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Archiv der Kategorie Landespolitik

Volksinitiative zu CO2-Endlager

Die Bürgerinitiative gegen ein CO2-Endlager sammelt Unterschriften zu zwei Volksinitiativen. Als Mitglied der Lebensschutzpartei, der Deutschen Zentrumspartei unterzeichne ich natürlich auf beiden Listen. Das ZENTRUM hatte sich schon früher klar positioniert.

Tätlicher Angriff auf Teilnehmer einem Critical Mass in Dresden

Ein Critical Mass in Dresden fand ein unschönes Ende. Zum Glück wurde niemand verletzt. Ein durchgeknallter Autofahrer war dicht aufgefahren und hatte ein Schutzblech eines Rades wohl berührt. Der Radfahrer stieg ab, legte sein Rad ab und wollte den Automobilisten zur Rede stellen. Dieser fuhr vor und überrollte das abgelegte Fahrrad. Ein Video wurde bei Youtube veröffentlicht. Es nicht bekannt, ob diesem Gefährder weiterhin das Führen eines Automobils erlaubt ist.

Angedrohte Polizei-Willkür auf der Hollerstraße

Heute fuhr ich ca. 16:30 auf der Hollerstraße, weil ich dringend in die Heimstraße sollte.Ich kam aus der Hollerstraße-West,fuhr wie gewohnt auf der Fahrbahn. Normalerweise wechsle ich dann auf den benutzungspflichtigen Radweg der B 203, obwohl man argumentieren kann, er sei schon bei guter Witterung mangels baulicher Trennung vom Gehweg unzumutbar. Sehbehinderte und alte Menschen können das Rot des Radweges schwer bis gar nicht vom Grau des Gehweges unterscheiden, wie ich aus Gesprächen weiß. Außerdem ist der Radweg nur ca. 1,6 m breit und trotzdem in beide Richtungen freigegeben. Es war ersichtlich, daß ich bei der Auffahrt auf den Radweg wegen der Schneemenge Probleme bekommen hätte. Während der Schwalbe Marathon Winter am Vorderrad sich in der Vinzierstraße und in der Hollerstraße-West bewährt hatte, hatte der Continental Touring Plus am Hinterrad ein paar mal Probleme mit dem Grip, wenn der Schnee locker und hoch war.

Zwischen JET und Wohlfühlcenter bemerkte ich ein Kfz neben mir und sagte, daß die den Sicherheitsabstand von 1,5 m einghalten sollten, ansonsten gäbe es eine Anzeige. Dann sah ich, daß es ein VW LT der Polizei war. Die beiden sichtlich Genervten zwangen mich in die Bushaltestelle beim Wohlfühlcenter. Dabei fühlte ich mich ziemlich bedroht, denn die drängten mich regelrecht ab, fast in den Schnee. Die wollten mir glattwegs erzählen, ich solle auf dem zugeschneiten Radweg fahren, weil dort die entsprechenden Verkehrszeichen stünden. Wenn ich mir nicht zutraute dort zu fahren, solle ich schieben. Ich verlangte nach einer polizeilichen Anordnung. Mir wurde dann nur gedroht, ich solle schieben, auf dem Radweg fahren oder mein Fahrrad würde beschlagnahmt. Die Beschlagnahme kann laut Landesverwaltungsgesetz nur erfolgen, wenn eine Gefahr vorliegt. Da ich kein Fixie ohne Bremse, sondern ein nach StVZO ausgestattetes Fahrrad und nach deutschem Recht fahre, stellt weder mein Rad noch stelle ich eine Gefahr für die Sicherheit dar. Denen ging es nur um die Umsetzung nationalsozialistischer Verkehrspolitik, was ich leider auch aussprach. Bedauerlicherweise hatte ich nicht erwidert, daß ich wegen des Fußgängeraufkommens und der schmalen Räumung nach § 25 (2) StVO auf der Fahrbahn schieben müßte.

Hatte ich vor kurzem noch gelobt, daß unsere Landespolizei nun endlich die Rechtslage verstanden hätte und aufgeklärte Radler in Ruhe läßt, muß ich feststellen, daß die Kunde über die Fahrradnovelle der StVO von 1997 (sic!) wohl noch immer nicht alle Polizeibeamte erreicht hat.  Ich überlege, ob ich einen Widerspruch gegen eine Polizeiliche Anordnung sowie eine Beschwerde schreiben sollte. Da Wiederholungsgefahr besteht, muß ich wohl zum Buhmann werden und handeln. Es geht um Freiheit und Recht! Über die Mitgliedschaft im ADFC bin ich rechtsschutzversichert.

Das Rechtliche

Seit der Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung von 1997 sind Fahrräder als Fahrzeuge den Automobilen rechtlich gleichgestellt. Da Radwege sich als gefährlich erwiesen habe, müssen Fahrradfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren (§ 2 (4) STVO). Ausnahmsweise dürfen Straßenverkehrsbehörden eine Radwegebenutzungspflicht anordnen, wenn sowohl eine Gefahrenlage nach § 45 (9) StVO besteht, dazu urteilte neulich das Bundesverwaltungsgericht, als auch die Zumutbarheit des Radweges nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung z § 2 Abs. 4 Satz 2 gegeben ist.Es muß folglich kaum ein Radweg noch benutzt werden.
Selbst wenn ein Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen ist, muß er längst nicht zwingend benutzt werden. Der Radweg muß fahrbahnbegleitend, stetig im Verlauf, benutzbar und zumutbar sein. Der Bundesgerichtshoft hat in einem Urteil zur Räum- und Streupflicht der Kommunen entsprechendes angemerkt:

Unabhängig davon, daß das Radfahreraufkommen bei schlechtem Winterwetter ohnehin deutlich geringer ist, ist zu bedenken, daß Radfahrer, sofern zwar nicht der Radweg, wohl aber die daneben oder in der Nähe verlaufende Fahrbahn geräumt oder gestreut ist, die Fahrbahn benutzen dürfen. (BGH, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03)

Das ist ist ein Hinweis darauf, daß nach Auffassung des Bundesgerichtshofes auch die angeordnete Benutzungspflicht kein Fahrbahnverbot beinhaltet, wie etwa der Abteilungsleiter in der Hamburger Innenbehörde Schubert es behauptet. Auch das Bundesverkehrsministerium deutet in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 Abs. 4 Satz 2 an, daß die Verkehrszeichen, die eine Radwegebenutzungspflicht nicht wie das Zeichen 254 StVO “Verbot für Fahrradfahrer” ein Fahrbahnverbot beinhalten. Unter Randnummer 23 finden wir Folgendes:

Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen
sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder
(vgl. Definition des Übereinkommens über den
Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 11 S.
809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit
Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer
Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung
des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles
unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den
Radweg nicht benutzen;

Davon abgesehen war der Radweg der hollerstraße schon dadurch unzumutbar, daß in Bereichen, woh Rad- und Gehweg direkt nebeneinander verlaufen, der Lenker in den Gehweg hineingeragt hätte. Die Mitbenutzung des Gehweges ist unzulässig. Außerdem muß der Radfahrer einen Sicherheitsabstand zu den Fußgängern wahren.

