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Archiv der Kategorie Verkehrspolitik
Aufhebung von 20 Radwegebenutzungspflichten in Rendsburg?
20.9.2010 by admin.
Ich habe mir die Auflistung der Stadtverwaltung jetzt mal angesehen.
Röhlingsweg (südliches Ende) - dringend überfällig, ZU SCHMAL (z. 241), aber wieso nur südliches Ende?
Nobiskrüger Allee - 30-Zone mit Z. 241?! - § 45 Ic StVO
Augustenburger Straße - Z. 240 an schlechtem Gehweg.
Johannes-Brahms-Straße - 30-Zone mit Streifen. - § 45 Ic StVO
Tulipanstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Elefantenstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Arsenalstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Paradeplatz (Platz und Ringstraße) - sehr gut! Sollte aber aber “Fahrrad frei an breite Gehwege, da Kofsteinpflaster.
Stadtpark (bis auf Bereich ab Brammer Damm Brücke) - Da ist eine kaum benutze Fahrbahn, aber am Gehweg war Z. 240.
Prinzessinstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Prof.-Koopmann-Straße - Längst überfällig! Kaum baulich getrennt Z. 241 vor 30-Zone.
Richthofenstraße - Überfällig! Z. 241 an viel zu schmalem Radweg.
Mastbrooker Weg - Eine Seite “Fahrrad frei”, andere Seite Radfahrstreifen, andauernd beparkt.
Ostlandstraße - Albernes Z. 241 in Wohngebiet.
Breslauer Straße - Albernes Z. 241 in Wohngebiet.
Friedrichstädter Straße Z. 241, Radweg schmaler als Lenker!
Büsumer Straße - Z. 240 an schlechtem Gehweg.
Rotenhöfer Weg - War nur “Fahrrad frei” in 30-Zone. Der nicht benutzungspflichtige Radweg war durch die Beschilderung teilweise Gehweg, der für Fahrradfahrer frei gegeben war.
Es sind also keine 20 Radwege, an denen die Benutzungspflicht aufgehoben worden wäre. Zum Großteil handelt es sich um Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben waren. Erst jubelte ich über die Vernunft der Rendsburger Straß0enverkehrsbehörde, dann zog Ernüchterung ein.

Mogelpackung? Der Straßenverkehrsbehörde traue ich soviel Unverfrorenheit nicht zu. Aber die muß schließlich unsere in Sachen Radverkehr inkompetente Landespolizei anhören. Wollten unsere schlecht informierten Polizisten kein Bundesrecht umsetzen? Dann dürften wir sie als Verfassungsfeinde bezeichnen. Es geht schließlich um das Recht der Fahrradfahrer auf Mobilität und körperliche Unversehrtheit. Radfahrer dürfen nicht zum bloßen Vorteil von Blechbüchsen benachteiligt werden. Radwege sind inzwischen nur nochdazu da, die Fahrbahn für Autistenvon Radfahrer freizuhalten. Daß dieselben Autisten dann an der nächsten Einmündung den vorrangberechtigten Radfahrer umfahren, gilt als Kollateralschaden in diesem Krieg um Bewegungsräume.
Ermessensfehlgebrauch? Um eine Radwegebenutzungspflichtanordnen zu dürfen, muß nach Rechtsprechung und § 45 IX StVO die Radfahrt auf der Fahrbahn gefährlicher als auf dem Radweg sein. Und außerdem muß der Radweg die Mindestkrerien der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung erfüllen.Davon darf nicht abgewichen werden. Spätestens in der zweiten Instanz werden derartig mörderische Radwegebenutzungspflichten an unzumutbaren Radwegen aufgehoben.
Ein Beispiel aus der rechtsprechung bietet ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen VG vom 23.09.2003 - 3 A 275/02, NordÖR 2004 S. 217 oder NZV 2005, 221. Das Gericht untersagte einer Gemeinde bzw. StVB die Anordnung der Benutzungspflicht an einem neuen, nach Mindestkriterien gebauten gemeinsamen Geh- und Radweg mit dem Hinweis auf § 45 IX StVO.
Es kommt nicht nur auf die Breite an, sondern auch auf die Sichtbeziehungen an Einmündungen, auf die bauliche Beschaffenheit der Auffahrten ebenso. Dazu kommt, daß an Einmündungen und häufig frequentierten Ein- und Ausfahrten besondere Markierungen angebracht sein müssen. Laut Studie von 2009 (BASt V 184) sind Radwege, an denen die Mindestmaße unterschritten werden, besonders gefährlich.
Einrichtungsradweg (Z. 237, 241 StVO): Mindestens 2 m lichte Breite, mindestens jedoch 1,50 Breite des Radweges (vgl. VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2)
Zweirichtungsradweg: mind. 2,4 m lichte Breite, Mindestbreite jedoch 2 m (Legalisiertes oder gar erzwungenes Geisterradeln; linksseitige Freigaben oder Anordnungen sollen wegen der Gefahren vermieden werden.)
Gemischter Geh- und Radweg (Z. 241 StVO): innerorts mind. 2,50 m, außerorts 2 m
”Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B.kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.” (Rn 22)
Eine Abweichung vom Mindestmaß ist folglich in längeren Bereichen nicht zulässig. Mit Engstellen sind wohl eher einzelne Bäume oder Ampelmasten gemeint sein. Wer aber einen ampelmast mitten auf dem Radweg installiert, nicht sichert und dann auch noch eine RWBP anordnet ist entweder nicht ganz dicht oder anderweitig merkbefreit (z.B.Hollerstaße Ecke Berliner Straße in Büdelsdorf). Auch darf der Gehweg nicht zu schmal sein.
Es dürfte keine RWBP an irgendeinem Rendsburger Radweg geben. Denn es gibt an keiner Rendsburger Straße einen fahrbahnbegleitenden Radweg, der die baulichen Mindestkriterien erfüllt. Und wenn mal ein kurzes Stück breiter als 1,50 m ist, dann wurde es auch rechtswidrig für Geisterradler freigegeben. Stetigkeit ist kaum gegeben. Und ein beständiger Wechsel zwischen Fahrbahn und Radweg, weilmal ein kurzes Stückchen wie an der Flensburger Straße stadtauswärts breit genug ist, gilt als unzumutbar.
Beispiele für bestehende rechtswidrige RWBPen
(angesichts der baulichenUnzumutbarkeit bleibt § 45 IX StVO) unberücksichtigt.)
- Thormannplatz in Ri. Gerhardstraße (Z. 241): kein stetiger Verlauf, Breite unter 1,5 m, kein Sicherheitsraum zu Parkbuchten, Gehweg trotz Geschäften sehr schmal.
- Gerhardstraße an der Ecke zur Eckernförder Straße (Z. 241): beginnt im Nirgendwo, kein stetiger Verlauf, zu schmal, keine Aufstellfläche an der Ampel, keine Sicherungen an Einmündungen, schmaler Gehweg,Fassaden verschlechtern Sichtbeziehungen
- Eckernförder Straße (Z. 241): auf weiten Strecken zu schmal, schlechte Führung an Bushalt, viele Absenkungen an Ausfahrten
- Fockbeker Chaussee (Z. 241): zu schmal, stadtauswärts enge Führung an Parkbuchten ohne Sicherheitsraum, schlechte Führung an Bushalt, keine Aufstellräume an Ampeln
- Hollesenstraße: tw. zu schmaler Radweg mit ca. 1,1 m Breite neben schmalem Gehweg, schlecht an Bushaltestellen geführt, fahrbahnbegleitender Charakter in Richtung An der Bleiche nicht gegeben.
