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Archiv der Kategorie Verkehrspolitik
Erstes Critical Mass in Rendsburg?
27.5.2011 by admin.
Am heutigen Freitag, 27. Mai 2011 um 17 Uhr gibt es einen ersten Anlauf für ein Critical Mass in Rendsburg. Mit dieser Protestform machen Fahrradfahrer deutlich, daß auch sie Teil des Verkehrs sind. Es handelt sich um eine innerörtliche Fahrradtour. Im Idealfall erscheinen mehr als 15 Fahrradfahrer, so daß im geschlossenen Verband auch dort auf der Fahrbahn gefahren werden kann, wo ein benutzungspflichtiger Radweg zumutbar wäre. Treffpunkt soll nach der mir vorliegenden Information an der Obereider unter der Brücke mit Blick zum Schloßplatz sein.
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Endlich klären die Medien auf
27.5.2011 by admin.
Nachdem wir in der letzten Zeit soviel unqualifizierte Propaganda gegen “Radrowdys”, “Radlrambos” oder “Fahrradanarchisten” lesen durften, bietet n-tv einen relativ gut recherchierten Artikel zur Radwegeproblematik auf seiner Internetpräsenz. Der Bayerische Rundfunk hatte schon im April einen entsprechenden Beitrag geliefert, der aber ein wenig schwächelt. Es entstehen kaum Kosten, da nur die Verkehrszeichen abgebaut werden müssen,für die seit 1998 massiv Steuergelder verschwendet wurden. Außerdem dürfen die von Innenminister Hermann angesprochenen Schüler weiterhin auf dem Radweg fahren, genau wie jeder andere Radler auch. Nur muß sich niemand mehr zwangsweise auf dem betreffenden Radweg gefährden lassen.
Die im Text angesprochene “überhöhte Geschwindigkeit” ist ein Witz. Autofahrer halten die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für eine Mindestgeschwindigkeit und bekommen alle Voraussetzungen erfüllt, derart rücksichtslos zu rasen. Warum soll ein Fahrradfahrer nicht mit 40 km/h fahren dürfen? Besonders, wenn das nicht nur umweltfreundlichere Verkehrsmittel Fahrradfahrer konkurrenzfähig sein soll, dann darf der “Torkelradler” nicht der Standard sein. Selbst die radelnde Oma torkelt nicht mehr mit 14 km/h herum, entweder ist sie fit oder setzt auf ein Pedelec. Mit diesen hohen Geschwindigkeiten schwimmt der Fahrradfahrer im übrigen Verkehr mit.
Radwege sind reine Todesstreifen. Sie dienen auch nur den Autofahrern. Wer die Unfallberichte aufmerksam liest, stellt schnellfest, daß verunfallte Radfahrerauf dem Radweg unterwegs waren. Zu den radwege-typischen Unfällen gehört die Kollision mit dem abbiegenden Kraftfahrzug, weil der Automobilist nicht den Vorrang des Fahrradfahrer berücksichtigt hat. Dazu kommen die Konflikte mit Fußgängern, welche auf dem Hochbord keinen Unterschied zwischen Gehweg und Radweg sehen. Deswegen verlangt die Verwaltungsvorschrift übrigens die klare bauliche Trennung. Ein Negativbeispiel ohne klare Trennung können wir in der Hollerstraße bewundern. Für alte Menschen und Sehbehinderte wirken rotes und graues Pflaster nicht nur bei Nässe gleich.
Fahrradfahren ist übrigens sehr sicher! Zwar sind 10 % der Verkehrstoten Fahrradfahrer, der Verkehrsanteil des Radverkehrs liegt aber inzwischen deutschlandweit bei geschätzten 12 bis 14 %. Und gesund ist Fahrradfahren dazu. Bis 6 km ist die Fahrt mit dem Fahrrad innerorts dank Abkürzungen auch nicht langsamer als mit dem teuren Automobil, bis 3 km Distanz ist das Fahrrad sogar schneller.
Ich möchte zum Schluß auf die sehr gute Seite www.schilderwiki.org eines Büdelsdorfers hinweisen. Der Macher zeigt auf, wie absurd einige Verkehrszeichenkombinationen sind. Die Aktivengruppe Rendsburg des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs e.V. (ADFC) hat auch eine Internetpräsenz.
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Mal wieder ein regelunkundiger Pöbler
27.5.2011 by admin.
Ein regelunkundiger Automobilist mit dem Kennzeichen RD RA 2?? drohte mir heute auf der Denkerstraße damit, die Polizei zu rufen, weil ich auf seiner “Straße” nichts zu suchen hätte. Dumm dreingeschaut haben dürfte er, als an der Ampel am Thormannplatz eben diese auf dem Abbiegestreifen nach Büdelsdorf kommentarlos an uns vorbeifuhr. Ein dickes Lob an die regelkundigen Polizisten, die der “autistische” Pöbler hoffentlich wahrgenommen hat. In der Gerhardstraße quakte mich ein Regelunkundiger, vermutlich ein”Fahrlehrer”, aus einer roten Blechbüchse mit Firmenaufdruck an. Es ist erschreckend, daß noch nicht einmal diese Berufsgruppe regelkundig ist. Daher werde ich den Sprecher der Akivengruppe Rendsburg des ADFC Bodo Schnoor bitten, die betreffende Fahrschule mal aufzuklären.
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Tempolimit auf Autobahnen?
3.5.2011 by admin.
Folgender Beitrag von mir war der Erste, den ich als Verkehrspolitischer Sprecher für das ZENTRUM verfaßt hatte.
Tempolimit auf Autobahnen?
Torben Frank, Landesverband Schleswig-Holstein, 20.04.2011
Das Politmagazin Frontal 21 (ZDF) berichtet, daß nach Auffassung von Umweltverbänden und Verkehrsexperten das Tempolimit auf deutschen Autobahnen unweigerlich in naher Zukunft käme. Derzeit gibt es nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Ansonsten wird die Geschwindigkeit nur durch die Technik, die Befähigung des Fahrzeugführers zur Beherrschung des Fahrzeuges, das Sichtfahrgebot und die gegenseitige Rücksichtsnahme limitiert. Es gibt aber auf einigen Autobahnen ohne Seitenstreifen sowie auf einzelnen Streckenabschnitten Tempolimits.Sichtfahrgebot, das Gebot der Beherrschung sowie die gegenseitige Rücksichtsnahme sind wichtige Elemente der Straßenverkehrsordnung, die für manch einen Verkehrsteilnehmer vielleicht aber auch zu abstrakt sind. Ein Rasen ist im dichten Verkehr schon nach aktueller Rechtslage nicht zulässig. Vielleicht genügt ein wenig Verkehrserziehung, die Raser und Drängler in ihre Schranken zu weisen.
