Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Kommunalpolitik RD.
- Bundespolitik (14)
- HiFi, PC & Technik (1)
- Historia (1)
- Islam (7)
- Kommunalpolitik RD (31)
- Kultur (7)
- Landespolitik (14)
- Musik (2)
- Politik (36)
- Pranger (11)
- Sonstiges (37)
- Unterhaltung (5)
- Verkehrspolitik (33)
- ZENTRUM (8)
- 16.7.2010: [SHMF 2010] K 9 "In elysischen Gefilden": Ein Verriß
- 15.7.2010: Schon wieder ein Vorfall mit einem geistig Unterbemittelten
- 9.7.2010: Die Parther
- 9.7.2010: Mittagszeit - Frau am Steuer?
- 7.7.2010: Wahre Freunde und Helfer
- 6.7.2010: Wieso "pöbeln" Radfahrer?
- 1.7.2010: Eine kleine Radtour
- 28.6.2010: Bürgermeisterkandidat für Rendsburg
- 28.6.2010: Armutsmodell und Bildungsverweigerer
- 21.4.2010: Steuerbegünstigung bei Unterstützung Volljähriger
Archiv der Kategorie Kommunalpolitik RD
Bürgermeisterkandidat für Rendsburg
28.6.2010 by admin.
Eigentlich hatte ich mich damit abgefunden, daß Andreas Breitner weiterhin Rendsburger Bürgermeister bleibt. Er ist ganz nett, bürgernah und für konstruktive Kritik empfänglich. Vor ein paar Wochen machte ich mir ein paar Gedanken zu der Amtsführung des Amtsinhabers. Für mich persönlich wichtige Themen wie die Erhaltung des Theaterstandortes Rendsburg auch als Opernaufführungsort kann sicher ein medial präsenter Andreas Breitner besser vertreten, auch wenn er ein Sozi ist.
Am Donnerstag vorletzter Woche kam der Anruf von Klaus Schädel, der in Ahrensburg fast 13% und in Bad Oldesloe mangels ausgiebigen Wahlkampfs 1,8% geholt hatte. Für die Wahl in Bad Oldesloe hatte ihn der Vorstand des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Deutschen Zentrumspartei unterstützt. Klaus Schädel eröffnete mir, daß er sich am Vormittag die Formulare für die Unterstützungsunterschriften im Rendsburger Rathaus bestellt hätte. Da ich aus Telephonaten wußte, daß Klaus Schädel und ich politisch sehr ähnlich ticken, bin ich natürlich erfreut. Der erfolgreiche Unternehmer ist das Beste, was Rendsburg in seiner angespannten Finanzlage passieren kann.
Ich schrieb per Email Herrn Wilken (Modernes Rendsburg) an, schon um darauf hinzuweisen, daß das ZENTRUM hier schafft, was die orange “C”DU nicht auf die Reihe bekommt. Außerdem hatte ich mir Unterstützung durch die Ratsfraktion erhofft. Immerhin suchten die Liberalen verzweifelt einen Kandidaten, nachdem Herr Brumm durchgefallen war. Die politische Mitte muß schließlich zusammenhalten. Zwar steht eine Reaktion seitens Herrn Wilkens aus, aber Folgetag meldete sich ein nicht unbedeutender Journalist bei Klaus Schädel.
Was wir nun noch brauchen, sie die letzten der 155 Unterstützungsunterschriften, die bis Mitte Juli gesammelt werden müssen und Geld. Das ZENTRUM hat leider keine Ratsfraktion in Rendsburg, auch wenn 2008 die Chance bestand, zumindest mich in den Rat zu wählen. Daher muß Klaus Schädel als parteiloser Einzelbewerber antreten. Spenden für den Wahlkampf können zweckgebunden an den Landesverband Schleswig-Holstein der Deutschen Zentrumspartei gerichtet werden. Spenden an das ZENTRUM sind nach § 34g EStG steuerlich absetzbar. Bitte tragen Sie im Verwendungszweck “Bürgermeisterwahl Rendsburg” oder “Wahlkampf Klaus Schädel in Rendsburg” im Verwendungszweck ein. Wir wollen Flyer drucken, Anzeigen schalten und eine Informationsveranstaltung durchführen.
Wer Rendsburger ist und eine Unterstützungsunterschrift leisten möchte, möge sich bitte an Klaus Schädel oder mich wenden!
Geschrieben in ZENTRUM, Politik, Kommunalpolitik RD, Sonstiges | Drucken | Keine Kommentare »
Guter Ansatz in Osterrönfeld!
14.3.2010 by admin.
Wenig (verkehrs-)sozialistisch tritt die SPD in Osterrönfeld mit einer radverkehrspolitischen Idee an die Öffentlichkeit.
Zur Sicherung des Radverkehrs an der Dorfstraße wäre es notwendig, die Zeichen 240 StVO zu entfernen, die eine Benutzungspflicht auf dem viel zu schmalen kombinierten Geh- und Radweg anordnen. Diese Verkehrszeichen hätten nur angebracht werden dürfen, wenn der Radweg sowohl bauliche Mindeststandards erfüllt (VwV-StVO zu § 2, ERA95) und nach § 45 IX StVO weniger Gefahren für Radfahrer als die Fahrbahn birgt. Kurz: Radwege haben sich als gefährlich erwiesen, daher ist der Mischverkehr auf der Fahrbahn nach § 2 StVO der Normalfall. Nur ausnahmsweise dürfte eine Benutzungspflicht eines guten Radweges angeordnet werden.
Für die Freigabe für den Radverkehr durch Zusatzzeichen ist der Gehweg vermutlich zu schmal und baulich sicher auch nicht geeignet. Das wäre ansonsten ein Angebot für unsicherere Radfahrer, welche die Fahrbahn meiden. Daher wäre eine parallele Route als Fahrradstraße ein wirklich gutes Angebot. Das nähmen auch Fahrbahnradler an, wenn sie es gerade nicht zu eilig haben.