- Schleswiger Chaussee zwischen Fockbeker Caussee und Flensburger Straße (Z. 241): gefährlicher Zweirichtungsradweg, viele Ausfahrten und Einmündungen, zu schmal
- Flensburger Straße und Schleswiger Chaussee ab FLer Str. bis Ostlandstraße: zu schmal, zu enge Führung an Parbuchten ohne Sicherheitsraum, schlechte Sichtbeziehungen, schmaler Gehweg, trotz tw. Neugestaltung kaum Aufstellfläche an Ampeln
- Schleswiger Ch. ab Ostlandstraße: Zweirichtungsradweg zu schmal(?), Gehweg schmal, bei real Materialgefährdung, vor Kreisverkehr unstete Führung mit Seitenwechseln, tw. Radverkehrsführung illegal links gegen den Kreisverkehr

- An der Bleiche: schlechter Zweirichtungsradweg (zu schmal?), ab Altstadtschule nicht fahrbahnbegleitend
und mit hoher Kante und unnötigem Z. 254 Verhinderung der Weiterfahrt auf der Fahrbahn z.B. in Richtung Rathaus - Alte Kieler Landstraße (Z. 241): zu schmaler Radweg neben schmalem gehweg, kein Sicherheitsraum zu Parkbuchten, schlechte Sichtbeziehungen an Einmündungen
- Kieler Straße (Z. 241): zu schmaler Radweg neben schmalem gehweg, kein sicherheitsraum zu Parkbuchten, schlechte Sichtbeziehungen an Einmündungen
- Kaiserstraße (Z. 241 bzw. 240): zu schmaler radweg auf der einen, schmaler gemischter Geh- und Radweg auf der anderen Seite, mieser Zustand, schlte führung und Auffahrmöglichkeitzen an Ampeln
- u.v.m.
Nach Aufhebung der Benutzungspflicht müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, dürfen sich aber freiwillig weiterhin auf dem baulich vorhandenen Radweg gefährden. Durch die Zwangsgefährdung (=Radwegebenutzungspflicht) betroffene Bürger können Widerspruch gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht einlegen oder die Aufhebung beantragen. Musterschreiben gibt es im Internet. Für den Widerspruch gegen verkehrsrechtliche Anordnungen ist nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes derzeit nicht gesichert, ab wann die Frist denn gälte. Somit ist egal, ob das Verkehrszeichen schon länger als ein Jahr dasteht, bis ein Gericht feststellt, ab wann die Jahresfrist denn gilt.
Schlechte Radverkehrsanlagen können noch bis Ende Oktober für den “Pannenflicken” der Initiative Cycleride nominiert werden. Es müssen nur Bilder, eine Beschreibung sowie nach Möglichkeit eine Ortsbeschreibung (z.B. mit Google Maps) an die angegebene Emailadresse gesandt werden.
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Eiderpark
15.9.2010 by admin.
Gestern jammerten der Verwalter des Eiderparks und der Geschäftsführer der famila-Gruppe über eingeschränkte Möglichkeiten und baten angesichts der Entwicklung um ein Überdenken des Beauungsplanes. Es besteht der Wunsch nach Vergrößerung der Verkaufsflächen.
Vielleicht kann man dem Eiderpark aber auch durch eine bessere Verkehrsanbindung helfen. Mein Vorschlag ist, daß geprüft wird, ob vom Haupttor der ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne zum Kreisverkehr der Friedrichstädter Straße die notwendige Infrastrukur für eine Querverbindung von Schleswiger Chaussee und Friedrichstädter Straße besteht, die weiterverwendet werden könnte. Derzeit ist der Eiderpark in der Friedrichstädter Straße aus Sicht der Innenstadt nur über Fockbeker Chaussee oder die WykerStraße erreichbar. Auch für Fußgänger und Radfahrer gibt es keinen - mir bekannten - kürzeren Weg. Über das Gelände der ehem. Kaserne wäre der eiderpark aber z.B. aus der Ostlandstraße fußläufig schnell erreichbar. Auch der heimweg aus dem Cheyenne Club könnte sich für vieleJugendliche verkürzen, da der Loher Weg (”Panzerbrücke”) die Büsumer Straße mit dem angesprochenen Kreisverkehr verbindet.
Die vorhandene Infrastruktuktur dürfte recht alt aber solide sein. Sie ist auf Panzer (Gepard/Roland) ausgelegt. Wenn ohne weitere größere Investitionen diese Infrastruktur nutzbar sein sollte, könnte diese Lösung den Menschen in Mastbrook, aber auch anderen Rendsburgern den Weg zum Einkauf verkürzen.
In Verbindung mit dem Wanderweg auf der alten Trasse nach Hohn kann dieser neue Weg über das Gelände der Kaserne auch Seemühlen enger anbinden. Ein vorgeschlagener Bahnhof Rendsburg-Nord auf dem Gelände der Kaserne kann den Eiderpark z.B. aus Schülldorf schnell erreichbar machen. eben der besseren Erreichbarkeit des Citti-Parkes in Kiel wäre also am anderen Ende der Eiderpark an diese Bahn angeschlossen. Und vor allem dürfte die Infrastruktur auf dem Kasernengelände weitestgehend vorhanden sein, so daß der investive Aufwand minimiert werden kann. - Warum nicht ein privater Bahnhof der Investoren, die auch hinter dem Eiderpark stehen?
Und umgekehrt ist die Innenstadt dann auch aus Rendsburg-Nord, Seemühlen oder Fockbek besser zu erreichen. So profitieren alle: Investoren, Kaufleute in der Innenstadt wie im Eiderpark und die Bürger.
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Aufruf zur Nominierung für den Pannenflicken 2010
15.8.2010 by admin.
Die bundesweit radverkehrspolitisch tätige Initiative Cycleride ruft auch 2010 wieder zu Nominierungen für die Negativauszeichnung Pannenflicken auf. Dieser Preis wird an Verantwortliche für besonders schlechte Radverkehrsführungen oder -anlagen verliehen. Die Mitglieder der Initiative Cycleride bestimmen die Preisträger durch Wahl.
Es müssen nur Photos und eine kurze Beschreibung mit Lage an pannenflicken@cycleride.de gesandt werden. Es lohnt sich, da der Preis in den Vorjahren mediale Aufmerkdsamkeit erlangen konnte. Das erhöht den Druck auf die Behörden.
Informationen zum Pannenflicken: http://cycleride.de/cms/index.php?page=pannenflicken
Die Nominierungen und Preisträger des Pannenflickens 2009: http://cycleride.de/cms/index.php?page=pannenflicken-2009
Es wäre schön, wenn auch andere potentielle Opfer verfehlter Radverkehrsplanung von Ihnen bzw. Euch über diese Möglichkeit informiert würden, auf Mißstände aufmerksam zu machen.
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Critical mass in Rendsburg?
14.8.2010 by admin.
Vor wenigen Tagen vernahm ich, daß Interessenten an den örtlichen ADFC wegen einer Critical Mass herangetreten waren. Die Kritische Masse ist erfüllt, wenn 16 Radfahrer im geschlossenenen Verband durch die Straßen der Stadt touren.
In Berlin ist gerade eine Critical Mass durch Polizeirepression verhindert worden. Dieselbe Polizei läßt es witzigerweise zu, daß Autocorsos die Innenstadt verstopfen und innerorts gehupt wird. Hupen ist ein Verstoß gegen § 16 der Straßenverkehrsordnung, der Autocorso stellt eine übermäßige Straßennutzung dar. Wenn dann noch Symbole wie die Wimpel von Besiktas Istanbul gezeigt werden, dann könnte man böse unterstellen, ein Autocorso stelle eine unangemeldete Demonstration dar, also liegt gegebenenfalls ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Bei einer Gruppe Radfahrer dagegen kommt gleich ein Großaufgebot der ruppigen Berliner Polizei.