Radwegebenutzungspflichten sollen die Ausnahme darstellen

Erfreuliches ist der aktuellen Radwelt dem Mitgliedermagazin des ADFC auf Seite 9 zu lesen (adfc RADWELT okt.nov 5.10, 9). Das Bundesverkehrsministerium hält das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes für richtig. Demnach dürfe die Radwegebenutzungspflicht nur “bei einer besonderen örtlichen Gefahrenlage” angeordnet werden. Das leitete das Gericht aus dem § 45 IX StVO ab. Diese Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums dürfte dem Bundesverwaltungsgericht die teleologische Auslegung erleichtern.
Neben dem § 45 IX StVO ist auch die Zumutbarkeit des Radweges ein Kriterium, ob an einem Radweg die Benutzungspflicht angeordnet werden darf. Er muß stetig in seinem Verlauf sein, Mindestbreiten vorweisen, Sicherheitsräume bieten, baulich klar vom Gehweg getrennt sein, darf das Material nicht gefährden … und vor allem darf er nicht neben einem schmalen Gehweg verlaufen. So muß ein Einrichtungsradweg als Hochbordversion direkt neben dem Gehweg mindestens 1,5 m breit sein. Das ist alles in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 festgelegt.
Aber selbst da, wo mit den Zeichen 237, 240 oder 241 eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet wurde, muß dieser Radweg nicht zwingend benutzt werden. Denn die Rechtsprechung setzt voraus, daß der benutzungspflichtige Radweg fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist. Die parkende Dose, die Baustelle oder die Mülltonne auf dem Radweg machen diesen unbenutzbar. Fahrbahngeleitend bedeutet unter anderem, daß ein Linksabbiegen problemlos möglich ist und der Radweg nicht mehr als 5 m von der Fahrbahn abgesetzt ist. Einige Autoren sagen sogar, daß eine verzögerte Ampelschaltung für den Radweg eine Benachteiligung darstellt, die den fahrbahnbegleitenden Charakter des Radweges aufhebt.

Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu ¤ 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317).
In der NJW 2005, 396-399 sowie in der NZV 2004, 61 wird das Thema im Zusammenhang mit Fahrradtaxen
aufgearbeitet. Auch das OLG Dresden urteilte in diesem Sinne, als es im Februar 2004 ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig wegen unerlaubter Personenbeförderung aufhob (OLG Dresden, Beschluss vom 11. 10. 2004, Az. Ss (OWi) 460/04, NStZ-RR 2005, 24 und NJW 2005, 452).

Quelle: pdeleuw.de

Radwegebenutzungspflichten

Es sind einfach schon zuviele Fahrradfahrer unnötig verletzt oder gar getötet worden. Deshalb darf es keine Zwangsbeglückung mit diesen gefährlichen Sonderwegen geben. Wer sich gefährden will, soll fahrbahnbegleitende Radwege benutzen dürfen (vgl. § 2 IV StVO), aber nicht dazu gezwungen werden. Wer weiterhin Radwege an Straßenzügen fordert oder baut und daran willkürlich Benutzungspflichten anordnet, ist ein potentieller Mörder und muß sich unterstellen lassen, in der geistigen Nähe des Nationalsozialismus zu stehen. Denn dieser forderte verkehrspolitisch, daß das fortschrittliche Kraftfahrzeug nicht durch Fahrräder auf der Fahrbahn belästigt werden solle.
Und wer den Unterschied der Modalverben “müssen” und “dürfen” nicht versteht, sollte ohnehin nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dieses intellektuelle Defizit oder zumindest Regelunkenntnis weisen aber zuviele Verkehrsteilnehmer auf.

[Wahlkampf] Aufkleber mit falschem Text

Der Gegner muß ordentlich Muffensausen haben. Ein Sponsor - Oder die gute Verbindung zum shz? -ermöglichten dem Amtsinhaber heute eine Anzeige in der Landeszeitung. Oder war der Kauf des Anzeigenplatzes ein Dankeschön der Genossen für die Gefälligkeiten des Jan F. Schönstedt im Wahlkampf? Diese Anzeige ist sogar ein Breitner-Aufkleber. Irgendwie putzig. Ich habe ihn mir an die Tür geklebt und denText geändert: “2012 wählen! Für Schleswig-Holstein”. Ich freue mich schon auf die Koalition aus SPD und ZENTRUM. Das war schon einmal in der Geschichte ein Erfolgsmodell. Und die orange Partei kann auf das Abstellgleis der Geschichte gestellt werden, jene mißratene Tochter des ZENTRUMs.

Eines ist sicher: Die Wahlbeteiligung in Rendsburg wird erstaunlich hoch sein. Es werden wohl mehr als die anhand der Briefwähler prognostizierten 34% der Wahlberechtigten zur Urne schreiten. Polarisierende Wahlkämpfe mobilisieren Wählerscharen. Dann hätte die Schlammschlacht der Breitner-Anhänger auch etwas Gutes.
Die über Schmähkritik hinausgehenden Auslassungen in der Landeszeitung führten im Wahlkampf dazu, daß das Wahlteam Schädel behindert und bedroht wurde. Rendsburger Verfassungsfeinde zeigten ihre häßliche Fratze. Da war Mitbewerber Mensing noch harmlos, der ausgerechnet dem Menschenrechtler Klaus H. Schädel unterstellte, kein Demokrat zu sein. Es ist erschreckend, wenn ein einzelner Genosse für alle Bewohner eines Blocks erklärt: “Wir wollen den Schädel nicht.” So geschehen in der Adolfstraße. Andere Bewohner des Blockes nahmen aber die Unterlagen interessiert entgegen. Witzig war es, wenn Breitner-Anhänger meinten, sie wollten keinen von Auswärts. War nicht ihr Idol selbst erst vor 8 Jahren zugezogen?
Aufbauend war es nach solchen Situationen, wenn Bürger die Flugblätter entgegennahmen und berichteten, warum sie Klaus H. Schädel wählen wollten. Viele schimpften auf die “Breitner-Presse”. Am Stand kam eine Dame zu uns, die erzählte, daß sie im gesamten Bekanntenkreis für den Kandidaten Schädel werbe. Mir wurde heute auch zugetragen, daß sich in einem Supermarkt im Rondo zwei Damen in einer Regalreihe darüber unterhielten, daß sie den Schädel wählen wollen, weil sie die Vetternwirtschaft störe. - Es spricht alles für ein gutes Ergebnis für Klaus H. Schädel. Es siet nach einer Stichwahl aus. Gut, daß wir noch nicht den vollen Etat des ZENTRUMs  verpulvert hatten. Wir haben nämlich eine sehr günstige Druckwerei gefunden.

A pro pos Druckerei: Mir ist leider ein Flyer, das blaue Din A6-Faltblatt graphisch mißglückt. Wir entschieden uns, diesen trotzdem zu verteilen, da er innen sehr gut zu lesen ist und wichtige Inhalte bietet.

