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Offener Brief an die Kraftfahrzeugführer, die über Schlaglöcher jammern

 Liebe Blechbüchsenführer,

Ihr jammert über den Zustand der Fahrbahnen nach diesem harten Winter? Gewöhnt Euch daran! Wir Radfahrer werden seit Jahren auf schlechte Pisten geschickt, die “Radwege” genannt werden. Und unsere Felgen sind viel empfindlicher. Derart schlechte Radwege, werden seit 1997 rechtswidrig von Straßenverkehrsbehörden als benutzungspflichtig beschildert. Und ständig wurden und werden wir von Euch angehupt und angepöbelt, wir sollten auf dem ohnehin gefährlichen Radweg fahren, obwohl er nach der Rechtsprechung unzumutbar oder gar unbenutzbar ist. Selbst wenn der vermeintliche Radweg nur ein Gehweg ist, der für Radfahrer freigegeben ist, wolltet Ihr uns da drauf schicken, oder wenn der Radweg völlig unter dem Schnee “Eurer” freien Fahrbahn beerdigt ist. - Aber die Strafe sandte Euch der Herr Gott mit diesem Winter. Nun könnt Ihr mal am eigenen Leibe erfahren, wie es Radfahrern auf Radwegen ergeht! Nur schade, daß Ihr nicht auch noch an jeder Einmündung verlangsamen müßt, weil irgend ein anderer Verkehrsteilnehmer Euch den Vorrang nehmen könnte oder andernfalls umfährt. Wenn Ihr nicht ohne ein Schlagloch zu erwischenvorankommt, erfahrt Ihr annähernd, wie es Radfahrern mit Kinder- oder Transportanhänge rergeht, wenn auf dem Radweg Drängelgitter angebracht sind.

Übrigens müßt auch Ihr Eure Bürgerkäfige oder Blechbüchsen auch so bewegen, daß Ihr niemanden gefährdet und Eure Dreckschleuder auch jeder Zeit beherrschen könnt. Das verlangt die Straßenverkehrsordnung auch von Euch. Aber Ihr fahrt lieber mit 60, wo Höchstgeschwindigkeit 50 angesagt ist, und jammert herum, wenn die Stoßdämpfer unter den Schlaglöchern leiden. Den Schlaglöchern auf der Fahrbahn können wir Radfahrer bestens ausweichen, wenn wir nach § 2 StVO auf der Fahrbahn fahren, weil unser Fahrzeug schmal ist. Übrigens müßt Ihr mindestens 1,50 m Sicherheitsabstand einhalten, wenn Ihr einen Radfahrer überholt, der sich filigran zwischen den Schlaglöchern der Fahrbahn hindurchmanövriert.

Ich kann meine Häme nicht verhehlen. Jetzt ist Schluß mit der Verkehrsmittelapartheid, gleich schlechte Wege für Alle! Viele von Euch haben es einfach nicht besser verdient. Steigt doch auf das Fahrrad um! Es entfällt die lästige Parkplatzsuche und Euer Hirn, soweit noch nicht völlig abgestorben, erhält endlich mal wieder Sauerstoff, es gilt: mens sana in corpore sano. Und auf innerörtlichen Strecken bis 3 km seid Ihr auch genauso schnell am Ziel wie zuvor, bis 6 km lohnt sich die Fahrt auf dem Fahrrad. Und für die Schwächeren unter Euch gibt es die sogenannten Pedelecs.

Denkt mal darüber nach!

Euer Torben

Endlich mal wieder Action!

 Während die Fahrt auf einem Radweg häufig zu Beinaheunfällen durch sich öffnende Türen, Abbiegefehler anderer Verkehrsteilnehmer oder unachtsame Fußgänger führt, ist die Fahrt auf der Fahrbahn (vgl. § 2 StVO) für Radfahrer fast langweilig. Zum Glück gibt es gelegentlich frustrierte Frauen mittleren Alters oder andere Spinner in “Bürgerkäfigen” bzw. “Blechbüchsen”, die meinen, sie müßten ihr Revier verteidigen.
Nun handelt es sich bei diesem Revier aber um öffentlichen Raum, in dembundesdeutsche Gesetze gelten. Geistig beschränkte Subjekte wie diese Pöbler und mutmaßlichen Straftäter jedoch sehen das Eindringen in ihren Raum jedoch fälschlich als illegal an und meinen, das Gewaltmonopol des Staates sei aufgehoben. Sie greifen zu “erzieherischen Mitteln”.

