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Archiv der Kategorie Kommunalpolitik RD

Erstes Critical Mass in Rendsburg?

Am heutigen Freitag, 27. Mai 2011 um 17 Uhr gibt es einen ersten Anlauf für ein Critical Mass in Rendsburg. Mit dieser Protestform machen Fahrradfahrer deutlich, daß auch sie Teil des Verkehrs sind. Es handelt sich um eine innerörtliche Fahrradtour. Im Idealfall erscheinen mehr als 15 Fahrradfahrer, so daß im geschlossenen Verband auch dort auf der Fahrbahn gefahren werden kann, wo ein benutzungspflichtiger Radweg zumutbar wäre. Treffpunkt soll nach der mir vorliegenden Information an der Obereider unter der Brücke mit Blick zum Schloßplatz sein.

Die “Radler-Rambo”-Hetzkampagne in den Medien

In München durfte gegen die “Radler-Rambos” gehetzt werden. Dazu gibt es einen interessanten Mitschnitt einer Sendung des BR.Ein paar Tage zuvor gab es Berichte über Fahrradkontrollen in Berlin und anderen Städten. Die Berichte der Journaille erwecken dabei immer wieder den Eindruck, alle Fahrradfahrer seien Verkehrsrowdys.

Gehwegradler, Geisterradler (= linksseitiges Radfahren) und Schwarzradler (= ohne Licht) sind wahrlich Nervensägen. Diese Verstöße müssen geahndet werden. Nichts Anderes forderte auch Ramsauer. Und diese Forderung finde ich unterstützenswert.
Aber da leider die völkische Sozialisten bis 1945 die besten Dichter und Denker an der Front oder im wahrsten Sinne des Wortes verheizt hatte, müssen wir in Deutschland mit sehr viel intellektuellem Mittelmaß oder gar der geistigen Unterschicht in Schlüsselpositionen leben. Dabei wirkt dann auch noch die Verkehrspolitik der völkischen Sozialisten nach, deren automomobil-orientierte Politik leider nach 1945 weitergeführt wurde. Das hat sich in den Köpfen leider festgesetzt. Deshalb hapert es an der Umsetzung der legitimen Forderung Ramsauers.
Zwar werden Schwarz- und Geisterradler auch gejagt, aber vorrangig scheint es um Rotlichtverstöße zu gehen. Außerdem tauchen in der Berichterstattung immer wieder Hinweise auf, daß ein Fahrradfahrer von der sicheren Fahrbahn auf den Todesstreifen, den Radweg geschickt wurde.

Die Journaille klärt im Bericht nicht über die Gefährlichkeit des Geisterradelns auf, sondern berichtet lieber über ein nicht rechtskräftiges Urteil des BayVGH. In München hatte ein Radler Widerspruch gegen einen streckenweise nur 77cm breiten Radweg eingelegt. Die erste Instanz hatte die Anfechtung abgewiesen, da die Widerspruchsfrist abgelaufen sei. Also zog der Radler zusammen mit einem genialen und bekannten Kieler Rechtsanwalt vor die nächste Instanz. Diese Instanz hate nun der Öffentlichkeit ein Urteil kundgetan, bevor es eine mündliche Anhörung gab. Auf diese hätte der Kläger per Erklärung verzichten müssen, hatte er aber nicht. Es ist anzunehmen, daß sich das Bundesverwaltungsgericht demnächst mit der Bindung der Verwaltung an die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung beschäftigen muß. - Aber die Journaille titelte: Radfahrer müssen auch schmale Radwege benutzen.
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn sowohl eine nach § 45 (9) StVO qualifizierende Gefahrenlage vorliegt als auch die Mindestkriterien für einen Radweg der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 Abs. 4 Satz 2 erfüllt sind. Vor wenigen Monaten  entschied ein sächsisches Verwaltungsgericht, daß trotz Gefahrenlage an einem schlechten Radweg keine Benutzungspflicht angeordnet werden dürfe. Aus Berlin oder Nordrheinwestfalen sind ähnliche Urteile bekannt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied jetzt wohl voreilig unter politischem Druck anders. Die Voreiligkeit mit dem Formfehler könnte beabsichtigt sein, um den Weg zum Bundesverwaltungsgericht offenzuhalten. Dieses wird eine Bindung der Straßenverkehrsbehörden an die Verwaltungsvorschrift feststellen. Denn der Sinn der Mindestkriterien ist, daß eine Gefahrenlage nur auf sichere, guten Radwegen abgewandt werden kann. Ein schlechter Radweg erhöht aber das Unfallrisiko, wie die Unfallforschung belegt hatte. Deshalb wurde doch die generelle Radwegebenutzungspflicht 1997 doch überhaupt abgeschafft!
Für einen Hochbordradweg verlangt die VwV-StVO übrigens eine Mindestbreite von 1,5 m. 0,77 m reichen noch nicht einmal aus, um darauf zu fahren, ohne daß der Lenker in die Fahrbahn oder den Gehweg hineinragt. Beides sind Ordnungswidrigkeiten. Zu einem Gehweg sollte ein Radler ohnehin einen Sicherheitsabstand wahren, da es ansonsten zu üblen Unfällen kommen kann. Neben der Eigenbreite des Fahrradfahrers ist noch zusätzlicher Raum notwendig, weil der Radfahrer ca. 20 cm hin und her schwankt oder wiegt. Die Schwankung ist größer, wenn der Radfahrer langsam fährt.  Ein schmaler Radweg direkt neben einem Gehweg erfordert aber eine “angepaßte Geschwindigkeit”.

Auch im Jahr 2010 ermordete Automobilität fast 3000 Menschen in Deutschland. Wieviele Unfallopfer haben Radler auf dem Gewissen? Null?!

Das Gejammer über den Kraftstoffpreis nervt!

Ein Bericht in der Rendsburger Tagespost der Landeszeitung veranlaßte mich zu einem Leserbrief.

 Sehr geehrte Damen und Herren,

“Automobilität ist ein Armutsmodell”, meint der Tübinger Geograph Mohnheim. Nach seiner Beobachtung ist der motorisierte Individualverkehr dort am stärksten, wo die Bildung am niedrigsten ist. Andernorts sind Radverkehr und ÖPNV stärker repräsentiert.
Unsere Straßen sind verstopft mit Automobilen. Ein Individuum nimmt mit seinem Gefährt eine vergleichsweise große Fläche ein. Dazu kommt der Bedarf an Parkplätzen. Volkswirtschaftlich ist das Wahnsinn, liegen die Kosten durch Automobilität doch deutlich höher als die Einnahmen durch Kfz- oder Mineralölsteuer. Dazu kommen Erkrankungen, Verletzungen und Todesfälle durch Automobilität.
Wir diskutieren nach Amokläufen, ob Ego-Shooter verboten werden sollen oder der private Schußwaffenbesitz eingeschränkt werden soll. Wieviele Amokläufe gibt es denn jährlich in Deutschland? Im Jahr 2010 sind in Deutschland 3.657 Menschen im Verkehr getötet worden. Das sind rund 10 Verkehrstote pro Tag. Jeder Autofahrer führt eine potentielle Waffe.
Unverständlich ist es mir, wie es jemand auf sich nehmen kann, täglich über zwei Stunden in einer Blechbüchse zu verbringen, um sich freiwillig dem alltäglichen Kriegsgeschehen auf den Straßen auszusetzen. Zwar mag das Pendeln mit dem Zug auf den ersten Blick längere Zeit in Anspruch nehmen, auf dem zweiten Blick wird jedoch klar, daß es sich kaum um verschenkte Zeit handelt. Während der Fahrt kann sich der Pendler entspannen, ein wenig schlafen, lesen, Musik hören, Arbeit vorbereiten etc. Das ist am Steuer des Automobils alles nicht möglich. Dazu muß dann am Ziel noch ein Parkplatz gefunden werden.
Das Gejammer über hohe Spritpreise kann ich nicht nachvollziehen. Der Kraftstoff ist offensichtlich noch nicht teuer genug, damit der automobile Irrweg ein Ende hat. Ich halte nichts vom Klimawandel-Geschwafel. Eher halte ich den Schritt weg vom Erdöl für eine sicherheitspolitische Erwägung. Jedoch sehe ich die Schäden an Denkmälern, die Unfallstatistiken, die versiegelten Flächen in den Innenstädten … Auch halte ich nichts von Zwangsbeglückungen etwa durch autofreie Innenstädte. Es gibt schließlich Menschen, die wirklich auf ein Automobil angewiesen sind. Es gibt für die Mehrheit derer, die jetzt über den Spritpreis fluchen, eine Alternative. ÖPNV und Bahn gibt es; das Fahrrad oder der Gang zu Fuß sind auch Möglichkeiten. Die Kombination macht das individuelle Mobilitätskonzept aus. Zum Beispiel kann ein Bahnpendler sein Faltrad mitnehmen. Strengt Eure Hirne an, anstatt nur zu jammern!