Aufruf zur Nominierung für den Pannenflicken 2010

Die bundesweit radverkehrspolitisch tätige Initiative Cycleride ruft auch 2010 wieder zu Nominierungen für die Negativauszeichnung Pannenflicken auf. Dieser Preis wird an Verantwortliche für besonders schlechte Radverkehrsführungen oder -anlagen verliehen. Die Mitglieder der Initiative Cycleride bestimmen die Preisträger durch Wahl.
Es müssen nur Photos und eine kurze Beschreibung mit Lage an pannenflicken@cycleride.de gesandt werden. Es lohnt sich, da der Preis in den Vorjahren mediale Aufmerkdsamkeit erlangen konnte. Das erhöht den Druck auf die Behörden.

Informationen zum Pannenflicken: http://cycleride.de/cms/index.php?page=pannenflicken
Die Nominierungen und Preisträger des Pannenflickens 2009: http://cycleride.de/cms/index.php?page=pannenflicken-2009

Es wäre schön, wenn auch andere potentielle Opfer verfehlter Radverkehrsplanung von Ihnen bzw. Euch über diese Möglichkeit informiert würden, auf Mißstände aufmerksam zu machen.

Bahn oder nicht Bahn? - Das Rendsburger Verkehrskonzept muß überdacht werden

 Derzeit füllt die Diskussion über die Bahnanbindung Fockbeks respektive die Wiederbelebung der alten Nebenstrecke das Sommerloch. Die Landeszeitung berichtete mehrmals. Die Mittelstandsvereinigung der orangen “C”DU schafft es in die Kieler Nachrichten. Witzigerweise ist deren Vorsitzender betroffener Anwohner der Trasse.

Ich selbst fände einen Bahnhalt in der Eckernförder Straße natürlich sehr gut. Aber ich kann auch gut die rund 1,6 km mit dem Rad zum Bahnhof fahren. Dort gibt es die entsprechende Infrastruktur, das Fahrrad sicher zu parken. Auch profitierte ich vom zusätzlichen Zug.

Sicher, eine bessere Bahnanbindung Rendsburgs an Kiel ist wünschenswert. Ein halbstündiger Takt wäre angebracht. Die Züge der NOB sind zu den Stoßzeiten voll bis übervoll. Aber sind die weiteren Bahnhalts wirklich notwendig? Einzig der Bahnhalt in Schülldorf verspricht wirkliches Potential. Im Bereich der Rendsburger Innenstadt würde diese “S-Bahn” mit dem Stadtverkehr konkurrieren, der nicht ausgelastet ist. Nötiger wäre es, den Fahrplan des Stadtverkehrs an die Bedürfnisse der Bürger anzupassen. Die mangelnde Aktzeptanz des ÖPNV, aber auch des Radverkehrs ist ein Indiz für die Armut Rendsburgs. Automobilität sei ein Armutsmodell, sagt der Tübinger Geograph Monheim. Die Selbstverständlichkeit, mit der in der armen Stadt Rendsburg auf Automobilität gesetzt wird, ist erschreckend. Die hohen volkswirtschaftlichen Kosten der Automobilität stehen in keinem Verhältnis zu den paar Millionen für den Ausbau dieser Bahnstrecke. Und leider setzen auch Teile der Rendsburger “Elite” bevorzugt auf das Automobil. Regelmäßig auf dem Fahrrad können wir Achim von Voss, Andreas Breitner oder Klaus Schaffner antreffen. Auch am Bahnhof ist selten Lokalprominenz zu sehen. - Dürfen überzeugte Aut(omobil)isten eigentlich mitreden, wenn es um Mobilität für Alle geht?

Zwischen Fockbek und der Büsumer Straße in Rendsburg ist die alte Bahntrasse ein Geh- und Radweg geworden, auf dem viele Hundehalter und Spaziergänger unterwegs sind. Schön wäre es, wenn dieser Weg bis zur Friedrichstädter Straße fortgesetzt würde. In Verbindung mit dem Rotenhöfer Weg gäbe es damit eine attraktive Radverkehrsachse parallel zur Fockbeker Chaussee respektive Rendsburger Straße. Dort müßte nach geltendem Recht nämlich die Radwegebenutzungspflicht wegen der Gefahren auf schlechten Radwegen aufgehoben werden. Radfahrer auf der Fahrbahn werden jedoch erfahrungsgemäß von regelunkundigen Automobilisten mit zu geringem Abstand überholt, bedrängt oder gar verbal bedroht. Daher wäre zum Schutz der unsichereren Radfahrer vor den Armutsmodellfetischisten und den unzumutbaren Radwegen eine parallele Achse wünschenswert. Allerdings müßte die Gemeinde Fockbek den Belag ihrer alten Bahntrasse auswechseln. Der aktuelle Belag ist zu grob. Mit einem vernünftigen Radweg in Richtung Innenstadt und Bahnhof sowie mit einer guten Busanbindung würde der Rendsburger Bahnhof attraktiv.

An der Bleiche könnte die rechte Spur als Busspur ausgewiesen und auch für den Radverkehr freigegeben werden. Das ist ohne große Investitionen möglich. Die Busse kämen besser durch die Stadt. Da die Bahnlinie einen Wartepunkt bräuchte, könnte auf dem Gelände der Feldwebel-Schmid-Kaserne der Bahnhof Rendsburg-Nord entstehen. Dieser wäre über Friedrichstädter Straße, Loher Weg und Schleswiger Chaussee gut zugänglich. Das Bahngleis ist auch noch vorhanden. Dann gäbe es nur noch den einen bedeutenden Bahnübergang in der Schleswiger Chaussee, der neu abgesichert werden müßte. Auf dem Gelände der Kaserne wäre Platz für einen Pendler-Parkplatz sowie gute Fahrradabstellmöglichkeiten. Der Eiderpark und umliegende Geschäfte könnten profitieren. Außerdem gäbe es mit Loher Weg und dem Geh- und Radweg auf der alten Bahntrasse nach Hohn den Verkehrsanschluß nach Fockbek. Als weiterer Zubringer fungierte der Stadtverkehr. Wenn als Verlängerung des Loher Weges auch eine Straße durch das Kasernengelände geführt würde, könnten die Busse nah am Bahnhof halten.

Das Lärmargument kommt vor allem von Anwohnern der Trasse. Diese sollten sich mal an einen Bahnübergang stellen, wo die entsprechenden Triebwagen vorbeikommen. Sie werden feststellen, daß dieser Zug weniger Lärm als eine Hauptstraße erzeugt. Und das macht er nur stündlich. Die Anwohner in der am Bahndamm in der Schleife dürften angesichts nächtlicher Güterzüge eher jammern. Vermutlich führe dieser Zug ohnehin nur zwischen 5 und 19 Uhr.