Da diese Ordnungswidrigkeiten nach Stand der Forschung zu höherem Unfallrisiko führen, sollten die Strafen härter ausfallen.
Ein Tempolimit ist dann sinnvoll, wenn die Verkehrsdichte hoch ist. Unterschiedliche Geschwindigkeiten sind Mitverursacher von Staus.Außerdem wird das Unfallrisiko erhöht. Insgesamt sind deutsche Autobahnen zwar sehr sicher, aber wenn sie noch sicherer werden, dann ist das wünschenswert.
Aber warum soll die Geschwindigkeit in den Zeiten limitiert werden, in denen die Verkehrsdichte sehr niedrig ist? Dann würde die Geschwindigkeit auf völlig leerer Straße völlig unnötig begrenzt. Hier konkurrieren das Grundrecht auf Mobilität und die Erfordernisse der Verkehrssicherheit miteinander. An normalen Werktagen nächtens liegt der Schwerpunkt aber anders als während der Hauptstoßzeiten.
Die Lösung wären technische Einrichtungen wie Wechselzeichen. Die ohnehin vorhandenen Brücken zur Mauterfassung könnten die Verkehrsdichte erfassen. Aus der Verkehrsdichte kann eine geeignete Höchstgeschwindigkeit gefolgert werden. Wenn dem System noch Wetterstationen angeschlossen werden, läßt sich ein Unglück wie bei Rostock vielleicht verhindern.Die technischen Anlagen sind dank LKW-Maut weitestgehend vorhanden.
Ein flexibles System schafft es, das Grundrecht auf Mobilität und die Erfordernisse der Verkehrssicherheit vernünftig abzuwegägen. Fehler sind auch dann nicht ausgeschlossen, letztendlich muß jeder Verkehrsteilnehmer für sich selbst abwägen, ob er die Höchstgeschwindigkeit nicht lieber unterschreitet. Den Deutschen fehlt der Mut zum “Schleichen”, die Höchstgeschwindigkeit wird leider eher als Richtgeschwindigkeit betrachtet. Die “freie Fahrt auf Autobahnen” ist für viele Bürger auch das letzte Bollwerk gegen staatliche Bevormundung. Das mündige Verhalten der Verkehrsteilnehmer fehlt jedoch leider häufig.
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Die “Radler-Rambo”-Hetzkampagne in den Medien
28.4.2011 by admin.
In München durfte gegen die “Radler-Rambos” gehetzt werden. Dazu gibt es einen interessanten Mitschnitt einer Sendung des BR.Ein paar Tage zuvor gab es Berichte über Fahrradkontrollen in Berlin und anderen Städten. Die Berichte der Journaille erwecken dabei immer wieder den Eindruck, alle Fahrradfahrer seien Verkehrsrowdys.
Gehwegradler, Geisterradler (= linksseitiges Radfahren) und Schwarzradler (= ohne Licht) sind wahrlich Nervensägen. Diese Verstöße müssen geahndet werden. Nichts Anderes forderte auch Ramsauer. Und diese Forderung finde ich unterstützenswert.
Aber da leider die völkische Sozialisten bis 1945 die besten Dichter und Denker an der Front oder im wahrsten Sinne des Wortes verheizt hatte, müssen wir in Deutschland mit sehr viel intellektuellem Mittelmaß oder gar der geistigen Unterschicht in Schlüsselpositionen leben. Dabei wirkt dann auch noch die Verkehrspolitik der völkischen Sozialisten nach, deren automomobil-orientierte Politik leider nach 1945 weitergeführt wurde. Das hat sich in den Köpfen leider festgesetzt. Deshalb hapert es an der Umsetzung der legitimen Forderung Ramsauers.
Zwar werden Schwarz- und Geisterradler auch gejagt, aber vorrangig scheint es um Rotlichtverstöße zu gehen. Außerdem tauchen in der Berichterstattung immer wieder Hinweise auf, daß ein Fahrradfahrer von der sicheren Fahrbahn auf den Todesstreifen, den Radweg geschickt wurde.
Die Journaille klärt im Bericht nicht über die Gefährlichkeit des Geisterradelns auf, sondern berichtet lieber über ein nicht rechtskräftiges Urteil des BayVGH. In München hatte ein Radler Widerspruch gegen einen streckenweise nur 77cm breiten Radweg eingelegt. Die erste Instanz hatte die Anfechtung abgewiesen, da die Widerspruchsfrist abgelaufen sei. Also zog der Radler zusammen mit einem genialen und bekannten Kieler Rechtsanwalt vor die nächste Instanz. Diese Instanz hate nun der Öffentlichkeit ein Urteil kundgetan, bevor es eine mündliche Anhörung gab. Auf diese hätte der Kläger per Erklärung verzichten müssen, hatte er aber nicht. Es ist anzunehmen, daß sich das Bundesverwaltungsgericht demnächst mit der Bindung der Verwaltung an die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung beschäftigen muß. - Aber die Journaille titelte: Radfahrer müssen auch schmale Radwege benutzen.
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn sowohl eine nach § 45 (9) StVO qualifizierende Gefahrenlage vorliegt als auch die Mindestkriterien für einen Radweg der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 Abs. 4 Satz 2 erfüllt sind. Vor wenigen Monaten entschied ein sächsisches Verwaltungsgericht, daß trotz Gefahrenlage an einem schlechten Radweg keine Benutzungspflicht angeordnet werden dürfe. Aus Berlin oder Nordrheinwestfalen sind ähnliche Urteile bekannt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied jetzt wohl voreilig unter politischem Druck anders. Die Voreiligkeit mit dem Formfehler könnte beabsichtigt sein, um den Weg zum Bundesverwaltungsgericht offenzuhalten. Dieses wird eine Bindung der Straßenverkehrsbehörden an die Verwaltungsvorschrift feststellen. Denn der Sinn der Mindestkriterien ist, daß eine Gefahrenlage nur auf sichere, guten Radwegen abgewandt werden kann. Ein schlechter Radweg erhöht aber das Unfallrisiko, wie die Unfallforschung belegt hatte. Deshalb wurde doch die generelle Radwegebenutzungspflicht 1997 doch überhaupt abgeschafft!
Für einen Hochbordradweg verlangt die VwV-StVO übrigens eine Mindestbreite von 1,5 m. 0,77 m reichen noch nicht einmal aus, um darauf zu fahren, ohne daß der Lenker in die Fahrbahn oder den Gehweg hineinragt. Beides sind Ordnungswidrigkeiten. Zu einem Gehweg sollte ein Radler ohnehin einen Sicherheitsabstand wahren, da es ansonsten zu üblen Unfällen kommen kann. Neben der Eigenbreite des Fahrradfahrers ist noch zusätzlicher Raum notwendig, weil der Radfahrer ca. 20 cm hin und her schwankt oder wiegt. Die Schwankung ist größer, wenn der Radfahrer langsam fährt. Ein schmaler Radweg direkt neben einem Gehweg erfordert aber eine “angepaßte Geschwindigkeit”.