Das Fahrrad bietet sich gerade auf Strecken bis 6 km an, aber auch längere Strecken sind kein Problem. Es sollte jedoch auf Dauer kein Baumarktrad sein, sondern etwas Solideres vom Fachhändler. Eine Nabenschaltung und Hydraulikfelgenbremsen sind wartungsarm. Ein Nabendynamo sorgt zuverlässig für Strom, den die LED-Leuchten vorne und hinten gut in Licht umsetzen. Pannensichere Reifen gibt es inzwischen in diversen Varianten. Ein Gepäckträger und die daran anhängbare Office-Tasche oder die Packtasche sorgen für den Transport des Gepäcks. Es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur ungeeignete Bekleidung. Die Aktiven des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) helfen sicher mit Rat. Eine Aktivengruppe des ADFC gibt es auch in Rendsburg.
Fahrradfahren ist statistisch sehr sicher, wenn der Radfahrer sich an die Regeln hält. Gefährlich ist eigentlich nur die Radwegnutzung, weil an Ausfahrten und Einmündungen der Radfahrer sich außerhalb des Sichtfeldes der Automobilisten auf der Fahrbahn bewegt. Der Verordnungsgeber hatte schon 1997 darauf reagiert, nur die Kommunen haben das fahrradfreundliche Recht bisher wie unser Kreis nicht oder wie die Stadt Rendsburg kaum umgesetzt. Der Bund will nämlich den Radverkehr fördern.

Mit freundlichen Grüßen

Ich finde es sehr auffällig, daß Verkehrsplaner sagen, eine Ortsumfahrung brächte Büdelsdorf nichts, weil der Verkehr auf Hollerstraße und Brückenstraße hausgemacht sei. Von den rund 27.000 Kfz pro Tag sind also die meisten entweder Büdelsdorfer oder Rendsburger. Wenn wir uns ansehen, daß Büdelsdorf sich gerade einmal ca. 3,5 km in der Länge an der B 203 erstreckt, wird schnell klar, daß ein Großteil der Automobilisten nur Kurzstrecken fahren. Es gibt also kaum Durchgangsverkehr, sondern einen Großteil an Kurzstreckenfahrern. Dieser Verkehrsanteil wäre vermeidbar. Es gibt schließlich mit dem Stadtverkehr ÖPNV und auch Fahrräder.
Dort, wo die Verkehrsanbindung mager ist, dominiert das Fahrrad. In Rendsburg-Süd, daß nur über Fußgängertunnel oder Schwebefähre gut an den Stadtkern angeschlossen ist, dominiert das Fahrrad. Der Autotunnel und die Autobahnbrücke sind weiter weg.- Kein Wunder, nicht ohne Grund sagen Verkehrsexperten, man müsse das Autofahren vor allem innerorts möglichst unattraktiv gestalten. Bauten Albert Speer (d.Ä.) und seine Erben noch möglichst breite, mehrspurige Fahrbahnen für die Automobilisten und separierten den übrigen Verkehr zwangsweise auf Sonderwegen, geht heute der Trend zu Shared Space. In vielen Verwaltungen Schleswig-Holsteins sitzen leider noch Köpfe mit Ideen von vorgestern an entscheidender Stelle.

Rendsburg hat mit dem Park & Ride-Parkplatz am Bahnhof einen Grundstock für ein vernünftiges Mobilitätskonzept gelegt, auch wenn man sich dessen in der Verwaltung vielleicht gar nicht so bewußt ist. Dieser Parkplatz nutzt Bahnpendler genauso wie der Entlastung der Innenstadt. Es müßte nur eine gute Busanbindung an den Parkplatz geschaffen werden, welche die Innenstadt anbindet. Eine Ausschilderung zum Anleger an der Obereider könnte ebenso den Parkplatz interessant machen.

Mittelfristig wird 30 km/h Höchstgeschwindigkeit innerorts der Regelfall. Das fordern Verkehrsexperten schon länger. Es kann nicht angehen, daß die Sicherheit aller dem Mobilitätswunsch einer Verkehrsteilnehmergruppe geopfert wird. Die Lebensqualität wird steigen.  Dann werden sich auch viele Radfahrer auf die Fahrbahn wagen, die das für gefährlich hielten. Kinder könnten unbeschwerter am Fahrbahnrand spielen.

Perspektiven für den Eiderpark?

Der Eiderpark war mal wieder ein Thema. Schon im September hatte ich hier ein paar Vorschläge gemacht.

Muß die Innenstadt wirklich leiden, wenn es dem Eiderpark gut geht? Ich behaupte nein. Es muß nur eine bessere Verknüpfung geschaffen werden. So könnte eine Straße über das Gelände der ehemaligen Rüdelkaserne den Weg zwischen Innenstadt und Eiderpark verkürzen. Der Bahnanschluß sollte auch mit in die Planungen einbezogen werden.
Übrigens profitieren Geschäfte in der Nähe von Wohnräumen von einem Trend seit Einführung der “Ökosteuer”. Immer häufiger verzichten Familien auf den Zweitwagen und erledigen Besorgungen zu Fuß, mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad. Automobilität ist ein Armutsmodell, Rendsburg ist arm; deswegen läuft der Trend in Rendsburg erst langsam an. Außerdem ist die Verkehrsinfrastruktur noch zu Automobil-orientiert. Da bedarf eines Umdenkens. Die gut belegten Fahrradbügel am Schiffbrückenplatz und am Schloßplatz belegen den Bedarf. Das sind die Konsumenten, die nach dem Arztbesuch oder anderen Erledigungen in der Innenstadt einkaufen. Jedoch ist die Innenstadt mit dem Fahrrad relativ schlecht zu erreichen.

An einer mangelhaften Zufahrt für den Radverkehr krankt auch der Eiderpark. Die unzumutbaren Radwege der Friedrichstädter Straße sind nicht mehr benutzungspflichtig. Die guten Abstellbügel sind aber von der Fahrbahn aus schlecht erreichbar.