Der in der KN zitierte Baedtker wohnt interessanterweise unweit einer dieser Bahntrassen. Betreibt er Lobbyismus im eigenen Interesse vorbei an den Interessen seiner Organisation?
Fritjof Wilken hat recht. Die Kaufkraft könnte nach Kiel abgezogen werden. Damit würde Rendsburgs Innenstadt weiter sterben. Aber vielleicht sollte Rendsburg mehr in Wettbewerb treten und Akzente setzen? Im Gegensatz zu Kiel haben wir eine unverwechselbare Innenstadt mit historischen Bauten. Außerdem gibt es mehrere bedeutende Wanderwege, die Rendsburg kreuzen. Die Historie ist unser Standortvorteil! Und eine Überdachung der Hohen Straße zerstörte diesen Eindruck nur. Die Touristen müssen wir von der Eider, vom Kanal und vom Ochsenweg in die Innenstadt holen. Dazu bedarf es einer vernünftigen Ausschilderung. Fahrradtouristen sind meist zahlungskräftig. Rendsburg sollte sich ein Stück vom Kuchen dieser Wachstumsbranche abschneiden. Da ist ein attraktiver Radwanderweg wichtiger als eine “S-Bahn”, die das Geld nach Kiel schaufelt.

Und im Zusammenhang mit dem Tourismus, aber auch mit der Bahnanbindung sollte Rendsburg sein Verkehrskonzept überdenken.  Der aktuelle, 2002 beschlossene Gesamtverkehrsplan konzentriert sich auf das Automobil und handelt Fußgänger und Fahrradfahrer gemeinsam ab, obwohl seit 1997 Fahrräder dem Automobil rechtlich gleichgestellt sind. Die Finanzsituation läßt keine großen Investitionen und Umbauten zu. Folglich muß mit der vorhandenen Infrastruktur gearbeitet werden.
Bisher wurde Automobilität immer attraktiv gestaltet, Fahrradfahrer müssen sich dank rechtswidriger Benutzungspflichten mit schlechten Radwegen herumplagen und der Stadtverkehr ist unattraktiv.

Wie schon oben vorgeschlagen, könnte eine der Spuren An der Bleiche als Busspur ausgewiesen werden. Diese Maßnahme entschleunigt den Kfz-Verkehr und beschleunigt den Bus- und gegebenfalls den Radverkehr.Auch zwischen Dresdener Brücke und Thormannplatz könnte eine Busspur geschaffen werden.Eine Buslinie könnte durch die Mühlenstrasse fahren und ein Halt am Altstädter Markt macht die Innenstadt noch besser erreichbar. Busse in Fußgängerzonen sind in anderen Städten schon üblich. Die Hohe Straße wäre zu eng bebaut, aber die Mühlenstraße böte sich an.

Der Stadtverkehr muß insgesamt attraktiver gestaltet werden. Der Fahrplan muß soweit möglich an die Bedürfnisse von Pendlern und Kunden angepaßt werden. Ein Verkehrsende werktags um 19 Uhr ist weltfremd. Eher sollte eine Nachtlinie geschaffen werden, die etwa um 20:30 den Eiderpark und andere Ziele noch anfährt. Es würden nur Haltestellen an wichtigen Punkten angefahren.
- Eine Linie 1 könnte tagsüber im Rendsburger Stadtgebiet so fahren, daß sie den Innenstadtbereich bedient und auch nur dort führe. Sie verkehrt nur während der Geschäftsöffnungszeiten in der Innenstadt.
- Eine Linie 2 sollte auch Westerrönfeld und Rendsburg-Süd bedienen, sie streift den südlichen Teil der Innenstadt und fährt vom ZOB in die Mühlenstraße und über den Paradeplatz und die Berliner Straße zum Tunnel.
- Linie 3 führe über die Flensburger Straße nach Rendsburg-Nord und über Rickert nach Büdelsdorf, dann über die Neue Dorfstraße und Eckernförder Straße.
- Linie 4 führe die B 203 in Büdelsdorf hinauf und hinunter und bediente auch Borgstedt und Borgstedt-Felde. Der Innenstadtkern Rendsburgs wird auf den Tangenten umfahren.
- Linie 5 verbindet Innenstadt und Schleife. Sie könnte die Alte Kieler Landstraße hinauf und die Kieler Straße hinunterfahren.
- Linie 6 führe entgegengesetzt der Linie 5 durch Bismarckstraße und Teile der Nobiskrüger Allee bis zur Fähre und über die Kieler Straße zurück.
- Linie 7 umfährt den Innenstadtring und bedient Büdelsdorf über Neue Dorfstraße, Stadion und dann über die Hollerstraße zurück.
- Linie 8 fährt über die Eckernförder Straße nach Büdelsdorf und fährt über die Hollerstraße hinein, über die Neue Dorfstraße und Eckernförder Straße zurück.
- Die Linien 9a und 9b fahren entgegengesetzt, 9a führe nach Fockbek, von dort über Rendsburg-Nord nach Rickert und zum ZOB.
- Linie 10 fährt im Zweistundentakt vom ZOB über Hohe Luft nach Westerönfeld, Rendsburg-Süd, Osterrönfeld bis nach Schacht-Audorf. Von dort zurück.

Es gäbe also 11 Linien. An einigen Punkten könnte ein 15-Minuten-Takt erreicht werden, an den Tangenten sogar wegen Linie 1 ein besserer. Niemand müßte mehr als einmal umsteigen. (Habe ich eine Gegend vergessen?)

REPORT München zu Mili Görüs

Gestern berichtete Report München (ARD) über Mili Görüs. Dabei wurde noch mal deutlich, daß auch die Rendsburger Moschee zum Geflecht der verfassungsfeindlichen Fundamentalisten  gehört.

Milli Görüs versteht sich als demokratisch orientierte, weltoffene, islamische Religionsgemeinschaft. Doch neue, bislang völlig unbekannte interne Dokumente, die Report MÜNCHEN exklusiv vorliegen, werfen ein bezeichnendes Licht auf die größte islamistische Organisation in Deutschland.

So heißt es auf der Internetseite der Sendung.  Dort ist auch der Fernsehbericht zum Ansehen verfügbar. Währenddessen wird auf WELT Online behauptet, das harte Vorgehen des Staates gegen Mili Görüs zeige Wirkung.

Polizei, Werte und Tierschutz

Nun bin ich wahrlich kein Freund von Hunden. Und eigentlich müßte ich als Wertekonservativer Respekt vor der Polizei haben. Aber Respekt muß man sich verdienen und Hunde sind Lebewesen, Mitgeschöpfe, deren Schutz uns anvertraut ist.

In der Sylvesternacht 2009 geriet ein Hund in Panik und lief auf die A1, wie wir jetzt der Presse entnehmen können. Polizisten fuhren das Tier einfach tot. Nun bekam die Hundehalterin Post,  sie solle für den Schaden am Polizeiwagen aufkommen. Dank der Berichterstattung in den Medien wird der Fall öffentlich. Sogar in der Schweiz und in Österreich wird darüber berichtet. Und öffentlicher Druck läßt das Handeln eines Oberen erfolgen: der Polizeidirektor entschuldigte sich bei der trauernden Hundehalterhin. Aber entschuldigt sich nur für den Versand der Rechnung, nicht für das Vorgehen der Polizisten. Es sei “Leib und Leben” in Gefahr gewesen.

