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- 9.7.2010: Die Parther
- 9.7.2010: Mittagszeit - Frau am Steuer?
- 7.7.2010: Wahre Freunde und Helfer
- 6.7.2010: Wieso "pöbeln" Radfahrer?
- 1.7.2010: Eine kleine Radtour
- 28.6.2010: Bürgermeisterkandidat für Rendsburg
- 28.6.2010: Armutsmodell und Bildungsverweigerer
- 21.4.2010: Steuerbegünstigung bei Unterstützung Volljähriger
Archiv der Kategorie Verkehrspolitik
Wieso “pöbeln” Radfahrer?
6.7.2010 by admin.
Seit einiger Zeit grüble ich, wieso ein ruhiger, fast phlegmatischer Typ wie ich auf dem Rad zur aggressiven Wildsau werden kann. Das häufigste Wort, daß mir gegenüber den Gefährdern entfleucht, ist “Proletenschwein”, dicht gefolgt von “Nazi”. Die Titulierung als Prolet folgt wohl aus der Kenntnis, daß fast nur Bildungsverweigerer auf Automobilität im innerörtlichen Bereich setzen, und daß Automobilität ein Armutsmodell ist, wie der Geograph Mohnheim feststellt.
Was treibt aber Mountainbiker dazu, einer Ärztin den Stinkefinger zu zeigen? Oder einen Alltagsradler wie mich, dem Gegenüber zu sagen, was er ist? Andere Radler klopfen auf das Autodach oder spucken es an. Liegt es am Fahrrad an sich? Nein, Ursache ist erst einmal das Fehlverhalten oder Regelunkenntnis des anderen Verkehrsteilnehmers, der zu eng überholt oder z.B.in einer freigegebenen Einbahnstraße pöbelt. Dem Hupen und Pöbeln der Automobilisten sind insbesondere Fahrradfahrer auf der Fahrbahn ausgesetzt. Es sind aber genau die Regelkundigen, die auf der Fahrbahn radeln oder die freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung nutzen. Im Regelfall haben sie im Gegensatz zum Autisten gegenüber ihre Führerscheinprüfung im ersten Anlauf bestanden, nicht wenige haben einen akademischen Grad.
Nun gefährdet den Radfahrer zum x-ten Mal ein Regelunkundiger an einem Tag.Im Gegensatz zum faulen Dosisten hat der Radfahrer sein Fahrrad selbst angetrieben. Er hat sich sportlich betätigt und sein Hormonhaushalt sieht anders aus. Dazu kommt dieAngst während der Gefährdung: Da ist eine unverantwortliche Person mit ihrer Waffe - Kfz töten mehrere Hundert Menschen pro Jahr, mehr als durch Schußwaffen getötet werden! - und bedroht den Radfahrer, der ohne schützende Blechhülle unterwegs ist. Da ist das Brüllen nur instinktive Notwehr, genau wie das Klopfen oder notfalls Treten gegen das Armutsmodell. Die nach StVZO vorgeschriebene “helltönende Glocke” nimmt der Autist in seiner Blechbüchse nämlich nicht wahr.
Was bleibt dem Radfahrer, bevor er dem aussteigenden Autisten tatsächlich mal die Fresse poliert oder in das Auto schießt? Soll er Stinkbomben werfen, um seine Aggression abzubauen? Es bleibt nur das Training der eigenen Beherrschung, um auch gegenüber Asozialen cool zu bleiben. Der Radfahrer muß sich verkehrspolitisch engagieren und für Aufklärung sorgen. Dann nimmt die Zahl der Gefährder und Pöbler ab, damit auch die Ursache für die Aggressionen.
Der Autor dieser Zeilen beschränkt sich auf das Brüllen von Wahrheiten. Nur zwei Mal traf er mit der Linken die Flanke zu eng überholender Automobile. Einmal bekam ein Golf einen Tritt ab, weil der Autor abgedrängt wurde und vom Pedal abrutschte; so nah stand der dunkle Golf eines Schleswigers, der nur ausstieg, um sein Blech auf Schäden zu prüfen.
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Eine kleine Radtour
1.7.2010 by admin.
Am Abend wollte ich wieder Sauerstoff tanken und etwas Bewegung haben, also fuhr ich erst einkaufen, dann machte ich eine kleine Runde. Die meisten gewählten Wege waren sehr ruhig, schließlich wollte ich Sauerstoff und nicht den Feinstaub der Dosen einatmen. Aus dem Langenbrooker Weg kommend in Ahrenstedt ankommend steht dort kein häßliches blaues Schildchen wie Z. 240 StVO an der B 77, weil der Gehweg baulich unzumutbar ist. Er ist schlichtweg zu schmal, um dort eine Radwegebenutzungspflicht mit Z. 240 StVO anzuordnen. Dafür müßte der Sonderweg mindestens 2 m breit sein.
Also fuhr ich getreu § 2 StVO auf der Fahrbahn, was ich offen gesagt ungern auf Bundesstraßen mache. Aber es handelt sich weder um eine Kraftfahrstraße noch um eine Autobahn, auch verbietet kein diskriminierendes Zeichen 254 StVO “Verbot für Fahrradfahrer” dieses Vorgehen. Obwohl da wenig Verkehr war, hupten die Autisten und ich sah Arme, die in Richtung des Gehweges wiesen. Nun ist Hupen außerorts zum Ankündigen eines Überholvorganges erlaubt, aber die Gestik weist auf Regelunkenntnis und “Erziehungswillen” der Autisten hin. Der erforderliche Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 m war auch nicht immer gegeben, obwohl die Gegenspur frei war.
Am Kreisverkehr, wo es unter anderem zur Büsumer Straße abgeht, versuchen Wegweiser den Radverkehr links um den Kreisverkehrsplatz herumzuführen. Das ist gefährlich und deshalb schlichtweg verboten. Der Radweg ist ohnehin unzumutba, da der Radverkehr wieder über die Fahrbahn gelotst wird und auf der Seite von real auf einem katastrophalen, Felgen tötenden Sonderweg geführt zu werden. Verantwortlich für dieses Desaster dürfte die Kreisverwaltung sein.
In der Schleswiger Chaussee dann überholte mich auf Höhe von Mister Bratwurst ein dunkler VW Kombi mit dem amtl. Kennzeichen RD-TT 128 äußerst eng, verbal tat ich meinem Unmut kund. Der Störer fuhr bis in die Flensburger Straße recht langsam weiter, so daß er mich de facto auf 28 km/h drosselte. Mir fiel es schwer, den Sicherheitsabstand zu halten, aber es waren immer ein paar Meter zwischen uns. Wegen der vielen durchgezogenen Linien traute ich mich nicht, ihn zu überholen. Aber es gefiel mir, daß dieser offensichtlich mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges Überforderte die Konsequenz zog und sein Tempo so anpaßte, daß er sein Fahrzeug ein wenig besser beherrschen konnte.Daher verzichte ich darauf, die Videoaufzeichnung an die Straßenverkehrsbehörde weiterzureichen, so daß das Überholen mit zu geringem Sicherheitsabstand nicht geahndet wird.
Die Alfine-Schaltung ist einfach genial. Ich möchte sie nicht mehr eintauschen. Das neue Hinterrad hält auch tapfer durch, obwohl ich Probleme wegen der Zahl der Speichen befürchtete. Statt 36 verstärkten Speichen, habe ich nun 32 DT Swiss Champion-Speichen.
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Armutsmodell und Bildungsverweigerer
28.6.2010 by admin.
Das Proletariat in seinem Armutsmodell nervt in der letzten Zeit erheblich. Am Freitag stieg ein Neonazi sogar aus seinem Armutsmodell aus, um mich auf den vermeintlichen Radweg hinzuweisen. Es war das schmale Stummelstück an der Gerhardstraße, dessen Benutzung jeder bundesdeutsche Richter als unzumutbar erachten würde. Natürlich habe ich in meiner Wut dem proletarisch-totalitären Subjekt mitgeteilt, daß seinesgleichen im Ständestaat an der Wand enden werde. - Ich muß zugeben, daß mir die Idee des christlich-sozialen Ständestaates immer besser gefällt, je mehr ich mich - nicht nur im Straßenverkehr - mit Bildungsverweigerern auseinandersetzen muß. Wenn ich inzwischen von geistig Behinderten spreche, dann meine ich mit Sicherheit nicht die armen kranken Menschen, welche Gott mit Einfalt versah, sondern die Bildungsverweigerer, die meinen, nach dem Hauptschulabschluß genüge es mit dem Lernen. Daß Lernen ein lebenslanger Prozeß ist, wird von diesen Subjekten negiert.