Auch im Jahr 2010 ermordete Automobilität fast 3000 Menschen in Deutschland. Wieviele Unfallopfer haben Radler auf dem Gewissen? Null?!
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Ein Maßstab guter Verkehrspolitik?
24.3.2011 by admin.
“Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem Dreirad unbeschwert überall hinkommt.”
Enrique Peñalosa, Nationalökonom und ehemaliger Bürgermeister von Bogota (”Mobil” Nr.08, 2008)
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Das Gejammer über den Kraftstoffpreis nervt!
4.3.2011 by admin.
Ein Bericht in der Rendsburger Tagespost der Landeszeitung veranlaßte mich zu einem Leserbrief.
Sehr geehrte Damen und Herren,
“Automobilität ist ein Armutsmodell”, meint der Tübinger Geograph Mohnheim. Nach seiner Beobachtung ist der motorisierte Individualverkehr dort am stärksten, wo die Bildung am niedrigsten ist. Andernorts sind Radverkehr und ÖPNV stärker repräsentiert.
Unsere Straßen sind verstopft mit Automobilen. Ein Individuum nimmt mit seinem Gefährt eine vergleichsweise große Fläche ein. Dazu kommt der Bedarf an Parkplätzen. Volkswirtschaftlich ist das Wahnsinn, liegen die Kosten durch Automobilität doch deutlich höher als die Einnahmen durch Kfz- oder Mineralölsteuer. Dazu kommen Erkrankungen, Verletzungen und Todesfälle durch Automobilität.
Wir diskutieren nach Amokläufen, ob Ego-Shooter verboten werden sollen oder der private Schußwaffenbesitz eingeschränkt werden soll. Wieviele Amokläufe gibt es denn jährlich in Deutschland? Im Jahr 2010 sind in Deutschland 3.657 Menschen im Verkehr getötet worden. Das sind rund 10 Verkehrstote pro Tag. Jeder Autofahrer führt eine potentielle Waffe.
Unverständlich ist es mir, wie es jemand auf sich nehmen kann, täglich über zwei Stunden in einer Blechbüchse zu verbringen, um sich freiwillig dem alltäglichen Kriegsgeschehen auf den Straßen auszusetzen. Zwar mag das Pendeln mit dem Zug auf den ersten Blick längere Zeit in Anspruch nehmen, auf dem zweiten Blick wird jedoch klar, daß es sich kaum um verschenkte Zeit handelt. Während der Fahrt kann sich der Pendler entspannen, ein wenig schlafen, lesen, Musik hören, Arbeit vorbereiten etc. Das ist am Steuer des Automobils alles nicht möglich. Dazu muß dann am Ziel noch ein Parkplatz gefunden werden.
Das Gejammer über hohe Spritpreise kann ich nicht nachvollziehen. Der Kraftstoff ist offensichtlich noch nicht teuer genug, damit der automobile Irrweg ein Ende hat. Ich halte nichts vom Klimawandel-Geschwafel. Eher halte ich den Schritt weg vom Erdöl für eine sicherheitspolitische Erwägung. Jedoch sehe ich die Schäden an Denkmälern, die Unfallstatistiken, die versiegelten Flächen in den Innenstädten … Auch halte ich nichts von Zwangsbeglückungen etwa durch autofreie Innenstädte. Es gibt schließlich Menschen, die wirklich auf ein Automobil angewiesen sind. Es gibt für die Mehrheit derer, die jetzt über den Spritpreis fluchen, eine Alternative. ÖPNV und Bahn gibt es; das Fahrrad oder der Gang zu Fuß sind auch Möglichkeiten. Die Kombination macht das individuelle Mobilitätskonzept aus. Zum Beispiel kann ein Bahnpendler sein Faltrad mitnehmen. Strengt Eure Hirne an, anstatt nur zu jammern!Das Fahrrad bietet sich gerade auf Strecken bis 6 km an, aber auch längere Strecken sind kein Problem. Es sollte jedoch auf Dauer kein Baumarktrad sein, sondern etwas Solideres vom Fachhändler. Eine Nabenschaltung und Hydraulikfelgenbremsen sind wartungsarm. Ein Nabendynamo sorgt zuverlässig für Strom, den die LED-Leuchten vorne und hinten gut in Licht umsetzen. Pannensichere Reifen gibt es inzwischen in diversen Varianten. Ein Gepäckträger und die daran anhängbare Office-Tasche oder die Packtasche sorgen für den Transport des Gepäcks. Es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur ungeeignete Bekleidung. Die Aktiven des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) helfen sicher mit Rat. Eine Aktivengruppe des ADFC gibt es auch in Rendsburg.
Fahrradfahren ist statistisch sehr sicher, wenn der Radfahrer sich an die Regeln hält. Gefährlich ist eigentlich nur die Radwegnutzung, weil an Ausfahrten und Einmündungen der Radfahrer sich außerhalb des Sichtfeldes der Automobilisten auf der Fahrbahn bewegt. Der Verordnungsgeber hatte schon 1997 darauf reagiert, nur die Kommunen haben das fahrradfreundliche Recht bisher wie unser Kreis nicht oder wie die Stadt Rendsburg kaum umgesetzt. Der Bund will nämlich den Radverkehr fördern.Mit freundlichen Grüßen
Ich finde es sehr auffällig, daß Verkehrsplaner sagen, eine Ortsumfahrung brächte Büdelsdorf nichts, weil der Verkehr auf Hollerstraße und Brückenstraße hausgemacht sei. Von den rund 27.000 Kfz pro Tag sind also die meisten entweder Büdelsdorfer oder Rendsburger. Wenn wir uns ansehen, daß Büdelsdorf sich gerade einmal ca. 3,5 km in der Länge an der B 203 erstreckt, wird schnell klar, daß ein Großteil der Automobilisten nur Kurzstrecken fahren. Es gibt also kaum Durchgangsverkehr, sondern einen Großteil an Kurzstreckenfahrern. Dieser Verkehrsanteil wäre vermeidbar. Es gibt schließlich mit dem Stadtverkehr ÖPNV und auch Fahrräder.
Dort, wo die Verkehrsanbindung mager ist, dominiert das Fahrrad. In Rendsburg-Süd, daß nur über Fußgängertunnel oder Schwebefähre gut an den Stadtkern angeschlossen ist, dominiert das Fahrrad. Der Autotunnel und die Autobahnbrücke sind weiter weg.- Kein Wunder, nicht ohne Grund sagen Verkehrsexperten, man müsse das Autofahren vor allem innerorts möglichst unattraktiv gestalten. Bauten Albert Speer (d.Ä.) und seine Erben noch möglichst breite, mehrspurige Fahrbahnen für die Automobilisten und separierten den übrigen Verkehr zwangsweise auf Sonderwegen, geht heute der Trend zu Shared Space. In vielen Verwaltungen Schleswig-Holsteins sitzen leider noch Köpfe mit Ideen von vorgestern an entscheidender Stelle.
