und unterstützte Huckabee.) In New York steigt die Zahl der Radfahrer. In Portland wird der Radverkehr gezielt gefördert, der ÖPNV ist im Stadtkern teilweise kostenfrei zu nutzen (Quelle zu Portland: ADFC Radwelt 1.10).

Wer fährt in Deutschland eigentlich Fahrrad? Fast alle Haushalte besitzen mehrere Fahrräder. Die meisten Räder verstauben oder werden nur selten genutzt. Ich meine mich zu erinnern, die durchschnittliche Fahrleistung läge bei 300 km. Das ist meine normale Monatsleistung. Andere wiederum fahren in einer Woche mehr als 300 km mit dem Fahrrad. Zu meiner Überraschung gibt es Sportradler, für die eine Trainingsrunde 100 km umfaßt.
Die Gruppe der Radfahrer ist heterogen. Es gibt Sportradler, von denen die meisten die Straßen als Trainingsraum nutzen. Dann gibt es Freizeitradler, die bei schönem Wetter abseits der Straße die Nähe der Natur suchen oder Ziele anfahren. Dann gibt es die ebenso heterogene Gruppe der Alltagsradler. Darunter findet sich die Hausfrau genauso wie der Führerscheinlose oder der verantwortungsbewußte Akademiker. Die Alltagsradler unterscheiden sich auch im Fahrverhalten. Die einen verdrücken sich auf jeden noch so besch… Radweg oder ordnungswidrig auf den Gehweg. Besonders die besser Gebildeten sind informiert und fahren auf der Fahrbahn. Letztere wollen vor allem schnell und sicher von A nach B kommen. Für sie ist das Fahrrad Ausdruck von Mobilität. Nicht selten besitzen sie hochwertige Fahrräder. Die Rohloff-Schaltung ist in dieser Gruppe kein Statussymbol, sondern eine für den Alltag notwendige Ausstattung. Sie fahren auf der Fahrbahn, auch weil sie nur dort schnell vorankommen. Das MoFa mit seinen 25 km/h überholen auch ein Alltagsradler aus Mobilitätsgründen mit einfacherer Schalttechnik schafft das. Diese Form der Mobilität dient auch dem Ausgleich von Bewegungsdefiziten am Arbeitsplatz.

Die Zahl der Radfahrer steigt in Städten mit Wohlstand. Das Automobil sei ein Armutsmodell, behauptet der Geograph Monheim. Die Erkenntnis, daß der Betrieb eines Automobils nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch betriebswirtschaftlicher Irrsinn ist, kommt eher jenen Menschen, die nachdenken. Interessanterweise sind das neben Akademikern eher Handwerker und Wachleute. Vor allem weibliche Angestellte mit niedrigem Intellekt setzen anscheinend auf das Automobil und treten übrigens nach meinem aus Erfahrung resultierendem subjektiven Empfinden auch am aggressivsten gegenüber Radfahrern auf.

Es gibt also keine homogene Gruppe “die Radfahrer”. Über Pauschalisierung hat sich übrigens der geniale, wenn auch linke Kabarretist Wilfried Schmickler in den Mitternachtsspitzen ausgelassen, wenn ich es richtig interpretiert hatte, als ich ihm mit einem halben Ohr zuhörte.
Lieber Bernd, begehen Radfahrer wirklich soviele Aggressionen oder auch nur Ordnungswidrigkeiten wie Automobilisten? Gefährder sind eigentlich nur die Gehwegradler, denn sie gefährden Fußgänger. Geisterradler nerven und gefährden andere Radfahrer. Aber Geisterradeln ist viel zu häufig rechtswidrig erlaubt (z.B. Brückenstraße, der dortige Radweg ist für einen Zweirichtungsradweg zu schmal). Das Fahren auf dem Gehweg ist viel zu häufig erlaubt (”Rad frei”, z.B. Kaiserstraße in Büdelsdorf, Izehoer Chaussee) oder gar gewünscht (Z. 240 StVO). Rotlichtverstöße durch Radfahrer dürften nicht viel häufiger als bei Büchsenführern vorkommen. Dabei müssen sich Radfahrer sich mit Bettel- oder Induktionsampeln herumärgern. In seinem Aufsatz “Sind Radfahrer bessere Menschen?” geht Kettler auf das elende Vorurteil ein, Radfahrer begingen besonders häufig Ordnungswidrigkeiten.

Automobilisten überholen sehr schnelle Radfahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in der 30-Zone. Wer mit 50 in der Stadt fährt, gilt als schleicher. Die Geschwindigkeitsübertretung ist Standard. Sicher werden auch täglich unzählige Verwarnungsgelder für Falschparker verhäng. Man könnte meinen, der gemeine Automobilist zeige mit dem Finger auf die Radfahrer, um von seinen Untaten abzulenken. Immerhin weisen bei dieser Geste gleich drei seiner Finger auf ihn zurück.