Neulich rief ein kulturbereichernder Bildungsverweiger als Beifahrer des mehrmals schon auffällig gewordenen weißen Golf mit schwul-kitschigen Verzierungen in der Büsumer Straße sogar mehrmals “Sieg heil!”, nachdem ich sie belehrt hatte, daß sie verkehrspolitisch nationalsozialistische Positionen verträten. Sie hatten mich von der Friedrichstädter Straße an hupend - Ordnungswidrigkeit nach § 16 StVO - verfolgt und in der Kurve beim Einbiegen in die Büsumer Straße bedrängt. Als ich den Arm zum Linksabbiegen in den Weg auf der alten Bahnstrecke nach Hohn ausgestreckt hatte, setzten sie zum Überholen an, um mein Abbiegen zu verhindern. Ich versuchte den offensichtlich geistig behinderten Beifahrer über die Rechtslage und die Rechtsprechung zu informieren, daß Radwege gefährlich seien, als er sagte, da sei ein Radweg. Als ich genervt auf die historischen Hintergründe einging, fing er an, den rechten Arm hinauszustrecken und mehrmals diesen NS-Gruß zu brüllen.
Ein Altnazi (RD-BX …), zumindest schien er graue Haare zu haben, bremste mich nach dem Spiel gegen Ghana aus. Er blieb auf dem Bahnübergang in der Eckernförder Straße stehen, nachdem er mich trotz durchgezogener Linie überholt hatte. Ich grüble noch, ob ein Halten auf einem Bahnübergang überhaupt zulässig ist.
Mehrmals negativ aufgefallen ist in den letzten Wochen blauer VW Passat mit Ansbacher Kennzeichen. Allerdings blieb es beim Überholen mit zu geringem Abstand oder Pöbeleien.
Wir haben nicht nur ein Problem mit gewalttätigen roten Sozialisten, sondern auch mit neuem Erstarken der braunen sozialistischen Ideen im Straßenverkehr. Wehret den Anfängen! Wider das Proletariat einfach zurückuzupöbeln hilft auf Dauer nicht. Es muß dringend ein Zeichen gesetzt werden. Nach Überlegungen, eine Kartoffelkanone am Rad zu montieren oder Stinkbomben in die geöffneten Fenster zu werfen, entschied ich mich für die Aufklärungsarbeit. Dafür habe ich eine Visitenkarte entworfen. Es bestehen allerdings große Zweifel, daß diese lästigen Störer überhaupt des Lesens kundig sind.
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An Ampel eng überholt und ausgebremst
16.3.2010 by admin.
An der Lichtzeichenanlage in der Eckernförderstraße aus Richtung Hollesenstraße kommend sprang gerade die Ampel auf Rot, als ein metallic-grüner Kleinwagen mit dem amtlichen Kennzeichen RD-EN 940 mich eng überholte und direkt vor mich setzte. Offensichtlich war dem Resthirn des Fahrers dieser viel zu kleinen Dose der Sauerstoff ausgegangen. Es ist ein riesiger Fehler, daß vor der Vergabe einer Fahrerlaubnis kein Intelligenztest notwendig ist. Die Regelfestigkeit sowie der Gesundheitszustand sollten regelmäßig überprüft werden. Die Praxis der Vergabe einer lebenslangen Fahrerlaubnis ist praxisfern.
Wäre es rechtlich nicht bedenklich, zu diesem Zwecke auf öffentlichen Straßen zu filmen. Könnte ein Video mit dem Verhalten des Störers aus der Konservendose den zuständigen Behörden übergeben werden. Aber unsere Behörden betrachten das ja als nicht ahndungswürdig.
Richtiges Verhalten gegenüber Radfahrern:
Fahrräder sind nach § 2 StVO Fahrzeuge, mit denen im Regelfall auf der Fahrbahn gefahren werden muß (§ 2 IV StVO, div. Gerichtsurteile). Beim Überholen muß ein Mindestabstand von 1,5 m zur Schulter oder zum Lenkerende des Radfahrers eingehalten werden. Bei höherer Geschwindigkeitsdifferenz verlangen die Gerichte sogar 2,5 m Sicherheitsabstand. Und ausgebremst werden darf der Radfahrer auch nicht, das könnte als Nötigung interpretiert werden.
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Guter Ansatz in Osterrönfeld!
14.3.2010 by admin.
Wenig (verkehrs-)sozialistisch tritt die SPD in Osterrönfeld mit einer radverkehrspolitischen Idee an die Öffentlichkeit.
Zur Sicherung des Radverkehrs an der Dorfstraße wäre es notwendig, die Zeichen 240 StVO zu entfernen, die eine Benutzungspflicht auf dem viel zu schmalen kombinierten Geh- und Radweg anordnen. Diese Verkehrszeichen hätten nur angebracht werden dürfen, wenn der Radweg sowohl bauliche Mindeststandards erfüllt (VwV-StVO zu § 2, ERA95) und nach § 45 IX StVO weniger Gefahren für Radfahrer als die Fahrbahn birgt. Kurz: Radwege haben sich als gefährlich erwiesen, daher ist der Mischverkehr auf der Fahrbahn nach § 2 StVO der Normalfall. Nur ausnahmsweise dürfte eine Benutzungspflicht eines guten Radweges angeordnet werden.
Für die Freigabe für den Radverkehr durch Zusatzzeichen ist der Gehweg vermutlich zu schmal und baulich sicher auch nicht geeignet. Das wäre ansonsten ein Angebot für unsicherere Radfahrer, welche die Fahrbahn meiden. Daher wäre eine parallele Route als Fahrradstraße ein wirklich gutes Angebot. Das nähmen auch Fahrbahnradler an, wenn sie es gerade nicht zu eilig haben.
Infos zu Fahrradthemen aus der Region gibt es auf Rad-in-RD.de
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Sex sells! Aber Polemik ist besser als Sex. - Der Verkehrssozialismus
13.3.2010 by admin.
Es ist interessant zu sehen, daß ein äußerst polemischer Beitrag von mir zu den Schlaglöchern die bisher größte Resonanz im Kommentarbereich auslöste. Für mich zeigte sich endlich mal, daß dieser Blog auch gelesen wird. Und ich freue mich über jeden, der es wagt, seine freie Meinung zu äußern. (Wer weiß, wielange das noch möglich ist.) Ich liebe das Mittel der Überspitzung und wende es gelegentlich auch zu intensiv an. Polemik macht Beiträge sexy, es regt zum Nachdenken an und bringt somit die Diskussion eher in Gang als eine Larifari-Aussage, wie sie sie etwa zu gerne von weichgespülten orangen Waschlappen wie Pofalla kommen.
Aber, liebe Kommentatoren, ich muß Euch enttäuschen. Das Geld aus der Kfz-Steuer oder der Mineralölsteuer deckt bei weitem nicht die Kosten, die Kraftfahrzeuge verursachen. Das Geld für den Straßenerhalt und -bau wird aus dem gesamten Steuersäckel bezuschußt.
Durch ihr höheres Gewicht belasten “Dosen” die Fahrbahnen stärker als das relativ leichte Fahrrad, also sorgen sie für schnelleren Sanierungsbedarf. Die “Blechbüchsen” sind groß und benötigen viel Verkehrsraum, aber auch große Abstellplätze. Flächen sind aber gerade in Innenstädten teuer und wertvoll. Damit der durchschnittliche “Bürgerkäfigführer” die Straße an seinem Ziel nicht verstopft, muß auch die öffentliche Hand Parkraum bereitstellen.In Wohnstraßen wird der öffentliche Raum wie selbstverständlich als Parkraum genutzt. Wäre es für das Gemeinwohl nicht besser, wenn dort Kinder spielen könnten, ohne daß sie Gefahr laufen, einen PKW zu beschädigen?
Lärmemissionen der Kraftfahrzeuge senken die Lebensqualität von Anwohnern viel befahrener Straßen. Ebenso wirken sich die übrigen Emissionen negativ auf die Gesundheit aus. Aber die Emissionen haben auch indirekte Folgen für die Bausubstanz. Fassaden und Denkmäler verfärben sich z.B. durch Reaktionsprodukte der emittierten Stoffe mit dem Regenwasser. Kulturgüter werden unwiederbringlich beschädigt oder gar zerstört.