Ich bog eben aus der Mühlenstraße in Rendsburg kommend in die Eisenbahnstraße/Denkerstraße ein und wurde von jüngeren Personen mit Migrationshintergrund genötigt, angepöbelt und beleidigt. Sie setzten sich immer wieder vor mein Rad und bremsten ohne Anlaß. Außerdem versuchten sie, mich von der Spur zu drängen. Es handelte sich um einen weißen VW Golf mit dem amtlichen Kennzeichen RD-JH 221.

Auf eine Anzeige verzichte ich, falls sich kein Zeuge melden sollte. Von der StA käme ohnehin nur die unqualifizierte Antwort, daß da keine Bedrohung oder Nötigung vorläge und, daß gegen mich ein Bußgeldverfahren eingeleitet würde, weil ich den dort definitiv nicht vorhandenen Radweg nicht benutzt hätte …

Mit einem Großteil der Autofahrer ist friedliche Koexistenz möglich. Es sind wenige, die pöbeln oder mit deutlich weniger als 1,5 m Sicherheitsabstand überholen. Noch seltener sind leider diese Gestalten, die ein wenig Abwechslung durch Nötigung oder Bedrohung hereinbringen. Diese Vorfälle erscheinen aber vor einer Korruptionsaffäre in Berlin, wo ein Mitarbeiter des TÜVs bereitwillig Führerscheinprüflingen den Lappen ermöglichte, in einem ganz anderen Licht.

Radfahren: Wieder ein Fall von Nötigung

Ich war heute etwa 15 Uhr 20 von der Eckernförder Straße kommend auf der Hollerstraße unterwegs, als hinter mir das Hupen begann. Eine Ordnungswidrigkeit durch Abgabe von Schallzeichen innerhalb einer Ortschaft (§ 16 StVO) beging der Fahrer eines dunklen Audis mit dem amtlichen Kennzeichen RD-BS 131. Kurz vor meinem Ziel Rosacker überholte dieser Störer mich sehr langsam eng und wies mit der Hand auf den anderen Radweg. Dabei vergaß er wohl, daß er eine höhere Geschwindigkeit als ich haben muß, um mich überholen zu dürfen, so daß wir ihm neben dem Überholen mit zu geringem Abstand auch gefährliches Überholen unterstellen dürfen. Ich beschleunigte aber ausdrücklich nicht, denn ich fahre nach Recht und Gesetz! Die zum Radweg weisende Hand veranlaßt mich, dieser zum Führen eines Fahrzeugs charakterlich nicht geigneten blonden Person hier auch noch Nötigung zu unterstellen. Denn er gefährdete mich durch das enge Überholen offensichtlich zu dem Zweck, mich auf den anderen Radweg (§ 2 IV StVO) zu zwingen.

Der Radweg in der Hollerstraße-West ist weitestgehend nicht benutzungspflichtig. Dort wurde auf das Zeichen 241  StVO verzichtet, weil der Radweg bauliche Mängel aufweist, so daß eine Radwegebenutzungspflicht nicht angeordnet werden darf (vgl. VwV-StVO zu § 2 IV, zu Zeichen 237, 240 und 241 sowie zu Zeichen 241). Die Auffahrten des Radweges an den Einmündungen sind abgerundet und zu hoch, der Belag ist schlecht. Außerdem ist dieser Radweg schmaler als 1,50 m und auch der Sicherheitsabstand zu den parkenden Fahrzeugen ist nicht gegeben.
Nur der Radweg zwischen Neuer Dorfstraße und Bahnübergang ist derzeit noch benutzungspflichtig. Zwar ist der Radweg baulich vergleichsweise gut, jedoch wird die Bedingung der mindestens 10.000 Kraftfahrzeuge pro Tag nicht erfüllt.