Wir haben alle die Absicht, sicher und schnell unser Ziel zu erreichen. Ein Miteinander im Verkehr wäre auch nach § 1 StVO geboten. Daß ein Miteinander funktionieren kann, beweist das erfolgreiche Shared Space. Das destruktive Element neben dem Apartheidsdenken vieler kleingeistiger Verkehrsteilnehmer bilden die Hinterweltler unter den Stadtplanern und in den Straßenverkehrsbehörden der kommunalen Verwaltungen. Es ist Sozialismus, dem”unmündigen Bürger” vorschreiben zu wollen, wie er sich zu verhalten hat. Verkehrszeichen sind sozialistisch. Ob sie eher braun oder blutrot sind, macht dabei keinen Unterschied. Das Denken ist nicht mehr notwendig, wenn der Staat lenkt. Nehmt die Verkehrszeichen weg! Bei Shared Space ist das Denken des Individuums wieder notwendig. Niemand außer dem Verkehrsgeschehen lenkt. Das Individuum bewegt sich im gemeinsamem Verkehrsraum verantwortungsvoll, das ist liberal, dabei achtet das Individuum selbständig auf das Wohlergehen der anderen Verkehrsteilnehmer, das ist in der Summe christlich-sozial-werteorientiert. Ein erschöpfter Fußgänger kann sich einfach hinsetzen, er wird umfahren, nicht wie im sozialistischen Apartheidsverkehr auf der Fahrbahn umgefahren.
Genauso sozialistisch ist der Gedanke, Verkehr leiten zu wollen. Der Verkehrsteilnehmer suchen ihren Weg. Von einem Büdelsdorfer Verantwortlichen war neulich zu vernehmen, daß er es vorzöge, erst einmal zu sehen, wo ein Trampelpfad entstünde, dann dort den Weg zu gestalten. Das ist ein wahrhaft rationales und lobenswertes Denken. Aber leider dürfte er damit nicht nur in dieser Region einer Minderheit unter Behördenmitarbeitern darstellen. Manch einer hängt allerdings wohl im verkehrssozialistischen Gestrüpp fest, würde aber eigentlich gerne anders, wenn er dürfte.

Auf unseren Straßen herrscht Krieg. Es läge in den Händen der kommunalen Verwaltungen, diesen Krieg zu beenden. Doch dort ist alles festgefahren. Der Verkehrssozialismus dominiert, obwohl der § 45 IX StVO eigentlich den Schilderwald eindämmen soll.

P.S. Nicht jeder gesamtpolitische Sozialist ist auch ein Verkehrssozialist bzw. Verkehrsnazi, was dasselbe ist. Die Fronten gehen eher quer durch die Parteien, als daß wirklich politische Lager etwas damit zu tun hätten.

P.P.S. Ich habe davon Abstand genommen, das Wort “Sozialismus” mit einem Link zur Homepage der “C”DU zu hinterlegen, um die Serosität des obigen Beitrages nicht zu untergraben.

Online-Fußballmanager

Mit wenig Zeitaufwand läßt sich bei OFM mitspielen. Täglich 5 Minuten und einmal pro Woche ein klein wenig mehr genügen völlig. Das Spiel ist bezüglich Finanzen und Sport durchdacht. Als Hilfsmittel für alle, die sich auf das kostenlose Angebot beschränken wollen, aber auch für Käufer des Pluspaketes gibt es die OFM-Tools.

Nicht ganz so überzeugend ist Fussballcup.de.

Spende fürs ZENTRUM, Wahlplakat als Geschenk

Der Landesverband Schleswig-Holstein der Deutschen Zentrumspartei hat noch ein paar wenige Wahlplakate von der letzten Bundestagswahl übrig. Für das ZENTRUM hatte im Wahlkreis 1 Flensburg-Schleswig Hans-Werner Jarmer für ein Direktmandat kandidiert. Nicht alle gedruckten Plakate wurden verklebt. Solange der Vorrat reicht, erhält jeder Spender, der mehr als 50€ spendet ein Plakat als Dankeschön zugesandt. Spenden an politische Parteien sind steuerlich zu 50% absetzbar.

REPORT München zu Mili Görüs

Gestern berichtete Report München (ARD) über Mili Görüs. Dabei wurde noch mal deutlich, daß auch die Rendsburger Moschee zum Geflecht der verfassungsfeindlichen Fundamentalisten  gehört.

Milli Görüs versteht sich als demokratisch orientierte, weltoffene, islamische Religionsgemeinschaft. Doch neue, bislang völlig unbekannte interne Dokumente, die Report MÜNCHEN exklusiv vorliegen, werfen ein bezeichnendes Licht auf die größte islamistische Organisation in Deutschland.

So heißt es auf der Internetseite der Sendung.  Dort ist auch der Fernsehbericht zum Ansehen verfügbar. Währenddessen wird auf WELT Online behauptet, das harte Vorgehen des Staates gegen Mili Görüs zeige Wirkung.