Für die Pflanzen, welche die emittierten Stoffe ein wenig zähmen könnten, gibt es kaum Platz, weil der öffentliche Raum schon versiegelt ist. Versiegelt ist er wegen des hohen Platzbedarfes des “Bürgerkäfigs”.
Es gibt Erkrankungen, Situationen oder Berufe, in denen ein Auto erforderlich ist. Die meisten motorisierten Verkehrsteilnehmer sind aber allein in ihrer Kutsche unterwegs. Und wenn die ÖPNV-Anbindung schlecht ist, darf auch der Pendler gerne sein Automobil bewegen. Aber da, wo die ÖPNV-Anbindung gut ist oder Strecken unter 6 km zu befahren sind und kein gewichtiger Grund vorliegt, ist die Benutzung eines Autos gelinde gesagt asozial. Die volkswirtschaftlichen Folgen sind einfach zu groß. Außerdem wird der ÖPNV aus gutem Grunde subventioniert. Außerdem blockieren Autos bei unsinnigen Fahrten den Parkraum vielleicht auch für jemanden, der etwas Sperriges transportieren muß oder krank ist. Die Straßen wären weniger verstopft; ÖPNV, Radfahrer und all die wirklich auf das Automobil Angewiesenen kämen besser voran. Das gilt z.B. auch für den Revierfahrer eines Sicherheitsdienstes.Ich bin kein Grüner. Ansonsten forderte ich die völlig autofreie Innenstadt. Ich setze auf die Vernunft des Einzelnen. Das Individuum muß mehr zum Gemeinwohl beitragen! Dazu gehört es eben auch, nicht die Aktenmappe 4 km in einem überdimensionierten und emittierenden Käfig durch die Stadt zu fahren. Die Radfahrt oder die Nutzung des ÖPNV sind angebracht.
In den USA fängt man inzwischen an, ein wenig umzudenken. Das sind dann nicht unbedingt die Sozialisten, die dort übrigens “Liberale” geschimpft werden. Bei uns sind ja auch nicht nur langhaarige Penner mit Joint auf dem Rad unterwegs. (Anm.: In den USA wäre ich wohl Republican und unterstützte Huckabee.) In New York steigt die Zahl der Radfahrer. In Portland wird der Radverkehr gezielt gefördert, der ÖPNV ist im Stadtkern teilweise kostenfrei zu nutzen (Quelle zu Portland: ADFC Radwelt 1.10).
Wer fährt in Deutschland eigentlich Fahrrad? Fast alle Haushalte besitzen mehrere Fahrräder. Die meisten Räder verstauben oder werden nur selten genutzt. Ich meine mich zu erinnern, die durchschnittliche Fahrleistung läge bei 300 km. Das ist meine normale Monatsleistung. Andere wiederum fahren in einer Woche mehr als 300 km mit dem Fahrrad. Zu meiner Überraschung gibt es Sportradler, für die eine Trainingsrunde 100 km umfaßt.
Die Gruppe der Radfahrer ist heterogen. Es gibt Sportradler, von denen die meisten die Straßen als Trainingsraum nutzen. Dann gibt es Freizeitradler, die bei schönem Wetter abseits der Straße die Nähe der Natur suchen oder Ziele anfahren. Dann gibt es die ebenso heterogene Gruppe der Alltagsradler. Darunter findet sich die Hausfrau genauso wie der Führerscheinlose oder der verantwortungsbewußte Akademiker. Die Alltagsradler unterscheiden sich auch im Fahrverhalten. Die einen verdrücken sich auf jeden noch so besch… Radweg oder ordnungswidrig auf den Gehweg. Besonders die besser Gebildeten sind informiert und fahren auf der Fahrbahn. Letztere wollen vor allem schnell und sicher von A nach B kommen. Für sie ist das Fahrrad Ausdruck von Mobilität. Nicht selten besitzen sie hochwertige Fahrräder. Die Rohloff-Schaltung ist in dieser Gruppe kein Statussymbol, sondern eine für den Alltag notwendige Ausstattung. Sie fahren auf der Fahrbahn, auch weil sie nur dort schnell vorankommen. Das MoFa mit seinen 25 km/h überholen auch ein Alltagsradler aus Mobilitätsgründen mit einfacherer Schalttechnik schafft das. Diese Form der Mobilität dient auch dem Ausgleich von Bewegungsdefiziten am Arbeitsplatz.
Die Zahl der Radfahrer steigt in Städten mit Wohlstand. Das Automobil sei ein Armutsmodell, behauptet der Geograph Monheim. Die Erkenntnis, daß der Betrieb eines Automobils nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch betriebswirtschaftlicher Irrsinn ist, kommt eher jenen Menschen, die nachdenken. Interessanterweise sind das neben Akademikern eher Handwerker und Wachleute. Vor allem weibliche Angestellte mit niedrigem Intellekt setzen anscheinend auf das Automobil und treten übrigens nach meinem aus Erfahrung resultierendem subjektiven Empfinden auch am aggressivsten gegenüber Radfahrern auf.
Es gibt also keine homogene Gruppe “die Radfahrer”. Über Pauschalisierung hat sich übrigens der geniale, wenn auch linke Kabarretist Wilfried Schmickler in den Mitternachtsspitzen ausgelassen, wenn ich es richtig interpretiert hatte, als ich ihm mit einem halben Ohr zuhörte.
Lieber Bernd, begehen Radfahrer wirklich soviele Aggressionen oder auch nur Ordnungswidrigkeiten wie Automobilisten? Gefährder sind eigentlich nur die Gehwegradler, denn sie gefährden Fußgänger. Geisterradler nerven und gefährden andere Radfahrer. Aber Geisterradeln ist viel zu häufig rechtswidrig erlaubt (z.B. Brückenstraße, der dortige Radweg ist für einen Zweirichtungsradweg zu schmal). Das Fahren auf dem Gehweg ist viel zu häufig erlaubt (”Rad frei”, z.B. Kaiserstraße in Büdelsdorf, Izehoer Chaussee) oder gar gewünscht (Z. 240 StVO). Rotlichtverstöße durch Radfahrer dürften nicht viel häufiger als bei Büchsenführern vorkommen. Dabei müssen sich Radfahrer sich mit Bettel- oder Induktionsampeln herumärgern. In seinem Aufsatz “Sind Radfahrer bessere Menschen?” geht Kettler auf das elende Vorurteil ein, Radfahrer begingen besonders häufig Ordnungswidrigkeiten.
Automobilisten überholen sehr schnelle Radfahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in der 30-Zone. Wer mit 50 in der Stadt fährt, gilt als schleicher. Die Geschwindigkeitsübertretung ist Standard. Sicher werden auch täglich unzählige Verwarnungsgelder für Falschparker verhäng. Man könnte meinen, der gemeine Automobilist zeige mit dem Finger auf die Radfahrer, um von seinen Untaten abzulenken. Immerhin weisen bei dieser Geste gleich drei seiner Finger auf ihn zurück.
Wir haben alle die Absicht, sicher und schnell unser Ziel zu erreichen. Ein Miteinander im Verkehr wäre auch nach § 1 StVO geboten. Daß ein Miteinander funktionieren kann, beweist das erfolgreiche Shared Space. Das destruktive Element neben dem Apartheidsdenken vieler kleingeistiger Verkehrsteilnehmer bilden die Hinterweltler unter den Stadtplanern und in den Straßenverkehrsbehörden der kommunalen Verwaltungen. Es ist Sozialismus, dem”unmündigen Bürger” vorschreiben zu wollen, wie er sich zu verhalten hat. Verkehrszeichen sind sozialistisch. Ob sie eher braun oder blutrot sind, macht dabei keinen Unterschied. Das Denken ist nicht mehr notwendig, wenn der Staat lenkt. Nehmt die Verkehrszeichen weg! Bei Shared Space ist das Denken des Individuums wieder notwendig. Niemand außer dem Verkehrsgeschehen lenkt. Das Individuum bewegt sich im gemeinsamem Verkehrsraum verantwortungsvoll, das ist liberal, dabei achtet das Individuum selbständig auf das Wohlergehen der anderen Verkehrsteilnehmer, das ist in der Summe christlich-sozial-werteorientiert. Ein erschöpfter Fußgänger kann sich einfach hinsetzen, er wird umfahren, nicht wie im sozialistischen Apartheidsverkehr auf der Fahrbahn umgefahren.