Nachtrag vom 20. April 2009: Am  Sonntag, 19. April fuhr ich etwa 13:45 Uhr auf der Fockbecker Chaussee. Aus den bekannten Gründen benutze ich den Radweg zwischen Aral-Tankstelle und Friedrichstädter Straße nicht. Kurz vor der Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Friedrichstädter Straße wurde ich angehupt und vom schwarzen Fahrzeug mit dem Kennzeichen SL-LS 81 äußerst eng überholt, regelrecht weggedrengt. Dieses Mal geriet sogar ich ins Schlingern und stieß mit dem Fuß gegen dessen Flanke. Beim Neusortieren und Schimpfen rutschte der Fuß leider von der Pedal. Interessanterweise stand das Fahrzeug an der Ampel so eng neben mir, daß ich es dabei berührte. Das veranlaßte den Fahrer auszusteigen. Da wir um die Gewaltbereitschaft des durchschnittlichen Automobilanarchisten wissen, befürchtete ich schon das Schlimmste. Immerhin hatte er seine Gewaltbereitschaft schon durch den Einsatz seiner Blechbüchse als Waffe demonstriert. Er strich mit der Hand über seinen Lack, es hat wohl drinnen lauter geklungen. Er faselte etwas davon, ich müßte auf dem Radweg fahren, dann war da etwas mit Polizei, die ich natürlich gerne auch hinzugezogen hätte, und er stieg wieder ein. Dieser potentielle Totschläger fuhr ohne ein Wort der Entschuldigung davon.

Radfahren in Rendsburg: Erneute Nötigung

Gerade eben wurde ich auf der Gerhardstraße äußerst eng von einem blauen Opel mit dem amtlichen Kennzeichen RD-ZZ 55 überholt. Sie fuhren eine Weile neben mir und bedrängten mich. An der Ampel Eckfer/FLer holte ich sie ein. Nun kommt der eigentliche Skandal: Diese Spinner hatten schwarze Jacken an, darunter weiße Hemden mit Aufschrift am Kragen: “T.H. Sievers”. Es ist anzunehmen, daß es sich um Berufskraftfahrer handelt! Die zeigten immer wieder auf den Radweg dort. An der Ampel, wo ich mangels Parklücken notgedrungen auf dem Radweg fuhr, kam nur der Spruch vom Beifahrer, nun sei ich richtig.
In der letzten Zeit wurde ich immer häufiger an der Ampel Thormannplatz von Stadtbussen eng überholt. Denen scheint die Rechtslage nicht bewußt zu sein.

Wichtig ist auch, selbst wenn der Radfahrer eine Ordnungswidrigkeit begingen, berechtigt das nicht andere Verkehrsteilnehmer Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Gewalt liegt beim Staate, und dieser darf auch nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sein Gewaltmonopol ausüben. Deswegen trat ich letztendlich auch nicht gegen die Flanke des Opels, auch wenn die Versuchung groß war.

Zur Rechtslage: Die Denkerstraße wird durch keinen benutzungspflichtigen Radweg begleitet, daher dürfen oder eher müssen Radfahrer dort auf der Fahrbahn fahren. An der Ampel am Thormannplatz bleibt der Radfahrer auf der Fahrbahn, denn da muß er nur ein Lichtzeichen beachten, auf dem vermeintlichen Radweg würde er über mehrere Verkehrsinseln und Lichtzeichen geführt, also als eigentlich gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer bemnachteiligt. Nach Querung des Platzes müßte der Radfahrer eigentlich wegen Zeichen 241 StVO auf den Radweg wechseln. Es gibt dort aber keine zumutbare Auffahrt, denn beim Auffahren müßte eine Ordnungswidrigkeit begangen werden. Im Folgenden geht es auf dem Radweg, der nicht den Anforderungen der VwV-StVO entspricht, eng an den Parkbuchten vorbei. Wegen der Gefährdung durch sich öffnende Türen ist die Benutzung dieses Radweges aber unzumutbar. Von den Bedingungen der StVO und der VwV-StVO her, dürfte die Benutzungspflicht mit Zeichen 241 dort gar nicht angeordnet sein.