Infos zu Fahrradthemen aus der Region gibt es auf Rad-in-RD.de
Geschrieben in Politik, Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD | Drucken | Keine Kommentare »
REPORT München zu Mili Görüs
9.2.2010 by admin.
Gestern berichtete Report München (ARD) über Mili Görüs. Dabei wurde noch mal deutlich, daß auch die Rendsburger Moschee zum Geflecht der verfassungsfeindlichen Fundamentalisten gehört.
Milli Görüs versteht sich als demokratisch orientierte, weltoffene, islamische Religionsgemeinschaft. Doch neue, bislang völlig unbekannte interne Dokumente, die Report MÜNCHEN exklusiv vorliegen, werfen ein bezeichnendes Licht auf die größte islamistische Organisation in Deutschland.
So heißt es auf der Internetseite der Sendung. Dort ist auch der Fernsehbericht zum Ansehen verfügbar. Währenddessen wird auf WELT Online behauptet, das harte Vorgehen des Staates gegen Mili Görüs zeige Wirkung.
Geschrieben in Islam, Politik, Bundespolitik, Kommunalpolitik RD, Landespolitik, Sonstiges | Drucken | 1 Kommentar »
Muezzin darf in Rendsburg rufen
4.2.2010 by admin.
Knapp 15 Personen protestierten am Dienstag gegen die Genehmigung des Muezzin-Rufes. Darunter war auch ich, einmal in meiner Funktion als Landesvorsitzender der Deutschen Zentrumspartei, aber auch als betroffener Anwohner. Dabei geht es nicht vorrangig um den Lärm, sondern die kulturhistorische Bedeutung dieses Rufes. Es bietet zwar einen Vorteil, im Haus des Friedens zu wohnen, denn im Gegensatz zum Haus des Krieges droht kein Terroranschlag. Aber ehrlichgesagt nehme ich auch gerne für meine Freiheiten das Risiko inkauf, Opfer eines Terroranschlages zu werden. Haus des Friedens ist der Bereich, in dem der Islam vorherrscht. Und der Ruf des Muezzin ist Aufruf zur Unterwerfung. “Islam” heißt übrigens nicht etwa “Frieden”, sondern “Unterwerfung”.
Bei PI* fand ich den Hinweis auf die Pressekonferenz unseres Bürgermeisters Breitner am Dienstag um 15 Uhr. Da ich frei hatte, druckte ich spontan ein paar DinA4-Seiten mit dem Logo und der Adresse der Internetpräsenz meiner Partei, um sie in die Linsen der Kameras der Presse zu halten. Wegen des dichten Schneetreibens ging ich zu Fuß zum Rathaus.Als ich ankam, sah ich ein Polizeiaufgebot, aber keine Demonstranten. Unten sabbelte gerade jemand mit Polizisten. Er hatte eine Pappe in der Hand, also fragte ich, ob er die Demonstration gegen die Islamisierung darstelle. Lange hatte er in Indonesien gelebt, erzählte er, er kenne den Islam aus eigener Anschauung. Es handelte sich um Bernd Eberlein, der als Entwicklungshelfer in Indonesien war und Reiseführer für Indonesien geschrieben hat. Ich folgte ihm ins Rathaus hinein und die Treppe hinauf.
Oben angelangt sah ich einige vertraute Gesichter. Meine Befürchtung, daß irgendwelche Rechtsradikalen auch protestierten, war verflogen. Von Herrn von Voss (Modernes Rendsburg) erfuhr ich, daß Ratsherr Wilken (Modernes Rendsburg) mangels Preseausweis des Saales der öffentlichen Pressekonferenz verwiesen worden war. Außerdem war die Informationspolitik der Stadtverwaltung gegenüber den gewählten Ratsherren (Für FeministInnen: ich verwende immer die neutrale maskuline Variante im Plural und schließe auch sprachlich Frauen nicht aus.) suboptimal, wenn nicht sogar benachteiligend. Detlef Jensen (Modernes Rendsburg) überreichte mir das Flugblatt der Wählergemeinschaft. Auf diesem wird zu meiner Freude auch die Nähe des Trägervereins der Moschee zu Mili Görüs kritisiert. Hubert Scheiding von der Initiative gegen den Ruf des Muezzins ließ mich eine seiner vielen mitgebrachten Protestpappen auswählen.
Als die Medienmeute aus der Pressekonferenz kam, drückten wir unseren Protest durch Hochhalten der DinA2-Pappen hoch. Ich versuchte dabei, auch noch einen meiner DinA4-Zettel in die Kameralinsen zu halten. Ein wenig ärgere ich mich, daß ich das unaufdringlich und nicht aggressiv tat. Es ist schließlich kaum bekannt, daß auch das ZENTRUM der Islamisierung kritisch gegenübersteht. Und für alle, die eine seriöse Alternative zu den in den Medien präsenten fremdenfeindlichen Parteien wiePro NRW, NPD, DVU etc. sucht, ist das ZENTRUM wählbar. Schließlich sind nicht die Mohammedaner das Problem, der Islam und alle, die ihn streng auslegen. Zu letzteren gehört Mili Görüs. Übrigens organisierte Mili Görüs Anfang 2009 die “antizionistische”Demonstration in Duisburg, an deren Rande die Polizei sich dazu hinreißen ließ, in die Wohnung eines unbescholtenen Bürgers bewafnet einbrach, umzwei am Balkon bzw. am Fenster befestigte israelische Flaggen zu entfernen, weil unten der antisemitische Mob tobte. Daß einige Polizisten nicht zwischen Störer und Nichtstörer unterscheiden können, weiß ich als nach § 2 StVO auf der Fahrbahn fahrender Radfahrer aus eigener Erfahrung, doch das soll hier nicht das Thema sein, ich wollte nur das antisemitische Aggressionspotential aufzeigen, welches Mili Görüs mobilisieren kann.