Genauso sozialistisch ist der Gedanke, Verkehr leiten zu wollen. Der Verkehrsteilnehmer suchen ihren Weg. Von einem Büdelsdorfer Verantwortlichen war neulich zu vernehmen, daß er es vorzöge, erst einmal zu sehen, wo ein Trampelpfad entstünde, dann dort den Weg zu gestalten. Das ist ein wahrhaft rationales und lobenswertes Denken. Aber leider dürfte er damit nicht nur in dieser Region einer Minderheit unter Behördenmitarbeitern darstellen. Manch einer hängt allerdings wohl im verkehrssozialistischen Gestrüpp fest, würde aber eigentlich gerne anders, wenn er dürfte.
Auf unseren Straßen herrscht Krieg. Es läge in den Händen der kommunalen Verwaltungen, diesen Krieg zu beenden. Doch dort ist alles festgefahren. Der Verkehrssozialismus dominiert, obwohl der § 45 IX StVO eigentlich den Schilderwald eindämmen soll.
P.S. Nicht jeder gesamtpolitische Sozialist ist auch ein Verkehrssozialist bzw. Verkehrsnazi, was dasselbe ist. Die Fronten gehen eher quer durch die Parteien, als daß wirklich politische Lager etwas damit zu tun hätten.
P.P.S. Ich habe davon Abstand genommen, das Wort “Sozialismus” mit einem Link zur Homepage der “C”DU zu hinterlegen, um die Serosität des obigen Beitrages nicht zu untergraben.
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Offener Brief an die Kraftfahrzeugführer, die über Schlaglöcher jammern
6.2.2010 by admin.
Liebe Blechbüchsenführer,
Ihr jammert über den Zustand der Fahrbahnen nach diesem harten Winter? Gewöhnt Euch daran! Wir Radfahrer werden seit Jahren auf schlechte Pisten geschickt, die “Radwege” genannt werden. Und unsere Felgen sind viel empfindlicher. Derart schlechte Radwege, werden seit 1997 rechtswidrig von Straßenverkehrsbehörden als benutzungspflichtig beschildert. Und ständig wurden und werden wir von Euch angehupt und angepöbelt, wir sollten auf dem ohnehin gefährlichen Radweg fahren, obwohl er nach der Rechtsprechung unzumutbar oder gar unbenutzbar ist. Selbst wenn der vermeintliche Radweg nur ein Gehweg ist, der für Radfahrer freigegeben ist, wolltet Ihr uns da drauf schicken, oder wenn der Radweg völlig unter dem Schnee “Eurer” freien Fahrbahn beerdigt ist. - Aber die Strafe sandte Euch der Herr Gott mit diesem Winter. Nun könnt Ihr mal am eigenen Leibe erfahren, wie es Radfahrern auf Radwegen ergeht! Nur schade, daß Ihr nicht auch noch an jeder Einmündung verlangsamen müßt, weil irgend ein anderer Verkehrsteilnehmer Euch den Vorrang nehmen könnte oder andernfalls umfährt. Wenn Ihr nicht ohne ein Schlagloch zu erwischenvorankommt, erfahrt Ihr annähernd, wie es Radfahrern mit Kinder- oder Transportanhänge rergeht, wenn auf dem Radweg Drängelgitter angebracht sind.
Übrigens müßt auch Ihr Eure Bürgerkäfige oder Blechbüchsen auch so bewegen, daß Ihr niemanden gefährdet und Eure Dreckschleuder auch jeder Zeit beherrschen könnt. Das verlangt die Straßenverkehrsordnung auch von Euch. Aber Ihr fahrt lieber mit 60, wo Höchstgeschwindigkeit 50 angesagt ist, und jammert herum, wenn die Stoßdämpfer unter den Schlaglöchern leiden. Den Schlaglöchern auf der Fahrbahn können wir Radfahrer bestens ausweichen, wenn wir nach § 2 StVO auf der Fahrbahn fahren, weil unser Fahrzeug schmal ist. Übrigens müßt Ihr mindestens 1,50 m Sicherheitsabstand einhalten, wenn Ihr einen Radfahrer überholt, der sich filigran zwischen den Schlaglöchern der Fahrbahn hindurchmanövriert.
Ich kann meine Häme nicht verhehlen. Jetzt ist Schluß mit der Verkehrsmittelapartheid, gleich schlechte Wege für Alle! Viele von Euch haben es einfach nicht besser verdient. Steigt doch auf das Fahrrad um! Es entfällt die lästige Parkplatzsuche und Euer Hirn, soweit noch nicht völlig abgestorben, erhält endlich mal wieder Sauerstoff, es gilt: mens sana in corpore sano. Und auf innerörtlichen Strecken bis 3 km seid Ihr auch genauso schnell am Ziel wie zuvor, bis 6 km lohnt sich die Fahrt auf dem Fahrrad. Und für die Schwächeren unter Euch gibt es die sogenannten Pedelecs.
Denkt mal darüber nach!
Euer Torben
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Endlich mal wieder Action!
29.12.2009 by admin.
Während die Fahrt auf einem Radweg häufig zu Beinaheunfällen durch sich öffnende Türen, Abbiegefehler anderer Verkehrsteilnehmer oder unachtsame Fußgänger führt, ist die Fahrt auf der Fahrbahn (vgl. § 2 StVO) für Radfahrer fast langweilig. Zum Glück gibt es gelegentlich frustrierte Frauen mittleren Alters oder andere Spinner in “Bürgerkäfigen” bzw. “Blechbüchsen”, die meinen, sie müßten ihr Revier verteidigen.
Nun handelt es sich bei diesem Revier aber um öffentlichen Raum, in dembundesdeutsche Gesetze gelten. Geistig beschränkte Subjekte wie diese Pöbler und mutmaßlichen Straftäter jedoch sehen das Eindringen in ihren Raum jedoch fälschlich als illegal an und meinen, das Gewaltmonopol des Staates sei aufgehoben. Sie greifen zu “erzieherischen Mitteln”.
Ich bog eben aus der Mühlenstraße in Rendsburg kommend in die Eisenbahnstraße/Denkerstraße ein und wurde von jüngeren Personen mit Migrationshintergrund genötigt, angepöbelt und beleidigt. Sie setzten sich immer wieder vor mein Rad und bremsten ohne Anlaß. Außerdem versuchten sie, mich von der Spur zu drängen. Es handelte sich um einen weißen VW Golf mit dem amtlichen Kennzeichen RD-JH 221.
Auf eine Anzeige verzichte ich, falls sich kein Zeuge melden sollte. Von der StA käme ohnehin nur die unqualifizierte Antwort, daß da keine Bedrohung oder Nötigung vorläge und, daß gegen mich ein Bußgeldverfahren eingeleitet würde, weil ich den dort definitiv nicht vorhandenen Radweg nicht benutzt hätte …
Mit einem Großteil der Autofahrer ist friedliche Koexistenz möglich. Es sind wenige, die pöbeln oder mit deutlich weniger als 1,5 m Sicherheitsabstand überholen. Noch seltener sind leider diese Gestalten, die ein wenig Abwechslung durch Nötigung oder Bedrohung hereinbringen. Diese Vorfälle erscheinen aber vor einer Korruptionsaffäre in Berlin, wo ein Mitarbeiter des TÜVs bereitwillig Führerscheinprüflingen den Lappen ermöglichte, in einem ganz anderen Licht.
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Neue Homepage zum Radfahren in Rendsburg entsteht
4.6.2009 by admin.
Unter www.rad-in-rd.de entsteht eine Seite zum Themenkomplex Radfahren in Rendsburg und Umgebung. Das soll auch in diesem Blog für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Vor allem hoffe ich, mit meiner Beteiligung am Projekt rad-in-rd.de eine klarere Trennung zwischen Parteipolitik und Radverkehrspolitik herbeiführen zu können. Außerdem ist angesichts einiger Entwicklungen ein geballter Auftritt notwendig.
Geschrieben in Politik, Verkehrspolitik, Bundespolitik, Kommunalpolitik RD | Drucken | 1 Kommentar »
Radfahren in Rendsburg: Friedrichstädter Straße
25.5.2009 by admin.
Ein gutes Beispiel für eine rechtswidrig angeordnete Radwegebenutzungspflicht in Rendsburg ist die Friedrichstädter Straße, insbesondere in dem Abschnitt zwischen Wyker Straße und Eiderpark, der bei schönem Wetter tagsüber von Radfahrern stark frequentiert ist. Dort zwingt auf den ersten Blick gemäß § 2 IV StVO das Zeichen 241 Radfahrer auf diesen Radweg. Auf den zweiten Blick hin wird deutlich, daß der Radweg unzumutbar, für viele Radfahrer sogar unbenutbar ist.