Ein Critical Mass ist keine Demonstration, also auch nicht anmeldepflichtig. Es handelt sich einfach um einen Ausflug von vielen Radfahrern, eine Radtour durch die Stadt. Bei einer großen Kritischen Masse lassen sich zwei Verbände bilden, die sich auf mehrspurigen Straßen gegenseitig überholen.
Der geschlossene Verband muß allerding in zweier Reihe disziplinier hintereinander eine Spur belegen. Ohne Disziplin der Teilnehmer funktioniert der geschlossene Verband nicht. Der wilde Schwarm bietet jedoch zuviele Angriffspunkte für die Polizei, die definitiv von hilflosen Autisten gerufen werden wird.Ein Critical Mass läßt sich folglich nur mit Leuten durchführen, die das Prinzip verstanden haben. Daß die beteiligten Fahrzeuge nach StVZO ausgestattet sein müssen, sollte nicht betont werden müssen.
Wer an einem Critical Mass in Rendsburg und Nachbargemeinden interessiert ist, melde sich bitte beim Herausgeber von Rad-in-RD.de oder beim örtlichen ADFC! Vielleicht findet sich ein Termin für eine “gemeinsame Radtour” mit möglichst vielen Teilnehmern.
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Bahn oder nicht Bahn? - Das Rendsburger Verkehrskonzept muß überdacht werden
10.8.2010 by admin.
Derzeit füllt die Diskussion über die Bahnanbindung Fockbeks respektive die Wiederbelebung der alten Nebenstrecke das Sommerloch. Die Landeszeitung berichtete mehrmals. Die Mittelstandsvereinigung der orangen “C”DU schafft es in die Kieler Nachrichten. Witzigerweise ist deren Vorsitzender betroffener Anwohner der Trasse.
Ich selbst fände einen Bahnhalt in der Eckernförder Straße natürlich sehr gut. Aber ich kann auch gut die rund 1,6 km mit dem Rad zum Bahnhof fahren. Dort gibt es die entsprechende Infrastruktur, das Fahrrad sicher zu parken. Auch profitierte ich vom zusätzlichen Zug.
Sicher, eine bessere Bahnanbindung Rendsburgs an Kiel ist wünschenswert. Ein halbstündiger Takt wäre angebracht. Die Züge der NOB sind zu den Stoßzeiten voll bis übervoll. Aber sind die weiteren Bahnhalts wirklich notwendig? Einzig der Bahnhalt in Schülldorf verspricht wirkliches Potential. Im Bereich der Rendsburger Innenstadt würde diese “S-Bahn” mit dem Stadtverkehr konkurrieren, der nicht ausgelastet ist. Nötiger wäre es, den Fahrplan des Stadtverkehrs an die Bedürfnisse der Bürger anzupassen. Die mangelnde Aktzeptanz des ÖPNV, aber auch des Radverkehrs ist ein Indiz für die Armut Rendsburgs. Automobilität sei ein Armutsmodell, sagt der Tübinger Geograph Monheim. Die Selbstverständlichkeit, mit der in der armen Stadt Rendsburg auf Automobilität gesetzt wird, ist erschreckend. Die hohen volkswirtschaftlichen Kosten der Automobilität stehen in keinem Verhältnis zu den paar Millionen für den Ausbau dieser Bahnstrecke. Und leider setzen auch Teile der Rendsburger “Elite” bevorzugt auf das Automobil. Regelmäßig auf dem Fahrrad können wir Achim von Voss, Andreas Breitner oder Klaus Schaffner antreffen. Auch am Bahnhof ist selten Lokalprominenz zu sehen. - Dürfen überzeugte Aut(omobil)isten eigentlich mitreden, wenn es um Mobilität für Alle geht?
Zwischen Fockbek und der Büsumer Straße in Rendsburg ist die alte Bahntrasse ein Geh- und Radweg geworden, auf dem viele Hundehalter und Spaziergänger unterwegs sind. Schön wäre es, wenn dieser Weg bis zur Friedrichstädter Straße fortgesetzt würde. In Verbindung mit dem Rotenhöfer Weg gäbe es damit eine attraktive Radverkehrsachse parallel zur Fockbeker Chaussee respektive Rendsburger Straße. Dort müßte nach geltendem Recht nämlich die Radwegebenutzungspflicht wegen der Gefahren auf schlechten Radwegen aufgehoben werden. Radfahrer auf der Fahrbahn werden jedoch erfahrungsgemäß von regelunkundigen Automobilisten mit zu geringem Abstand überholt, bedrängt oder gar verbal bedroht. Daher wäre zum Schutz der unsichereren Radfahrer vor den Armutsmodellfetischisten und den unzumutbaren Radwegen eine parallele Achse wünschenswert. Allerdings müßte die Gemeinde Fockbek den Belag ihrer alten Bahntrasse auswechseln. Der aktuelle Belag ist zu grob. Mit einem vernünftigen Radweg in Richtung Innenstadt und Bahnhof sowie mit einer guten Busanbindung würde der Rendsburger Bahnhof attraktiv.
An der Bleiche könnte die rechte Spur als Busspur ausgewiesen und auch für den Radverkehr freigegeben werden. Das ist ohne große Investitionen möglich. Die Busse kämen besser durch die Stadt. Da die Bahnlinie einen Wartepunkt bräuchte, könnte auf dem Gelände der Feldwebel-Schmid-Kaserne der Bahnhof Rendsburg-Nord entstehen. Dieser wäre über Friedrichstädter Straße, Loher Weg und Schleswiger Chaussee gut zugänglich. Das Bahngleis ist auch noch vorhanden. Dann gäbe es nur noch den einen bedeutenden Bahnübergang in der Schleswiger Chaussee, der neu abgesichert werden müßte. Auf dem Gelände der Kaserne wäre Platz für einen Pendler-Parkplatz sowie gute Fahrradabstellmöglichkeiten. Der Eiderpark und umliegende Geschäfte könnten profitieren. Außerdem gäbe es mit Loher Weg und dem Geh- und Radweg auf der alten Bahntrasse nach Hohn den Verkehrsanschluß nach Fockbek. Als weiterer Zubringer fungierte der Stadtverkehr. Wenn als Verlängerung des Loher Weges auch eine Straße durch das Kasernengelände geführt würde, könnten die Busse nah am Bahnhof halten.
Das Lärmargument kommt vor allem von Anwohnern der Trasse. Diese sollten sich mal an einen Bahnübergang stellen, wo die entsprechenden Triebwagen vorbeikommen. Sie werden feststellen, daß dieser Zug weniger Lärm als eine Hauptstraße erzeugt. Und das macht er nur stündlich. Die Anwohner in der am Bahndamm in der Schleife dürften angesichts nächtlicher Güterzüge eher jammern. Vermutlich führe dieser Zug ohnehin nur zwischen 5 und 19 Uhr.
Der in der KN zitierte Baedtker wohnt interessanterweise unweit einer dieser Bahntrassen. Betreibt er Lobbyismus im eigenen Interesse vorbei an den Interessen seiner Organisation?