Die Journalisten dirigierten und brachten uns in Aufstellung, um Photos zu machen oder die Texte abzufilmen. Einige Interviews wurden geführt. Ich hielt mich zurück, zumal ich vor allemmeine Partei bekannter machen wollte. Das schien gelungen. Außerdem sind Ratsherr Wilken und Hubert Scheiding geübter in der Öffentlichkeitsarbeit. Gegen Ende wurde ich gebeten, mich auf eine Bank zu setzen, damit das im Hintergrund nicht so leer aussähe. Auf PI gibt es eine Aufzeichnung der Pressekonferenz, die bei Youtube in drei Teilen hochgeladen wurde.
Daß die Stadtverwaltung den beantragten Ruf genehmigen würde, war schon klar. Es stand eigentlich nur noch die Frage im Raum, in welchem Ausmaß die Genehmigung erfolgt. Und es erscheint rational richtig, wenn Verwaltungschef Breitner betont, daß nur über die Schallemission entschieden werden könne. Wenn diese 42 dB tatsächlich nur das Grundstück beschallen, dann hätte die viel gescholtene Stadtverwaltung eigentlich ein im Rahmen ihrer Möglichkeiten salomonisches Urteil gefällt. Die Frage ist nur, ob sie das Nötige oder das Mögliche genehmigt hat. Wäre es das Nötige, träfe der Unmut der Gegner des Rufes die Falschen. Wenn diese 42 dB tatsächlich nur das Grundstück beschallen, bliebe die Landnahme auch begrenzt. Das erklärte auch die Traurigkeit des Sprechers des Moscheevereins.Die Versiegelung der Verstärkeranlage ist ein nettes Verhinderungsinstrument für die übliche Vorgehensweise von Orientalen, die Grenzen weiter auszutesten.
Leid tun müssen uns die gut integrierten oder gar assimilierten Deutschen kleinasiatischer Abstammung und integrationswillige Türken, die angesichts dieser auffälligen Parallelgesellschaft unter Generalverdacht fallen. Und traurig ist es, daß Wolfgangang Schäuble und Thomas de Maiziére sich als Bundesinnenminister mit Verbänden wie Mili Görüs im Rahmen der Islam-Konferenz an einen Tisch setzen, während gut integrierte Immigranten unvertreten bleiben. “Der Islam ist das Problem.” - Wer hätte gedacht, daß ich mal mit dem Alt-Kommunisten Ralph Giordano einer Meinung wäre.
* Ich nenne PI immer meine “Pressemappe”, denn von vielen Beiträgen und vor allem vom Kommentarbereich bin ich wenig begeistert, aber häufig findet sich unter den Beiträgen ein interessanter Link mit einer interessanten Meldung. Es gibt auch vereinzelt hochwertige Beiträge. PI als Medium wäre einen eigenen Beitrag wert.
Geschrieben in ZENTRUM, Politik, Islam, Kommunalpolitik RD | Drucken | Keine Kommentare »
Milli Görüs unter Druck?
2.12.2009 by admin.
Als Rendsburger sollten wir kritisch auf Milli Görüs blicken. Das Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland (BIG) e.V., dem auch die Rendsburger Moschee angehört, ist laut Hamburger Verfassungsschutz ein Ableger der Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG).
Heutemorgen bekamen einige Einrichtungen der IGMG unangemeldeten Besuch. Es waren nicht etwa helvetische Brandstifter, sondern die Staatsanwaltschaft.
Unsere Kommunalpolitiker sollten noch einmal prüfen, mit wem sie sich an einen Tisch setzen.
Berichte zur Durchsuchung
- Spiegel Online
- Focus
- Hamburger Abendblatt
Informationen zur Centrum-Moschee Rendsburg
- Hamburger Abendblatt vom 3. Dezember 2007
- Die Zeit vom 31. Januar 2008
- LZ vom 1. Oktober 2009
Geschrieben in Politik, Islam, Kommunalpolitik RD | Drucken | Keine Kommentare »
Neue Homepage zum Radfahren in Rendsburg entsteht
4.6.2009 by admin.
Unter www.rad-in-rd.de entsteht eine Seite zum Themenkomplex Radfahren in Rendsburg und Umgebung. Das soll auch in diesem Blog für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Vor allem hoffe ich, mit meiner Beteiligung am Projekt rad-in-rd.de eine klarere Trennung zwischen Parteipolitik und Radverkehrspolitik herbeiführen zu können. Außerdem ist angesichts einiger Entwicklungen ein geballter Auftritt notwendig.
Geschrieben in Politik, Verkehrspolitik, Bundespolitik, Kommunalpolitik RD | Drucken | 1 Kommentar »
Radfahren in Rendsburg: Friedrichstädter Straße
25.5.2009 by admin.
Ein gutes Beispiel für eine rechtswidrig angeordnete Radwegebenutzungspflicht in Rendsburg ist die Friedrichstädter Straße, insbesondere in dem Abschnitt zwischen Wyker Straße und Eiderpark, der bei schönem Wetter tagsüber von Radfahrern stark frequentiert ist. Dort zwingt auf den ersten Blick gemäß § 2 IV StVO das Zeichen 241 Radfahrer auf diesen Radweg. Auf den zweiten Blick hin wird deutlich, daß der Radweg unzumutbar, für viele Radfahrer sogar unbenutbar ist.
Neben der Fahrbahn verläuft in der Friedrichstädter Straße ein Hochbordradweg, der nur farblich vom Gehweg zu unterscheiden ist. Direkt neben dem Kantstein zur Fahrbahn sind ca. 20 cm grau gepflastert, der Radweg ist rot gepflastert und geschätzte 80 cm breit, direkt daneben liegt ein etwa 1 m breiter Gehweg. An jeder Einmündung oder Auffahrt wird der Radweg abgesenkt, so daß er wellig verläuft. Darunter sind zu beiden Seiten Auffahrten stark frequentierter Tankstellen. An den Einmündungen wird der Radweg nicht auf der Fahrbahn weitergeführt; Abbiegefehler sind vorprogrammiert.