Welche Gefahr soll da bestanden haben??? Wieviele Leute sind am Sylvesterabend mit dem Auto auf der A1 unterwegs?  Die Verkehrsdichte dürfte unterdurchschnittlich gewesen sein. Anstatt das Tier mit dem Auto zu jagen und zu erlegen, hätten die Polizisten diesen Autobahnabschnitt auch sperren können, um das Tier zur Ruhe kommen zu lassen, um es einzufangen oder einfangen zu lassen. Tierschutzvereine bieten zum Teil Notdienste, auch an Sylvester.
Das Leben ist unwiederbringlich und damit das höchste Gut, auch wenn es nur ein Hund ist. Die Ethik einer humanen Gesellschaft verlangt die Sperrung der Autobahn und das Einfangen des Hundes. Die kalte Gesellschaft der schnellen Lösung verlangt die unverhältnismäßige Tötung des Störers. Ist das schnelle Vorankommen von ein paar wenigen Autofahrern wirklich so wichtig wie das Leben eines Mitgeschöpfes???

Das Verhalten der Polizei in diesem Falle zeigt Defizite auf, welche die Polizei in unserem Lande hat. Immer häufiger fällt die Polizei dadurch auf, daß sie Recht falsch anwendet. Das fängt beim Radfahrer an, der nach § 2 StVO ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fährt, aber von schlecht qualifizierten Polizisten der Fahrbahn verwiesen wird. Die Steigerung liegt in der willkürlichen Störung zusammen mit Linksextremisten und einem korruptem Bürgermeister von ordentlich angemeldeten Kundgebungen von politisch unliebsamen Gruppen wie Pro Köln - Auch wenn ich Pro Köln nicht mag, haben die doch im Grundgesetz verankerte Rechte.- im September 2008. Anfang 2009 zog ein Mob gewaltbereiter Islamisten durch Duisburgs Straßen und “demonstrierte” gegen Israels Polizeieinsatz im Gaza. Auf dem Weg des Demonstrationszuges hingen an einem Wohnhaus zwei israelische Flaggen. Der Mob bewarf das Haus mit Gegenständen. Anstatt die Demonstration aufzulösen und die Störer festzunehmen, begingen die Polizisten einen bewaffneten Einbruch und stahlen die Flaggen. Über mögliche Konsequenzen wurde debattiert, aber es gab keine Konsequenzen. - Übrigens war die Demonstration von Mili Görüs organisiert, die auch hinter dem Bündnis Islamischer Gemeinden in Norddeutschland steckt,zu dem auchder Moscheeverein in Rendsburg gehört. -  Aber nicht nur in Duisburg machten sich Polizisten zu Handlangern von Antisemiten. In Bochum verweigerten Polizisten einer Studentin und ihren Begleitern das Recht zu einer spontanen Gegendemonstration, selbst die Justiz folgte in der ersten Instanz dieser Auslegung. Während die Rechte der einheimischen Bürger mit Füssen getreten wurden, sahen Polizei und Justiz über Holcaustleugnung und Volksverhetzung seitens der edlen Wilden hinweg. Symbole der Hamas durften in Berlin gezeigt werden, diesem Bericht ist auch zu entnehmen, daß Polizisten einen proisraelischen Demonstranten nicht beschützt hätten. Die Gegendemonstranten des Al Quds-Tages 2009 in Berlin durften auch nichts Proisraelisches zeigen. Glaubte ich nicht an das Gute im Menschen, unterstellte ich nun, Polizei und Justiz seien mit Antisemiten durchsetzt. Die Krönung aller polizeilichen Verfehlungen stellt aber die Tötung Unschuldiger dar oder aber auch die unverhältnismäßige Tötung eines Täters wie in Regensburg.

Auch die Polizei ist nur ein Spiegel unserer Gesellschaft. Bildung, Fort- und Weiterbildung haben in dieser Gesellschaft kaum noch einen Stellenwert. Der Werteverlust führt zur Verrohung.
Verrohung führt dazu, daß das Leben nicht mehr geachtet wird. Mangelnde Bildung und Intelligenz erschweren das Nachdenken. Dann fällt die Entscheidung ein Lebewesen zu töten leicht. Dann wird auch nicht mehr über die Methode nachgedacht, sondern über den eigenen Komfort. Und im Wagen ist es warm, während es draußen Winter ist. Also wird der Hund überfahren.

Verrohung und Entwertung sowie Gottlosigkeit ermöglichen systematische Massenmorde. In einer Reportage steht eine Frau an einem Fließband, auf dem frisch geschlüpte Küken an ihr vorbeikommen. Sie selektiert nach Geschlecht und Eignung. Die Geeigneten gehen in die Zucht, die Selektierten steckt sie in einen Hechsler.  Das geschieht auch in Deutschland. Da werden Mitgeschöpfe getötet, ermordet. - Wer muß hier nicht an die Selektion an der Bahnrampe von Auschwitz denken? Wenn die Propaganda nebst der Verrohung eine Gruppe von Menschen zu unwertem Leben deklariert, dann wird eine Shoa möglich. Werte und Glaube verhindern solche Untaten. Wer an die Botschaf Jesu Christi glaubt, wird kein Täter.

Abzugsfähige Spende vor Jahresende

Wer bis zum 31. Dezember 2009 noch ein wenig Geld spenden möchte, darf sich an mich wenden. Die Deutsche Zentrumspartei Landesverband Schleswig-Holstein hatte im Superwahljahr 2009 viele Ausgaben. Von Spenden an diese vom Bundeswahlleiter anerkannte politische Partei sind 50% steuerlich abzugsfähig.Bei Spenden bis 200 Euro genügt de Finanzamt der Kontoauszug als Nachweis. Auf Anfrage hin senden wir Ihnen für Spenden ab 20 Euro einen Spendenbeleg zu, ab 200 € geschieht das automatisch. Bitte geben Sie deshalb nach Möglichkeit ihre Adresse im Verwendungszweck an. Großspenden müssen wir dem Bundestagspräsidium bekanntgeben, welches den Spender veröffentlicht.

Deutsche Zentrumspartei LV Schleswig-Holstein
Konto (auf Anfrage)
BLZ (auf Anfrage)
Verwendungszweck: Parteiarbeit [+ ggf. Adresse d. Spenders]

Kontakt: zentrumspartei-spende[at]torben-f.de (Ihre Nachricht geht an mich und auch den Landesgeschäftsführer des ZENTRUMs)Auf www.zentrum-sh.de gibt es auch einen Spendenaufruf. Nur ist diese Seite derzeit aus technischen Gründen nicht erreichbar.

Das ZENTRUM ist die älteste Partei Deutschlands und Mutter der CDU. In den Anfangsjahren der Bundesrepublik gehörte das ZENTRUM neben DP und CDU zur Regierungskoalition Adenauers. Adenauer war bis zum Verbot 1933 Zentrumspolitiker. Viele Zentrumsmitglieder wurden aufgrund ihrer Überzeugungen Opfer des NS-Willkürregimes, sie bangten in der inneren Immigration um ihr Leben oder starben im KZ. Nach 1945 war der erste Ministerpräsident NRWs ein Mitglied des ZENTRUMs.  In NRW hat die Deutsche Zentrumspartei noch kommunalpolitische Relevanz. Bei der Kommunalwahl 2009 konnten Sitze in neuen Städten NRWs hinzugewonnen werden.
Besonders die Nichtbeachtung christlicher Werte durch die orange CDU treibt dem ZENTRUM neue Mitglieder zu. Im Gegensatz zu den Orangen gehen wir Christkonservativen gewissenhaft mit uns anvertrauten Geldern um.