Erbakan (Mili Görüs) im WELT-Interview

Dieses Interview in der WELT sollte jeder Rendsburger lesen! Denn es zeigt auf, wie Mili Görüs tickt. Und Mili Görüs steckt hinter dem Verein, der Träger der Centrum Moschee Rendsburg ist. - Sicher, nicht jeder Mohammedaner, der in diese Moschee geht, gehört Mili Görüs an. Aber die Eliten des Vereines. Jene sind die Multiplikatoren, die diese kruden Thesen verbreiten und in einer Moschee eine Basis haben.

“Radwege” für Pannenflicken 2010 nominiert

Jährlich verleiht die bundesweit tätige radverkehrspolitische Initiative Cycleride den Schmähpreis Pannenflicken. Nachdem die Stadtverwaltung nur sehr wenige Radwegebenutzungspflichten aufhob und die Kreisverwaltung keinerlei Anstalten macht, geltendes Recht umzusetzen, hatte ich zu Nominierungen für den Pannenflicken 2010 aufgerufen; ich selbst habe auch ein paar Photos eingesandt. (Die Texte stammen nicht von mir!)

Damit auch klar wird, daß die nominierten “Radwege” aus der Region nicht zwingend die einzigen Todesfallen  sind, möchte ich hier noch mindestens ein Beispiel aus Schacht-Audorf liefern, das ich aus Zeitgründen nicht nominiert hatte.

Schacht-Audorf, schmaler kombinierter Geh- und Radweg (Z. 240 StVO)

Die VwV-StVO zu § 2 verlangt für innerörtliche gemischte Geh- und Radwege eine Mindestbreite von 2,5 m.  Und damit das blaue Gebotsschild Zeichen 240 StVO, das auf einem gemischten Geh- und Radweg eine Benutzungspflicht aordnet, aufgestellt werden darf, muß nach § 45 IX StVO eine Gefahrenlage vorliegen. Da schmale Radwege gefährlich sind (vgl. z.B. BASt V 184), ist es ein Hohn, daß die Straßenverkehrsbehörde des Kreises weiterhin Radfahrer auf solche Wege zwingt. Dank des von der Rechtsprechung geschaffenen Begriffes der Unzumutbarkeit, dürfen Radfahrer vermutlich mit Richtersegen die Radwegebenutzungspflicht in jener Schacht-Audorfer Straße ignorieren und sicher auf der Fahrbahn fahren.

Radwegebenutzungspflichten sollen die Ausnahme darstellen

Erfreuliches ist der aktuellen Radwelt dem Mitgliedermagazin des ADFC auf Seite 9 zu lesen (adfc RADWELT okt.nov 5.10, 9). Das Bundesverkehrsministerium hält das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes für richtig. Demnach dürfe die Radwegebenutzungspflicht nur “bei einer besonderen örtlichen Gefahrenlage” angeordnet werden. Das leitete das Gericht aus dem § 45 IX StVO ab. Diese Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums dürfte dem Bundesverwaltungsgericht die teleologische Auslegung erleichtern.
Neben dem § 45 IX StVO ist auch die Zumutbarkeit des Radweges ein Kriterium, ob an einem Radweg die Benutzungspflicht angeordnet werden darf. Er muß stetig in seinem Verlauf sein, Mindestbreiten vorweisen, Sicherheitsräume bieten, baulich klar vom Gehweg getrennt sein, darf das Material nicht gefährden … und vor allem darf er nicht neben einem schmalen Gehweg verlaufen. So muß ein Einrichtungsradweg als Hochbordversion direkt neben dem Gehweg mindestens 1,5 m breit sein. Das ist alles in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 festgelegt.
Aber selbst da, wo mit den Zeichen 237, 240 oder 241 eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet wurde, muß dieser Radweg nicht zwingend benutzt werden. Denn die Rechtsprechung setzt voraus, daß der benutzungspflichtige Radweg fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist. Die parkende Dose, die Baustelle oder die Mülltonne auf dem Radweg machen diesen unbenutzbar. Fahrbahngeleitend bedeutet unter anderem, daß ein Linksabbiegen problemlos möglich ist und der Radweg nicht mehr als 5 m von der Fahrbahn abgesetzt ist. Einige Autoren sagen sogar, daß eine verzögerte Ampelschaltung für den Radweg eine Benachteiligung darstellt, die den fahrbahnbegleitenden Charakter des Radweges aufhebt.

Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu ¤ 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317).
In der NJW 2005, 396-399 sowie in der NZV 2004, 61 wird das Thema im Zusammenhang mit Fahrradtaxen
aufgearbeitet. Auch das OLG Dresden urteilte in diesem Sinne, als es im Februar 2004 ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig wegen unerlaubter Personenbeförderung aufhob (OLG Dresden, Beschluss vom 11. 10. 2004, Az. Ss (OWi) 460/04, NStZ-RR 2005, 24 und NJW 2005, 452).

Quelle: pdeleuw.de

Radwegebenutzungspflichten

Es sind einfach schon zuviele Fahrradfahrer unnötig verletzt oder gar getötet worden. Deshalb darf es keine Zwangsbeglückung mit diesen gefährlichen Sonderwegen geben. Wer sich gefährden will, soll fahrbahnbegleitende Radwege benutzen dürfen (vgl. § 2 IV StVO), aber nicht dazu gezwungen werden. Wer weiterhin Radwege an Straßenzügen fordert oder baut und daran willkürlich Benutzungspflichten anordnet, ist ein potentieller Mörder und muß sich unterstellen lassen, in der geistigen Nähe des Nationalsozialismus zu stehen. Denn dieser forderte verkehrspolitisch, daß das fortschrittliche Kraftfahrzeug nicht durch Fahrräder auf der Fahrbahn belästigt werden solle.
Und wer den Unterschied der Modalverben “müssen” und “dürfen” nicht versteht, sollte ohnehin nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dieses intellektuelle Defizit oder zumindest Regelunkenntnis weisen aber zuviele Verkehrsteilnehmer auf.

Aufhebung von 20 Radwegebenutzungspflichten in Rendsburg?

 Radwegebenutzungspflichten

Ich habe mir die Auflistung der Stadtverwaltung jetzt mal angesehen.

Röhlingsweg (südliches Ende) - dringend überfällig, ZU SCHMAL (z. 241), aber wieso nur südliches Ende?
Nobiskrüger Allee - 30-Zone mit Z. 241?! - § 45 Ic StVO
Augustenburger Straße - Z. 240 an schlechtem Gehweg.
Johannes-Brahms-Straße - 30-Zone mit Streifen. - § 45 Ic StVO
Tulipanstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Elefantenstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Arsenalstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Paradeplatz (Platz und Ringstraße) - sehr gut! Sollte aber aber “Fahrrad frei an breite Gehwege, da Kofsteinpflaster.
Stadtpark (bis auf Bereich ab Brammer Damm Brücke) - Da ist eine kaum benutze Fahrbahn, aber am Gehweg war Z. 240.
Prinzessinstraße - da war Zusatzzeichen “Rad frei”, wenn ich mich recht entsinne.
Prof.-Koopmann-Straße - Längst überfällig! Kaum baulich getrennt Z. 241 vor 30-Zone.
Richthofenstraße - Überfällig! Z. 241 an viel zu schmalem Radweg.
Mastbrooker Weg - Eine Seite “Fahrrad frei”, andere Seite Radfahrstreifen, andauernd beparkt.
Ostlandstraße - Albernes Z. 241 in Wohngebiet.
Breslauer Straße - Albernes Z. 241 in Wohngebiet.
Friedrichstädter Straße Z. 241, Radweg schmaler als Lenker!
Büsumer Straße - Z. 240 an schlechtem Gehweg.
Rotenhöfer Weg - War nur “Fahrrad frei” in 30-Zone. Der nicht benutzungspflichtige Radweg war durch die Beschilderung teilweise Gehweg, der für Fahrradfahrer frei gegeben war.