Neben der Fahrbahn verläuft in der Friedrichstädter Straße ein Hochbordradweg, der nur farblich vom Gehweg zu unterscheiden ist. Direkt neben dem Kantstein zur Fahrbahn sind ca. 20 cm grau gepflastert, der Radweg ist rot gepflastert und geschätzte 80 cm breit, direkt daneben liegt ein etwa 1 m breiter Gehweg. An jeder Einmündung oder Auffahrt wird der Radweg abgesenkt, so daß er wellig verläuft. Darunter sind zu beiden Seiten Auffahrten stark frequentierter Tankstellen. An den Einmündungen wird der Radweg nicht auf der Fahrbahn weitergeführt; Abbiegefehler sind vorprogrammiert.
Die VwV-StVO zu § 2 IV Satz 2 verlangt in II, daß ein Radweg, an dem die Radwegebenutzungspflicht angeordnet wird, 2 m, mindestens jedoch 1,50 m breit ist. Die Anordnung der Benutzungspflicht erfolgt durch Aufstellung des Gebotszeichens, welches die Stadt Rendsburg dort aufgestellt hat. Bei der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung handelt es sich um Bundesrecht, an welches sich die Kommunalverwaltung halten muß.
Man könnte meinen, solange das Verkehrszeichen da steht, muß sich jeder daran halten. Weit gefehlt! Es gilt das Prinzip der Zumutbarkeit.Denn die Benutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist (Vgl. VwV-StVO zu § IV Satz 2 II 2.), danach folgt eine Aufzählung der Kriterien für die Zumutbarkeit, darunter die Mindestbreite.
Im Bereich der Wyker Straße wird die Linie des adweges nicht fortgeführt. Ein benutzungspflichtiger Radweg müßte dort auf der Fahrbahn markiert sein. Das Geld für die Farbe kann sich die Stadt Rendsburg aber sparen, denn es ist fragwürdig, ob dieser schmale rote Streifen neben dem Gehweg überhaupt auch als “anderer Radweg”taugt. Ein “anderer Radweg” ist nach § 2 IV StVO ein Radweg, der baulich vorhanden und benutzt werden darf. Diese rote Spur ist so schmal, daß der Lenker in den Gehweg ragt, wenn ein Sicherheitsabstand zur Fahrbahn eingehalten wird. Der notwendige Sicherheitsabstand zum Gehweg kann also nicht eingehalten werden. Das bedeutet eine Gefährdung für Radfahrer und Fußgänger. Ein Radfahrer hat so viel Abstand vom Gehweg zu halten, dass weder Lenker noch andere Radteile in den Gehweg hineinragen OLG Celle, Az. 9 U 190/00.
Ein weiterer Aspekt ist, daß es dort trotz der äußerst geringen Breite ein hohes Aufkommen an Geisterradlern gibt. Die baulichen Begebenheiten erschweren nämlich den Seitenwechsel. So gibt es am Eiderpark keine ordentliche Ausfahrt für Radfahrer, obwohl eine Radspur zu der hervorragenden Abstellanlage farblich angedeutet ist. Es bleibt nur das Hinüberschieben oder die Mitbenutzung der Ausfahrt für Kraftfahrzeuge. Generell werden dort - wie in Rendsburg leider noch üblich - Radfahrer mit den Fußgängern geführt, obwohl Fahrräder seit 1997 Fahrzeuge sind (vgl. § 2 StVO). Die Geisterradler können nicht ausweichen. Im Regelfall ist es so, daß der Geisterradler in Unkenntnis seines Fehlverhaltens stur gerade aus fährt, während der ordnungsgemäß rechtsfahrende Radfahrer ordnungswidrig auf den Gehweg ausweicht. Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als “Mauer” zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. Bei Gegenverkehr müssen Radler sich ganz rechts halten, notfalls sogar anhalten – vorsorgliches Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig OLG Hamm, Az. 13 U 111/94. Hier ist die Rendsburger Polizei aufgerufen, endlich dem lästigen und gefährlichen Geisterradeln den Garaus zu machen. Im Falle der Friedrichstädter Straße müßte eigentlich die Benutzung dieser schmalen roten Spur durch Radfahrer unterbunden werden, denn aufgrund der geringen Breite wird immer der Luftraum des Gehweges verletzt.
Wer diese rote Spur, die als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen ist, benutzt, kann im Falle eines Unfalles mit schlimmen Konsequenzen rechnen. Denn wer dort mit einem Fußgänger kollidiert, ist nicht ordnungsgemäß geradelt. Da diese Spur also keineswegs als Radweg geeignet ist, ist sie nicht nur unzumutbar, sondern sogar unbenutzbar. In beiden Fällen ist die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht nichtig. Die Verkehrszeichen 241 wurden völlig unnötig aufgestellt und müssen im Sinne der Übersichtlichkeit entfernt werden (vgl. § 45 IX StVO). Umsichtige Radfahrer fahren auf der Friedrichstädter Straße gemäß des Gebots der Fahrbahnbenutzung in § 2 StVO auf der Fahrbahn.
Verwiesen sei noch auf meinen Beitrag Muß jeder Radweg benutzt werden?
Ein weiteres Thema wäre noch der Kreisverkehr hinter dem Eiderpark, aber die Radverkehrsführung an Kreisverkehren in Rendsburg ist ohnehin ein Thema für sich …
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Einladung zur Feierabendradtour und zum Radler-Stammtisch für Rendsburg und Umgebung
10.5.2009 by admin.
Gerade erreichte mich die Einladung von Bodo Schnoor (ADFC) zu einer Feierabendradtour am Montag, 11. Mai um 18:30 und zum Radler-Stammtisch danach. Der Treffpunkt für die Radtour ist am Schwimmzentrum Rendsburg an der Untereider, das Ziel ist die Alte Markthalle am Altstädter Markt, wo um 20:00 der Radler-Stammtisch zusammenkommt.
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Radfahren: Muß jeder Radweg benutzt werden?
1.5.2009 by admin.
Nein, wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzugspflicht, wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick 2008 betonte. Seit der sogenannten Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (vgl. § 2 StVO). Nur die blauen Gebotszeichen Zeichen 237, 240 und 241 ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist (§ 2 IV Satz 2 StVO). Das sind die runden blauen Gebotszeichen mit dem weißem Fahrradpiktogramm (Abbildungen im § 41 II 5 StVO). Diese Zeichen beinhalten das Gebot auf dem damit beschilderten Weg zu fahren, damit aber auch ein Verkehrsverbot für Radfahrer auf der daneben liegenden Fahrbahn. Ein Zeichen 254 StVO wäre an der Fahrbahn überflüssig, weil das Verkehrsverbot für Radfahrer schon in den Gebotszeichen am Radweg enthalten ist. Aber auch für andere Verkehrmittel beinhalten diese Verkehrszeichen ein Verkehrsverbot auf diesen Radwegen. Ausnahme bildet das Zeichen 240, daß vorrangig außerorts eingesetzt werden soll, es vermischt Fußgänger und Radfahrer auf einem Sonderweg, trennt sie vom Verkehr auf der Fahrbahn.
Es gibt unterschiedliche Formen des Radweges oder genauer der Radverkehrsanlagen. Nach der Fahrt auf der Fahrbahn ist die Radspur die bessere Lösung. Das ist eine auf der Fahrbahn markierte Spur für Fahrradfahrer. Sie gibt es in mehreren Varianten.
Der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn darf von anderen Fahrzeugen nicht befahren, schon gar nicht beparkt werden, Fußgänger dürfen ihn nicht benutzen, für ihn besteht eine Benutzungspflicht mit Z. 237, es sei denn, er ist unbenutzbar oder z.B. wegen enger Vorbeiführung an Parklücken unzumutbar. Die Mindestbreite beträgt 1,5 m, anzustreben sind 1,85 m (Vgl. VwV-StVO zu § 2). Der Radfahrstreifen befindet sich auf der Fahrbahn, damit besser im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer, was ihn im Regelfall sicherer macht.
Anders als der Radfahrstreifen darf der Schutzstreifen mit seiner unterbrochenen Begrenzung von anderen Fahrzeugen mitbenutzt werden. Für den Schutzstreifen kann es keine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht geben. Ein Schutzstreifen stellt ein Angebot dar.