Bildungsstreik?

Anfang November las ich im Aufenthaltsraum neben der Seminarbibliothek ein Plakat, welches eine Protestveranstaltung ankündigte. Schon die Namen der tragenden Organisationen machte deutlich, daß von Linksextrem bis JuSos alles Linke beteiligt ist. Bundesweit soll es diese Studentenproteste geben, bundesweit wurden von einigen linken Spinnern Universitätsgebäude besetzt. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurde die Alte Mensa besetzt. Vom Bus aus können die Parolen gelesen werden. Am Freitag bekam ich mit, daß dort nur noch vier Kieler Studenten regelmäßig die Stellung hielten. Vier von wieviel Tausend? Das allabendliche Plenum sei kaum besucht worden.
Können diese paar linken Protestler wirklich für alle Studenten sprechen? Es ist ihnen egal, ob sie legitimiert sind. Sie sind Linke. Linke wissen alles besser, sie wissen, was für uns alle gut ist. Das wird Totalitarismus genannt. Totalitär waren auch der georgische Theologe im Kreml, der Postkartenmaler aus Braunau am Inn und andere linke Massenmörder. Nun gilt, das der, der in seiner Jugend nicht links war, kein Herz habe. Wer im Alter noch links ist, hat keinen Verstand. Aber, wo bleibt der Verstand? Was ist Universität wert, wenn der Verstand außen vor bleibt?
Wenn Universität auf Bildung reduziert werden könnte, kann das funktionieren. Bildung, stupides Nachplappern ist auch ohne Verstand möglich. Wer aber der Menscheit neues Wissen ergründen möchte, also Wissenschaft betreiben will, der benötigt zwingend Verstand. - Die Verstandlosen bestreiken aber die Bildung. sie verweigern sich selbst Bildung. Das ist einfach nur abstrus.
Und was ist mit der Masse der Studenten, die nicht am “Bildungsstreik” und den Besetzungen teilnimmt? Sind die gleichgültig? Der linkte Aktivist wird ihnen vorwerfen, sie seien unpolitisch. Sie sind aber politisch, denn sie beteiligen sich nicht, weil sie genau wissen, daß solche Aktionen von ein paar linksideologisch Indoktrinierten kommt. Und wenn dann noch deren autonome Freunde kommen, dann geht es wie in Frankfurt am Main aus.

Was die durch nichts legitimierten roten Horden in Frankfurt am Main angestellt hatten, zeigen diese offiziellen Photos.  Dort hat die Polizei dem Spuk ein Ende bereitet. Die üblichen Verdächtigen lamentieren auch schon über die Art und Weise, wie die Staatsgewalt für Recht und Ordnung gesorgt hat. Aber nicht die Studenten allgemein sind empört, sondern nur der linke Flügel.
In Kiel trafen Rektorat und Möchtegernrepräsentanten der Studenten eine Vereinbarung, so daß die Räumung unnötig wurde. Tagsüber finden wieder Lehrveranstaltungen in der Alten Mensa, z.B. im Hebbel-Hörsaal statt. Das traurige Häuflein kann aber dort nächtens weiter von der Weltrevolution träumen.Von Vandalismus ist mir nichts bekannt. Vielleicht sind die Kieler Linken provinziell, oder spießig wie Honecker.

Auch in Österreich wird das Treiben der Ewiggestrigen mit Unbehagen beobachtet. Dort hat nämlich dieses linke Treiben Einzug gehalten. Böse ist, wer unterstellt, das habe mit den vielen deutschen Studenten an den Universitäten der Erblande zu tun.

Zivilisierte Menschen bestreiken nicht das, was sie selbst voranbrächte. Der enzige Weg, Veränderung im Bildungswesen herbeizuführen ist es, politisch konstruktiv tätig zu werden. Geht in die Landespolitik! Zieht in den Landtag ein! Dort werden die Weichen gestellt. Und da es einen antitotalitären Grundkonsens der pluralen Demokraten - Demokraten nach Montesquieu, nicht nach Rousseau - geben sollte, werden allzu spinnerte Linke draußen bleiben.

Ergebnis der Landtagswahl

Da die Deutsche Zentrumspartei nach § 23 LWahlG an der Landtagswahl überraschend teilnehmen durfte, traten einige Mitglieder spontan als “Parteilose Einzelbewerber” an. Im Wahlkreis 3 Husum-Eiderstedt war es Heinz Hansen, im Wahlkreis 7 Schleswig versuchte sich Christoph Stüber, der auch als “Syltinator” bekannt ist, und im Wahlkreis 11 Rendsburg stellte sich Torben Frank zur Wahl.
Im Vegleich zur Kreistagswahl 2008 konnten Heinz Hansen und Torben Frank ihr Ergebnis in dem deutlich verbessern. Der Landtagswahlkreis macht ungefähr ein Viertel des Wahlkreises aus, dennoch gab es absolut mehr Stimmen. Torben Frank bekam 2008 im gesamten Kreis bescheidene 20 Stimmen, bei der Landtagswahl gaben ihm 77 Wähler ihre Stimme. Heinz Hansen holte ebenso 77 Stimmen.

Bitte um Hilfe!

Der Landesverband Schleswig-Holstein der Deutschen Zentrumspartei benötigt Hilfe. Damit diese christlich-soziale Kraft der Mitte im September bei der Bundestagswahl antreten darf, muß sie dem Landeswahlleiter bis zum 23. Juli 2009 insgesamt 2000 amtlich bestätigte Unterstützungsunterschriften von abliefern. Unterschreiben darf jeder, der am 27. September in Schleswig-Holstein wahlberechtigt ist.

Formulare in größeren Mengen können bei der Partei per Post angefordert werden. Ansonsten steht das Formular als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Radfahren: Muß jeder Radweg benutzt werden?

Nein, wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzugspflicht, wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick 2008 betonte. Seit der sogenannten Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (vgl. § 2 StVO). Nur die blauen Gebotszeichen Zeichen 237, 240 und 241 ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist (§ 2 IV Satz 2 StVO). Das sind die runden blauen Gebotszeichen mit dem weißem Fahrradpiktogramm (Abbildungen im § 41 II 5 StVO). Diese Zeichen beinhalten das Gebot auf dem damit beschilderten Weg zu fahren, damit aber auch ein Verkehrsverbot für Radfahrer auf der daneben liegenden Fahrbahn. Ein Zeichen 254 StVO wäre an der Fahrbahn überflüssig, weil das Verkehrsverbot für Radfahrer schon in den Gebotszeichen am Radweg enthalten ist. Aber auch für andere Verkehrmittel beinhalten diese Verkehrszeichen ein Verkehrsverbot auf diesen Radwegen. Ausnahme bildet das Zeichen 240, daß vorrangig außerorts eingesetzt werden soll, es vermischt Fußgänger und Radfahrer auf einem Sonderweg, trennt sie vom Verkehr auf der Fahrbahn.