Rendsburg hat mit dem Park & Ride-Parkplatz am Bahnhof einen Grundstock für ein vernünftiges Mobilitätskonzept gelegt, auch wenn man sich dessen in der Verwaltung vielleicht gar nicht so bewußt ist. Dieser Parkplatz nutzt Bahnpendler genauso wie der Entlastung der Innenstadt. Es müßte nur eine gute Busanbindung an den Parkplatz geschaffen werden, welche die Innenstadt anbindet. Eine Ausschilderung zum Anleger an der Obereider könnte ebenso den Parkplatz interessant machen.
Mittelfristig wird 30 km/h Höchstgeschwindigkeit innerorts der Regelfall. Das fordern Verkehrsexperten schon länger. Es kann nicht angehen, daß die Sicherheit aller dem Mobilitätswunsch einer Verkehrsteilnehmergruppe geopfert wird. Die Lebensqualität wird steigen. Dann werden sich auch viele Radfahrer auf die Fahrbahn wagen, die das für gefährlich hielten. Kinder könnten unbeschwerter am Fahrbahnrand spielen.
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Spikereifen - Ein Erfahrungsbericht II
28.2.2011 by admin.
Bei glatter Fahrbahn helfen die Reifen wunderbar. Ich hatte in diesem Winter keinen einzigen Sturz, obwohl ich im Alltag ausschließlich mit dem Rad fahre. Der Continental Nordic Spike 120, den ich am Hinterrad habe, hat leider keinen Pannenschutz. Daher darf ich gleich den Schlauch flicken. Denn ich konnte gestern ein paar Glasscherben nicht mehr ausweichen. Der Schwalbe Marathon Winter am vorderen Laufrad hat leider mindestens zwei Spikes verloren. Ich werde nun den Schwalbe-Service kontaktieren müssen, der nach Berichten Ersatzspikes zum Selbsteinbau versendet.
Ein erhöhter Rollwiderstand läßt sich nicht verleugnen. Durch die Wahl des Nordic Spike 120 für Hinten hielt sich dieses in Grenzen. Denn der Nordic Spike hat wie der Schwalbe Snow Stud nur seitlich Spikes.
Ein bekanntes Phänomen ist, daß ein Radfahrer, der in einer 30-Zone mit 30 km/h unterwegs ist noch vom Automobil überholt werden muß. Zu meinem Entsetzen, reizt auch das Radfahren mit Spikes bei Glätte Automobilisten zum Überholen. Nicht auszudenken, was passiert, wenn einer dieser von niederen Instinkten getriebene Büchsenführer ins Schleudern gerät. Daher ist es gut und wichtig, daß auf allen Fernsehsendern über Spikereifen für das Fahrrad berichtet wurde.Ein Überholverbot bei Glätte oder gar ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Spikes wäre vielleicht eine Lösung.
Bei dicker Schneelage helfen die Reifen nicht. Das Hinterrad rutscht dann zur Seite weg. Aber bei Glätte durch dünnen, plattgefahrenen Schnee oder Eis helfen die Spikes hervorragend.
Ich warte nun die Wetterentwicklung der nächsten Tage ab. Dann kommt gegebenenfalls der Conti Touring Plus wieder drauf. Die Spikereifen werde ich bis zum nächsten Winter lagern und dann wiederaufziehen.
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Pöbelei im Rotenhöfer Weg
28.2.2011 by admin.
Im Rotenhöfer Weg, der eine 30-Zone ist, wurde ich gestern vom unqualifizierten Fahrer eines vermutlich dunkelgrünen Kombis, es war wohl ein VW, amtl. Kennzeichen RD-ST mit vierstelliger Zahl (leider war mein Gedächtnis wegen Übermüdung schlapp), angepöbelt, mit zu geringem Sicherheitsabstand überholt und ausgebremst. Unüberhörbar wies er mich auf den “Radweg” hin, und ich meine, ich hätte etwas wie “Müslifresser” und “Ökospinner” gehört. Daran können wir erkennen, welche Personen mit beschränktem Horizont heutzutage ihr Maul am weitesten aufreißen. (Satirische Anmerkung: Im Ständestaat landen diese Bildungsverweiger dann zwecks Zivilisierung im Lager.)
Der - ständestaatlich betrachtet - “Bauernlümmel” hatte nicht beachtet, daß es seit der Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung 1997 keine generelle Radwegebenutzungspflicht in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Gerade im Bezug auf eine 30-Zone gibt es mit dem § 45 Ic StVO eine eindeutige Regelung.
Blechbüchsenführer, gewöhnt Euch endlich daran, daß die Fahrbahn nicht Euch allein gehört!!! Den nächsten Dosisten, der mir blöd kommt, werde ich derart sonderbehandeln, daß die Feuerwehr Stunden brauchen wird, um ihn aus seiner Blechbüchse zu befreien.
- Der Radfahrer MUSS im Regelfall nach § 2 IV StVO mit seinem Fahrzeug auf der Fahrbahn fahren. Radwege DARF er benutzen. Selbst als benutzungspflichtig ausgewiesene Radwege müssen nicht immer genutzt werden.
- Die Radwegebenutzungspflicht wurde in dunkelster Zeit 1934 eingeführt. Sie wurde 1997 abgeschafft, weil sie nachweislich zuviele Menschenleben gekostet hatte.
- Der Fahrradfahrer soll 0,5 bis 1 m Seitenabstand zum Fahrbahnrand und 0,75 bis 1,5 zu parkenden Fahrzeugen wahren.
- Der Überholende muß nach einem Urteil des OLG Hamm 1,5 m Sicherheitsabstand zum überholten einspurigen Fahrzeug wahren. Kann er das nicht, muß er dahinter bleiben.
Die Maße gelten ab dem Lenkerende bzw. der Schulter oder dem Ellenbogen.
Lektüretip: Dietmar Kettler, Recht für Radfahrer, 2. Aufl., Berlin 2007
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Sogar gegen Shared Space sind die Wutbürger
21.1.2011 by admin.
Die”Wohlstandsbürger” die gegen alles Neue sind, wehren sich sogar gegen Shared Space. Der Wutbürger hinterfragt die Sicherheit von Shared Space, obwohl das Prinzip Shared Space sich schon an anderen Orten bewährt hat. Hat der durchschnittliche Wutbürger vielleicht einen beschränkten Horizont??? Eine mögliche Erklärung wäre, daß der Durchschnittswutbürger nur für Einkauf oder Arbeit aus dem Haus geht. Dabei geht er dann sogar nur zu einer Blechbüchse, in die er sich einschließt, und der er erst am Ziel entsteigt. In den Urlaub geht es mit dem Flugzeug nach “Malle”. Bildung? Nicht nötig, hat sich für den Durchschnittsdeutschen mit dem Schulabschluß erledigt. Tagesausflüge in die nähere Umgebung? Ist doch langweilig abseits des Ballermanns.