Der Hochbord- oder Bürgersteigradweg ist die meist verbreitete Form der Radverkehrsanlage. Er befindet sich nicht auf dem Niveau der Fahrbahn, sondern auf dem Niveau des Gehweges, was ein Wechseln oder Ausweichen auf die Fahrbahn erschwert. Besonders ärgerlich ist oft die bauliche Ausführung an Einmündungen. Abgerundete Enden erhöhen das Sturzrisiko, zu hohe Bordsteine gefährden das Material. Fußgänger nutzen Hochbordradwege hemmungslos. Häufig allerdings ist die klare bauliche Trennung zwischen Radweg und Gehweg zu vermissen. Alte Menschen und Sehbehinderte können kaum eine graue Pflasterung des Gehweges von der roten Pflasterung des Radweges unterscheiden. Bei Neugestaltungen von Straßenzügen, wo ein Radweg erforderlich scheint - nicht dem Stadtplaner, sondern der Bundesgesetzgebung -, sollte ein Radfahrstreifen dem Bürgersteigradweg vorgezogen werden.
Andere Radwege (§ 2 IV StVO) dürfen benutzt werden. Das sind straßenbegleitende Radwege ohne Benutzungspflicht. Sie stellen ein Angebot dar, das aufgrund der hohen Gefahren der Radwegebenutzung gemieden werden sollte.
Schließlich gibt es noch die Angebotsradwege abseits von Straßenverläufen, z.B. durch Parkanlage. Auch an an ihnen wird das Z. 237 mit seinen Derivaten aufgestellt.
Der Gemischte Geh- und Radweg stellt eine Sonderform dar. Zum Einen können geeignete Gehwege für den Radverkehr mit Zusatzzeichen freigegeben werden. Das ist ein Angebot, bei dem die Fußgänger aber Vorrang genießen. Zum Anderen kann eine Benutzungspflicht eines innerorts mindestens 2,5 m breiten Gehweges angeordnet werden (Vgl. VwV-StVO zu Z. 240, zu 237, 240 und 241 sowie zu § 2). Er soll innerorts die Ausnahme von der Ausnahme desbenutzungspflichtigen Radweges darstellen, da er neben den Gefahren für Radfahrer auch Gefahren für die Fußgänger beinhaltet. Radfahrer sind nicht-motorisierter Schnellverkehr, deshalb stellen sie für Fußgänger eine Gefahr da, wenn sie mit den Fußgängern auf einem Sonderweg vermischt werden. Das Tempo eines Radfahrers ähnelt innerorts eher dem eines Kraftfahrzeuges als der Schrittgeschwindigkeit des Fußgängers.
Damit die Kommunen nicht einfach die Zeichen 237, 240 oder 241 StVO willkürlich aufstellen,hat das Bundesverkehrsministerium in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) Mindesmaße und Bedingungen vorgegeben werden. In der ab September 2009 gültigen Fassung, wird die VwV-StVO auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen verweisen.
Die Aufhebung der generellen Radwegebenutzungspflicht zugunsten der heutigen Regelung erfolgte 1997 unter der Regierung Kohl mit Bundesverkehrsminister Wissmann, weil sich erwiesen hatte, daß Radwege mehr Unfallrisiken bergen als die Radfahrt auf der Fahrbahn. Bei der Regelung orientierte sich das Bundesverkehrsministerium offensichtlich an der ERA95. Darauf weisen die gleichen Mindestmaße in beiden Publikationen hin.
Auf der Fahrbahn muß es ein sehr hohes Kraftfahrzeugaufkommen, der Mindestwert liegt bei 10.000 Kfz/d, oder eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer geben, damit über eine Benutzungspflicht nachgedacht werden darf (Vgl. VwV-StVO zu § 2 IV). Aber auch dann muß ein Radweg erst Mindestvoraussetzungen wie etwa die Mindestbreite von 1,50 m erfüllen. Ein weiteres bauliches Kriterium ist die Zumutbarkeit der baulichen Beschaffenheit an Einmündungen oder der Oberfläche. Die ERA 95 verlangt einen Sicherheitsabstand des Radweges zu Parkbuchten von 75 cm. Im Prinzip kann ein Radfahrer von Rechtswegen auch keinen Radweg zwischen Parkbucht und Gehweg befahren, wenn der Radweg zu schmal ist. Der Radfahrer ist ca. 80 cm breit, muß einen Sicherheitsabstand von 1 m zum ruhenden Verkehr um mind. 60 cm zum Gehweg einhalten. Der Radweg müßte also an dieser Stelle mindestens 2,40 m breit sein, was aber zum Geisterradeln einlädt, das ist das ordnungswidrige Linksfahren.Da Fußgänger nicht gefährdet werden dürfen, der Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr aber gewahrt sein muß, damit der Radfahrer nicht mit einer Beifahrertür vom Sattel geholt wird, ist solch ein Radweg unzumutbar. Wenn die Benutzung des eigentlich benutzungspflichtigen Radweges nicht zumutbar ist, darf der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Wenn die Felge bei der Auffahrt auf den als benutzungspflichtig beschilderten Radweg gefährdet würde, also abgestiegen werden müßte, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Ausweichen auf den Gehweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu ¤ 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317) (zitiert nach http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung). Allerdings kann ein anderes Gericht durchaus zum Schluß kommen, daß ein schmaler Radweg durchaus zumutbar ist. Diese Gerichtsurteile zeigen aber die Tendenz in der Rechtsprechung zu radfahrerfreundlichen Urteilen auf.
Die Straßenverkehrsbehörde kann beim Thema Gefahren nicht einfach auf die Gefährdung der Radfahrer durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer hinweisen. Rechtsstaatliche Zurechnung muss darauf ausgerichtet sein, nicht rechtswidriges, sondern rechtmäßiges Verhalten zu begünstigen […]. Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn […] Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechts- widrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, 2 BvR 1295/05 vom 27.6.2006, Absatz-Nr. 17). Auch muß die betreffende Verwaltung gemäß § 45 IX StVO genau prüfen, ob sie den Verkehrsfluß der Radfahrer beschränken dürfen.
Unbenutzbare Radwege müssen nicht benutzt werden. Unbenutzbar sind beispielsweise Radwege, auf denen Mülltonnen stehen, die vereist sind oder auf denen geparkt wird. Auch hier stellt das Ausweichen auf den Gehweg eine Ordnungswidrigkeit dar, richtigerweise wechselt der Radfahrer vorausschauend und vorsichtig auf die Fahrbahn.
Der Radweg einer Straße kann auch nur benutzungspflichtig sein, wenn er straßenbegleitend ist. Es muß die Möglichkeit zum Linksabbiegen in einmündende Straßen bestehen. Ein Radweg, der von der Straße wegführt, kann also nicht benutzungspflichtig sein.
Die Rechtswege gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht sind vielfältig, aber zum Teil auch befristet. Mit Bezug auf den § 45 IX StVO, der den Schilderwald eindämmen soll, und die VwV-StVO zu § 2 sowie zu den Zeichen 237, 240 und 241 lassen sich Anordnungen der Radwegebenutzungspflicht spätestens vor Gericht aufheben.
Ein Verkehrszeichen ist eine Allgemeinverfügung, der widersprochen werden kann. Dabei ist strittig, ob die Widerspruchsfrist 12 Monate ab Auffstellung des Verkehrszeichens oder 12 Monate nach Erstkontakt endet. Daher empfiehlt es sich, nur gegen neue Radwegebenutzungspflichten einen Widerspruch einzulegen. Das Datum der Aufstellung des Verkehrszeichens läßt sich durch eine kostenpflichtige Anfrage bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach dem schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetz ermitteln. Zuständig ist im Regelfall die Kreisverwaltung, nur Gemeinden über 20.000 Einwohner haben eine eigene Straßenverkehrsbehörde.
Mit einem Widerspruch wird die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht angefochten. Neben der Anfechtung ist aber auch die Verpflichtung der Behörde zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes denkbar, wie es angeblich in Berlin erfolgreich geschehen sei. Im Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu Rate gezogen werden.
Aktuell gibt es einen guten Artikel im Berliner Tagesspiegel zum Thema Radwege in Berlin. Er beschreibt sehr gut, daß die Berliner Verwaltungen trotz Kenntnis einen ungesetzlichen Zustand nicht behebt. Insbesondere zeigt der Artikel die Möglichkeit auf, wie rechtswidrige Benutzungspflichten auf dem Rechtswege entfernt werden können. Vor allem zeigt der Bericht einige der Gefahren auf, die für Radfahrer auf Radwegen bestehen.