Es sind also keine 20 Radwege, an denen die Benutzungspflicht aufgehoben worden wäre. Zum Großteil handelt es sich um Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben waren. Erst jubelte ich über die Vernunft der Rendsburger Straß0enverkehrsbehörde, dann zog Ernüchterung ein.

Gehweg mit Zusatzzeichen “Fahrrad frei”

Mogelpackung? Der Straßenverkehrsbehörde traue ich soviel Unverfrorenheit nicht zu. Aber die muß schließlich unsere in Sachen Radverkehr inkompetente Landespolizei anhören. Wollten unsere schlecht informierten Polizisten kein Bundesrecht umsetzen? Dann dürften wir sie als Verfassungsfeinde bezeichnen. Es geht schließlich um das Recht der Fahrradfahrer auf Mobilität und körperliche Unversehrtheit. Radfahrer dürfen nicht zum bloßen Vorteil von Blechbüchsen benachteiligt werden. Radwege sind inzwischen nur nochdazu da, die Fahrbahn für Autistenvon Radfahrer freizuhalten. Daß dieselben Autisten dann an der nächsten Einmündung den vorrangberechtigten Radfahrer umfahren, gilt als Kollateralschaden in diesem Krieg um Bewegungsräume.

Ermessensfehlgebrauch? Um eine Radwegebenutzungspflichtanordnen zu dürfen, muß nach Rechtsprechung und § 45 IX StVO die Radfahrt auf der Fahrbahn gefährlicher als auf dem Radweg sein. Und außerdem muß der Radweg die Mindestkrerien der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung erfüllen.Davon darf nicht abgewichen werden. Spätestens in der zweiten Instanz werden derartig mörderische Radwegebenutzungspflichten an unzumutbaren Radwegen aufgehoben.
Ein Beispiel aus der rechtsprechung bietet ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen VG vom 23.09.2003 - 3 A 275/02, NordÖR 2004 S. 217 oder NZV 2005, 221. Das Gericht untersagte einer Gemeinde bzw. StVB die Anordnung der Benutzungspflicht an einem neuen, nach Mindestkriterien gebauten gemeinsamen Geh- und Radweg mit dem Hinweis auf § 45 IX StVO.

Es kommt nicht nur auf die Breite an, sondern auch auf die Sichtbeziehungen an Einmündungen, auf die bauliche Beschaffenheit der Auffahrten ebenso. Dazu kommt, daß an Einmündungen und häufig frequentierten  Ein- und Ausfahrten besondere Markierungen angebracht sein müssen. Laut Studie von 2009 (BASt V 184) sind Radwege, an denen die Mindestmaße unterschritten werden, besonders gefährlich.

Einrichtungsradweg (Z. 237, 241 StVO): Mindestens 2 m lichte Breite, mindestens jedoch 1,50 Breite des Radweges (vgl. VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2)
Zweirichtungsradweg: mind. 2,4 m lichte Breite, Mindestbreite jedoch 2 m (Legalisiertes oder gar erzwungenes Geisterradeln; linksseitige Freigaben oder Anordnungen sollen wegen der Gefahren vermieden werden.)
Gemischter Geh- und Radweg (Z. 241 StVO): innerorts mind. 2,50 m, außerorts 2 m

 ”Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B.kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.” (Rn 22)

Eine Abweichung vom Mindestmaß ist folglich in längeren Bereichen nicht zulässig. Mit Engstellen sind wohl eher einzelne Bäume oder Ampelmasten gemeint sein. Wer aber einen ampelmast mitten auf dem Radweg installiert, nicht sichert und dann auch noch eine RWBP anordnet ist entweder nicht ganz dicht oder anderweitig merkbefreit (z.B.Hollerstaße Ecke Berliner Straße in Büdelsdorf). Auch darf der Gehweg nicht zu schmal sein.

Es dürfte keine RWBP an irgendeinem Rendsburger Radweg geben. Denn es gibt an keiner Rendsburger Straße einen fahrbahnbegleitenden Radweg, der die baulichen Mindestkriterien erfüllt. Und wenn mal ein kurzes Stück breiter als 1,50 m ist, dann wurde es auch rechtswidrig für Geisterradler freigegeben. Stetigkeit ist kaum gegeben. Und ein beständiger Wechsel zwischen Fahrbahn und Radweg, weilmal ein kurzes Stückchen wie an der Flensburger Straße stadtauswärts breit genug ist, gilt als unzumutbar.

 Beispiele für bestehende rechtswidrige RWBPen
(angesichts der baulichenUnzumutbarkeit bleibt § 45 IX StVO) unberücksichtigt.)

  • Thormannplatz in Ri. Gerhardstraße (Z. 241): kein stetiger Verlauf, Breite unter 1,5 m, kein Sicherheitsraum zu Parkbuchten, Gehweg trotz Geschäften sehr schmal.
  • Gerhardstraße an der Ecke zur Eckernförder Straße (Z. 241): beginnt im Nirgendwo, kein stetiger Verlauf, zu schmal, keine Aufstellfläche an der Ampel, keine Sicherungen an Einmündungen, schmaler Gehweg,Fassaden verschlechtern Sichtbeziehungen
  • Eckernförder Straße (Z. 241): auf weiten Strecken zu schmal, schlechte Führung an Bushalt, viele Absenkungen an Ausfahrten
  • Fockbeker Chaussee (Z. 241): zu schmal, stadtauswärts enge Führung an Parkbuchten ohne Sicherheitsraum, schlechte Führung an Bushalt, keine Aufstellräume an Ampeln
  • Hollesenstraße: tw. zu schmaler Radweg mit ca. 1,1 m Breite neben schmalem Gehweg, schlecht an Bushaltestellen geführt, fahrbahnbegleitender Charakter in Richtung An der Bleiche nicht gegeben.
  • Schleswiger Chaussee zwischen Fockbeker Caussee und Flensburger Straße (Z. 241): gefährlicher Zweirichtungsradweg, viele Ausfahrten und Einmündungen, zu schmal
  • Flensburger Straße und Schleswiger Chaussee ab FLer Str. bis Ostlandstraße: zu schmal, zu enge Führung an Parbuchten ohne Sicherheitsraum, schlechte Sichtbeziehungen, schmaler Gehweg, trotz tw. Neugestaltung kaum Aufstellfläche an Ampeln
  • Schleswiger Ch. ab Ostlandstraße: Zweirichtungsradweg zu schmal(?), Gehweg schmal, bei real Materialgefährdung, vor Kreisverkehr unstete Führung mit Seitenwechseln, tw. Radverkehrsführung illegal links gegen den KreisverkehrZ. 254
  • An der Bleiche: schlechter Zweirichtungsradweg (zu schmal?), ab Altstadtschule nicht fahrbahnbegleitend
    und mit hoher Kante und unnötigem Z. 254 Verhinderung der Weiterfahrt auf der Fahrbahn z.B. in Richtung Rathaus
  • Alte Kieler Landstraße (Z. 241): zu schmaler Radweg neben schmalem gehweg, kein Sicherheitsraum zu Parkbuchten, schlechte Sichtbeziehungen an Einmündungen
  • Kieler Straße (Z. 241): zu schmaler Radweg neben schmalem gehweg, kein sicherheitsraum zu Parkbuchten, schlechte Sichtbeziehungen an Einmündungen
  • Kaiserstraße (Z. 241 bzw. 240): zu schmaler radweg auf der einen, schmaler gemischter Geh- und Radweg auf der anderen Seite, mieser Zustand, schlte führung und Auffahrmöglichkeitzen an Ampeln
  • u.v.m.