Die VwV-StVO zu § 2 IV Satz 2 verlangt in II, daß ein Radweg, an dem die Radwegebenutzungspflicht angeordnet wird, 2 m, mindestens jedoch 1,50 m breit ist. Die Anordnung der Benutzungspflicht erfolgt durch Aufstellung des Gebotszeichens, welches die Stadt Rendsburg dort aufgestellt hat. Bei der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung handelt es sich um Bundesrecht, an welches sich die Kommunalverwaltung halten muß.
Man könnte meinen, solange das Verkehrszeichen da steht, muß sich jeder daran halten. Weit gefehlt! Es gilt das Prinzip der Zumutbarkeit.Denn die Benutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist (Vgl. VwV-StVO zu § IV Satz 2 II 2.), danach folgt eine Aufzählung der Kriterien für die Zumutbarkeit, darunter die Mindestbreite.
Im Bereich der Wyker Straße wird die Linie des adweges nicht fortgeführt. Ein benutzungspflichtiger Radweg müßte dort auf der Fahrbahn markiert sein. Das Geld für die Farbe kann sich die Stadt Rendsburg aber sparen, denn es ist fragwürdig, ob dieser schmale rote Streifen neben dem Gehweg überhaupt auch als “anderer Radweg”taugt. Ein “anderer Radweg” ist nach § 2 IV StVO ein Radweg, der baulich vorhanden und benutzt werden darf. Diese rote Spur ist so schmal, daß der Lenker in den Gehweg ragt, wenn ein Sicherheitsabstand zur Fahrbahn eingehalten wird. Der notwendige Sicherheitsabstand zum Gehweg kann also nicht eingehalten werden. Das bedeutet eine Gefährdung für Radfahrer und Fußgänger. Ein Radfahrer hat so viel Abstand vom Gehweg zu halten, dass weder Lenker noch andere Radteile in den Gehweg hineinragen OLG Celle, Az. 9 U 190/00.
Ein weiterer Aspekt ist, daß es dort trotz der äußerst geringen Breite ein hohes Aufkommen an Geisterradlern gibt. Die baulichen Begebenheiten erschweren nämlich den Seitenwechsel. So gibt es am Eiderpark keine ordentliche Ausfahrt für Radfahrer, obwohl eine Radspur zu der hervorragenden Abstellanlage farblich angedeutet ist. Es bleibt nur das Hinüberschieben oder die Mitbenutzung der Ausfahrt für Kraftfahrzeuge. Generell werden dort - wie in Rendsburg leider noch üblich - Radfahrer mit den Fußgängern geführt, obwohl Fahrräder seit 1997 Fahrzeuge sind (vgl. § 2 StVO). Die Geisterradler können nicht ausweichen. Im Regelfall ist es so, daß der Geisterradler in Unkenntnis seines Fehlverhaltens stur gerade aus fährt, während der ordnungsgemäß rechtsfahrende Radfahrer ordnungswidrig auf den Gehweg ausweicht. Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als “Mauer” zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. Bei Gegenverkehr müssen Radler sich ganz rechts halten, notfalls sogar anhalten – vorsorgliches Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig OLG Hamm, Az. 13 U 111/94. Hier ist die Rendsburger Polizei aufgerufen, endlich dem lästigen und gefährlichen Geisterradeln den Garaus zu machen. Im Falle der Friedrichstädter Straße müßte eigentlich die Benutzung dieser schmalen roten Spur durch Radfahrer unterbunden werden, denn aufgrund der geringen Breite wird immer der Luftraum des Gehweges verletzt.
Wer diese rote Spur, die als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen ist, benutzt, kann im Falle eines Unfalles mit schlimmen Konsequenzen rechnen. Denn wer dort mit einem Fußgänger kollidiert, ist nicht ordnungsgemäß geradelt. Da diese Spur also keineswegs als Radweg geeignet ist, ist sie nicht nur unzumutbar, sondern sogar unbenutzbar. In beiden Fällen ist die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht nichtig. Die Verkehrszeichen 241 wurden völlig unnötig aufgestellt und müssen im Sinne der Übersichtlichkeit entfernt werden (vgl. § 45 IX StVO). Umsichtige Radfahrer fahren auf der Friedrichstädter Straße gemäß des Gebots der Fahrbahnbenutzung in § 2 StVO auf der Fahrbahn.
Verwiesen sei noch auf meinen Beitrag Muß jeder Radweg benutzt werden?
Ein weiteres Thema wäre noch der Kreisverkehr hinter dem Eiderpark, aber die Radverkehrsführung an Kreisverkehren in Rendsburg ist ohnehin ein Thema für sich …
Geschrieben in Politik, Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD | Drucken | Keine Kommentare »
Radfahren: Muß jeder Radweg benutzt werden?
1.5.2009 by admin.
Nein, wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzugspflicht, wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick 2008 betonte. Seit der sogenannten Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (vgl. § 2 StVO). Nur die blauen Gebotszeichen Zeichen 237, 240 und 241 ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist (§ 2 IV Satz 2 StVO). Das sind die runden blauen Gebotszeichen mit dem weißem Fahrradpiktogramm (Abbildungen im § 41 II 5 StVO). Diese Zeichen beinhalten das Gebot auf dem damit beschilderten Weg zu fahren, damit aber auch ein Verkehrsverbot für Radfahrer auf der daneben liegenden Fahrbahn. Ein Zeichen 254 StVO wäre an der Fahrbahn überflüssig, weil das Verkehrsverbot für Radfahrer schon in den Gebotszeichen am Radweg enthalten ist. Aber auch für andere Verkehrmittel beinhalten diese Verkehrszeichen ein Verkehrsverbot auf diesen Radwegen. Ausnahme bildet das Zeichen 240, daß vorrangig außerorts eingesetzt werden soll, es vermischt Fußgänger und Radfahrer auf einem Sonderweg, trennt sie vom Verkehr auf der Fahrbahn.