Wie die Aussage des wegen des Tagesordnungspunktes zur Brücke über die Kieler Straße anwesenden Ingenieurs des Wasser- und Verkehrs-Kontors in der Einwohnerfragestunde des Bauausschusses am 31. März 2009 belegt, hat sich auch die Rendsburger Stadtverwaltung bewußt für den rechtswidrigen Zustand entschieden. Daß dadurch Radfahrer unnötig ausgebremst und vor allem gefährdet werden, scheint der Stadtverwaltung nicht so wichtig zu sein wie das zügige Vorankommen des Kraftverkehrs. Das paradoxerweise angebrachte Argument der “Schulwegsicherung” führt zu Verletzten oder gar Unfalltoten an Einmündungen.
Vollständig zitiert sei abschließend der schon eingangs genannte Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick, der anläßlich der Anhörung zur Petition an den Deutschen Bundestag zur Radwegebenutzungspflicht am 18. Februar 2008 äußerte:
Also - Vielleicht als Satz vorneweg: Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht.
Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt: Eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall. Also eine Stadt sagt, prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht so dass der Radfahrer eben auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der Fahrbahn.
Weil es genau um diesen, diesen Punkt Unklarheit immer noch gibt insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern, also kommunale Aufgaben, haben wir von Seiten des Bundes gesagt: Wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine Fahrradakademie die Stadtplanern helfen soll durch europäischen Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch mit diesem Problem beispielsweise der zu entmischenden Verkehre mit Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden innerstädtische Verkehre zu lösen so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen, es gibt Städte wie Rotterdam und andere, die sehr sehr gute Erfahrungen haben, wo man davon profitieren kann, ähm, aber das ist mir wichtig hier in dieser Runde nochmal zu sagen: die Straßenverkehrsordnung sagt: die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt: Ich stell da mal ein blaues Schild hin.
Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, was wir beobachten können, dass der ein oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht, und sagt: Ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist - und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben.
Also, deswegen sage ich nochmal, in der Zuständigkeit abgeschichtet, was ist Sache des Bundesgesetzgebers: Der Bundesgesetzgeber hat gesagt: es gibt keine Benutzungspflicht - es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer, und die müssen dafür sorgen, im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen, zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu überlegen: Wie machen wir denn den Radverkehr am Alex? Sondern das ist Sache der Stadt Berlin. Und deswegen sag ich aus Bundessicht, sehen wir an dieser Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung. Sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so zu vollziehen wie es vom Gesetzgeber gemeint ist und der Gesetzgeber hat es sehr großzügig geregelt - der Bundesgesetzgeber -, und hat gesagt: Ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass das wirklich erforderlich ist. Und dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird und die Stadtplaner müssen es entsprechend einrichten. (Video der Sitzung v. 18. Feb. 2008)
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Radfahren: Höchstgeschwindigkeiten
28.4.2009 by admin.
Moderne Fahrräder erlauben auch unsportlicheren Gelegeheitsfahrern eine Geschwindigkeit von 30 km/h oder mehr. Aber auch die Bemerkung eines Bauamtmitarbeiters, daß Radfahrer heutzutage viel zu schnell führen, macht die Frage nach Höchsgeschwindigkeiten für Radfahrer interessant.
Da die Vorschriften der StVO zu Geschwindigkeiten im Regelfall nur Kraftfahrzeuge betreffen, gilt vorrangig das Gebot der angepaßten Geschwindigkeit in § 3 (1) und (2a) StVO. Auf der Fahrbahn können Radfahrer, da Fahrräder keine Kraftfahrzeuge sind, so schnell fahren, wie es die Situation zuläßt. Theoretisch dürfte ein Radfahrer innerorts mit 68 km/h auf der Fahrbahn also nicht belangt werden, wenn niemand beeinträchtigt wird.
Auf Radwegen ist die Geschwindigkeit dagegen begrenzt. Besonders auf gemischten Ge- und Radwegen (Z. 240) ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Bei Unfällen mit unachtsamen Fußgängern wird die Schuld des Radfahrers auch an seiner Geschwindigkeit gemessen. Bei 25 km/h liegt eine Obergrenze, ab der viele Richter eine Hauptschuld beim Radfahrer sehen.
Auf Radspuren auf der Fahrbahn verhält es sich wohl wie mit der Fahrt auf der Fahrbahn. Ein Hochbord- oder Bürgersteigradweg lädt jedoch zur ordnungswidrigen Mitbenutzung durch Fußgänger ein. Besonders bei schlechter baulicher Trennung kommt es zu Konflikten mit Fußgängern. Deshalb gilt jede Geschwindigkeit über 25 km/h auch hier als rücksichtsloses Rasen.
Die tolle Fahrradstraße ist kein Paradies für Radrennsportler. Das ist ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 25 bis 30 km/h für Radfahrer gilt.
Gehwege oder Fußgängerzonen mit Freigabe für Radfahrer durch Zusatzzeichen dürfengemäß § 41 (2) Nr. 5e StVO nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. An jeder Einmündung In Spielstraßen müssen Radfahrer übrigens auch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Schrittgeschwindigkeit kann je nach Richter bis zu 15 km/h ausmachen.
Es gibt auch ältere Urteile, in den Richter meinen, Radfahrer müßten mit der Geschwindigkeit fahren, die von Radfahrern erwartet würden. Diese Urteile wurden aber vor der Fahrradnovelle von 1997 gesprochen. Heute gilt das Fahrrad als Fahrzeug,der Radfahrer als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer, der nach § 2 StVO auf der Fahrbahn fahren muß.
Wir müssen aber auch hinterfragen, ob bei sehr hohen Geschwindigkeiten die Bremsen und Anderes am Rad noch zuverlässig funktionieren. Das Fahrzeug muß schließlich beherrschbar bleiben (vgl. § 3 StVO).
Die Beschränkung von Geschwindigkeiten auf Radwegen zeigen deutlich, daß eine Radwegebenutzungspflicht eine erhebliche Benachteiligung des Verkehrsmittels Fahrrad darstellt. Neben der höheren Gefährdung des Radfahrers auf dem Radweg kommt also noch die Geschwindigkeitsbegrenzung hinzu. Hohe Geschwindigkeiten machen das Fahrrad aber wettbewerbsfähig im Streit um die Attraktivität der Verkehrsmittel. Eigentlich müßten Stadtplaner Radfahren wegen des Nationalen Radverkehrsplans attraktiver machen. In einigen Kommunen wie der Stadt Rendsburg werden Radfahrer aber durch unzulässige Benutzungspflichten auf baulich miserable Radwege gezwungen und dadurch auch ausgebremst. Wenn dann noch Induktionsampeln wie in der Konrad-Adenauer-Straße (Rendsburg) auf Radfahrer nicht reagieren, geht gar nichts mehr voran.
Links zum Thema:
- http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=2547
- http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#geschwindigkeit
- http://www.critical-mass-hamburg.de/Urteile.htm#Beschluss2
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Lektüretip: Sind Radfahrer bessere Menschen?
28.4.2009 by admin.
“Sind Radfahrer bessere Menschen?” ist der Titel eines Aufsatzes des Kieler Rechtsanwaltes Dr. Dietmar Kettler in der juristischen Fachzeitschrift Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht vom Januar 2009. Der Autor engagiert sich radverkehrspolitisch und ist unter anderem auch Urheber des einzigen deutschen Buches zum Verkehrsrecht für Radfahrer.
In seinem Aufsatz, der parallel zum Deutschen Verkehrsgerichtstag erschien, welcher wieder zur Radfahrerschelte ausholte, zeigt Kettler anhand von Studien, Urteilen und Beispielen auf, woran die Radverkehrspolitik krankt. Auf wenigen Seiten rechnet er mit der Widersprüchlichkeit der Straßenverkehrsordnung, der Unzulänglichkeit der Straßenverkehrszulassungsordnung für technische Verbesserungen sowie der automobilfixierten Verkehrsplanung der Kommunen ab. Vor allem räumt Kettler mit Vorurteilen auf. Ein paar Auszüge:
Dass Radfahrer gemessen an der Wegezahl, der Unterwegszeit oder einem anderen sinnvollen Anzeiger der Expositionshäufigkeit überdurchschnittlich stark an Unfällen beteiligt wären, übermäßig häufig Fehlverhalten an den Tag legen oder sich nicht ausreichend in die Verkehrsregeln einordnen, müsste indes empirisch erst belegt werden. Es ist noch keine Statistik bekannt geworden, die dergleichen belastbar aufzeigen würde. Schon eine überschlägige Betrachtung zeigt eher, dass das „Problem“ kein besonderes ist: Forschungsarbeiten zu regelwidrigem Verhalten von Radfahrern oder zu ihrer Unfallbeteiligung gibt es nur verschwindend wenige.