Radfahren in Rendsburg VII - Konrad-Adenauer-Straße, Nötigung etc.

Freitag wurde die Konrad-Adenauer-Straße offiziell eingeweiht. Am Abend nutzte ich diese Straße für den Weg zum Kreishafen und zum Besuch eines guten Freundes in der Schleife. Auf dem Hinweg sah ich, daß am Gehweg “Rad frei” als Zusatzzeichen prangt. Das ist eine Lösung, die rechtlich Radfahrer nicht einschränkt, sondern ihnen erlaubt mit Schrittgeschwindigkeit den Gehweg zu nutzen, wenn sie die Fahrbahn meiden wollen.

Als ich zurückfuhr, sah ich, daß in der  Gegenrichtung hinter dem Kreisverkehr ein Zeichen 240 StVO steht. Damit ordnet die Stadt doch glattwegs eineBenutzungspflicht für einen gemischten Geh- und Radweg an. Eine solche Anordnung ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch gegenüber Fußgängern völlig unverantwortlich.
Die Verwaltungsvorschrift zu § 2 (4) StVO läßt einen gemischten Geh- und Radweg ohnehin nur ausnahmsweise zu. Er bildet also die Ausnahme von der Ausnahme Radwegebenutzungspfllicht. Die Voraussetzungen für eine Radwegebenutzungspfllicht sind ohnehin nicht gegeben. Gegenüber der Verwaltung gilt nun, daß sie nach § 45 (9) den fließenden Verkehr unnötig einschränkt. Alle Radfahrer sind aufgerufen gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspfllicht an dieser Stelle Widerspruch einzulegen! Es kann nicht angehen, daß die Stadt Rendsburg dort eine Radwegebenutzungspfllicht anordnet, nachdem sie das Zeichen 240 an der Obereider einsichtig nach Protesten entfernt hatte.
Z. 240 an der Konrad-Adenauer-Straße
An dieser Stelle sei angemerkt, daß das hier zitierte Recht schon seit 1998 gilt!
Am Freitag wurde ich von einem Bus des Stadtverkehrs gefährdet. Anscheinend wollte mich der Fahrer belehren. Da das nicht das erste Mal war,schrieb ich heute T.H. Sievers Stadtverkehr Rendsburg an.

Schreiben an T.H. Sievers Stadtverkehr

Ein weiteres Ärgernis stellt der “Sommer-Jahrmarkt” an der Obereider dar. Viele Büdelsdorfer und Rendsburger aus dem Stadtnorden, die mit dem Rad in Richtung Schleife oder Bahnhof müssen, wurden An der Obereider von einer Barke belästigt, die das Zeichen 250 “Verbot für Fahrzeuge aller Art” trug.  Da am Kai auch Aussteller stehen, kommen Büdelsdorfer nicht mehr problemlos zum Bahnhof.  Wer nicht durch die Menge schieben mag, muß einen Umweg um die Innenstadt herum in kauf nehmen.

Da die Radverkehrspolitik der Stadt Rendsburg anscheinend eher schlechter und ungesetzlicher als besser wird, werde ich mich dem Vorschlag eines Büdelsdorfers anschließen, einen losen Arbeitskreis Radverkehr für die Region zu gründen.

Update: Das Z. 240 in der Konrad-Adenauer-Straße wurde versehentlich aufgestellt und wurde zügig entfernt. Nichtsdestotrotz fahren die Radfahrer im Regelfall auf den Gehwegen. Ihnen ist wohl nicht bewußt, welches Haftungsrisiko sie auf einem für Radfahrer freigegebenen Gehweg auf sich nehmen. Der städtischen Verwaltung sollten wir jedoch für die zügige Entfernung des Verkehrszeichens danken. Es war wohl noch nicht einmal ein Widerspruch nötig.  Andere Verwaltungen stellen sich taub und lassen sich auch durch einen offizillen Widerspruch beindrucken, sie bereinigen ihren Fehler erst nach einem Verwaltungsgerichtsurteil.

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