Es gibt unterschiedliche Formen des Radweges oder genauer der Radverkehrsanlagen. Nach der Fahrt auf der Fahrbahn ist die Radspur die bessere Lösung. Das ist eine auf der Fahrbahn  markierte Spur für Fahrradfahrer. Sie gibt es in mehreren Varianten.
Der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn darf von anderen Fahrzeugen nicht befahren, schon gar nicht beparkt werden, Fußgänger dürfen ihn nicht benutzen, für ihn besteht eine Benutzungspflicht mit Z. 237, es sei denn, er ist unbenutzbar oder z.B. wegen enger Vorbeiführung an Parklücken unzumutbar. Die Mindestbreite beträgt 1,5 m, anzustreben sind 1,85 m (Vgl. VwV-StVO zu § 2). Der Radfahrstreifen befindet sich auf der Fahrbahn, damit besser im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer, was ihn im Regelfall sicherer macht.
Anders als der Radfahrstreifen darf der Schutzstreifen mit seiner unterbrochenen Begrenzung von anderen Fahrzeugen mitbenutzt werden. Für den Schutzstreifen kann es keine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht geben. Ein Schutzstreifen stellt ein Angebot dar.
Der Hochbord- oder Bürgersteigradweg ist die meist verbreitete Form der Radverkehrsanlage. Er befindet sich nicht auf dem Niveau der Fahrbahn, sondern auf dem Niveau des Gehweges, was ein Wechseln oder Ausweichen auf die Fahrbahn erschwert. Besonders ärgerlich ist oft die bauliche Ausführung an Einmündungen. Abgerundete Enden erhöhen das Sturzrisiko, zu hohe Bordsteine gefährden das Material. Fußgänger nutzen Hochbordradwege hemmungslos. Häufig allerdings ist die klare bauliche Trennung zwischen Radweg und Gehweg zu vermissen. Alte Menschen und Sehbehinderte können kaum eine graue Pflasterung des Gehweges von der roten Pflasterung des Radweges unterscheiden. Bei Neugestaltungen von Straßenzügen, wo ein Radweg erforderlich scheint - nicht dem Stadtplaner, sondern der Bundesgesetzgebung -, sollte ein Radfahrstreifen dem Bürgersteigradweg vorgezogen werden.
Andere Radwege (§ 2 IV StVO) dürfen benutzt werden. Das sind straßenbegleitende Radwege ohne Benutzungspflicht. Sie stellen ein Angebot dar, das aufgrund der hohen Gefahren der Radwegebenutzung gemieden werden sollte.
Schließlich gibt es noch die Angebotsradwege abseits von Straßenverläufen, z.B. durch Parkanlage. Auch an an ihnen wird das Z. 237 mit seinen Derivaten aufgestellt.
Der Gemischte Geh- und Radweg stellt eine Sonderform dar. Zum Einen können geeignete Gehwege für den Radverkehr mit Zusatzzeichen freigegeben werden. Das ist ein Angebot, bei dem die Fußgänger aber Vorrang genießen. Zum Anderen kann eine Benutzungspflicht eines innerorts mindestens 2,5 m breiten Gehweges angeordnet werden (Vgl. VwV-StVO zu Z. 240, zu 237, 240 und 241 sowie zu § 2). Er soll innerorts die Ausnahme von der Ausnahme desbenutzungspflichtigen Radweges darstellen, da er neben den Gefahren für Radfahrer auch Gefahren für die Fußgänger beinhaltet. Radfahrer sind nicht-motorisierter Schnellverkehr, deshalb stellen sie für Fußgänger eine Gefahr da, wenn sie mit den Fußgängern auf einem Sonderweg vermischt werden. Das Tempo eines Radfahrers ähnelt innerorts eher dem eines Kraftfahrzeuges als der Schrittgeschwindigkeit des Fußgängers.

Damit die Kommunen nicht einfach die Zeichen 237, 240 oder 241 StVO willkürlich aufstellen,hat das Bundesverkehrsministerium in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)  Mindesmaße und Bedingungen vorgegeben werden. In der ab September 2009 gültigen Fassung, wird die VwV-StVO auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen verweisen.
Die Aufhebung der generellen Radwegebenutzungspflicht zugunsten der heutigen Regelung erfolgte 1997 unter der Regierung Kohl mit Bundesverkehrsminister Wissmann, weil sich erwiesen hatte, daß Radwege mehr Unfallrisiken bergen als die Radfahrt auf der Fahrbahn. Bei der Regelung orientierte sich das Bundesverkehrsministerium offensichtlich an der ERA95. Darauf weisen die gleichen Mindestmaße in beiden Publikationen hin.
Auf der Fahrbahn muß es ein sehr hohes Kraftfahrzeugaufkommen, der Mindestwert liegt bei 10.000 Kfz/d, oder eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer geben, damit über eine Benutzungspflicht nachgedacht werden darf (Vgl. VwV-StVO zu § 2 IV). Aber auch dann muß ein Radweg erst Mindestvoraussetzungen wie etwa die Mindestbreite von 1,50 m erfüllen. Ein weiteres bauliches Kriterium ist die Zumutbarkeit der baulichen Beschaffenheit an Einmündungen oder der Oberfläche. Die ERA 95 verlangt einen Sicherheitsabstand des Radweges zu Parkbuchten von 75 cm. Im Prinzip kann ein Radfahrer von Rechtswegen auch keinen Radweg zwischen Parkbucht und Gehweg befahren, wenn der Radweg zu schmal ist. Der Radfahrer ist ca. 80 cm breit, muß einen Sicherheitsabstand von 1 m zum ruhenden Verkehr um mind. 60 cm zum Gehweg einhalten. Der Radweg müßte also an dieser Stelle mindestens 2,40 m breit sein, was aber zum Geisterradeln einlädt, das ist das ordnungswidrige Linksfahren.Da Fußgänger nicht gefährdet werden dürfen, der Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr aber gewahrt sein muß, damit der Radfahrer nicht mit einer Beifahrertür vom Sattel geholt wird, ist solch ein Radweg unzumutbar. Wenn die Benutzung des eigentlich benutzungspflichtigen Radweges nicht zumutbar ist, darf der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Wenn die Felge bei der Auffahrt auf den als benutzungspflichtig beschilderten Radweg gefährdet würde, also abgestiegen werden müßte, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Ausweichen auf den Gehweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.  Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu ¤ 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317) (zitiert nach http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung). Allerdings kann ein anderes Gericht durchaus zum Schluß kommen, daß ein schmaler Radweg durchaus zumutbar ist. Diese Gerichtsurteile zeigen aber die Tendenz in der Rechtsprechung zu radfahrerfreundlichen Urteilen auf.
Die Straßenverkehrsbehörde kann beim Thema Gefahren nicht einfach auf die Gefährdung der Radfahrer durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer hinweisen. Rechtsstaatliche Zurechnung muss darauf ausgerichtet sein, nicht rechtswidriges, sondern rechtmäßiges Verhalten zu begünstigen […]. Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn […] Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechts- widrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, 2 BvR 1295/05 vom 27.6.2006, Absatz-Nr. 17). Auch muß die betreffende Verwaltung gemäß § 45 IX StVO genau prüfen, ob sie den Verkehrsfluß der Radfahrer beschränken dürfen.