Bei der Beleuchtung sind batteriebetriebene Lampen nur ausnahmsweise und in engen Grenzen erlaubt, obwohl man sich als Auto- oder Motorradfahrer kaum vorstellen kann, auf dynamobetriebenes und damit fahrtabhängiges und bei schlechter Witterung unzuverlässiges Licht verwiesen zu sein. Zugleich ist die Fahrradbeleuchtung auf die schon seit den 30er Jahren übliche und vorgeschriebene 6-Volt-3-Watt-Technik begrenzt, obwohl brauchbares Licht damit weitestgehend verboten ist. Zum guten Teil sind die für Radfahrer geltenden Regeln mithin völlig veraltet, technisch und sozial überholt. Einige Regeln der StVO sind so sinnfrei, dass regelbeachtendes Verhalten durch Radfahrer keineswegs ohne weiteres der Verkehrssicherheit dient.
Nicht nur die StVO- und StVZO-Regeln sind realitätsfern. Wenn die zuständigen Ämter es für richtig halten, müssen Radfahrer ungeachtet der damit drastisch steigenden Unfallgefahren links fahren, in manchen Städten ist das trotz des grundsätzlichen Verbots an vielen Stellen der Fall. Man zwingt sie damit zum Geisterfahren und erzieht sie zu Geisterfahrern. […] Was Autofahrer an Radfahrern immer wieder ärgert (Fahren ohne Licht, an Ampeln an Autos vorbeischlängeln, Benutzen der allgemeinen Fahrbahn trotz Radwegs, rote Ampel und Vorfahrt missachten, Abbiegen ohne Anzeigen, Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung) ist zum großen Teil also gar kein rechtswidriges Verhalten, sondern legal oder sogar vorgeschrieben, und spiegelt sich zum anderen Teil nicht in der Unfallstatistik wieder. So sucht man das gern kritisierte Fahren ohne Licht bei den Hauptunfallursachen vergeblich, selbst wenn man ausschließlich die von Radfahrern hauptverursachten Unfälle betrachtet. Und Radfahrer verunglücken nur selten bei Rotlichtfahrten, sondern gerade, wenn sie Grün und Vorfahrt haben.
Selbst neu angelegte Radwege sind nicht ohne weiteres sicherheitsfördernd. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 1997 rundheraus verboten, eine Radwegebenutzungspflicht anzuordnen, wenn nicht einige qualitative Mindestanforderungen erfüllt sind. Politik und Verkehrsregelung „zu Gunsten“ von Radfahrern erschöpft sich jedoch allzu oft im Bau von Radwegen und im Anordnen von Radwegebenutzungspflichten.
[…] Auch von den übelsten Radwegen sind entgegen § 45 IX StVO und den VwV-StVO viele benutzungspflichtig gemacht, weil dem Sachbearbeiter der zuständigen Behörde das aus einem Bauchgefühl heraus entgegen jahrzehntelanger Unfallforschung sicherer erscheint als die Einhaltung des geltenden Rechts oder weil irgendwelche angeblichen Sachzwänge gegen die Einhaltung des Rechts sprächen und weil ihm entgegen dem polizeirechtlichen Grundsatz der Inanspruchnahme der Störer nichts Besseres einfällt als dem Nichtstörer und potenziellen Opfer ein Verkehrsverbot aufzuerlegen, statt dem Störer und Täter. Gelegentlich ist es auch der bloße politische Wille des Landrats, der trotz besserer Einsicht des Sachbearbeiters seiner Behörde und der der Polizeidirektion in die Rechtslage die Benutzungspflicht anordnet.
Der ADFC Schwerin hat dankenswerter Weise den gesamten Aufsatz als PDF-Datei online gestellt.
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Fahrradbrücke über die Kieler Straße aufgeschoben
18.4.2009 by admin.
Am 31. März 2009 war ich bei der Bauausschußsitzung des Rendsburger Stadtrates. Dort wurde auch über die Brücke über die Kieler Straße gesprochen und abgestimmt. Bodo Schnoor vom ADFC hatte den Stadträten per Email mitgeteilt, weshalb er dieses Projekt in dieser Form ablehnt. Da in Rendsburg begrüßenswerter Weise die Einwohner am Beginn einer jeden Sitzung ein Fragerecht haben, hatte ich schnell ein Skript vorbereitet, und hielt eine Brandrede, die natürlich Fragen enthielt. Im Rahmen der 5 Minuten Rederecht merkte ich an, daß sich der örtliche Vertreter der Initiative Cycleride der Auffassung des ADFC anschliesse.
Es fiel mir schwer, eine Brücke abzulehnen, von der ich auf meinem Weg zum Bahnhof erheblich profieren würde. Derzeit muß ich von der Obereider kommend die Kieler Straße bis zur Ampel linksseitig hinauf- und dann auf der anderen Seite linksseitig zum Bahnhof hinunterfahren. Linksseitiges Fahren ist sehr gefährlich. Dazu kommt die lange Wartezeit an der Ampel.
Eigentlich ist die Idee der Stadtverwaltung genial, die Trasse des alten Gleisanschlusses des Obereiderhafens dafür mitzbenutzen. Auch rechtfertigten wohl die rund 800 potentiellen Nutzer in 10 Stunden dieses Projekt, welche die Verkehrszählung an der Obereider im Oktober 2008 ergab.
Leider zeigte die Planung wieder Unzulänglichkeiten des Rendsburger Bauamtes auf. Wegen der Fördergelder dürfte die Brücke nur 2,50 m breit sein. Dann erfuhr ich, daß sie als gemischter Geh- und Radweg geplant sei. Auf der einen Seite entmischt die Stadtverwaltung den Verkehr entgegen allen Regeln so gerne, aber auf der anderen Seite möchte sie auf diesem Angebotsradweg auch Fußgänger zulassen. Fußgänger sind deutlich langsamer, als der Radfahrer, der mit 28 km/h versucht, seinen Zug noch rechtzeitig zu erreichen. Daß auf gemischten Geh- und Radwegen alle Geschwindigkeiten über 25 km/h als generell rücksichtslos gewertet werden, weiß leider nicht jeder Radfahrer; das böse Erwachen kommt im Falle eines Unfalles. Auf jedem Radweg zu einem Bahnhof ist aber mit hohen Geschwindigkeiten der Radfahrer zu rechnen, das liegt in der Natur des Zieles. Auch wenn die Brücke Teil einer Veloroute werden sollte, wäre eine Entmischung angebracht. Velorouten sollen nämlich das zügige und sichere Anfahren von wichtigen Zielen ermöglichen. Ein gemischter Geh- und Radweg ist für Radfahrer mit einer 30-Zone auf einer Durchgangsstraße wie der Hollerstraße in Büdelsdorf für Kraftfahrer gleichzusetzen.
Auf einem 2,5m breiten Weg dürften sich Fußgänger mit Kinderwagen und Radfahrer im Gegenverkehr begegnen und in die Quere kommen. Die Erfahrung von der Brücke über die Brückenstraße besagt, daß viele Fußgänger nicht realisieren, daß dort auch Radfahrer berechtigt unterwegs sind. Gerade behinderte oder ältere Fußgänger sind klar im Nachteil.
Eine Trennung von Fußgängern und Radfahrern wäre dort also angebracht. Dafür wären 2,50 m aber deutlich zu schmal. 2,50 m für Radfahrer und 1,50 m für Fußgänger dürften realistischer sein. Noch besser wären zwei Radspuren zu je 1,50 m und ein 2 m breiter Gehweg. Aber eine solche realistische Forderung dürfte von vielen auch geneigten Lesern als unverschämt interpretiert werden. Eine reine Verkehrsführung für Radfahrer auf dieser Brücke, so daß sie eine echte Fahrradbrücke würde, dürfte unrealistisch sein, weil auch Fußgänger sich gerne den kürzesten Weg suchen, also die Brücke trotzdem benutzten.
Inwieweit paßt die Brücke eigentlich in die übrigen Verkehrskonzeptionen? Wenn irgendwo irgendwelche Freigaben geplant sind, könnte es leicht sein, daß die Brücke überflüssig wird.
Ein weiterer Aspekt ist die klamme Kasse der Stadt. Das Geld wird andernorts in der Stadt dringender benötigt.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. In besseren Zeiten kann der Plan wieder aus der Schublade geholt und umgesetzt werden, aber bitte nicht so schmal.
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