Ich komme immer mehr zur Erkenntnis, je weiter ich mich mit der Wut-/Mutbürger-Debatte beschäftige, daß es sich bei vielen Wutbürgern um halbgebildete Subjekte handelt. Das sind genau die Kleinbürger, die uns mit jakobinischem, völkischem und internationalem Sozialismus in Blutbäder geführt hatten.
Straßenverkehr: Keine Lust aufs Selberdenken - Hintergründe - Gesellschaft - FAZ.NET
Ich wünsche mir das Volk der Dichter und Denker zurück! Doch dieses hatten die völkischen Sozialisten an der Front oder in Auschwitz im wahrsten Sinne des Wortes verheizt, wenn sich einzelne nicht retten konnten oder gerettet wurden.
Nur noch der Ständestaat kann Deutschland retten. Der unwissende Pöbel soll schweigen. Es gibt Menschen, die sind erwählt, weise Entscheidungen zu treffen. Das funktioniert aber nicht in der Herrschaft des Pöbels, der sogenannten Demokratie, sondern nur in der gottgewollten Ordnung. Ein Kayser, ein Reich, viele Reichsstände, noch mehr Ständeversammlungen. Es lebe das heilige Deutschland! - Ob dieser Absatz nur blanken Zynismus meinerseits darstellt oder ernst gemeint ist, wird die Zukunft entscheiden.
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Spikereifen - Ein erster Erfahrungsbericht
17.12.2010 by admin.
Nachdem ich im letzten Winter mit den normalen Marathon Plus 40-622 unterwegs war und nur zwei Stürze hatte - eigentlich waren es kontrollierte Abstiege -, war mür mich klar, für diesen Winter muß zumindest für das Vorderrad ein Spike-Reifen her.
Momentan ist es annähernd unmöglich, noch Winterreifen mit 28 Zoll für das Fahrrad zu ergattern. Als eigentlichen Winterreifen gibt es ohnehin nur den Continental TopContact Winter. Die anderen Winterreifen sind Spikereifen. Spikes sind an Fahrrädern erlaubt.
Eigentlich wollte ich vorne wie hinten den Schwalbe Snow Stud 40-622 anbringen. Aber der war schnell vergriffen. Nun bestellte ich für Vorne einen Schwalbe Marathon Winter 35-622, weil es eilte. Wenn das Vorderrad wegrutscht, ist ein Sturz vorprogrammiert.
Das Hinterrad muß allerdings wegen des Antriebs Grip haben. Bisher schlägt sich der Conti Touring Plus 42-622 wacke, aber ich versuchte dennoch, Ersatz für ihn zu beschaffen. Nun orderte ich bei mehreren Händlern nacheinander den Schwalbe Snow Stud 40-622 und erhielt jeweils die Nachricht, er sei nicht lieferbar. Da ich mit Kreditkarte oder über Paypal bezahlt hatte, brauchte ich die Vorkasse nicht fürchten. Das Geld kam jeweils zuverlässig zurück bzw. wurde nicht abgebucht.Ich ärgere mich inzwischen, daß ich nicht gleich zwei Marathon Winter bestellt hatte. Aber der Snow Stud wäre ein wenig günstiger geworden.
Inzwischen habe ich noch einen Conti Nordic Spike 12040-622 ergattern können. Er wurde laut benachrichtigung heute versandt. Wegen des fehlenden Reflexstreifens wollte ich ihn eigentlich nicht. Nun muß ich hinten nach § 67a StVZO zwei Katzenaugen anbringen oder mir noch zusätzliche Speichensticks organisieren. Der Reifen hat ein sehr grobes Profil, das bei Schnee hoffentlich einen guten Grip bieten wird, dazu helfen 120 Spikes. Die Lösung mit 240 Spikes wäre leicht teurer geworden, halte ich aber für überdimensioniert
Der Marathon Winter wurde leider zu wenig eingefahren. Schwalbe empfiehlt, den Reifen 40 km auf Asphalt einzufahren, damit sich die Spikes setzen. Schon heute mußte er sich beweisen. Die Erfahrungsberichte anderer Radfahrer bestätigten sich. Auf dem Rückweg hielt das Vorderrad trotz Eis sehr gut die Spur. Das Hinterrad brach auch nicht aus, obwohl da noch der “normale Conti” Touring Plus drauf ist.Die moderate Geschwindigkeit von 15 bis 18 km/h wollte ich auch noch nicht erhöhen. Der erhöhte Rollwiderstand war aber vernachlässigbar.
Daran müssen sich die Blechbüchsenführer auch noch gewöhnen. Wenn ein Radler sicher fährt, heißt das längst nicht, daß der Untergrund nicht vereist wäre. Ein Fahrrad mit Spikereifen ist im Winter im Einsatz sicherer unterwegs als die rund 1 t Blech und Plastik, mit denen auch Dritte gefährdet werden. Aber der letzte Winter 2009/10 hatte mir auch gezeigt, daß Spikes nicht zwingend notwendig sind, nur geben sie noch mehr Sicherheit.
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Angedrohte Polizei-Willkür auf der Hollerstraße
17.12.2010 by admin.
Heute fuhr ich ca. 16:30 auf der Hollerstraße, weil ich dringend in die Heimstraße sollte.Ich kam aus der Hollerstraße-West,fuhr wie gewohnt auf der Fahrbahn. Normalerweise wechsle ich dann auf den benutzungspflichtigen Radweg der B 203, obwohl man argumentieren kann, er sei schon bei guter Witterung mangels baulicher Trennung vom Gehweg unzumutbar. Sehbehinderte und alte Menschen können das Rot des Radweges schwer bis gar nicht vom Grau des Gehweges unterscheiden, wie ich aus Gesprächen weiß. Außerdem ist der Radweg nur ca. 1,6 m breit und trotzdem in beide Richtungen freigegeben. Es war ersichtlich, daß ich bei der Auffahrt auf den Radweg wegen der Schneemenge Probleme bekommen hätte. Während der Schwalbe Marathon Winter am Vorderrad sich in der Vinzierstraße und in der Hollerstraße-West bewährt hatte, hatte der Continental Touring Plus am Hinterrad ein paar mal Probleme mit dem Grip, wenn der Schnee locker und hoch war.