Polizei, Werte und Tierschutz

Nun bin ich wahrlich kein Freund von Hunden. Und eigentlich müßte ich als Wertekonservativer Respekt vor der Polizei haben. Aber Respekt muß man sich verdienen und Hunde sind Lebewesen, Mitgeschöpfe, deren Schutz uns anvertraut ist.

In der Sylvesternacht 2009 geriet ein Hund in Panik und lief auf die A1, wie wir jetzt der Presse entnehmen können. Polizisten fuhren das Tier einfach tot. Nun bekam die Hundehalterin Post,  sie solle für den Schaden am Polizeiwagen aufkommen. Dank der Berichterstattung in den Medien wird der Fall öffentlich. Sogar in der Schweiz und in Österreich wird darüber berichtet. Und öffentlicher Druck läßt das Handeln eines Oberen erfolgen: der Polizeidirektor entschuldigte sich bei der trauernden Hundehalterhin. Aber entschuldigt sich nur für den Versand der Rechnung, nicht für das Vorgehen der Polizisten. Es sei “Leib und Leben” in Gefahr gewesen.

Welche Gefahr soll da bestanden haben??? Wieviele Leute sind am Sylvesterabend mit dem Auto auf der A1 unterwegs?  Die Verkehrsdichte dürfte unterdurchschnittlich gewesen sein. Anstatt das Tier mit dem Auto zu jagen und zu erlegen, hätten die Polizisten diesen Autobahnabschnitt auch sperren können, um das Tier zur Ruhe kommen zu lassen, um es einzufangen oder einfangen zu lassen. Tierschutzvereine bieten zum Teil Notdienste, auch an Sylvester.
Das Leben ist unwiederbringlich und damit das höchste Gut, auch wenn es nur ein Hund ist. Die Ethik einer humanen Gesellschaft verlangt die Sperrung der Autobahn und das Einfangen des Hundes. Die kalte Gesellschaft der schnellen Lösung verlangt die unverhältnismäßige Tötung des Störers. Ist das schnelle Vorankommen von ein paar wenigen Autofahrern wirklich so wichtig wie das Leben eines Mitgeschöpfes???

Das Verhalten der Polizei in diesem Falle zeigt Defizite auf, welche die Polizei in unserem Lande hat. Immer häufiger fällt die Polizei dadurch auf, daß sie Recht falsch anwendet. Das fängt beim Radfahrer an, der nach § 2 StVO ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fährt, aber von schlecht qualifizierten Polizisten der Fahrbahn verwiesen wird. Die Steigerung liegt in der willkürlichen Störung zusammen mit Linksextremisten und einem korruptem Bürgermeister von ordentlich angemeldeten Kundgebungen von politisch unliebsamen Gruppen wie Pro Köln - Auch wenn ich Pro Köln nicht mag, haben die doch im Grundgesetz verankerte Rechte.- im September 2008. Anfang 2009 zog ein Mob gewaltbereiter Islamisten durch Duisburgs Straßen und “demonstrierte” gegen Israels Polizeieinsatz im Gaza. Auf dem Weg des Demonstrationszuges hingen an einem Wohnhaus zwei israelische Flaggen. Der Mob bewarf das Haus mit Gegenständen. Anstatt die Demonstration aufzulösen und die Störer festzunehmen, begingen die Polizisten einen bewaffneten Einbruch und stahlen die Flaggen. Über mögliche Konsequenzen wurde debattiert, aber es gab keine Konsequenzen. - Übrigens war die Demonstration von Mili Görüs organisiert, die auch hinter dem Bündnis Islamischer Gemeinden in Norddeutschland steckt,zu dem auchder Moscheeverein in Rendsburg gehört. -  Aber nicht nur in Duisburg machten sich Polizisten zu Handlangern von Antisemiten. In Bochum verweigerten Polizisten einer Studentin und ihren Begleitern das Recht zu einer spontanen Gegendemonstration, selbst die Justiz folgte in der ersten Instanz dieser Auslegung. Während die Rechte der einheimischen Bürger mit Füssen getreten wurden, sahen Polizei und Justiz über Holcaustleugnung und Volksverhetzung seitens der edlen Wilden hinweg. Symbole der Hamas durften in Berlin gezeigt werden, diesem Bericht ist auch zu entnehmen, daß Polizisten einen proisraelischen Demonstranten nicht beschützt hätten. Die Gegendemonstranten des Al Quds-Tages 2009 in Berlin durften auch nichts Proisraelisches zeigen. Glaubte ich nicht an das Gute im Menschen, unterstellte ich nun, Polizei und Justiz seien mit Antisemiten durchsetzt. Die Krönung aller polizeilichen Verfehlungen stellt aber die Tötung Unschuldiger dar oder aber auch die unverhältnismäßige Tötung eines Täters wie in Regensburg.

Auch die Polizei ist nur ein Spiegel unserer Gesellschaft. Bildung, Fort- und Weiterbildung haben in dieser Gesellschaft kaum noch einen Stellenwert. Der Werteverlust führt zur Verrohung.
Verrohung führt dazu, daß das Leben nicht mehr geachtet wird. Mangelnde Bildung und Intelligenz erschweren das Nachdenken. Dann fällt die Entscheidung ein Lebewesen zu töten leicht. Dann wird auch nicht mehr über die Methode nachgedacht, sondern über den eigenen Komfort. Und im Wagen ist es warm, während es draußen Winter ist. Also wird der Hund überfahren.