Fritjof Wilken hat recht. Die Kaufkraft könnte nach Kiel abgezogen werden. Damit würde Rendsburgs Innenstadt weiter sterben. Aber vielleicht sollte Rendsburg mehr in Wettbewerb treten und Akzente setzen? Im Gegensatz zu Kiel haben wir eine unverwechselbare Innenstadt mit historischen Bauten. Außerdem gibt es mehrere bedeutende Wanderwege, die Rendsburg kreuzen. Die Historie ist unser Standortvorteil! Und eine Überdachung der Hohen Straße zerstörte diesen Eindruck nur. Die Touristen müssen wir von der Eider, vom Kanal und vom Ochsenweg in die Innenstadt holen. Dazu bedarf es einer vernünftigen Ausschilderung. Fahrradtouristen sind meist zahlungskräftig. Rendsburg sollte sich ein Stück vom Kuchen dieser Wachstumsbranche abschneiden. Da ist ein attraktiver Radwanderweg wichtiger als eine “S-Bahn”, die das Geld nach Kiel schaufelt.
Und im Zusammenhang mit dem Tourismus, aber auch mit der Bahnanbindung sollte Rendsburg sein Verkehrskonzept überdenken. Der aktuelle, 2002 beschlossene Gesamtverkehrsplan konzentriert sich auf das Automobil und handelt Fußgänger und Fahrradfahrer gemeinsam ab, obwohl seit 1997 Fahrräder dem Automobil rechtlich gleichgestellt sind. Die Finanzsituation läßt keine großen Investitionen und Umbauten zu. Folglich muß mit der vorhandenen Infrastruktur gearbeitet werden.
Bisher wurde Automobilität immer attraktiv gestaltet, Fahrradfahrer müssen sich dank rechtswidriger Benutzungspflichten mit schlechten Radwegen herumplagen und der Stadtverkehr ist unattraktiv.
Wie schon oben vorgeschlagen, könnte eine der Spuren An der Bleiche als Busspur ausgewiesen werden. Diese Maßnahme entschleunigt den Kfz-Verkehr und beschleunigt den Bus- und gegebenfalls den Radverkehr.Auch zwischen Dresdener Brücke und Thormannplatz könnte eine Busspur geschaffen werden.Eine Buslinie könnte durch die Mühlenstrasse fahren und ein Halt am Altstädter Markt macht die Innenstadt noch besser erreichbar. Busse in Fußgängerzonen sind in anderen Städten schon üblich. Die Hohe Straße wäre zu eng bebaut, aber die Mühlenstraße böte sich an.
Der Stadtverkehr muß insgesamt attraktiver gestaltet werden. Der Fahrplan muß soweit möglich an die Bedürfnisse von Pendlern und Kunden angepaßt werden. Ein Verkehrsende werktags um 19 Uhr ist weltfremd. Eher sollte eine Nachtlinie geschaffen werden, die etwa um 20:30 den Eiderpark und andere Ziele noch anfährt. Es würden nur Haltestellen an wichtigen Punkten angefahren.
- Eine Linie 1 könnte tagsüber im Rendsburger Stadtgebiet so fahren, daß sie den Innenstadtbereich bedient und auch nur dort führe. Sie verkehrt nur während der Geschäftsöffnungszeiten in der Innenstadt.
- Eine Linie 2 sollte auch Westerrönfeld und Rendsburg-Süd bedienen, sie streift den südlichen Teil der Innenstadt und fährt vom ZOB in die Mühlenstraße und über den Paradeplatz und die Berliner Straße zum Tunnel.
- Linie 3 führe über die Flensburger Straße nach Rendsburg-Nord und über Rickert nach Büdelsdorf, dann über die Neue Dorfstraße und Eckernförder Straße.
- Linie 4 führe die B 203 in Büdelsdorf hinauf und hinunter und bediente auch Borgstedt und Borgstedt-Felde. Der Innenstadtkern Rendsburgs wird auf den Tangenten umfahren.
- Linie 5 verbindet Innenstadt und Schleife. Sie könnte die Alte Kieler Landstraße hinauf und die Kieler Straße hinunterfahren.
- Linie 6 führe entgegengesetzt der Linie 5 durch Bismarckstraße und Teile der Nobiskrüger Allee bis zur Fähre und über die Kieler Straße zurück.
- Linie 7 umfährt den Innenstadtring und bedient Büdelsdorf über Neue Dorfstraße, Stadion und dann über die Hollerstraße zurück.
- Linie 8 fährt über die Eckernförder Straße nach Büdelsdorf und fährt über die Hollerstraße hinein, über die Neue Dorfstraße und Eckernförder Straße zurück.
- Die Linien 9a und 9b fahren entgegengesetzt, 9a führe nach Fockbek, von dort über Rendsburg-Nord nach Rickert und zum ZOB.
- Linie 10 fährt im Zweistundentakt vom ZOB über Hohe Luft nach Westerönfeld, Rendsburg-Süd, Osterrönfeld bis nach Schacht-Audorf. Von dort zurück.
Es gäbe also 11 Linien. An einigen Punkten könnte ein 15-Minuten-Takt erreicht werden, an den Tangenten sogar wegen Linie 1 ein besserer. Niemand müßte mehr als einmal umsteigen. (Habe ich eine Gegend vergessen?)
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Interessantes Urteil zur Beleuchtung am Fahrrad
5.8.2010 by admin.
Es ging um einen Unfall im Dunkeln zwischen zwei Radfahrern. Interessant ist insbesondere, daß das Gericht die Stirnlampe des Rennradfahrers für nicht ausreichend erachtet hat.
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Wieso “pöbeln” Radfahrer?
6.7.2010 by admin.
Seit einiger Zeit grüble ich, wieso ein ruhiger, fast phlegmatischer Typ wie ich auf dem Rad zur aggressiven Wildsau werden kann. Das häufigste Wort, daß mir gegenüber den Gefährdern entfleucht, ist “Proletenschwein”, dicht gefolgt von “Nazi”. Die Titulierung als Prolet folgt wohl aus der Kenntnis, daß fast nur Bildungsverweigerer auf Automobilität im innerörtlichen Bereich setzen, und daß Automobilität ein Armutsmodell ist, wie der Geograph Mohnheim feststellt.
Was treibt aber Mountainbiker dazu, einer Ärztin den Stinkefinger zu zeigen? Oder einen Alltagsradler wie mich, dem Gegenüber zu sagen, was er ist? Andere Radler klopfen auf das Autodach oder spucken es an. Liegt es am Fahrrad an sich? Nein, Ursache ist erst einmal das Fehlverhalten oder Regelunkenntnis des anderen Verkehrsteilnehmers, der zu eng überholt oder z.B.in einer freigegebenen Einbahnstraße pöbelt. Dem Hupen und Pöbeln der Automobilisten sind insbesondere Fahrradfahrer auf der Fahrbahn ausgesetzt. Es sind aber genau die Regelkundigen, die auf der Fahrbahn radeln oder die freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung nutzen. Im Regelfall haben sie im Gegensatz zum Autisten gegenüber ihre Führerscheinprüfung im ersten Anlauf bestanden, nicht wenige haben einen akademischen Grad.
Nun gefährdet den Radfahrer zum x-ten Mal ein Regelunkundiger an einem Tag.Im Gegensatz zum faulen Dosisten hat der Radfahrer sein Fahrrad selbst angetrieben. Er hat sich sportlich betätigt und sein Hormonhaushalt sieht anders aus. Dazu kommt dieAngst während der Gefährdung: Da ist eine unverantwortliche Person mit ihrer Waffe - Kfz töten mehrere Hundert Menschen pro Jahr, mehr als durch Schußwaffen getötet werden! - und bedroht den Radfahrer, der ohne schützende Blechhülle unterwegs ist. Da ist das Brüllen nur instinktive Notwehr, genau wie das Klopfen oder notfalls Treten gegen das Armutsmodell. Die nach StVZO vorgeschriebene “helltönende Glocke” nimmt der Autist in seiner Blechbüchse nämlich nicht wahr.