Es gibt unterschiedliche Formen des Radweges oder genauer der Radverkehrsanlagen. Nach der Fahrt auf der Fahrbahn ist die Radspur die bessere Lösung. Das ist eine auf der Fahrbahn markierte Spur für Fahrradfahrer. Sie gibt es in mehreren Varianten.
Der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn darf von anderen Fahrzeugen nicht befahren, schon gar nicht beparkt werden, Fußgänger dürfen ihn nicht benutzen, für ihn besteht eine Benutzungspflicht mit Z. 237, es sei denn, er ist unbenutzbar oder z.B. wegen enger Vorbeiführung an Parklücken unzumutbar. Die Mindestbreite beträgt 1,5 m, anzustreben sind 1,85 m (Vgl. VwV-StVO zu § 2). Der Radfahrstreifen befindet sich auf der Fahrbahn, damit besser im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer, was ihn im Regelfall sicherer macht.
Anders als der Radfahrstreifen darf der Schutzstreifen mit seiner unterbrochenen Begrenzung von anderen Fahrzeugen mitbenutzt werden. Für den Schutzstreifen kann es keine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht geben. Ein Schutzstreifen stellt ein Angebot dar.
Der Hochbord- oder Bürgersteigradweg ist die meist verbreitete Form der Radverkehrsanlage. Er befindet sich nicht auf dem Niveau der Fahrbahn, sondern auf dem Niveau des Gehweges, was ein Wechseln oder Ausweichen auf die Fahrbahn erschwert. Besonders ärgerlich ist oft die bauliche Ausführung an Einmündungen. Abgerundete Enden erhöhen das Sturzrisiko, zu hohe Bordsteine gefährden das Material. Fußgänger nutzen Hochbordradwege hemmungslos. Häufig allerdings ist die klare bauliche Trennung zwischen Radweg und Gehweg zu vermissen. Alte Menschen und Sehbehinderte können kaum eine graue Pflasterung des Gehweges von der roten Pflasterung des Radweges unterscheiden. Bei Neugestaltungen von Straßenzügen, wo ein Radweg erforderlich scheint - nicht dem Stadtplaner, sondern der Bundesgesetzgebung -, sollte ein Radfahrstreifen dem Bürgersteigradweg vorgezogen werden.
Andere Radwege (§ 2 IV StVO) dürfen benutzt werden. Das sind straßenbegleitende Radwege ohne Benutzungspflicht. Sie stellen ein Angebot dar, das aufgrund der hohen Gefahren der Radwegebenutzung gemieden werden sollte.
Schließlich gibt es noch die Angebotsradwege abseits von Straßenverläufen, z.B. durch Parkanlage. Auch an an ihnen wird das Z. 237 mit seinen Derivaten aufgestellt.
Der Gemischte Geh- und Radweg stellt eine Sonderform dar. Zum Einen können geeignete Gehwege für den Radverkehr mit Zusatzzeichen freigegeben werden. Das ist ein Angebot, bei dem die Fußgänger aber Vorrang genießen. Zum Anderen kann eine Benutzungspflicht eines innerorts mindestens 2,5 m breiten Gehweges angeordnet werden (Vgl. VwV-StVO zu Z. 240, zu 237, 240 und 241 sowie zu § 2). Er soll innerorts die Ausnahme von der Ausnahme desbenutzungspflichtigen Radweges darstellen, da er neben den Gefahren für Radfahrer auch Gefahren für die Fußgänger beinhaltet. Radfahrer sind nicht-motorisierter Schnellverkehr, deshalb stellen sie für Fußgänger eine Gefahr da, wenn sie mit den Fußgängern auf einem Sonderweg vermischt werden. Das Tempo eines Radfahrers ähnelt innerorts eher dem eines Kraftfahrzeuges als der Schrittgeschwindigkeit des Fußgängers.
Damit die Kommunen nicht einfach die Zeichen 237, 240 oder 241 StVO willkürlich aufstellen,hat das Bundesverkehrsministerium in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) Mindesmaße und Bedingungen vorgegeben werden. In der ab September 2009 gültigen Fassung, wird die VwV-StVO auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen verweisen.
Die Aufhebung der generellen Radwegebenutzungspflicht zugunsten der heutigen Regelung erfolgte 1997 unter der Regierung Kohl mit Bundesverkehrsminister Wissmann, weil sich erwiesen hatte, daß Radwege mehr Unfallrisiken bergen als die Radfahrt auf der Fahrbahn. Bei der Regelung orientierte sich das Bundesverkehrsministerium offensichtlich an der ERA95. Darauf weisen die gleichen Mindestmaße in beiden Publikationen hin.