Nach Aufhebung der Benutzungspflicht müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, dürfen sich aber freiwillig weiterhin auf dem baulich vorhandenen Radweg gefährden. Durch die Zwangsgefährdung (=Radwegebenutzungspflicht) betroffene Bürger können Widerspruch gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht einlegen oder die Aufhebung beantragen. Musterschreiben gibt es im Internet. Für den Widerspruch gegen verkehrsrechtliche Anordnungen ist nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes derzeit nicht gesichert, ab wann die Frist denn gälte. Somit ist egal, ob das Verkehrszeichen schon länger als ein Jahr dasteht, bis ein Gericht feststellt, ab wann die Jahresfrist denn gilt.

Schlechte Radverkehrsanlagen können noch bis Ende Oktober für den “Pannenflicken” der Initiative Cycleride nominiert werden. Es müssen nur Bilder, eine Beschreibung sowie nach Möglichkeit eine Ortsbeschreibung (z.B. mit Google Maps) an die angegebene Emailadresse gesandt werden.

Oranger Wahnsinn

Da will ein gewisser Klaus Brunkert aus der orangen Partei der Beliebigkeit am 23. September 2010 dem Hauptausschuß vorschlagen, die Stadt solle Klaus H. Schädel verklagen. Klaus H. Schädel hatte offen die Vetternwirtschaft angeprangert. Diese zeigte sich insbesondere in den veröffentlichten Gefälligkeiten des Lokalreporters Jan F. Schönstedt für die Breitner-Unterstützer. Es heißt im Volksmund: Getroffene Hunde bellen. Für mich stellt sich die Frage, wieso Klaus Brunkert nun kläfft. Er unterstellt dem Bürgermeisterkandidaten Klaus H. Schädel, dieser hätte dem Rat Korruption unterstellt. Dabei wagt der Hauptausschußvorsitzende sich nicht, eine private Klage gegen Klaus H. Schädel einzureichen. Wie in der unter der FDJ-Bezirkssekretärin gleichgeschalteten orangen Partei üblich, will er sein Prozeßrisiko sozialisieren. Nun sollen die Rendsburger Steuerzahler für das Kläffen des Hauptausschußvorsitzenden aufkommen.

Die christlich-soziale “außerparlamentarische Opposition” - der Stadtrat ist kein Parlament - verlangt den Rücktritt des Hauptausschußvorsitzenden Klaus Brunkert.

Mitbewerber Mensing

Herr Mensing ist übrigens ansonsten ein sehr netter Mensch. Und wenn noch mehr Menschen wie er oder Klaus H. Schädel den Hintern hochbekämen, anstatt nur zu meckern, dann käme Deutschland auch wieder  voran!

[Wahlkampf] Aufkleber mit falschem Text

Der Gegner muß ordentlich Muffensausen haben. Ein Sponsor - Oder die gute Verbindung zum shz? -ermöglichten dem Amtsinhaber heute eine Anzeige in der Landeszeitung. Oder war der Kauf des Anzeigenplatzes ein Dankeschön der Genossen für die Gefälligkeiten des Jan F. Schönstedt im Wahlkampf? Diese Anzeige ist sogar ein Breitner-Aufkleber. Irgendwie putzig. Ich habe ihn mir an die Tür geklebt und denText geändert: “2012 wählen! Für Schleswig-Holstein”. Ich freue mich schon auf die Koalition aus SPD und ZENTRUM. Das war schon einmal in der Geschichte ein Erfolgsmodell. Und die orange Partei kann auf das Abstellgleis der Geschichte gestellt werden, jene mißratene Tochter des ZENTRUMs.

Eines ist sicher: Die Wahlbeteiligung in Rendsburg wird erstaunlich hoch sein. Es werden wohl mehr als die anhand der Briefwähler prognostizierten 34% der Wahlberechtigten zur Urne schreiten. Polarisierende Wahlkämpfe mobilisieren Wählerscharen. Dann hätte die Schlammschlacht der Breitner-Anhänger auch etwas Gutes.
Die über Schmähkritik hinausgehenden Auslassungen in der Landeszeitung führten im Wahlkampf dazu, daß das Wahlteam Schädel behindert und bedroht wurde. Rendsburger Verfassungsfeinde zeigten ihre häßliche Fratze. Da war Mitbewerber Mensing noch harmlos, der ausgerechnet dem Menschenrechtler Klaus H. Schädel unterstellte, kein Demokrat zu sein. Es ist erschreckend, wenn ein einzelner Genosse für alle Bewohner eines Blocks erklärt: “Wir wollen den Schädel nicht.” So geschehen in der Adolfstraße. Andere Bewohner des Blockes nahmen aber die Unterlagen interessiert entgegen. Witzig war es, wenn Breitner-Anhänger meinten, sie wollten keinen von Auswärts. War nicht ihr Idol selbst erst vor 8 Jahren zugezogen?
Aufbauend war es nach solchen Situationen, wenn Bürger die Flugblätter entgegennahmen und berichteten, warum sie Klaus H. Schädel wählen wollten. Viele schimpften auf die “Breitner-Presse”. Am Stand kam eine Dame zu uns, die erzählte, daß sie im gesamten Bekanntenkreis für den Kandidaten Schädel werbe. Mir wurde heute auch zugetragen, daß sich in einem Supermarkt im Rondo zwei Damen in einer Regalreihe darüber unterhielten, daß sie den Schädel wählen wollen, weil sie die Vetternwirtschaft störe. - Es spricht alles für ein gutes Ergebnis für Klaus H. Schädel. Es siet nach einer Stichwahl aus. Gut, daß wir noch nicht den vollen Etat des ZENTRUMs  verpulvert hatten. Wir haben nämlich eine sehr günstige Druckwerei gefunden.

A pro pos Druckerei: Mir ist leider ein Flyer, das blaue Din A6-Faltblatt graphisch mißglückt. Wir entschieden uns, diesen trotzdem zu verteilen, da er innen sehr gut zu lesen ist und wichtige Inhalte bietet.

Wie erwartet kooperiert shz mit dem Mitbewerber

Der neue Faschismus wird nicht sagen: „Ich bin der Faschismus.“ Er wird sagen: „Ich bin der Antifaschismus!“

Ignazio Silone zugeschrieben

 

Die Landeszeitung macht genau das, was  wir erwartet hatten. Der Kooperationspartner shz für die “neutrale” Kandidatenvorstellung durch die Stadt läßt Jan F. Schönstedt weiterhin am Wahlkampf auf Seiten Breitners teilnehmen. Die Angst vor dem bürgerlichen Kandidaten Schädel muß sehr groß sei, um den Saal zu füllen wurden Sozis und Breitner-Sympathisanten aus Büdelsdorf, den umliegenden Gemeinden und sogar Kiel herangekarrt.