Verrohung und Entwertung sowie Gottlosigkeit ermöglichen systematische Massenmorde. In einer Reportage steht eine Frau an einem Fließband, auf dem frisch geschlüpte Küken an ihr vorbeikommen. Sie selektiert nach Geschlecht und Eignung. Die Geeigneten gehen in die Zucht, die Selektierten steckt sie in einen Hechsler.  Das geschieht auch in Deutschland. Da werden Mitgeschöpfe getötet, ermordet. - Wer muß hier nicht an die Selektion an der Bahnrampe von Auschwitz denken? Wenn die Propaganda nebst der Verrohung eine Gruppe von Menschen zu unwertem Leben deklariert, dann wird eine Shoa möglich. Werte und Glaube verhindern solche Untaten. Wer an die Botschaf Jesu Christi glaubt, wird kein Täter.

Bildungsstreik?

Anfang November las ich im Aufenthaltsraum neben der Seminarbibliothek ein Plakat, welches eine Protestveranstaltung ankündigte. Schon die Namen der tragenden Organisationen machte deutlich, daß von Linksextrem bis JuSos alles Linke beteiligt ist. Bundesweit soll es diese Studentenproteste geben, bundesweit wurden von einigen linken Spinnern Universitätsgebäude besetzt. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurde die Alte Mensa besetzt. Vom Bus aus können die Parolen gelesen werden. Am Freitag bekam ich mit, daß dort nur noch vier Kieler Studenten regelmäßig die Stellung hielten. Vier von wieviel Tausend? Das allabendliche Plenum sei kaum besucht worden.
Können diese paar linken Protestler wirklich für alle Studenten sprechen? Es ist ihnen egal, ob sie legitimiert sind. Sie sind Linke. Linke wissen alles besser, sie wissen, was für uns alle gut ist. Das wird Totalitarismus genannt. Totalitär waren auch der georgische Theologe im Kreml, der Postkartenmaler aus Braunau am Inn und andere linke Massenmörder. Nun gilt, das der, der in seiner Jugend nicht links war, kein Herz habe. Wer im Alter noch links ist, hat keinen Verstand. Aber, wo bleibt der Verstand? Was ist Universität wert, wenn der Verstand außen vor bleibt?
Wenn Universität auf Bildung reduziert werden könnte, kann das funktionieren. Bildung, stupides Nachplappern ist auch ohne Verstand möglich. Wer aber der Menscheit neues Wissen ergründen möchte, also Wissenschaft betreiben will, der benötigt zwingend Verstand. - Die Verstandlosen bestreiken aber die Bildung. sie verweigern sich selbst Bildung. Das ist einfach nur abstrus.
Und was ist mit der Masse der Studenten, die nicht am “Bildungsstreik” und den Besetzungen teilnimmt? Sind die gleichgültig? Der linkte Aktivist wird ihnen vorwerfen, sie seien unpolitisch. Sie sind aber politisch, denn sie beteiligen sich nicht, weil sie genau wissen, daß solche Aktionen von ein paar linksideologisch Indoktrinierten kommt. Und wenn dann noch deren autonome Freunde kommen, dann geht es wie in Frankfurt am Main aus.

Was die durch nichts legitimierten roten Horden in Frankfurt am Main angestellt hatten, zeigen diese offiziellen Photos.  Dort hat die Polizei dem Spuk ein Ende bereitet. Die üblichen Verdächtigen lamentieren auch schon über die Art und Weise, wie die Staatsgewalt für Recht und Ordnung gesorgt hat. Aber nicht die Studenten allgemein sind empört, sondern nur der linke Flügel.
In Kiel trafen Rektorat und Möchtegernrepräsentanten der Studenten eine Vereinbarung, so daß die Räumung unnötig wurde. Tagsüber finden wieder Lehrveranstaltungen in der Alten Mensa, z.B. im Hebbel-Hörsaal statt. Das traurige Häuflein kann aber dort nächtens weiter von der Weltrevolution träumen.Von Vandalismus ist mir nichts bekannt. Vielleicht sind die Kieler Linken provinziell, oder spießig wie Honecker.

Auch in Österreich wird das Treiben der Ewiggestrigen mit Unbehagen beobachtet. Dort hat nämlich dieses linke Treiben Einzug gehalten. Böse ist, wer unterstellt, das habe mit den vielen deutschen Studenten an den Universitäten der Erblande zu tun.

Zivilisierte Menschen bestreiken nicht das, was sie selbst voranbrächte. Der enzige Weg, Veränderung im Bildungswesen herbeizuführen ist es, politisch konstruktiv tätig zu werden. Geht in die Landespolitik! Zieht in den Landtag ein! Dort werden die Weichen gestellt. Und da es einen antitotalitären Grundkonsens der pluralen Demokraten - Demokraten nach Montesquieu, nicht nach Rousseau - geben sollte, werden allzu spinnerte Linke draußen bleiben.