Auf der Fahrbahn muß es ein sehr hohes Kraftfahrzeugaufkommen, der Mindestwert liegt bei 10.000 Kfz/d, oder eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer geben, damit über eine Benutzungspflicht nachgedacht werden darf (Vgl. VwV-StVO zu § 2 IV). Aber auch dann muß ein Radweg erst Mindestvoraussetzungen wie etwa die Mindestbreite von 1,50 m erfüllen. Ein weiteres bauliches Kriterium ist die Zumutbarkeit der baulichen Beschaffenheit an Einmündungen oder der Oberfläche. Die ERA 95 verlangt einen Sicherheitsabstand des Radweges zu Parkbuchten von 75 cm. Im Prinzip kann ein Radfahrer von Rechtswegen auch keinen Radweg zwischen Parkbucht und Gehweg befahren, wenn der Radweg zu schmal ist. Der Radfahrer ist ca. 80 cm breit, muß einen Sicherheitsabstand von 1 m zum ruhenden Verkehr um mind. 60 cm zum Gehweg einhalten. Der Radweg müßte also an dieser Stelle mindestens 2,40 m breit sein, was aber zum Geisterradeln einlädt, das ist das ordnungswidrige Linksfahren.Da Fußgänger nicht gefährdet werden dürfen, der Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr aber gewahrt sein muß, damit der Radfahrer nicht mit einer Beifahrertür vom Sattel geholt wird, ist solch ein Radweg unzumutbar. Wenn die Benutzung des eigentlich benutzungspflichtigen Radweges nicht zumutbar ist, darf der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Wenn die Felge bei der Auffahrt auf den als benutzungspflichtig beschilderten Radweg gefährdet würde, also abgestiegen werden müßte, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Ausweichen auf den Gehweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu ¤ 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317) (zitiert nach http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung). Allerdings kann ein anderes Gericht durchaus zum Schluß kommen, daß ein schmaler Radweg durchaus zumutbar ist. Diese Gerichtsurteile zeigen aber die Tendenz in der Rechtsprechung zu radfahrerfreundlichen Urteilen auf.
Die Straßenverkehrsbehörde kann beim Thema Gefahren nicht einfach auf die Gefährdung der Radfahrer durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer hinweisen. Rechtsstaatliche Zurechnung muss darauf ausgerichtet sein, nicht rechtswidriges, sondern rechtmäßiges Verhalten zu begünstigen […]. Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn […] Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechts- widrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, 2 BvR 1295/05 vom 27.6.2006, Absatz-Nr. 17). Auch muß die betreffende Verwaltung gemäß § 45 IX StVO genau prüfen, ob sie den Verkehrsfluß der Radfahrer beschränken dürfen.
Unbenutzbare Radwege müssen nicht benutzt werden. Unbenutzbar sind beispielsweise Radwege, auf denen Mülltonnen stehen, die vereist sind oder auf denen geparkt wird. Auch hier stellt das Ausweichen auf den Gehweg eine Ordnungswidrigkeit dar, richtigerweise wechselt der Radfahrer vorausschauend und vorsichtig auf die Fahrbahn.
Der Radweg einer Straße kann auch nur benutzungspflichtig sein, wenn er straßenbegleitend ist. Es muß die Möglichkeit zum Linksabbiegen in einmündende Straßen bestehen. Ein Radweg, der von der Straße wegführt, kann also nicht benutzungspflichtig sein.
Die Rechtswege gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht sind vielfältig, aber zum Teil auch befristet. Mit Bezug auf den § 45 IX StVO, der den Schilderwald eindämmen soll, und die VwV-StVO zu § 2 sowie zu den Zeichen 237, 240 und 241 lassen sich Anordnungen der Radwegebenutzungspflicht spätestens vor Gericht aufheben.
Ein Verkehrszeichen ist eine Allgemeinverfügung, der widersprochen werden kann. Dabei ist strittig, ob die Widerspruchsfrist 12 Monate ab Auffstellung des Verkehrszeichens oder 12 Monate nach Erstkontakt endet. Daher empfiehlt es sich, nur gegen neue Radwegebenutzungspflichten einen Widerspruch einzulegen. Das Datum der Aufstellung des Verkehrszeichens läßt sich durch eine kostenpflichtige Anfrage bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach dem schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetz ermitteln. Zuständig ist im Regelfall die Kreisverwaltung, nur Gemeinden über 20.000 Einwohner haben eine eigene Straßenverkehrsbehörde.
Mit einem Widerspruch wird die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht angefochten. Neben der Anfechtung ist aber auch die Verpflichtung der Behörde zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes denkbar, wie es angeblich in Berlin erfolgreich geschehen sei. Im Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu Rate gezogen werden.
Aktuell gibt es einen guten Artikel im Berliner Tagesspiegel zum Thema Radwege in Berlin. Er beschreibt sehr gut, daß die Berliner Verwaltungen trotz Kenntnis einen ungesetzlichen Zustand nicht behebt. Insbesondere zeigt der Artikel die Möglichkeit auf, wie rechtswidrige Benutzungspflichten auf dem Rechtswege entfernt werden können. Vor allem zeigt der Bericht einige der Gefahren auf, die für Radfahrer auf Radwegen bestehen.
Wie die Aussage des wegen des Tagesordnungspunktes zur Brücke über die Kieler Straße anwesenden Ingenieurs des Wasser- und Verkehrs-Kontors in der Einwohnerfragestunde des Bauausschusses am 31. März 2009 belegt, hat sich auch die Rendsburger Stadtverwaltung bewußt für den rechtswidrigen Zustand entschieden. Daß dadurch Radfahrer unnötig ausgebremst und vor allem gefährdet werden, scheint der Stadtverwaltung nicht so wichtig zu sein wie das zügige Vorankommen des Kraftverkehrs. Das paradoxerweise angebrachte Argument der “Schulwegsicherung” führt zu Verletzten oder gar Unfalltoten an Einmündungen.
Vollständig zitiert sei abschließend der schon eingangs genannte Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick, der anläßlich der Anhörung zur Petition an den Deutschen Bundestag zur Radwegebenutzungspflicht am 18. Februar 2008 äußerte:
Also - Vielleicht als Satz vorneweg: Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht.
Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt: Eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall. Also eine Stadt sagt, prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht so dass der Radfahrer eben auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der Fahrbahn.
Weil es genau um diesen, diesen Punkt Unklarheit immer noch gibt insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern, also kommunale Aufgaben, haben wir von Seiten des Bundes gesagt: Wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine Fahrradakademie die Stadtplanern helfen soll durch europäischen Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch mit diesem Problem beispielsweise der zu entmischenden Verkehre mit Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden innerstädtische Verkehre zu lösen so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen, es gibt Städte wie Rotterdam und andere, die sehr sehr gute Erfahrungen haben, wo man davon profitieren kann, ähm, aber das ist mir wichtig hier in dieser Runde nochmal zu sagen: die Straßenverkehrsordnung sagt: die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt: Ich stell da mal ein blaues Schild hin.
Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, was wir beobachten können, dass der ein oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht, und sagt: Ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist - und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben.
Also, deswegen sage ich nochmal, in der Zuständigkeit abgeschichtet, was ist Sache des Bundesgesetzgebers: Der Bundesgesetzgeber hat gesagt: es gibt keine Benutzungspflicht - es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer, und die müssen dafür sorgen, im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen, zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu überlegen: Wie machen wir denn den Radverkehr am Alex? Sondern das ist Sache der Stadt Berlin. Und deswegen sag ich aus Bundessicht, sehen wir an dieser Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung. Sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so zu vollziehen wie es vom Gesetzgeber gemeint ist und der Gesetzgeber hat es sehr großzügig geregelt - der Bundesgesetzgeber -, und hat gesagt: Ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass das wirklich erforderlich ist. Und dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird und die Stadtplaner müssen es entsprechend einrichten. (Video der Sitzung v. 18. Feb. 2008)
Geschrieben in Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD, Landespolitik, Sonstiges | Drucken | Keine Kommentare »
Radfahren: Höchstgeschwindigkeiten
28.4.2009 by admin.
Moderne Fahrräder erlauben auch unsportlicheren Gelegeheitsfahrern eine Geschwindigkeit von 30 km/h oder mehr. Aber auch die Bemerkung eines Bauamtmitarbeiters, daß Radfahrer heutzutage viel zu schnell führen, macht die Frage nach Höchsgeschwindigkeiten für Radfahrer interessant.
Da die Vorschriften der StVO zu Geschwindigkeiten im Regelfall nur Kraftfahrzeuge betreffen, gilt vorrangig das Gebot der angepaßten Geschwindigkeit in § 3 (1) und (2a) StVO. Auf der Fahrbahn können Radfahrer, da Fahrräder keine Kraftfahrzeuge sind, so schnell fahren, wie es die Situation zuläßt. Theoretisch dürfte ein Radfahrer innerorts mit 68 km/h auf der Fahrbahn also nicht belangt werden, wenn niemand beeinträchtigt wird.
Auf Radwegen ist die Geschwindigkeit dagegen begrenzt. Besonders auf gemischten Ge- und Radwegen (Z. 240) ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Bei Unfällen mit unachtsamen Fußgängern wird die Schuld des Radfahrers auch an seiner Geschwindigkeit gemessen. Bei 25 km/h liegt eine Obergrenze, ab der viele Richter eine Hauptschuld beim Radfahrer sehen.
Auf Radspuren auf der Fahrbahn verhält es sich wohl wie mit der Fahrt auf der Fahrbahn. Ein Hochbord- oder Bürgersteigradweg lädt jedoch zur ordnungswidrigen Mitbenutzung durch Fußgänger ein. Besonders bei schlechter baulicher Trennung kommt es zu Konflikten mit Fußgängern. Deshalb gilt jede Geschwindigkeit über 25 km/h auch hier als rücksichtsloses Rasen.
Die tolle Fahrradstraße ist kein Paradies für Radrennsportler. Das ist ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 25 bis 30 km/h für Radfahrer gilt.
Gehwege oder Fußgängerzonen mit Freigabe für Radfahrer durch Zusatzzeichen dürfengemäß § 41 (2) Nr. 5e StVO nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. An jeder Einmündung In Spielstraßen müssen Radfahrer übrigens auch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Schrittgeschwindigkeit kann je nach Richter bis zu 15 km/h ausmachen.
Es gibt auch ältere Urteile, in den Richter meinen, Radfahrer müßten mit der Geschwindigkeit fahren, die von Radfahrern erwartet würden. Diese Urteile wurden aber vor der Fahrradnovelle von 1997 gesprochen. Heute gilt das Fahrrad als Fahrzeug,der Radfahrer als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer, der nach § 2 StVO auf der Fahrbahn fahren muß.
Wir müssen aber auch hinterfragen, ob bei sehr hohen Geschwindigkeiten die Bremsen und Anderes am Rad noch zuverlässig funktionieren. Das Fahrzeug muß schließlich beherrschbar bleiben (vgl. § 3 StVO).
Die Beschränkung von Geschwindigkeiten auf Radwegen zeigen deutlich, daß eine Radwegebenutzungspflicht eine erhebliche Benachteiligung des Verkehrsmittels Fahrrad darstellt. Neben der höheren Gefährdung des Radfahrers auf dem Radweg kommt also noch die Geschwindigkeitsbegrenzung hinzu. Hohe Geschwindigkeiten machen das Fahrrad aber wettbewerbsfähig im Streit um die Attraktivität der Verkehrsmittel. Eigentlich müßten Stadtplaner Radfahren wegen des Nationalen Radverkehrsplans attraktiver machen. In einigen Kommunen wie der Stadt Rendsburg werden Radfahrer aber durch unzulässige Benutzungspflichten auf baulich miserable Radwege gezwungen und dadurch auch ausgebremst. Wenn dann noch Induktionsampeln wie in der Konrad-Adenauer-Straße (Rendsburg) auf Radfahrer nicht reagieren, geht gar nichts mehr voran.
Links zum Thema:
- http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=2547
- http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#geschwindigkeit
- http://www.critical-mass-hamburg.de/Urteile.htm#Beschluss2
Geschrieben in Politik, Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD, Sonstiges | Drucken | Keine Kommentare »
Lektüretip: Sind Radfahrer bessere Menschen?
28.4.2009 by admin.
“Sind Radfahrer bessere Menschen?” ist der Titel eines Aufsatzes des Kieler Rechtsanwaltes Dr. Dietmar Kettler in der juristischen Fachzeitschrift Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht vom Januar 2009. Der Autor engagiert sich radverkehrspolitisch und ist unter anderem auch Urheber des einzigen deutschen Buches zum Verkehrsrecht für Radfahrer.