Was bleibt dem Radfahrer, bevor er dem aussteigenden Autisten tatsächlich mal die Fresse poliert oder in das Auto schießt? Soll er Stinkbomben werfen, um seine Aggression abzubauen? Es bleibt nur das Training der eigenen Beherrschung, um auch gegenüber Asozialen cool zu bleiben. Der Radfahrer muß sich verkehrspolitisch engagieren und für Aufklärung sorgen. Dann nimmt die Zahl der Gefährder und Pöbler ab, damit auch die Ursache für die Aggressionen.
Der Autor dieser Zeilen beschränkt sich auf das Brüllen von Wahrheiten. Nur zwei Mal traf er mit der Linken die Flanke zu eng überholender Automobile. Einmal bekam ein Golf einen Tritt ab, weil der Autor abgedrängt wurde und vom Pedal abrutschte; so nah stand der dunkle Golf eines Schleswigers, der nur ausstieg, um sein Blech auf Schäden zu prüfen.
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Eine kleine Radtour
1.7.2010 by admin.
Am Abend wollte ich wieder Sauerstoff tanken und etwas Bewegung haben, also fuhr ich erst einkaufen, dann machte ich eine kleine Runde. Die meisten gewählten Wege waren sehr ruhig, schließlich wollte ich Sauerstoff und nicht den Feinstaub der Dosen einatmen. Aus dem Langenbrooker Weg kommend in Ahrenstedt ankommend steht dort kein häßliches blaues Schildchen wie Z. 240 StVO an der B 77, weil der Gehweg baulich unzumutbar ist. Er ist schlichtweg zu schmal, um dort eine Radwegebenutzungspflicht mit Z. 240 StVO anzuordnen. Dafür müßte der Sonderweg mindestens 2 m breit sein.
Also fuhr ich getreu § 2 StVO auf der Fahrbahn, was ich offen gesagt ungern auf Bundesstraßen mache. Aber es handelt sich weder um eine Kraftfahrstraße noch um eine Autobahn, auch verbietet kein diskriminierendes Zeichen 254 StVO “Verbot für Fahrradfahrer” dieses Vorgehen. Obwohl da wenig Verkehr war, hupten die Autisten und ich sah Arme, die in Richtung des Gehweges wiesen. Nun ist Hupen außerorts zum Ankündigen eines Überholvorganges erlaubt, aber die Gestik weist auf Regelunkenntnis und “Erziehungswillen” der Autisten hin. Der erforderliche Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 m war auch nicht immer gegeben, obwohl die Gegenspur frei war.
Am Kreisverkehr, wo es unter anderem zur Büsumer Straße abgeht, versuchen Wegweiser den Radverkehr links um den Kreisverkehrsplatz herumzuführen. Das ist gefährlich und deshalb schlichtweg verboten. Der Radweg ist ohnehin unzumutba, da der Radverkehr wieder über die Fahrbahn gelotst wird und auf der Seite von real auf einem katastrophalen, Felgen tötenden Sonderweg geführt zu werden. Verantwortlich für dieses Desaster dürfte die Kreisverwaltung sein.
In der Schleswiger Chaussee dann überholte mich auf Höhe von Mister Bratwurst ein dunkler VW Kombi mit dem amtl. Kennzeichen RD-TT 128 äußerst eng, verbal tat ich meinem Unmut kund. Der Störer fuhr bis in die Flensburger Straße recht langsam weiter, so daß er mich de facto auf 28 km/h drosselte. Mir fiel es schwer, den Sicherheitsabstand zu halten, aber es waren immer ein paar Meter zwischen uns. Wegen der vielen durchgezogenen Linien traute ich mich nicht, ihn zu überholen. Aber es gefiel mir, daß dieser offensichtlich mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges Überforderte die Konsequenz zog und sein Tempo so anpaßte, daß er sein Fahrzeug ein wenig besser beherrschen konnte.Daher verzichte ich darauf, die Videoaufzeichnung an die Straßenverkehrsbehörde weiterzureichen, so daß das Überholen mit zu geringem Sicherheitsabstand nicht geahndet wird.
Die Alfine-Schaltung ist einfach genial. Ich möchte sie nicht mehr eintauschen. Das neue Hinterrad hält auch tapfer durch, obwohl ich Probleme wegen der Zahl der Speichen befürchtete. Statt 36 verstärkten Speichen, habe ich nun 32 DT Swiss Champion-Speichen.
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Armutsmodell und Bildungsverweigerer
28.6.2010 by admin.
Das Proletariat in seinem Armutsmodell nervt in der letzten Zeit erheblich. Am Freitag stieg ein Neonazi sogar aus seinem Armutsmodell aus, um mich auf den vermeintlichen Radweg hinzuweisen. Es war das schmale Stummelstück an der Gerhardstraße, dessen Benutzung jeder bundesdeutsche Richter als unzumutbar erachten würde. Natürlich habe ich in meiner Wut dem proletarisch-totalitären Subjekt mitgeteilt, daß seinesgleichen im Ständestaat an der Wand enden werde. - Ich muß zugeben, daß mir die Idee des christlich-sozialen Ständestaates immer besser gefällt, je mehr ich mich - nicht nur im Straßenverkehr - mit Bildungsverweigerern auseinandersetzen muß. Wenn ich inzwischen von geistig Behinderten spreche, dann meine ich mit Sicherheit nicht die armen kranken Menschen, welche Gott mit Einfalt versah, sondern die Bildungsverweigerer, die meinen, nach dem Hauptschulabschluß genüge es mit dem Lernen. Daß Lernen ein lebenslanger Prozeß ist, wird von diesen Subjekten negiert.
Neulich rief ein kulturbereichernder Bildungsverweiger als Beifahrer des mehrmals schon auffällig gewordenen weißen Golf mit schwul-kitschigen Verzierungen in der Büsumer Straße sogar mehrmals “Sieg heil!”, nachdem ich sie belehrt hatte, daß sie verkehrspolitisch nationalsozialistische Positionen verträten. Sie hatten mich von der Friedrichstädter Straße an hupend - Ordnungswidrigkeit nach § 16 StVO - verfolgt und in der Kurve beim Einbiegen in die Büsumer Straße bedrängt. Als ich den Arm zum Linksabbiegen in den Weg auf der alten Bahnstrecke nach Hohn ausgestreckt hatte, setzten sie zum Überholen an, um mein Abbiegen zu verhindern. Ich versuchte den offensichtlich geistig behinderten Beifahrer über die Rechtslage und die Rechtsprechung zu informieren, daß Radwege gefährlich seien, als er sagte, da sei ein Radweg. Als ich genervt auf die historischen Hintergründe einging, fing er an, den rechten Arm hinauszustrecken und mehrmals diesen NS-Gruß zu brüllen.
Ein Altnazi (RD-BX …), zumindest schien er graue Haare zu haben, bremste mich nach dem Spiel gegen Ghana aus. Er blieb auf dem Bahnübergang in der Eckernförder Straße stehen, nachdem er mich trotz durchgezogener Linie überholt hatte. Ich grüble noch, ob ein Halten auf einem Bahnübergang überhaupt zulässig ist.
Mehrmals negativ aufgefallen ist in den letzten Wochen blauer VW Passat mit Ansbacher Kennzeichen. Allerdings blieb es beim Überholen mit zu geringem Abstand oder Pöbeleien.