Da Andreas Breitner offensichtlich bei den Haustürgesprächen und an den Infoständen - wo er nur von Genossen umringt war - gemerkt hatte, daß Klaus H. Schädel viel Zuspruch erntet, gingen die Genossen dazu über, den blassen Mitbewerber Mensing nicht mehr zu ignorieren, sondern ihn als Alternative für “Proteststimmen” aufzubauen. Das erklärt die positive Hofberichterstattung durch Breitner-Adlatus Jan F. Schönstedt, in der Mensing plötzlich als ernstzunehmender Mitbewerber aufgebaut wird. Vor wenigen Wochen noch hatte die Landeszeitung Mensing farblos, kraftlos und ideenlos dargestellt.

Klaus H. Schädel sprach es deutlich an, Mensing habe gar kein wirkliches Interesse am Bürgermeisteramt. Und Mitbewerer Mensing bestätigte dieses indirekt, indem er de facto eine Wahlempfehlung für Andreas Breitner aussprach. Und er disqualifizierte sich, als er verbal den Kandidaten Schädel von der Wahl ausschloß, als er sagte: “Ob Sie Breitner wählen oder mich - das ist Ihre Entscheidung”. Offensichtlich leidet Mitbewerber Mensing unter Demokratiedefiziten.

 

Zum Glück kann sich jeder über die unsaubere Arbeit der Journaille vom Schlage Jan F. Schönstedts beim Presserat beschweren. Dieses rate ich Klaus H. Schädel an.

Auch Mensing strahlt nun vom Plakat

 Leider hatte ich nur das Mobiltelephon dabei. Und die Lichtverhältnisse waren nicht gut. Deshalb ist die Qualität mies.

Mitbewerber Mensing

Mitbewerber Mensing hat leider übersehen, daß auch Klaus Schädel parteilos ist. Nur wird er vom ZENTRUM unterstützt. Andreas Breitner verleugnet dagegen seine SPD. Aber vielleicht trennt der Amtsinhaber tatsächlich zwischen seinem Beruf Bürgermeister und seiner Tätigkeit in der Partei. Ich unterstelle Andreas Breitner absichtlich nicht, daß er aus wahltaktischen Gründen auf das SPD Logo verzichte. Das ist schließlich mein seriöser Blog und nicht das “Kanalgeflüster in der Landeszeitung.

Der Vollständigkeit halber noch die Plakate “meines” Schädels und des Amtsinhabers:

Schädel und Breitner

Der Wahlkampf wird interessant

Während nach dem äußerst schlechten Bericht über ihn in der LZ von Mitbewerber Mensing nichts zu sehen und zu hören ist, ist Andreas Breitner weiterhin omnipräsent. Allerdings ist auch Klaus Schädel in Rendsburg unterwegs und spricht mit den Bürgern. Der Zuspruch ist auch sehr groß.  Dieser Zuspruch für Klaus Schädel macht die Breitner-Fraktion nervös. Da instrumentalisiert dann schon einmal ein “Journalist” eine Kolumne für den Wahlkampf und scheut vor falschen Behauptungen nicht zurück. Da solle ein Widerspruch gegen ein Wahlergebnis vorliegen, obwohl die Wahl noch gar nicht stattfand. Dabei wurde in einem Schreiben gegenüber der Wahlleitung nur angemerkt, daß der Kandidat die “Kooperation” zwischen dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag und der Stadtverwaltung bei der nach § 53a GO vorgeschriebenen Vorstellungsveranstaltung für die Kandidaten als unzulässig erachtet.

Der Wahlkampf hat begonnen

Genau diese Journaille, welche die Veranstaltung moderieren soll, hatte  den Mitbewerber Mensing äußerst unvorteilhaft vorgestellt. Das Photo war sehr unglünglich gewählt, die Formulierungen im Analysebericht helfen, den Kandidaten unschädlich zu machen. Andreas Breitner dagegen wurde sehr vorteilhaft dargestellt. Nun wollte Klaus Schädel aufgrund seiner Erfahrungen mit den Schmierfinken genau solch einen Analysebericht nicht akzeptieren. Er  bat um den Abdruck eines Klartext-Interviews und darum, daß er das Photo authorisieren dürfe.  Doch Gero Trittmaack bestand auf die Bedingungen seines Arbeitgebers shz. Genau dieser Gero Trittmaack soll die rechtlich vorgeschriebene Vorstellungsveranstaltung moderieren. Viele Rendsburger haben das Spiel erkannt. Sie nahmen Klaus Schädels “Verweigerung” positiv auf. Und genau das macht den Leuten hinter Andreas Breitner Angst. Also legten die Breitner-Fans in einer Kolumne am letzten Samstag nach und holten zum Tiefschlag aus. Wer solche Unterstützer hat, Herr Breitner, der braucht keine Feinde! Sie tun mir leid. Ein Teil Ihrer Unterstützer, Herr Breitner, bereitet Ihnen einen äußerst unwürdigen Abgang aus dem Bürgermeisteramt!

Andreas Breitner ist ein guter Bürgermeister. Die SPD hätte damals gegen Jochen von Allwörden von der orangen CDU auch einen Verlegenheitskandidaten ins Rennen schicken können. Der stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Andreas Breitner ist in den Medien präsent. Daß er vorrangig als “Bürgermeister von Rendsburg” zitiert wird, zeigt, daß er seiner Aufgabe in Rendsburg wirklich einen hohen Stellenwert zuschreibt. Das rechnen wir ihm hoch an. Auch gehen wir davon aus, daß er nicht mit allen Vorgehensweisen seiner “Unterstützer”einverstanden ist.

Nun bietet sich ein Bürger an, ein besserer Bürgermeister zu werden. Ich hatte lange über Klaus H. Schädel recherchiert, bevor ich den Kontakt intensivierte. Den Kontakt von Herrn Schädel und dem ZENTRUM gibt es schon länger. Es war mein Vorgänger als Landesvorsitzender Uwe Barisch, der Klaus Schädel umwarb. Im Vorfeld der Bürgermeisterwahl in Bad Oldesloe nahm Klaus Schädel mit mir Kontakt auf. Der Wahlkampf in Bad Oldesloe fiel in eine Zeit, in der Klaus Schädel nach Großhansdorf umzog. Dieser Umzug war auch nötig geworden, da es gehäuft Sachbeschädigungen an Klaus Schädels Eigentum gab.
Schreibende Brandstifter haben Sachbeschädigungen und Pöbeleien mitzuverantworten. Zum Glück sind es aber nur wenige Bürger, die auf die Journaille oder Blogger hereinfallen. Der Zuspruch für Klaus Schädel ist sehr groß. Dennoch sind Sachbeschädigungen auch schon in Rendsburg vorgekommen. So haben Verfassungsfeinde die Plakate von Klaus Schädel beschädigt, aber ebenso jene von Andreas Breitner.Wer den Preis der Plakate kennt, weiß, wie ärgerlich so etwas ist.