Zwischen JET und Wohlfühlcenter bemerkte ich ein Kfz neben mir und sagte, daß die den Sicherheitsabstand von 1,5 m einghalten sollten, ansonsten gäbe es eine Anzeige. Dann sah ich, daß es ein VW LT der Polizei war. Die beiden sichtlich Genervten zwangen mich in die Bushaltestelle beim Wohlfühlcenter. Dabei fühlte ich mich ziemlich bedroht, denn die drängten mich regelrecht ab, fast in den Schnee. Die wollten mir glattwegs erzählen, ich solle auf dem zugeschneiten Radweg fahren, weil dort die entsprechenden Verkehrszeichen stünden. Wenn ich mir nicht zutraute dort zu fahren, solle ich schieben. Ich verlangte nach einer polizeilichen Anordnung. Mir wurde dann nur gedroht, ich solle schieben, auf dem Radweg fahren oder mein Fahrrad würde beschlagnahmt. Die Beschlagnahme kann laut Landesverwaltungsgesetz nur erfolgen, wenn eine Gefahr vorliegt. Da ich kein Fixie ohne Bremse, sondern ein nach StVZO ausgestattetes Fahrrad und nach deutschem Recht fahre, stellt weder mein Rad noch stelle ich eine Gefahr für die Sicherheit dar. Denen ging es nur um die Umsetzung nationalsozialistischer Verkehrspolitik, was ich leider auch aussprach. Bedauerlicherweise hatte ich nicht erwidert, daß ich wegen des Fußgängeraufkommens und der schmalen Räumung nach § 25 (2) StVO auf der Fahrbahn schieben müßte.
Hatte ich vor kurzem noch gelobt, daß unsere Landespolizei nun endlich die Rechtslage verstanden hätte und aufgeklärte Radler in Ruhe läßt, muß ich feststellen, daß die Kunde über die Fahrradnovelle der StVO von 1997 (sic!) wohl noch immer nicht alle Polizeibeamte erreicht hat. Ich überlege, ob ich einen Widerspruch gegen eine Polizeiliche Anordnung sowie eine Beschwerde schreiben sollte. Da Wiederholungsgefahr besteht, muß ich wohl zum Buhmann werden und handeln. Es geht um Freiheit und Recht! Über die Mitgliedschaft im ADFC bin ich rechtsschutzversichert.
Das Rechtliche
Seit der Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung von 1997 sind Fahrräder als Fahrzeuge den Automobilen rechtlich gleichgestellt. Da Radwege sich als gefährlich erwiesen habe, müssen Fahrradfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren (§ 2 (4) STVO). Ausnahmsweise dürfen Straßenverkehrsbehörden eine Radwegebenutzungspflicht anordnen, wenn sowohl eine Gefahrenlage nach § 45 (9) StVO besteht, dazu urteilte neulich das Bundesverwaltungsgericht, als auch die Zumutbarheit des Radweges nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung z § 2 Abs. 4 Satz 2 gegeben ist.Es muß folglich kaum ein Radweg noch benutzt werden.
Selbst wenn ein Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen ist, muß er längst nicht zwingend benutzt werden. Der Radweg muß fahrbahnbegleitend, stetig im Verlauf, benutzbar und zumutbar sein. Der Bundesgerichtshoft hat in einem Urteil zur Räum- und Streupflicht der Kommunen entsprechendes angemerkt:
Unabhängig davon, daß das Radfahreraufkommen bei schlechtem Winterwetter ohnehin deutlich geringer ist, ist zu bedenken, daß Radfahrer, sofern zwar nicht der Radweg, wohl aber die daneben oder in der Nähe verlaufende Fahrbahn geräumt oder gestreut ist, die Fahrbahn benutzen dürfen. (BGH, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03)
Das ist ist ein Hinweis darauf, daß nach Auffassung des Bundesgerichtshofes auch die angeordnete Benutzungspflicht kein Fahrbahnverbot beinhaltet, wie etwa der Abteilungsleiter in der Hamburger Innenbehörde Schubert es behauptet. Auch das Bundesverkehrsministerium deutet in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 Abs. 4 Satz 2 an, daß die Verkehrszeichen, die eine Radwegebenutzungspflicht nicht wie das Zeichen 254 StVO “Verbot für Fahrradfahrer” ein Fahrbahnverbot beinhalten. Unter Randnummer 23 finden wir Folgendes:
Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen
sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder
(vgl. Definition des Übereinkommens über den
Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 11 S.
809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit
Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer
Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung
des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles
unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den
Radweg nicht benutzen;
Davon abgesehen war der Radweg der hollerstraße schon dadurch unzumutbar, daß in Bereichen, woh Rad- und Gehweg direkt nebeneinander verlaufen, der Lenker in den Gehweg hineingeragt hätte. Die Mitbenutzung des Gehweges ist unzulässig. Außerdem muß der Radfahrer einen Sicherheitsabstand zu den Fußgängern wahren.
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“Radwege” für Pannenflicken 2010 nominiert
8.11.2010 by admin.
Jährlich verleiht die bundesweit tätige radverkehrspolitische Initiative Cycleride den Schmähpreis Pannenflicken. Nachdem die Stadtverwaltung nur sehr wenige Radwegebenutzungspflichten aufhob und die Kreisverwaltung keinerlei Anstalten macht, geltendes Recht umzusetzen, hatte ich zu Nominierungen für den Pannenflicken 2010 aufgerufen; ich selbst habe auch ein paar Photos eingesandt. (Die Texte stammen nicht von mir!)
Damit auch klar wird, daß die nominierten “Radwege” aus der Region nicht zwingend die einzigen Todesfallen sind, möchte ich hier noch mindestens ein Beispiel aus Schacht-Audorf liefern, das ich aus Zeitgründen nicht nominiert hatte.
Schacht-Audorf, schmaler kombinierter Geh- und Radweg (Z. 240 StVO)
Die VwV-StVO zu § 2 verlangt für innerörtliche gemischte Geh- und Radwege eine Mindestbreite von 2,5 m. Und damit das blaue Gebotsschild Zeichen 240 StVO, das auf einem gemischten Geh- und Radweg eine Benutzungspflicht aordnet, aufgestellt werden darf, muß nach § 45 IX StVO eine Gefahrenlage vorliegen. Da schmale Radwege gefährlich sind (vgl. z.B. BASt V 184), ist es ein Hohn, daß die Straßenverkehrsbehörde des Kreises weiterhin Radfahrer auf solche Wege zwingt. Dank des von der Rechtsprechung geschaffenen Begriffes der Unzumutbarkeit, dürfen Radfahrer vermutlich mit Richtersegen die Radwegebenutzungspflicht in jener Schacht-Audorfer Straße ignorieren und sicher auf der Fahrbahn fahren.
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Radwegebenutzungspflichten sollen die Ausnahme darstellen
16.10.2010 by admin.