Justiz und Gerechtigkeit

In meinem Umfeld wurde ein schwerkranker Mann Opfer eines Schlägers. Am hellichten Tage zur Mittagszeit humpelte das Opfer vom Arzt kommend über den Parkplatz eines Discounters in der Eckernförder Straße heimwärts, es war gerade am Tag zuvor aus dem Krankenhaus entlassen worden. Wegen Krebs mußte ein Organ entfernt werden. Ein Autofahrer raste hauteng an ihm vorbei. Da das Opfer frische OP-Narben hatte, klopfte es angstvoll an die Scheibe oder auf das Dach.
Während das Opfer nichtsahnend weiterhumpelte, stellte der Täter sein Auto ab, ging dem Opfer hinterher und packte es von hinten. Da das Opfer es für einen Witz von einem Arbeitskollegen hielt, mahnte er zur Vorsicht, da er gerade operiert worden war. Den Täter scherrte das nicht, Er schleuderte das Opfer zu Boden, hob es wieder auf und warf es wieder zu Boden. Das Resultat waren ein zerschmetterter Ellenbogen und eine gebrochene Hüfte, die durch ein künstliches Hüftgelenk ersetzt werden mußte (Schwere Körperverletzung). Dann versuchte der Täter den Kopf des Opfers auf den Asphalt zu schlagen (versuchte gefährliche Körperverletzung).  Erst als der Arzt aus der Praxis herbeigerannt kam und sich des Opfers annahm, zog sich der Täter zurück. Nur der Arzt und ein kleiner Junge, der die Polizei rief, zeigten Zivilcourage. Hätte aber eine Zeugin nicht die Polizisten darauf aufmerksam gemacht, daß der Täter noch genüßlich die Szenerie an sein Auto gelehnt beobachtete, wäre dieser auch noch davon gekommen. Wäre das Opfer nicht auf due rechte, sondern auf die linke Seite geschleudert worden, wäre die OP-Naht aufgegangen, das Opfer wäre sofort verblutet. Das war im November 2007.

Statt eines Besuchs eines Beamten zur Aufnahme der Zeugenaussage im Krankenhaus kam ein Schreiben der taatsanwaltschaft nach Hause, während das Opfer schwerverletzt im Krankenhaus um seine Gesundheit bangte. Die Ehefrau stand kurz vor dem Zusammenbruch, hatte sie doch erst vor wenigen Tagen wegen der schweren OP um ihren Gatten bangen dürfen. Beim Papierkram und auch der Suche nach einem Rechtsanwalt war der Weiße Ring sehr hilfreich. Auch der Besuch des Vertreters des Weißen Rings im Krankenhaus half dem Opfer. Es baute den Willen auf, den Täter fertigzumachen.
Massenweise Bürokratie fiel nachfolgend an. Alle möglichen Versicherungen wollten etwas. Unterlagen für einen Antrag nach Opfer-Entschädigungsgesetz (OEG) mußten ausgefüllt, viele Unterlagen mußten zusammengetragen werden. Ein krebskranker Mann wird unnötigem Streß ausgesetzt.

Für September 2009 war der Prozeßtermin festgesetzt. Die Staatsanwaltschaft nahm den Fall so ernst wie eine Kneipenschlägerei.  Eine Amtsanwältin, das ist eine Justizbeamtin ohne Jura-Studium, bearbeitete den Fall und machte etliche Fehler in der Anklageschrift. Nicht einmal den Namen des “geschädigten Zeugen” gab sie richtig wieder. Auch stand da etwas von einer frischen Hüft-OP. Im Verfahren wirkte die Amtsanwältin abwesend, sie alberte lieber mit ihrer Begleiterin herum. Die Anwältin des Opfers versuchte ihr Bestes, den wahren Sachverhalt zu klären. Der Richter wirkte sehr bemüht. Da das Opfer keine Reue zeigte, wies der Richter noch mal auf die Situation des Opfers hin. Dem Facharbeiter drohte nämlich die Berufsunfähigkeit. Der Täter wirkte wie ein gewohnheitsmäßiger Schläger, ein typischer Asozialer, Ende Dreißig. Nur hatte er seltsamerweise keine Vorstrafe. Auf die Zeugen wurde verzichtet. Die Amtsananwältin fordete weiterhin 30 Tagessätze wie in der Anklageschrift, als wenn es die Aufklärung des Tatverlaufs und der Folgen nicht gegeben hätte. - Kein Wunder, sie hatte ja nicht zugehört.  Der Richter meinte, das Geld bräuchte eher das Opfer und verurteilte den Täter wegen Körperverletzung zu 2 Jahren auf Bewährung.