Wir haben nicht nur ein Problem mit gewalttätigen roten Sozialisten, sondern auch mit neuem Erstarken der braunen sozialistischen Ideen im Straßenverkehr. Wehret den Anfängen! Wider das Proletariat einfach zurückuzupöbeln hilft auf Dauer nicht. Es muß dringend ein Zeichen gesetzt werden. Nach Überlegungen, eine Kartoffelkanone am Rad zu montieren oder Stinkbomben in die geöffneten Fenster zu werfen, entschied ich mich für die Aufklärungsarbeit. Dafür habe ich eine Visitenkarte entworfen. Es bestehen allerdings große Zweifel, daß diese lästigen Störer überhaupt des Lesens kundig sind.
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An Ampel eng überholt und ausgebremst
16.3.2010 by admin.
An der Lichtzeichenanlage in der Eckernförderstraße aus Richtung Hollesenstraße kommend sprang gerade die Ampel auf Rot, als ein metallic-grüner Kleinwagen mit dem amtlichen Kennzeichen RD-EN 940 mich eng überholte und direkt vor mich setzte. Offensichtlich war dem Resthirn des Fahrers dieser viel zu kleinen Dose der Sauerstoff ausgegangen. Es ist ein riesiger Fehler, daß vor der Vergabe einer Fahrerlaubnis kein Intelligenztest notwendig ist. Die Regelfestigkeit sowie der Gesundheitszustand sollten regelmäßig überprüft werden. Die Praxis der Vergabe einer lebenslangen Fahrerlaubnis ist praxisfern.
Wäre es rechtlich nicht bedenklich, zu diesem Zwecke auf öffentlichen Straßen zu filmen. Könnte ein Video mit dem Verhalten des Störers aus der Konservendose den zuständigen Behörden übergeben werden. Aber unsere Behörden betrachten das ja als nicht ahndungswürdig.
Richtiges Verhalten gegenüber Radfahrern:
Fahrräder sind nach § 2 StVO Fahrzeuge, mit denen im Regelfall auf der Fahrbahn gefahren werden muß (§ 2 IV StVO, div. Gerichtsurteile). Beim Überholen muß ein Mindestabstand von 1,5 m zur Schulter oder zum Lenkerende des Radfahrers eingehalten werden. Bei höherer Geschwindigkeitsdifferenz verlangen die Gerichte sogar 2,5 m Sicherheitsabstand. Und ausgebremst werden darf der Radfahrer auch nicht, das könnte als Nötigung interpretiert werden.
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Guter Ansatz in Osterrönfeld!
14.3.2010 by admin.
Wenig (verkehrs-)sozialistisch tritt die SPD in Osterrönfeld mit einer radverkehrspolitischen Idee an die Öffentlichkeit.
Zur Sicherung des Radverkehrs an der Dorfstraße wäre es notwendig, die Zeichen 240 StVO zu entfernen, die eine Benutzungspflicht auf dem viel zu schmalen kombinierten Geh- und Radweg anordnen. Diese Verkehrszeichen hätten nur angebracht werden dürfen, wenn der Radweg sowohl bauliche Mindeststandards erfüllt (VwV-StVO zu § 2, ERA95) und nach § 45 IX StVO weniger Gefahren für Radfahrer als die Fahrbahn birgt. Kurz: Radwege haben sich als gefährlich erwiesen, daher ist der Mischverkehr auf der Fahrbahn nach § 2 StVO der Normalfall. Nur ausnahmsweise dürfte eine Benutzungspflicht eines guten Radweges angeordnet werden.
Für die Freigabe für den Radverkehr durch Zusatzzeichen ist der Gehweg vermutlich zu schmal und baulich sicher auch nicht geeignet. Das wäre ansonsten ein Angebot für unsicherere Radfahrer, welche die Fahrbahn meiden. Daher wäre eine parallele Route als Fahrradstraße ein wirklich gutes Angebot. Das nähmen auch Fahrbahnradler an, wenn sie es gerade nicht zu eilig haben.
Infos zu Fahrradthemen aus der Region gibt es auf Rad-in-RD.de
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Sex sells! Aber Polemik ist besser als Sex. - Der Verkehrssozialismus
13.3.2010 by admin.
Es ist interessant zu sehen, daß ein äußerst polemischer Beitrag von mir zu den Schlaglöchern die bisher größte Resonanz im Kommentarbereich auslöste. Für mich zeigte sich endlich mal, daß dieser Blog auch gelesen wird. Und ich freue mich über jeden, der es wagt, seine freie Meinung zu äußern. (Wer weiß, wielange das noch möglich ist.) Ich liebe das Mittel der Überspitzung und wende es gelegentlich auch zu intensiv an. Polemik macht Beiträge sexy, es regt zum Nachdenken an und bringt somit die Diskussion eher in Gang als eine Larifari-Aussage, wie sie sie etwa zu gerne von weichgespülten orangen Waschlappen wie Pofalla kommen.
Aber, liebe Kommentatoren, ich muß Euch enttäuschen. Das Geld aus der Kfz-Steuer oder der Mineralölsteuer deckt bei weitem nicht die Kosten, die Kraftfahrzeuge verursachen. Das Geld für den Straßenerhalt und -bau wird aus dem gesamten Steuersäckel bezuschußt.
Durch ihr höheres Gewicht belasten “Dosen” die Fahrbahnen stärker als das relativ leichte Fahrrad, also sorgen sie für schnelleren Sanierungsbedarf. Die “Blechbüchsen” sind groß und benötigen viel Verkehrsraum, aber auch große Abstellplätze. Flächen sind aber gerade in Innenstädten teuer und wertvoll. Damit der durchschnittliche “Bürgerkäfigführer” die Straße an seinem Ziel nicht verstopft, muß auch die öffentliche Hand Parkraum bereitstellen.In Wohnstraßen wird der öffentliche Raum wie selbstverständlich als Parkraum genutzt. Wäre es für das Gemeinwohl nicht besser, wenn dort Kinder spielen könnten, ohne daß sie Gefahr laufen, einen PKW zu beschädigen?
Lärmemissionen der Kraftfahrzeuge senken die Lebensqualität von Anwohnern viel befahrener Straßen. Ebenso wirken sich die übrigen Emissionen negativ auf die Gesundheit aus. Aber die Emissionen haben auch indirekte Folgen für die Bausubstanz. Fassaden und Denkmäler verfärben sich z.B. durch Reaktionsprodukte der emittierten Stoffe mit dem Regenwasser. Kulturgüter werden unwiederbringlich beschädigt oder gar zerstört.
Für die Pflanzen, welche die emittierten Stoffe ein wenig zähmen könnten, gibt es kaum Platz, weil der öffentliche Raum schon versiegelt ist. Versiegelt ist er wegen des hohen Platzbedarfes des “Bürgerkäfigs”.
Es gibt Erkrankungen, Situationen oder Berufe, in denen ein Auto erforderlich ist. Die meisten motorisierten Verkehrsteilnehmer sind aber allein in ihrer Kutsche unterwegs. Und wenn die ÖPNV-Anbindung schlecht ist, darf auch der Pendler gerne sein Automobil bewegen. Aber da, wo die ÖPNV-Anbindung gut ist oder Strecken unter 6 km zu befahren sind und kein gewichtiger Grund vorliegt, ist die Benutzung eines Autos gelinde gesagt asozial. Die volkswirtschaftlichen Folgen sind einfach zu groß. Außerdem wird der ÖPNV aus gutem Grunde subventioniert. Außerdem blockieren Autos bei unsinnigen Fahrten den Parkraum vielleicht auch für jemanden, der etwas Sperriges transportieren muß oder krank ist. Die Straßen wären weniger verstopft; ÖPNV, Radfahrer und all die wirklich auf das Automobil Angewiesenen kämen besser voran. Das gilt z.B. auch für den Revierfahrer eines Sicherheitsdienstes.Ich bin kein Grüner. Ansonsten forderte ich die völlig autofreie Innenstadt. Ich setze auf die Vernunft des Einzelnen. Das Individuum muß mehr zum Gemeinwohl beitragen! Dazu gehört es eben auch, nicht die Aktenmappe 4 km in einem überdimensionierten und emittierenden Käfig durch die Stadt zu fahren. Die Radfahrt oder die Nutzung des ÖPNV sind angebracht.