Unbenutzbare Radwege müssen nicht benutzt werden. Unbenutzbar sind beispielsweise Radwege, auf denen Mülltonnen stehen, die vereist sind  oder auf denen geparkt wird. Auch hier stellt das Ausweichen auf den Gehweg eine Ordnungswidrigkeit dar, richtigerweise wechselt der Radfahrer vorausschauend und vorsichtig auf die Fahrbahn.

Der Radweg einer Straße kann auch nur benutzungspflichtig sein, wenn er straßenbegleitend ist. Es muß die Möglichkeit zum Linksabbiegen in einmündende Straßen bestehen. Ein Radweg, der von der Straße wegführt, kann also nicht benutzungspflichtig sein.

Die Rechtswege gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht sind vielfältig, aber zum Teil auch befristet. Mit Bezug auf den § 45 IX StVO, der den Schilderwald eindämmen soll, und die VwV-StVO zu § 2 sowie zu den Zeichen 237, 240 und 241 lassen sich Anordnungen der Radwegebenutzungspflicht spätestens vor Gericht aufheben.
Ein Verkehrszeichen ist eine Allgemeinverfügung, der widersprochen werden kann. Dabei ist strittig, ob die Widerspruchsfrist 12 Monate ab Auffstellung des Verkehrszeichens oder 12 Monate nach Erstkontakt endet. Daher empfiehlt es sich, nur gegen neue Radwegebenutzungspflichten einen Widerspruch einzulegen. Das Datum der Aufstellung des Verkehrszeichens läßt sich durch eine kostenpflichtige Anfrage bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach dem schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetz ermitteln. Zuständig ist im Regelfall die Kreisverwaltung, nur Gemeinden über 20.000 Einwohner haben eine eigene Straßenverkehrsbehörde.
Mit einem Widerspruch wird die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht angefochten. Neben der Anfechtung ist aber auch die Verpflichtung der Behörde zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes denkbar, wie es angeblich in Berlin erfolgreich geschehen sei. Im Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu Rate gezogen werden.

Aktuell gibt es einen guten Artikel im Berliner Tagesspiegel zum Thema Radwege in Berlin. Er beschreibt sehr gut, daß die Berliner Verwaltungen trotz Kenntnis einen ungesetzlichen Zustand nicht behebt. Insbesondere zeigt der Artikel die Möglichkeit auf, wie rechtswidrige Benutzungspflichten auf dem Rechtswege entfernt werden können. Vor allem zeigt der Bericht einige der Gefahren auf, die für Radfahrer auf Radwegen bestehen.
Wie die Aussage des wegen des Tagesordnungspunktes zur Brücke über die Kieler Straße anwesenden Ingenieurs des Wasser- und Verkehrs-Kontors in der Einwohnerfragestunde des Bauausschusses am 31. März 2009 belegt, hat sich auch die Rendsburger Stadtverwaltung bewußt für den rechtswidrigen Zustand entschieden. Daß dadurch Radfahrer unnötig ausgebremst und vor allem gefährdet werden, scheint der Stadtverwaltung nicht so wichtig zu sein wie das zügige Vorankommen des Kraftverkehrs. Das paradoxerweise angebrachte Argument der “Schulwegsicherung” führt zu Verletzten oder gar Unfalltoten an Einmündungen.

Vollständig zitiert sei abschließend der schon eingangs genannte Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick, der anläßlich der Anhörung zur Petition an den Deutschen Bundestag zur Radwegebenutzungspflicht am 18. Februar 2008 äußerte:

Also - Vielleicht als Satz vorneweg: Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht.

Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt: Eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall. Also eine Stadt sagt, prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht so dass der Radfahrer eben auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der Fahrbahn.

Weil es genau um diesen, diesen Punkt Unklarheit immer noch gibt insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern, also kommunale Aufgaben, haben wir von Seiten des Bundes gesagt: Wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine Fahrradakademie die Stadtplanern helfen soll durch europäischen Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch mit diesem Problem beispielsweise der zu entmischenden Verkehre mit Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden innerstädtische Verkehre zu lösen so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen, es gibt Städte wie Rotterdam und andere, die sehr sehr gute Erfahrungen haben, wo man davon profitieren kann, ähm, aber das ist mir wichtig hier in dieser Runde nochmal zu sagen: die Straßenverkehrsordnung sagt: die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt: Ich stell da mal ein blaues Schild hin.

Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, was wir beobachten können, dass der ein oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht, und sagt: Ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist - und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben.

Also, deswegen sage ich nochmal, in der Zuständigkeit abgeschichtet, was ist Sache des Bundesgesetzgebers: Der Bundesgesetzgeber hat gesagt: es gibt keine Benutzungspflicht - es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer, und die müssen dafür sorgen, im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen, zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu überlegen: Wie machen wir denn den Radverkehr am Alex? Sondern das ist Sache der Stadt Berlin. Und deswegen sag ich aus Bundessicht, sehen wir an dieser Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung. Sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so zu vollziehen wie es vom Gesetzgeber gemeint ist und der Gesetzgeber hat es sehr großzügig geregelt - der Bundesgesetzgeber -, und hat gesagt: Ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass das wirklich erforderlich ist. Und dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird und die Stadtplaner müssen es entsprechend einrichten. (Video der Sitzung v. 18. Feb. 2008)

Das ZENTRUM tritt zu den Europa- und Bundestagswahlen an

Auf seinem Bundesparteitag am 3. und 4. Oktober 2008 beschloß die Deutsche Zentrumspartei ihre Teilnahme an der Europawahl. Dank der guten Vorbereitung unseres Landesverbandes durch den Landesgeschäftsführer Herrn Jarmer finden sich gleich fünf Schleswig-Holsteiner  auf der Liste zur Europawahl 2009 mit 15 Bewerbern.
Damit das ZENTRUM an der Europawahl teilnehmen darf, muß es Unterstützerunterschriften aufbringen. Bis zum 31. März müssen die Unterlagen dem Bundeswahlleiter vorliegen, daher ist Eile geboten. Es fehlen nur noch wenige Unterschriften, um die notwendigen 4000 Unterstützer bundesweit voll zu bekommen. Auch der geneigte Leser kann der altehrwürdigen Partei helfen, damit Sie antreten darf.

Füllen Sie einfach die offizielle PDF-Datei des Bundeswahlleiters (Datei Anlage 14) und drucken Sie sie aus. Anschließend geben Sie das unterschriebene Formular an das für Sie zuständige Rathaus weiter und legen unser Begleitschreiben (Begleitschreiben) bei. Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung veranlaßt alles Weitere. Wichtig ist, daß es sich um die Originalunterschrift handeln muß; eine Fernkopie (Fax) ist also nicht möglich.

Am 7. Februar beschloß die Mitgliederversammlung unsere Teilnahme an der Bundestagswahl am 27. September 2009. Ich selbst stehe auf Listenplatz zwei. Weitere Informationen und der Aufruf zur Unterstützung folgt in kürze.

Bürger anderer Bundesländer finden auf einer Seite des niedersächsischen Landesverbandes weitere Informationen.