Das Krankengeld lieft aus, ohne Lohn drohte das finanzielle Aus. Nach Gesprächen mit dem unkorporativen Arbeitgeber versucht die Rentenversicherungskasse es mit Weiterbildung oder Umschulung. Ein Praktikum während dieser Maßnahme steht das Opfer gesundheitlich nicht durch. Es droht wieder das Abrutschen in ALG II und der Verlust der Wohnung.

Nun steht noch der Zivilprozeß aus. Das in die Berufsunfähigkeit geprügelte Opfer soll aber ein paar Tausend Euro vorstrecken. Und falls der Täter nichts erwirtschaftet, verliert das Opfer sein Geld.
Das ist die Realität der “Gerechtigkeit” in Deutschland im 21. Jahrhundert!

Einladung zur Feierabendradtour und zum Radler-Stammtisch für Rendsburg und Umgebung

Gerade erreichte mich die Einladung von Bodo Schnoor (ADFC) zu einer Feierabendradtour am Montag, 11. Mai um 18:30 und zum Radler-Stammtisch danach. Der Treffpunkt für die Radtour ist am Schwimmzentrum Rendsburg an der Untereider, das Ziel ist die Alte Markthalle am Altstädter Markt, wo um 20:00 der Radler-Stammtisch zusammenkommt.

Radfahren: Muß jeder Radweg benutzt werden?

Nein, wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzugspflicht, wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick 2008 betonte. Seit der sogenannten Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (vgl. § 2 StVO). Nur die blauen Gebotszeichen Zeichen 237, 240 und 241 ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist (§ 2 IV Satz 2 StVO). Das sind die runden blauen Gebotszeichen mit dem weißem Fahrradpiktogramm (Abbildungen im § 41 II 5 StVO). Diese Zeichen beinhalten das Gebot auf dem damit beschilderten Weg zu fahren, damit aber auch ein Verkehrsverbot für Radfahrer auf der daneben liegenden Fahrbahn. Ein Zeichen 254 StVO wäre an der Fahrbahn überflüssig, weil das Verkehrsverbot für Radfahrer schon in den Gebotszeichen am Radweg enthalten ist. Aber auch für andere Verkehrmittel beinhalten diese Verkehrszeichen ein Verkehrsverbot auf diesen Radwegen. Ausnahme bildet das Zeichen 240, daß vorrangig außerorts eingesetzt werden soll, es vermischt Fußgänger und Radfahrer auf einem Sonderweg, trennt sie vom Verkehr auf der Fahrbahn.

Es gibt unterschiedliche Formen des Radweges oder genauer der Radverkehrsanlagen. Nach der Fahrt auf der Fahrbahn ist die Radspur die bessere Lösung. Das ist eine auf der Fahrbahn  markierte Spur für Fahrradfahrer. Sie gibt es in mehreren Varianten.
Der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn darf von anderen Fahrzeugen nicht befahren, schon gar nicht beparkt werden, Fußgänger dürfen ihn nicht benutzen, für ihn besteht eine Benutzungspflicht mit Z. 237, es sei denn, er ist unbenutzbar oder z.B. wegen enger Vorbeiführung an Parklücken unzumutbar. Die Mindestbreite beträgt 1,5 m, anzustreben sind 1,85 m (Vgl. VwV-StVO zu § 2). Der Radfahrstreifen befindet sich auf der Fahrbahn, damit besser im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer, was ihn im Regelfall sicherer macht.
Anders als der Radfahrstreifen darf der Schutzstreifen mit seiner unterbrochenen Begrenzung von anderen Fahrzeugen mitbenutzt werden. Für den Schutzstreifen kann es keine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht geben. Ein Schutzstreifen stellt ein Angebot dar.
Der Hochbord- oder Bürgersteigradweg ist die meist verbreitete Form der Radverkehrsanlage. Er befindet sich nicht auf dem Niveau der Fahrbahn, sondern auf dem Niveau des Gehweges, was ein Wechseln oder Ausweichen auf die Fahrbahn erschwert. Besonders ärgerlich ist oft die bauliche Ausführung an Einmündungen. Abgerundete Enden erhöhen das Sturzrisiko, zu hohe Bordsteine gefährden das Material. Fußgänger nutzen Hochbordradwege hemmungslos. Häufig allerdings ist die klare bauliche Trennung zwischen Radweg und Gehweg zu vermissen. Alte Menschen und Sehbehinderte können kaum eine graue Pflasterung des Gehweges von der roten Pflasterung des Radweges unterscheiden. Bei Neugestaltungen von Straßenzügen, wo ein Radweg erforderlich scheint - nicht dem Stadtplaner, sondern der Bundesgesetzgebung -, sollte ein Radfahrstreifen dem Bürgersteigradweg vorgezogen werden.
Andere Radwege (§ 2 IV StVO) dürfen benutzt werden. Das sind straßenbegleitende Radwege ohne Benutzungspflicht. Sie stellen ein Angebot dar, das aufgrund der hohen Gefahren der Radwegebenutzung gemieden werden sollte.
Schließlich gibt es noch die Angebotsradwege abseits von Straßenverläufen, z.B. durch Parkanlage. Auch an an ihnen wird das Z. 237 mit seinen Derivaten aufgestellt.
Der Gemischte Geh- und Radweg stellt eine Sonderform dar. Zum Einen können geeignete Gehwege für den Radverkehr mit Zusatzzeichen freigegeben werden. Das ist ein Angebot, bei dem die Fußgänger aber Vorrang genießen. Zum Anderen kann eine Benutzungspflicht eines innerorts mindestens 2,5 m breiten Gehweges angeordnet werden (Vgl. VwV-StVO zu Z. 240, zu 237, 240 und 241 sowie zu § 2). Er soll innerorts die Ausnahme von der Ausnahme desbenutzungspflichtigen Radweges darstellen, da er neben den Gefahren für Radfahrer auch Gefahren für die Fußgänger beinhaltet. Radfahrer sind nicht-motorisierter Schnellverkehr, deshalb stellen sie für Fußgänger eine Gefahr da, wenn sie mit den Fußgängern auf einem Sonderweg vermischt werden. Das Tempo eines Radfahrers ähnelt innerorts eher dem eines Kraftfahrzeuges als der Schrittgeschwindigkeit des Fußgängers.