In den USA fängt man inzwischen an, ein wenig umzudenken. Das sind dann nicht unbedingt die Sozialisten, die dort übrigens “Liberale” geschimpft werden. Bei uns sind ja auch nicht nur langhaarige Penner mit Joint auf dem Rad unterwegs. (Anm.: In den USA wäre ich wohl Republican und unterstützte Huckabee.) In New York steigt die Zahl der Radfahrer. In Portland wird der Radverkehr gezielt gefördert, der ÖPNV ist im Stadtkern teilweise kostenfrei zu nutzen (Quelle zu Portland: ADFC Radwelt 1.10).
Wer fährt in Deutschland eigentlich Fahrrad? Fast alle Haushalte besitzen mehrere Fahrräder. Die meisten Räder verstauben oder werden nur selten genutzt. Ich meine mich zu erinnern, die durchschnittliche Fahrleistung läge bei 300 km. Das ist meine normale Monatsleistung. Andere wiederum fahren in einer Woche mehr als 300 km mit dem Fahrrad. Zu meiner Überraschung gibt es Sportradler, für die eine Trainingsrunde 100 km umfaßt.
Die Gruppe der Radfahrer ist heterogen. Es gibt Sportradler, von denen die meisten die Straßen als Trainingsraum nutzen. Dann gibt es Freizeitradler, die bei schönem Wetter abseits der Straße die Nähe der Natur suchen oder Ziele anfahren. Dann gibt es die ebenso heterogene Gruppe der Alltagsradler. Darunter findet sich die Hausfrau genauso wie der Führerscheinlose oder der verantwortungsbewußte Akademiker. Die Alltagsradler unterscheiden sich auch im Fahrverhalten. Die einen verdrücken sich auf jeden noch so besch… Radweg oder ordnungswidrig auf den Gehweg. Besonders die besser Gebildeten sind informiert und fahren auf der Fahrbahn. Letztere wollen vor allem schnell und sicher von A nach B kommen. Für sie ist das Fahrrad Ausdruck von Mobilität. Nicht selten besitzen sie hochwertige Fahrräder. Die Rohloff-Schaltung ist in dieser Gruppe kein Statussymbol, sondern eine für den Alltag notwendige Ausstattung. Sie fahren auf der Fahrbahn, auch weil sie nur dort schnell vorankommen. Das MoFa mit seinen 25 km/h überholen auch ein Alltagsradler aus Mobilitätsgründen mit einfacherer Schalttechnik schafft das. Diese Form der Mobilität dient auch dem Ausgleich von Bewegungsdefiziten am Arbeitsplatz.
Die Zahl der Radfahrer steigt in Städten mit Wohlstand. Das Automobil sei ein Armutsmodell, behauptet der Geograph Monheim. Die Erkenntnis, daß der Betrieb eines Automobils nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch betriebswirtschaftlicher Irrsinn ist, kommt eher jenen Menschen, die nachdenken. Interessanterweise sind das neben Akademikern eher Handwerker und Wachleute. Vor allem weibliche Angestellte mit niedrigem Intellekt setzen anscheinend auf das Automobil und treten übrigens nach meinem aus Erfahrung resultierendem subjektiven Empfinden auch am aggressivsten gegenüber Radfahrern auf.
Es gibt also keine homogene Gruppe “die Radfahrer”. Über Pauschalisierung hat sich übrigens der geniale, wenn auch linke Kabarretist Wilfried Schmickler in den Mitternachtsspitzen ausgelassen, wenn ich es richtig interpretiert hatte, als ich ihm mit einem halben Ohr zuhörte.
Lieber Bernd, begehen Radfahrer wirklich soviele Aggressionen oder auch nur Ordnungswidrigkeiten wie Automobilisten? Gefährder sind eigentlich nur die Gehwegradler, denn sie gefährden Fußgänger. Geisterradler nerven und gefährden andere Radfahrer. Aber Geisterradeln ist viel zu häufig rechtswidrig erlaubt (z.B. Brückenstraße, der dortige Radweg ist für einen Zweirichtungsradweg zu schmal). Das Fahren auf dem Gehweg ist viel zu häufig erlaubt (”Rad frei”, z.B. Kaiserstraße in Büdelsdorf, Izehoer Chaussee) oder gar gewünscht (Z. 240 StVO). Rotlichtverstöße durch Radfahrer dürften nicht viel häufiger als bei Büchsenführern vorkommen. Dabei müssen sich Radfahrer sich mit Bettel- oder Induktionsampeln herumärgern. In seinem Aufsatz “Sind Radfahrer bessere Menschen?” geht Kettler auf das elende Vorurteil ein, Radfahrer begingen besonders häufig Ordnungswidrigkeiten.
Automobilisten überholen sehr schnelle Radfahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in der 30-Zone. Wer mit 50 in der Stadt fährt, gilt als schleicher. Die Geschwindigkeitsübertretung ist Standard. Sicher werden auch täglich unzählige Verwarnungsgelder für Falschparker verhäng. Man könnte meinen, der gemeine Automobilist zeige mit dem Finger auf die Radfahrer, um von seinen Untaten abzulenken. Immerhin weisen bei dieser Geste gleich drei seiner Finger auf ihn zurück.
Wir haben alle die Absicht, sicher und schnell unser Ziel zu erreichen. Ein Miteinander im Verkehr wäre auch nach § 1 StVO geboten. Daß ein Miteinander funktionieren kann, beweist das erfolgreiche Shared Space. Das destruktive Element neben dem Apartheidsdenken vieler kleingeistiger Verkehrsteilnehmer bilden die Hinterweltler unter den Stadtplanern und in den Straßenverkehrsbehörden der kommunalen Verwaltungen. Es ist Sozialismus, dem”unmündigen Bürger” vorschreiben zu wollen, wie er sich zu verhalten hat. Verkehrszeichen sind sozialistisch. Ob sie eher braun oder blutrot sind, macht dabei keinen Unterschied. Das Denken ist nicht mehr notwendig, wenn der Staat lenkt. Nehmt die Verkehrszeichen weg! Bei Shared Space ist das Denken des Individuums wieder notwendig. Niemand außer dem Verkehrsgeschehen lenkt. Das Individuum bewegt sich im gemeinsamem Verkehrsraum verantwortungsvoll, das ist liberal, dabei achtet das Individuum selbständig auf das Wohlergehen der anderen Verkehrsteilnehmer, das ist in der Summe christlich-sozial-werteorientiert. Ein erschöpfter Fußgänger kann sich einfach hinsetzen, er wird umfahren, nicht wie im sozialistischen Apartheidsverkehr auf der Fahrbahn umgefahren.