Die Plakatiererei ist ein Elend. Sie dient dazu, das Gesicht des Kandidaten bekannt zu machen. Ein Fehler, der mir bei der Kommunalwahl 2008 unterlief. Schönstedt machte sich am letzten Samstag über das Ergebnis lustig. Dabei hatte sein Käseblatt damals meine Kandidatur völlig ausgeblendet. Allen Antretenden Parteien und Gruppen wurde in der Landeszeitung ein Podium geboten, nur dem ZENTRUM nicht. Dabei waren aus Pressemeldungen die Kontaktdaten bekannt. Die Manipulation durch die Vierte Gewalt wird offensichtlich.
Auffällig beim Plakatieren war, daß im Regelfall die Plätze an den Plakatwänden alphabetisch vergeben waren. Nur am Fußgängertunnel, an der Stelltafel Hindenburgstraße waren die Aufkleber mit den Nachnamen abgekratzt. Andreas Breitner wurde auf dem Drittel plakatiert, welches am besten einzusehen ist. Übrigens sollte erst ab dem 16. August plakatiert werden dürfen, im “Analysebericht” der Kandidatenvorstellung Breitners kündigte dieser an, seine Plakate würden ab dem 16. angebracht. Wegen einer bevorstehenden Abwesenheit bat Klaus Schädel die Stadtverwaltung, daß er schon am Wochenende des 14. und 15. Augustes kleben dürfte. Da klebten die Plakate des Amtsinhabers wohlgemerkt schon. Offensichtlich wollte sein Team dem Amtsinhaber die besten Plätze sichern.
Die Tatsache, daß der Kandidat Schädel sich auch 50 zusätzliche  Plakatständer genehmigen ließ, scheinen den Amtsinhaber bewogen zu eben, ebenso zusätzliche Plakatständer aufzustellen. Nun ist Rendsburg mal in einem Wahlkampf bunter. Die Materialschlacht ist eröffnet! Leider hatte ich, als ich davon ausging, daß das ZENTRUM keinen Kandidaten mehr fände, einem Ratsherrn der SPD ungefähr erzählt, welch großer Etat im Falle einer Kandidatur dem ZENTRUM zur Verfügung gestellt würde. Die hochwertige Broschüre Breitnes und die Gummibärchen sprechen dafür, daß Andreas Breitner die Herausforderung annimmt. Das Wahlteam Klaus Schädel hat erst einmal einen quadratischen Flyer an fast alle Rendsburger Haushalte verteilt, um darauf aufmerksam zu machen, daß es einen weiteren Kandidaten gibt und von wem er unterstützt wird. Die Bürger reagieren offen bis begeistert, daß es einen Mitbewerber gibt. Und dann ist Klaus Schädel auch noch einer von Ihnen, kein Verwaltungsfachwirt oder Kader einer Systempartei. Den Kader einer Systempartei merkt man Andreas Breitner zugegebenermaßen auch nicht an, im Gegensatz zur oangen pseudochristdemokratischen Konkurrenz entwickelt sich die SPD aber auch erfreulich und bürgernah. Mißerfolge nach Schröder haben wohl zum Umdenken im Herbert-Frahm-Haus geführt. Der SPD-Landesvorsitzende Stegner durfte die Methoden der Journaille auch am eigenen Leibe erfahren. Vermutlich weil er im Gegensatz zum Büffet-Ministerpräsidenten bürgernah ist. Wie die Journaille der Monopolpostille Landeszeitung nun mit seinem Mitbewerber Klaus Schädel umgeht, dürfte ihm nicht behagen. Denn er weiß, was ihn erwartet, wenn der Wind sich gegen ihn wendet.

Die Homepage des Amtsinhabers wurde rechtzeitig zur Wahlkampferöffnung professionell gestaltet. Klaus Schädels Seite dagegen hatte ihren Termin für das Lifting erst in dieser Woche. Dieses weidete der “Schweinejournalismus” (Lafontaine) am vorherigen Samstag natürlich aus, Schädel sei noch nicht in Rendsburg angekommen (LZ). Auffällig ist, daß auf der Homepage von Andreas Breitner unter “Presse“der “Analysebericht” zum Mitbewerber Mensing nicht erwähnt wird. Dagegen erscheinen die Beiträge über den Kandidaten Schädel.

Die Internetpräsenz des Amtsinhabers läßt auch einige Schlüsse zu. In seinem Blog dürfen wir entnehmen, was seine Tochter über die Plakate sagt:

[…] Interessant, was die zweieinhalbjährige Greta heute so auf dem Weg in die Innenstadt beschäftigt hat: “Mama, da hängt ein Bild von Papa.” Dann ein beschädigtes Plakat vom Mitbewerber Schädel. “Beim anderen Papa ist das Bild kaputt!”.

transparentDie mutwilligen Sachbeschädigungen sind also auch nicht der Familie Breitner entgangen. Aber warum bringt der Kandidat Breitner das? Er will deutlich machen, daß er trotz Wahlkampf und Amt noch am Familienleben teilnimmt. Unterschwellig kommt aber auch - bewußt oder unbewußt - das durch, was die Journaille uns weismachen will: Da sei der strahlende Saubermann Breitner, der Schädel sei ein kaputter Typ.
Klaus Schädel macht nur das, was wir alle machen sollten. Er steht für seine Überzeugungen ein. Und deswegen tritt er zu Wahlen an. Klaus Schädel meckert nicht einfach, er versucht etwas zu verbessern. Er hat sich mit der CDU angelegt, weil er hinterfragte, wieso eine Ahrensburger Politgröße enge Geschäftskontakte zu Scientologen pflegt. Dafür wurde er aus dem orangen Sauladen ausgeschlossen.
In der Deutschen Zentrumspartei sammeln sich auch Menschen, die von der Wertelosigkeit und Korruption in unserem Lande die Schnauze voll haben. Das ZENTRUM steht seit seiner Gründung für Recht, Freiheit und Wahrheit ein. Dafür saßen Zentrumspolitiker im KZ oder waren wie Adenauer freie Gefangene in der Inneren Emigration. Heute müssen sie sich vom “Schweinejournalismus” verhöhnen lassen. Aber wir sind stärker. Hinter uns stehen die Bürger, hinter der Journaille nur die Ideologen. Wegen der großen gemeinsamen politischen Schnittmenge mit dem ZENTRUM arbeitet Klaus Schädel mit dem ZENTRUM zusammen.

In der Galerie von Andreas Breitner ist die Reihenfolge “Meine Stadt”, “Mein Beruf” und “Meine Familie” interessant. Wäre Schönstedt auf Schädels Seite - Auf solche “Unterstützer” verzichten wir aber gerne! - hinterfrüge er im Kanalgeflüster vermutlich die Wichtung. Zwei der privaten Bilder würde er herausgreifen. Das Bild unter der Dusche und das Bild im Schwimmbecken halte auch ich für zu persönlich und intim, als daß sie veröffentlicht werden sollten.