Damit die Kommunen nicht einfach die Zeichen 237, 240 oder 241 StVO willkürlich aufstellen,hat das Bundesverkehrsministerium in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)  Mindesmaße und Bedingungen vorgegeben werden. In der ab September 2009 gültigen Fassung, wird die VwV-StVO auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen verweisen.
Die Aufhebung der generellen Radwegebenutzungspflicht zugunsten der heutigen Regelung erfolgte 1997 unter der Regierung Kohl mit Bundesverkehrsminister Wissmann, weil sich erwiesen hatte, daß Radwege mehr Unfallrisiken bergen als die Radfahrt auf der Fahrbahn. Bei der Regelung orientierte sich das Bundesverkehrsministerium offensichtlich an der ERA95. Darauf weisen die gleichen Mindestmaße in beiden Publikationen hin.
Auf der Fahrbahn muß es ein sehr hohes Kraftfahrzeugaufkommen, der Mindestwert liegt bei 10.000 Kfz/d, oder eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer geben, damit über eine Benutzungspflicht nachgedacht werden darf (Vgl. VwV-StVO zu § 2 IV). Aber auch dann muß ein Radweg erst Mindestvoraussetzungen wie etwa die Mindestbreite von 1,50 m erfüllen. Ein weiteres bauliches Kriterium ist die Zumutbarkeit der baulichen Beschaffenheit an Einmündungen oder der Oberfläche. Die ERA 95 verlangt einen Sicherheitsabstand des Radweges zu Parkbuchten von 75 cm. Im Prinzip kann ein Radfahrer von Rechtswegen auch keinen Radweg zwischen Parkbucht und Gehweg befahren, wenn der Radweg zu schmal ist. Der Radfahrer ist ca. 80 cm breit, muß einen Sicherheitsabstand von 1 m zum ruhenden Verkehr um mind. 60 cm zum Gehweg einhalten. Der Radweg müßte also an dieser Stelle mindestens 2,40 m breit sein, was aber zum Geisterradeln einlädt, das ist das ordnungswidrige Linksfahren.Da Fußgänger nicht gefährdet werden dürfen, der Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr aber gewahrt sein muß, damit der Radfahrer nicht mit einer Beifahrertür vom Sattel geholt wird, ist solch ein Radweg unzumutbar. Wenn die Benutzung des eigentlich benutzungspflichtigen Radweges nicht zumutbar ist, darf der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Wenn die Felge bei der Auffahrt auf den als benutzungspflichtig beschilderten Radweg gefährdet würde, also abgestiegen werden müßte, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Ausweichen auf den Gehweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.  Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu ¤ 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317) (zitiert nach http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung). Allerdings kann ein anderes Gericht durchaus zum Schluß kommen, daß ein schmaler Radweg durchaus zumutbar ist. Diese Gerichtsurteile zeigen aber die Tendenz in der Rechtsprechung zu radfahrerfreundlichen Urteilen auf.
Die Straßenverkehrsbehörde kann beim Thema Gefahren nicht einfach auf die Gefährdung der Radfahrer durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer hinweisen. Rechtsstaatliche Zurechnung muss darauf ausgerichtet sein, nicht rechtswidriges, sondern rechtmäßiges Verhalten zu begünstigen […]. Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn […] Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechts- widrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, 2 BvR 1295/05 vom 27.6.2006, Absatz-Nr. 17). Auch muß die betreffende Verwaltung gemäß § 45 IX StVO genau prüfen, ob sie den Verkehrsfluß der Radfahrer beschränken dürfen.

Unbenutzbare Radwege müssen nicht benutzt werden. Unbenutzbar sind beispielsweise Radwege, auf denen Mülltonnen stehen, die vereist sind  oder auf denen geparkt wird. Auch hier stellt das Ausweichen auf den Gehweg eine Ordnungswidrigkeit dar, richtigerweise wechselt der Radfahrer vorausschauend und vorsichtig auf die Fahrbahn.