Genauso sozialistisch ist der Gedanke, Verkehr leiten zu wollen. Der Verkehrsteilnehmer suchen ihren Weg. Von einem Büdelsdorfer Verantwortlichen war neulich zu vernehmen, daß er es vorzöge, erst einmal zu sehen, wo ein Trampelpfad entstünde, dann dort den Weg zu gestalten. Das ist ein wahrhaft rationales und lobenswertes Denken. Aber leider dürfte er damit nicht nur in dieser Region einer Minderheit unter Behördenmitarbeitern darstellen. Manch einer hängt allerdings wohl im verkehrssozialistischen Gestrüpp fest, würde aber eigentlich gerne anders, wenn er dürfte.
Auf unseren Straßen herrscht Krieg. Es läge in den Händen der kommunalen Verwaltungen, diesen Krieg zu beenden. Doch dort ist alles festgefahren. Der Verkehrssozialismus dominiert, obwohl der § 45 IX StVO eigentlich den Schilderwald eindämmen soll.
P.S. Nicht jeder gesamtpolitische Sozialist ist auch ein Verkehrssozialist bzw. Verkehrsnazi, was dasselbe ist. Die Fronten gehen eher quer durch die Parteien, als daß wirklich politische Lager etwas damit zu tun hätten.
P.P.S. Ich habe davon Abstand genommen, das Wort “Sozialismus” mit einem Link zur Homepage der “C”DU zu hinterlegen, um die Serosität des obigen Beitrages nicht zu untergraben.
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Offener Brief an die Kraftfahrzeugführer, die über Schlaglöcher jammern
6.2.2010 by admin.
Liebe Blechbüchsenführer,
Ihr jammert über den Zustand der Fahrbahnen nach diesem harten Winter? Gewöhnt Euch daran! Wir Radfahrer werden seit Jahren auf schlechte Pisten geschickt, die “Radwege” genannt werden. Und unsere Felgen sind viel empfindlicher. Derart schlechte Radwege, werden seit 1997 rechtswidrig von Straßenverkehrsbehörden als benutzungspflichtig beschildert. Und ständig wurden und werden wir von Euch angehupt und angepöbelt, wir sollten auf dem ohnehin gefährlichen Radweg fahren, obwohl er nach der Rechtsprechung unzumutbar oder gar unbenutzbar ist. Selbst wenn der vermeintliche Radweg nur ein Gehweg ist, der für Radfahrer freigegeben ist, wolltet Ihr uns da drauf schicken, oder wenn der Radweg völlig unter dem Schnee “Eurer” freien Fahrbahn beerdigt ist. - Aber die Strafe sandte Euch der Herr Gott mit diesem Winter. Nun könnt Ihr mal am eigenen Leibe erfahren, wie es Radfahrern auf Radwegen ergeht! Nur schade, daß Ihr nicht auch noch an jeder Einmündung verlangsamen müßt, weil irgend ein anderer Verkehrsteilnehmer Euch den Vorrang nehmen könnte oder andernfalls umfährt. Wenn Ihr nicht ohne ein Schlagloch zu erwischenvorankommt, erfahrt Ihr annähernd, wie es Radfahrern mit Kinder- oder Transportanhänge rergeht, wenn auf dem Radweg Drängelgitter angebracht sind.
Übrigens müßt auch Ihr Eure Bürgerkäfige oder Blechbüchsen auch so bewegen, daß Ihr niemanden gefährdet und Eure Dreckschleuder auch jeder Zeit beherrschen könnt. Das verlangt die Straßenverkehrsordnung auch von Euch. Aber Ihr fahrt lieber mit 60, wo Höchstgeschwindigkeit 50 angesagt ist, und jammert herum, wenn die Stoßdämpfer unter den Schlaglöchern leiden. Den Schlaglöchern auf der Fahrbahn können wir Radfahrer bestens ausweichen, wenn wir nach § 2 StVO auf der Fahrbahn fahren, weil unser Fahrzeug schmal ist. Übrigens müßt Ihr mindestens 1,50 m Sicherheitsabstand einhalten, wenn Ihr einen Radfahrer überholt, der sich filigran zwischen den Schlaglöchern der Fahrbahn hindurchmanövriert.
Ich kann meine Häme nicht verhehlen. Jetzt ist Schluß mit der Verkehrsmittelapartheid, gleich schlechte Wege für Alle! Viele von Euch haben es einfach nicht besser verdient. Steigt doch auf das Fahrrad um! Es entfällt die lästige Parkplatzsuche und Euer Hirn, soweit noch nicht völlig abgestorben, erhält endlich mal wieder Sauerstoff, es gilt: mens sana in corpore sano. Und auf innerörtlichen Strecken bis 3 km seid Ihr auch genauso schnell am Ziel wie zuvor, bis 6 km lohnt sich die Fahrt auf dem Fahrrad. Und für die Schwächeren unter Euch gibt es die sogenannten Pedelecs.
Denkt mal darüber nach!
Euer Torben
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Endlich mal wieder Action!
29.12.2009 by admin.
Während die Fahrt auf einem Radweg häufig zu Beinaheunfällen durch sich öffnende Türen, Abbiegefehler anderer Verkehrsteilnehmer oder unachtsame Fußgänger führt, ist die Fahrt auf der Fahrbahn (vgl. § 2 StVO) für Radfahrer fast langweilig. Zum Glück gibt es gelegentlich frustrierte Frauen mittleren Alters oder andere Spinner in “Bürgerkäfigen” bzw. “Blechbüchsen”, die meinen, sie müßten ihr Revier verteidigen.
Nun handelt es sich bei diesem Revier aber um öffentlichen Raum, in dembundesdeutsche Gesetze gelten. Geistig beschränkte Subjekte wie diese Pöbler und mutmaßlichen Straftäter jedoch sehen das Eindringen in ihren Raum jedoch fälschlich als illegal an und meinen, das Gewaltmonopol des Staates sei aufgehoben. Sie greifen zu “erzieherischen Mitteln”.
Ich bog eben aus der Mühlenstraße in Rendsburg kommend in die Eisenbahnstraße/Denkerstraße ein und wurde von jüngeren Personen mit Migrationshintergrund genötigt, angepöbelt und beleidigt. Sie setzten sich immer wieder vor mein Rad und bremsten ohne Anlaß. Außerdem versuchten sie, mich von der Spur zu drängen. Es handelte sich um einen weißen VW Golf mit dem amtlichen Kennzeichen RD-JH 221.
Auf eine Anzeige verzichte ich, falls sich kein Zeuge melden sollte. Von der StA käme ohnehin nur die unqualifizierte Antwort, daß da keine Bedrohung oder Nötigung vorläge und, daß gegen mich ein Bußgeldverfahren eingeleitet würde, weil ich den dort definitiv nicht vorhandenen Radweg nicht benutzt hätte …
Mit einem Großteil der Autofahrer ist friedliche Koexistenz möglich. Es sind wenige, die pöbeln oder mit deutlich weniger als 1,5 m Sicherheitsabstand überholen. Noch seltener sind leider diese Gestalten, die ein wenig Abwechslung durch Nötigung oder Bedrohung hereinbringen. Diese Vorfälle erscheinen aber vor einer Korruptionsaffäre in Berlin, wo ein Mitarbeiter des TÜVs bereitwillig Führerscheinprüflingen den Lappen ermöglichte, in einem ganz anderen Licht.
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Neue Homepage zum Radfahren in Rendsburg entsteht
4.6.2009 by admin.
Unter www.rad-in-rd.de entsteht eine Seite zum Themenkomplex Radfahren in Rendsburg und Umgebung. Das soll auch in diesem Blog für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Vor allem hoffe ich, mit meiner Beteiligung am Projekt rad-in-rd.de eine klarere Trennung zwischen Parteipolitik und Radverkehrspolitik herbeiführen zu können. Außerdem ist angesichts einiger Entwicklungen ein geballter Auftritt notwendig.
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