Erfreuliches ist der aktuellen Radwelt dem Mitgliedermagazin des ADFC auf Seite 9 zu lesen (adfc RADWELT okt.nov 5.10, 9). Das Bundesverkehrsministerium hält das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes für richtig. Demnach dürfe die Radwegebenutzungspflicht nur “bei einer besonderen örtlichen Gefahrenlage” angeordnet werden. Das leitete das Gericht aus dem § 45 IX StVO ab. Diese Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums dürfte dem Bundesverwaltungsgericht die teleologische Auslegung erleichtern.
Neben dem § 45 IX StVO ist auch die Zumutbarkeit des Radweges ein Kriterium, ob an einem Radweg die Benutzungspflicht angeordnet werden darf. Er muß stetig in seinem Verlauf sein, Mindestbreiten vorweisen, Sicherheitsräume bieten, baulich klar vom Gehweg getrennt sein, darf das Material nicht gefährden … und vor allem darf er nicht neben einem schmalen Gehweg verlaufen. So muß ein Einrichtungsradweg als Hochbordversion direkt neben dem Gehweg mindestens 1,5 m breit sein. Das ist alles in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 festgelegt.
Aber selbst da, wo mit den Zeichen 237, 240 oder 241 eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet wurde, muß dieser Radweg nicht zwingend benutzt werden. Denn die Rechtsprechung setzt voraus, daß der benutzungspflichtige Radweg fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist. Die parkende Dose, die Baustelle oder die Mülltonne auf dem Radweg machen diesen unbenutzbar. Fahrbahngeleitend bedeutet unter anderem, daß ein Linksabbiegen problemlos möglich ist und der Radweg nicht mehr als 5 m von der Fahrbahn abgesetzt ist. Einige Autoren sagen sogar, daß eine verzögerte Ampelschaltung für den Radweg eine Benachteiligung darstellt, die den fahrbahnbegleitenden Charakter des Radweges aufhebt.
Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu ¤ 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317).
In der NJW 2005, 396-399 sowie in der NZV 2004, 61 wird das Thema im Zusammenhang mit Fahrradtaxen aufgearbeitet. Auch das OLG Dresden urteilte in diesem Sinne, als es im Februar 2004 ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig wegen unerlaubter Personenbeförderung aufhob (OLG Dresden, Beschluss vom 11. 10. 2004, Az. Ss (OWi) 460/04, NStZ-RR 2005, 24 und NJW 2005, 452).
Quelle: pdeleuw.de

Es sind einfach schon zuviele Fahrradfahrer unnötig verletzt oder gar getötet worden. Deshalb darf es keine Zwangsbeglückung mit diesen gefährlichen Sonderwegen geben. Wer sich gefährden will, soll fahrbahnbegleitende Radwege benutzen dürfen (vgl. § 2 IV StVO), aber nicht dazu gezwungen werden. Wer weiterhin Radwege an Straßenzügen fordert oder baut und daran willkürlich Benutzungspflichten anordnet, ist ein potentieller Mörder und muß sich unterstellen lassen, in der geistigen Nähe des Nationalsozialismus zu stehen. Denn dieser forderte verkehrspolitisch, daß das fortschrittliche Kraftfahrzeug nicht durch Fahrräder auf der Fahrbahn belästigt werden solle.
Und wer den Unterschied der Modalverben “müssen” und “dürfen” nicht versteht, sollte ohnehin nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dieses intellektuelle Defizit oder zumindest Regelunkenntnis weisen aber zuviele Verkehrsteilnehmer auf.
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Aufhebung von 20 Radwegebenutzungspflichten in Rendsburg?
20.9.2010 by admin.
Ich habe mir die Auflistung der Stadtverwaltung jetzt mal angesehen.
Röhlingsweg (südliches Ende) - dringend überfällig, ZU SCHMAL (z. 241), aber wieso nur südliches Ende?
Nobiskrüger Allee - 30-Zone mit Z. 241?! - § 45 Ic StVO
Augustenburger Straße - Z. 240 an schlechtem Gehweg.
Johannes-Brahms-Straße - 30-Zone mit Streifen. - § 45 Ic StVO
Tulipanstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Elefantenstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Arsenalstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Paradeplatz (Platz und Ringstraße) - sehr gut! Sollte aber aber “Fahrrad frei an breite Gehwege, da Kofsteinpflaster.
Stadtpark (bis auf Bereich ab Brammer Damm Brücke) - Da ist eine kaum benutze Fahrbahn, aber am Gehweg war Z. 240.
Prinzessinstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Prof.-Koopmann-Straße - Längst überfällig! Kaum baulich getrennt Z. 241 vor 30-Zone.
Richthofenstraße - Überfällig! Z. 241 an viel zu schmalem Radweg.
Mastbrooker Weg - Eine Seite “Fahrrad frei”, andere Seite Radfahrstreifen, andauernd beparkt.
Ostlandstraße - Albernes Z. 241 in Wohngebiet.
Breslauer Straße - Albernes Z. 241 in Wohngebiet.
Friedrichstädter Straße Z. 241, Radweg schmaler als Lenker!
Büsumer Straße - Z. 240 an schlechtem Gehweg.
Rotenhöfer Weg - War nur “Fahrrad frei” in 30-Zone. Der nicht benutzungspflichtige Radweg war durch die Beschilderung teilweise Gehweg, der für Fahrradfahrer frei gegeben war.
Es sind also keine 20 Radwege, an denen die Benutzungspflicht aufgehoben worden wäre. Zum Großteil handelt es sich um Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben waren. Erst jubelte ich über die Vernunft der Rendsburger Straß0enverkehrsbehörde, dann zog Ernüchterung ein.

Mogelpackung? Der Straßenverkehrsbehörde traue ich soviel Unverfrorenheit nicht zu. Aber die muß schließlich unsere in Sachen Radverkehr inkompetente Landespolizei anhören. Wollten unsere schlecht informierten Polizisten kein Bundesrecht umsetzen? Dann dürften wir sie als Verfassungsfeinde bezeichnen. Es geht schließlich um das Recht der Fahrradfahrer auf Mobilität und körperliche Unversehrtheit. Radfahrer dürfen nicht zum bloßen Vorteil von Blechbüchsen benachteiligt werden. Radwege sind inzwischen nur nochdazu da, die Fahrbahn für Autistenvon Radfahrer freizuhalten. Daß dieselben Autisten dann an der nächsten Einmündung den vorrangberechtigten Radfahrer umfahren, gilt als Kollateralschaden in diesem Krieg um Bewegungsräume.
Ermessensfehlgebrauch? Um eine Radwegebenutzungspflichtanordnen zu dürfen, muß nach Rechtsprechung und § 45 IX StVO die Radfahrt auf der Fahrbahn gefährlicher als auf dem Radweg sein. Und außerdem muß der Radweg die Mindestkrerien der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung erfüllen.Davon darf nicht abgewichen werden. Spätestens in der zweiten Instanz werden derartig mörderische Radwegebenutzungspflichten an unzumutbaren Radwegen aufgehoben.