Der Radweg einer Straße kann auch nur benutzungspflichtig sein, wenn er straßenbegleitend ist. Es muß die Möglichkeit zum Linksabbiegen in einmündende Straßen bestehen. Ein Radweg, der von der Straße wegführt, kann also nicht benutzungspflichtig sein.

Die Rechtswege gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht sind vielfältig, aber zum Teil auch befristet. Mit Bezug auf den § 45 IX StVO, der den Schilderwald eindämmen soll, und die VwV-StVO zu § 2 sowie zu den Zeichen 237, 240 und 241 lassen sich Anordnungen der Radwegebenutzungspflicht spätestens vor Gericht aufheben.
Ein Verkehrszeichen ist eine Allgemeinverfügung, der widersprochen werden kann. Dabei ist strittig, ob die Widerspruchsfrist 12 Monate ab Auffstellung des Verkehrszeichens oder 12 Monate nach Erstkontakt endet. Daher empfiehlt es sich, nur gegen neue Radwegebenutzungspflichten einen Widerspruch einzulegen. Das Datum der Aufstellung des Verkehrszeichens läßt sich durch eine kostenpflichtige Anfrage bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach dem schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetz ermitteln. Zuständig ist im Regelfall die Kreisverwaltung, nur Gemeinden über 20.000 Einwohner haben eine eigene Straßenverkehrsbehörde.
Mit einem Widerspruch wird die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht angefochten. Neben der Anfechtung ist aber auch die Verpflichtung der Behörde zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes denkbar, wie es angeblich in Berlin erfolgreich geschehen sei. Im Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu Rate gezogen werden.

Aktuell gibt es einen guten Artikel im Berliner Tagesspiegel zum Thema Radwege in Berlin. Er beschreibt sehr gut, daß die Berliner Verwaltungen trotz Kenntnis einen ungesetzlichen Zustand nicht behebt. Insbesondere zeigt der Artikel die Möglichkeit auf, wie rechtswidrige Benutzungspflichten auf dem Rechtswege entfernt werden können. Vor allem zeigt der Bericht einige der Gefahren auf, die für Radfahrer auf Radwegen bestehen.
Wie die Aussage des wegen des Tagesordnungspunktes zur Brücke über die Kieler Straße anwesenden Ingenieurs des Wasser- und Verkehrs-Kontors in der Einwohnerfragestunde des Bauausschusses am 31. März 2009 belegt, hat sich auch die Rendsburger Stadtverwaltung bewußt für den rechtswidrigen Zustand entschieden. Daß dadurch Radfahrer unnötig ausgebremst und vor allem gefährdet werden, scheint der Stadtverwaltung nicht so wichtig zu sein wie das zügige Vorankommen des Kraftverkehrs. Das paradoxerweise angebrachte Argument der “Schulwegsicherung” führt zu Verletzten oder gar Unfalltoten an Einmündungen.

Vollständig zitiert sei abschließend der schon eingangs genannte Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick, der anläßlich der Anhörung zur Petition an den Deutschen Bundestag zur Radwegebenutzungspflicht am 18. Februar 2008 äußerte:

Also - Vielleicht als Satz vorneweg: Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht.

Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt: Eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall. Also eine Stadt sagt, prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht so dass der Radfahrer eben auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der Fahrbahn.

Weil es genau um diesen, diesen Punkt Unklarheit immer noch gibt insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern, also kommunale Aufgaben, haben wir von Seiten des Bundes gesagt: Wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine Fahrradakademie die Stadtplanern helfen soll durch europäischen Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch mit diesem Problem beispielsweise der zu entmischenden Verkehre mit Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden innerstädtische Verkehre zu lösen so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen, es gibt Städte wie Rotterdam und andere, die sehr sehr gute Erfahrungen haben, wo man davon profitieren kann, ähm, aber das ist mir wichtig hier in dieser Runde nochmal zu sagen: die Straßenverkehrsordnung sagt: die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt: Ich stell da mal ein blaues Schild hin.

Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, was wir beobachten können, dass der ein oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht, und sagt: Ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist - und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben.

Also, deswegen sage ich nochmal, in der Zuständigkeit abgeschichtet, was ist Sache des Bundesgesetzgebers: Der Bundesgesetzgeber hat gesagt: es gibt keine Benutzungspflicht - es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer, und die müssen dafür sorgen, im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen, zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu überlegen: Wie machen wir denn den Radverkehr am Alex? Sondern das ist Sache der Stadt Berlin. Und deswegen sag ich aus Bundessicht, sehen wir an dieser Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung. Sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so zu vollziehen wie es vom Gesetzgeber gemeint ist und der Gesetzgeber hat es sehr großzügig geregelt - der Bundesgesetzgeber -, und hat gesagt: Ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass das wirklich erforderlich ist. Und dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird und die Stadtplaner müssen es entsprechend einrichten. (Video der Sitzung v. 18. Feb. 2008)