Das Inhaltliche, also die Sachfragen sollten vorrangig behandelt werden. Das ist die Meinung von Klaus Schädel und mir sowie sicher der übrigen Deutschen Zentrumspartei. Die Dreckschleuderei überlassen wir denen, die das als ihre Berufung betrachten.
Auf seiner Homepage meint Andreas Breitner, der Tourismus muß gefördert werden. Das ist völlig richtig. Aber wieso werden die nachweislich kaufkraftstarken Fahrradtouristen nicht vom NOK, von der Eider oder vom Ochsenweg in die Innenstadt gelotst? Wieso werden die wenigen Fahrradtouristen dann auch noch durch völlig wilkürliche Radverkehrsführungen aus den 1970er Jahren ferngehalten?
Der Radverkehr in Rendsburg ist sowieso ein Thema. 1997 gab es die sogenannte “Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung”. Demnach sind Fahrräder gleichberechtigte Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn fahren müssen. Radwege dürfen benutzt werden. Nur ausnahmsweise kann die Straßenverkehrsbehörde eine Radwegebenutzungsplicht anordnen. Hier in Rendsburg stehen abe an jedem noch so unzumutbaren Radweg die Gebotszeichen, die eine Radwegebenutzungspflicht anordnen. Und das, obwohl wissenschaftlich belegt ist, daß Radwege gefährlich sind. Seit mindestens zwei Jahren ist der Stadtverwaltung dieser Umstand bekannt. Bisher hat sich an der Beschilderung nichts geändert. Kurz: Der Verwaltungschef Breitner weiß von der Unrechtmäßigkeit der Radwegebenutzungspflichten im Stadtgebiet, aber aufgehoben werden sie nicht. Da werden Widerspruchsverfahren und Klagen riskiert. Auch einige Straßenbauprojekte wurden in der Vergangenheit zum Nachteil der Fahrradfahrer durchgeführt. Am Thormannplatz sollen Radfahrer nach den Wünschen der Verantwortlichen zig Ampeln kreuzen. Allerdings liegt dieser Mißstand nicht in der alleinigen Verantwortung der Stadt. Und seitens der Stadtverwaltung, das muß ich Herrn Breitner zugestehen, zeigt sich Besserung.
Bei Andreas Breitners Forderung nach dem Ausbau des Radwegenetzes wird nicht klar, welche Radwege gemeint sind. Radwege an Straßnzügen sind abzulehnen. Diese kritisiert auch der Landesrechnungshof. Auf der Fahrbahn ist das Radfahren sicherer als auf einem fahrbahnbegleitenden Radweg. Wenn der Amtsinhaber weiterhin kombinierte Geh- und Radwege abseits der Straßen schaffen will, bremst er die Radfahrer unnötig aus und gefährdet die Fußgänger. Wenn er allerdings ein echtes Netz von Fahrradschnellwegen meint, dann genießt er meine Unterstützung. Außerdem bedarf es dringend einer festen Kanalquerung für den Radverkehr.
Die Obereider liegt noch brach, da soll mit der Eiderkaserne die nächste Baustelle aufgemacht werden. Die Finanzen sind knapp und werden knapper. Die Verschuldung ist massiv gestiegen. Und sie soll weiter steigen.

Und es gibt noch vieles mehr, was schief läuft. Das ZENTRUM und Klaus Schädel werden in der nächsten Zeit weiter darauf eingehen. Hier habe ich mich vorerst vorrangig mit meinem Schwerpunktthema (Rad-)Verkehrspolitik beschäftigt.

Nachtrag: Die angesprochenen beiden Photos  wurden ganzplötzlich aus der Galerie entfernt. Da hatte wohl die wachsame Hohe Kayserliche Sittenkomission eingegriffen.

Die Vierte Gewalt betreibt Wahlkampf

Im heutigen “Kanalgefüster” (Landeszeitung) läßt sich Jan F. Schönstedt über Sperrmüll und  Klaus Schädel aus. Das geschieht in der unnachahmlichen Objektivität der Qualitätspresse. Damit macht Jan F. Schönstedt klar, wie er über die Mitbewerber seines Breitners denkt. Mit Journalismus hat das nichts zu tun.
Auch Helmut Kohl warf seinen Hut mehrmals in den Ring, bevor er Bundeskanzler wurde. Christian Wulff unterlag mehrmals Gerhard Schröder. Heute ist Christian Wulff Bundespräsident. Und bei den Bürgermeisterwahlen verhält es sich ein klein wenig anders. Doch bewerben sich die Kandidaten um die Stelle als Verwaltungschef. Der finanziell unabhängige Unternehmer Klaus Schädel hat für sich entschieden, daß er den Wählern eine Alternative bieten möchte. Er hat dabei auch den Willen zum Sieg. Er will es besser als die Vertreter der Etablierten machen. In Ahrensburg holte Klaus Schädel übrigens mit 2349 Stimmen 12,54 %, das verschweigt Jan F. Schönstedt natürlich. Die ihm - als Anhänger der “erfolgreichen” Großen - mickrig erscheinenden 1,9 % in Bad Oldesloe benennt er natürlich.
Klaus Schädel entschied sich, trotz der Distanz auch in Rendsburg anzutreten, weil er hier Unterstützung erfährt. Außerdem gefällt ihm die Innenstadt, sie sei unverwechselbar. Ahrensburg habe leider einen derartigen Stadtkern nicht mehr. Wäre Klaus Schädel ein Bürgermeisterwahl-Hopper, träte er auch in Flensburg an. Die 155 Unterstützungsunterschriften kamen in Rendsburg übrigens sehr schnell zusammen. Daß seine Homepage noch nicht auf dem aktuellen Stand ist, ist sicher ein Makel. Aber daran wird gearbeitet. Mitbewerber Mensing hat noch nicht mal plakatiert.

Die Deutsche Zentrumspartei stand Klaus Schädel von Anfang an in Rendsburg personell und materiell zur Seite. Das läßt sich auch der Internetpräsenz des Landesverbandes Schleswig-Holstein des ZENTRUMs entnehmen. Und wenn die Lokalredaktion des Monopolblattes ihr zugesandte Pressemeldungen läse, wüßte sie das auch. Verteilt haben die Fkugblätter des ZENTRUMs übrigens vorrangig die Damen vom “Wahlteam Klaus Schädel”.
Es ist wahr, daß das ZENTRUM bei der Kommunalwahl 2008 in Rendsburg nicht besonders gut abschnitt. Allerdings war nur ein Kandidat in einem Wahlkreis im Stadtgebiet angetreten. Schon damals durfte ich mich mit der “unabhängigen” Journaille herumärgern. Daß er mein Landtagswahlergebnis ausblendet, kann ich nachvollziehen, denn aufgrund des schleswig-holsteinischen Wahlrechtes durften wir nicht als ZENTRUM antreten, und ich holte die 77 Stimmen als parteiloser Einzelbewerber. Dabei hatte ich nur plakatiert und an ein paar Haustüren geklingelt. Zur Bundestagswahl 2009 bekam Hans-Werner Jarmer im Direktwahlkreis 1 Flensburg-Schleswig mit 369 Stimmen 0,2%. - Zur Bürgermeisterwahl in Rendsburg traten wir bisher massiv auf. Der Wahlkampf wurde professionalisiert. Wir sind für die Bürger ansprechbar, die Gesichter werden bekannt gemacht.

Ein Widerspruch in Bad Oldesloe ist übrigens nicht gescheitert. Er wird noch bearbeitet. Für Rendsburg gibt es keinen Widerspruch gegen das Wahlergebnis, denn das Wahlergebnis liegt erst nach dem 12. September vor.  Auch gegen andere Vorgänge liegt kein Widerspruch vor. Klaus Schädel hatte nur der Wahlleitung mitgeteilt, daß er eine Kooperation der Verwaltung mit dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag bei der nach § 57a (2) GO vorgeschriebenen Vorstellungsveranstaltung ablehne. Die heutige Kolumne zeigt, daß Klaus Schädel recht hat, wenn er die Unabhängigkeit der Journaille infragestellt.

Jan F. Schönfeld hat hier der “Breitner-Postille” alle Ehre gemacht. Ob dieser durchschaubare Artikel aber seinem Favoriten nützt, ist fraglich. Dieser dürfte sich ärgern, daß der bisher faire Wahlkampf dank seiner Unterstützer derart abgleitet. Von Schmutzkampagnen profitieren kann nur die Journaille, die dann genüßlich “berichtet” und weiterhin als selbsternannte Vierte Gewalt Meinungsbildner spielt.