Ein Beispiel aus der rechtsprechung bietet ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen VG vom 23.09.2003 - 3 A 275/02, NordÖR 2004 S. 217 oder NZV 2005, 221. Das Gericht untersagte einer Gemeinde bzw. StVB die Anordnung der Benutzungspflicht an einem neuen, nach Mindestkriterien gebauten gemeinsamen Geh- und Radweg mit dem Hinweis auf § 45 IX StVO.
Es kommt nicht nur auf die Breite an, sondern auch auf die Sichtbeziehungen an Einmündungen, auf die bauliche Beschaffenheit der Auffahrten ebenso. Dazu kommt, daß an Einmündungen und häufig frequentierten Ein- und Ausfahrten besondere Markierungen angebracht sein müssen. Laut Studie von 2009 (BASt V 184) sind Radwege, an denen die Mindestmaße unterschritten werden, besonders gefährlich.
Einrichtungsradweg (Z. 237, 241 StVO): Mindestens 2 m lichte Breite, mindestens jedoch 1,50 Breite des Radweges (vgl. VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2)
Zweirichtungsradweg: mind. 2,4 m lichte Breite, Mindestbreite jedoch 2 m (Legalisiertes oder gar erzwungenes Geisterradeln; linksseitige Freigaben oder Anordnungen sollen wegen der Gefahren vermieden werden.)
Gemischter Geh- und Radweg (Z. 241 StVO): innerorts mind. 2,50 m, außerorts 2 m
”Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B.kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.” (Rn 22)
Eine Abweichung vom Mindestmaß ist folglich in längeren Bereichen nicht zulässig. Mit Engstellen sind wohl eher einzelne Bäume oder Ampelmasten gemeint sein. Wer aber einen ampelmast mitten auf dem Radweg installiert, nicht sichert und dann auch noch eine RWBP anordnet ist entweder nicht ganz dicht oder anderweitig merkbefreit (z.B.Hollerstaße Ecke Berliner Straße in Büdelsdorf). Auch darf der Gehweg nicht zu schmal sein.
Es dürfte keine RWBP an irgendeinem Rendsburger Radweg geben. Denn es gibt an keiner Rendsburger Straße einen fahrbahnbegleitenden Radweg, der die baulichen Mindestkriterien erfüllt. Und wenn mal ein kurzes Stück breiter als 1,50 m ist, dann wurde es auch rechtswidrig für Geisterradler freigegeben. Stetigkeit ist kaum gegeben. Und ein beständiger Wechsel zwischen Fahrbahn und Radweg, weilmal ein kurzes Stückchen wie an der Flensburger Straße stadtauswärts breit genug ist, gilt als unzumutbar.
Beispiele für bestehende rechtswidrige RWBPen
(angesichts der baulichenUnzumutbarkeit bleibt § 45 IX StVO) unberücksichtigt.)
- Thormannplatz in Ri. Gerhardstraße (Z. 241): kein stetiger Verlauf, Breite unter 1,5 m, kein Sicherheitsraum zu Parkbuchten, Gehweg trotz Geschäften sehr schmal.
- Gerhardstraße an der Ecke zur Eckernförder Straße (Z. 241): beginnt im Nirgendwo, kein stetiger Verlauf, zu schmal, keine Aufstellfläche an der Ampel, keine Sicherungen an Einmündungen, schmaler Gehweg,Fassaden verschlechtern Sichtbeziehungen
- Eckernförder Straße (Z. 241): auf weiten Strecken zu schmal, schlechte Führung an Bushalt, viele Absenkungen an Ausfahrten
- Fockbeker Chaussee (Z. 241): zu schmal, stadtauswärts enge Führung an Parkbuchten ohne Sicherheitsraum, schlechte Führung an Bushalt, keine Aufstellräume an Ampeln
- Hollesenstraße: tw. zu schmaler Radweg mit ca. 1,1 m Breite neben schmalem Gehweg, schlecht an Bushaltestellen geführt, fahrbahnbegleitender Charakter in Richtung An der Bleiche nicht gegeben.
- Schleswiger Chaussee zwischen Fockbeker Caussee und Flensburger Straße (Z. 241): gefährlicher Zweirichtungsradweg, viele Ausfahrten und Einmündungen, zu schmal
- Flensburger Straße und Schleswiger Chaussee ab FLer Str. bis Ostlandstraße: zu schmal, zu enge Führung an Parbuchten ohne Sicherheitsraum, schlechte Sichtbeziehungen, schmaler Gehweg, trotz tw. Neugestaltung kaum Aufstellfläche an Ampeln
- Schleswiger Ch. ab Ostlandstraße: Zweirichtungsradweg zu schmal(?), Gehweg schmal, bei real Materialgefährdung, vor Kreisverkehr unstete Führung mit Seitenwechseln, tw. Radverkehrsführung illegal links gegen den Kreisverkehr

- An der Bleiche: schlechter Zweirichtungsradweg (zu schmal?), ab Altstadtschule nicht fahrbahnbegleitend
und mit hoher Kante und unnötigem Z. 254 Verhinderung der Weiterfahrt auf der Fahrbahn z.B. in Richtung Rathaus - Alte Kieler Landstraße (Z. 241): zu schmaler Radweg neben schmalem gehweg, kein Sicherheitsraum zu Parkbuchten, schlechte Sichtbeziehungen an Einmündungen
- Kieler Straße (Z. 241): zu schmaler Radweg neben schmalem gehweg, kein sicherheitsraum zu Parkbuchten, schlechte Sichtbeziehungen an Einmündungen
- Kaiserstraße (Z. 241 bzw. 240): zu schmaler radweg auf der einen, schmaler gemischter Geh- und Radweg auf der anderen Seite, mieser Zustand, schlte führung und Auffahrmöglichkeitzen an Ampeln
- u.v.m.
Nach Aufhebung der Benutzungspflicht müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, dürfen sich aber freiwillig weiterhin auf dem baulich vorhandenen Radweg gefährden. Durch die Zwangsgefährdung (=Radwegebenutzungspflicht) betroffene Bürger können Widerspruch gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht einlegen oder die Aufhebung beantragen. Musterschreiben gibt es im Internet. Für den Widerspruch gegen verkehrsrechtliche Anordnungen ist nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes derzeit nicht gesichert, ab wann die Frist denn gälte. Somit ist egal, ob das Verkehrszeichen schon länger als ein Jahr dasteht, bis ein Gericht feststellt, ab wann die Jahresfrist denn gilt.
Schlechte Radverkehrsanlagen können noch bis Ende Oktober für den “Pannenflicken” der Initiative Cycleride nominiert werden. Es müssen nur Bilder, eine Beschreibung sowie nach Möglichkeit eine Ortsbeschreibung (z.B. mit Google Maps) an die angegebene Emailadresse gesandt werden.
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