In seinem Aufsatz, der parallel zum Deutschen Verkehrsgerichtstag erschien, welcher wieder zur Radfahrerschelte ausholte, zeigt Kettler anhand von Studien, Urteilen und Beispielen auf, woran die Radverkehrspolitik krankt. Auf wenigen Seiten rechnet er mit der Widersprüchlichkeit der Straßenverkehrsordnung, der Unzulänglichkeit der Straßenverkehrszulassungsordnung für technische Verbesserungen sowie der automobilfixierten Verkehrsplanung der Kommunen ab. Vor allem räumt Kettler mit Vorurteilen auf. Ein paar Auszüge:
Dass Radfahrer gemessen an der Wegezahl, der Unterwegszeit oder einem anderen sinnvollen Anzeiger der Expositionshäufigkeit überdurchschnittlich stark an Unfällen beteiligt wären, übermäßig häufig Fehlverhalten an den Tag legen oder sich nicht ausreichend in die Verkehrsregeln einordnen, müsste indes empirisch erst belegt werden. Es ist noch keine Statistik bekannt geworden, die dergleichen belastbar aufzeigen würde. Schon eine überschlägige Betrachtung zeigt eher, dass das „Problem“ kein besonderes ist: Forschungsarbeiten zu regelwidrigem Verhalten von Radfahrern oder zu ihrer Unfallbeteiligung gibt es nur verschwindend wenige.
Bei der Beleuchtung sind batteriebetriebene Lampen nur ausnahmsweise und in engen Grenzen erlaubt, obwohl man sich als Auto- oder Motorradfahrer kaum vorstellen kann, auf dynamobetriebenes und damit fahrtabhängiges und bei schlechter Witterung unzuverlässiges Licht verwiesen zu sein. Zugleich ist die Fahrradbeleuchtung auf die schon seit den 30er Jahren übliche und vorgeschriebene 6-Volt-3-Watt-Technik begrenzt, obwohl brauchbares Licht damit weitestgehend verboten ist. Zum guten Teil sind die für Radfahrer geltenden Regeln mithin völlig veraltet, technisch und sozial überholt. Einige Regeln der StVO sind so sinnfrei, dass regelbeachtendes Verhalten durch Radfahrer keineswegs ohne weiteres der Verkehrssicherheit dient.
Nicht nur die StVO- und StVZO-Regeln sind realitätsfern. Wenn die zuständigen Ämter es für richtig halten, müssen Radfahrer ungeachtet der damit drastisch steigenden Unfallgefahren links fahren, in manchen Städten ist das trotz des grundsätzlichen Verbots an vielen Stellen der Fall. Man zwingt sie damit zum Geisterfahren und erzieht sie zu Geisterfahrern. […] Was Autofahrer an Radfahrern immer wieder ärgert (Fahren ohne Licht, an Ampeln an Autos vorbeischlängeln, Benutzen der allgemeinen Fahrbahn trotz Radwegs, rote Ampel und Vorfahrt missachten, Abbiegen ohne Anzeigen, Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung) ist zum großen Teil also gar kein rechtswidriges Verhalten, sondern legal oder sogar vorgeschrieben, und spiegelt sich zum anderen Teil nicht in der Unfallstatistik wieder. So sucht man das gern kritisierte Fahren ohne Licht bei den Hauptunfallursachen vergeblich, selbst wenn man ausschließlich die von Radfahrern hauptverursachten Unfälle betrachtet. Und Radfahrer verunglücken nur selten bei Rotlichtfahrten, sondern gerade, wenn sie Grün und Vorfahrt haben.
Selbst neu angelegte Radwege sind nicht ohne weiteres sicherheitsfördernd. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 1997 rundheraus verboten, eine Radwegebenutzungspflicht anzuordnen, wenn nicht einige qualitative Mindestanforderungen erfüllt sind. Politik und Verkehrsregelung „zu Gunsten“ von Radfahrern erschöpft sich jedoch allzu oft im Bau von Radwegen und im Anordnen von Radwegebenutzungspflichten.
[…] Auch von den übelsten Radwegen sind entgegen § 45 IX StVO und den VwV-StVO viele benutzungspflichtig gemacht, weil dem Sachbearbeiter der zuständigen Behörde das aus einem Bauchgefühl heraus entgegen jahrzehntelanger Unfallforschung sicherer erscheint als die Einhaltung des geltenden Rechts oder weil irgendwelche angeblichen Sachzwänge gegen die Einhaltung des Rechts sprächen und weil ihm entgegen dem polizeirechtlichen Grundsatz der Inanspruchnahme der Störer nichts Besseres einfällt als dem Nichtstörer und potenziellen Opfer ein Verkehrsverbot aufzuerlegen, statt dem Störer und Täter. Gelegentlich ist es auch der bloße politische Wille des Landrats, der trotz besserer Einsicht des Sachbearbeiters seiner Behörde und der der Polizeidirektion in die Rechtslage die Benutzungspflicht anordnet.
Der ADFC Schwerin hat dankenswerter Weise den gesamten Aufsatz als PDF-Datei online gestellt.
Geschrieben in Politik, Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD, Sonstiges | Drucken | Keine Kommentare »
Fahrradbrücke über die Kieler Straße aufgeschoben
18.4.2009 by admin.
Am 31. März 2009 war ich bei der Bauausschußsitzung des Rendsburger Stadtrates. Dort wurde auch über die Brücke über die Kieler Straße gesprochen und abgestimmt. Bodo Schnoor vom ADFC hatte den Stadträten per Email mitgeteilt, weshalb er dieses Projekt in dieser Form ablehnt. Da in Rendsburg begrüßenswerter Weise die Einwohner am Beginn einer jeden Sitzung ein Fragerecht haben, hatte ich schnell ein Skript vorbereitet, und hielt eine Brandrede, die natürlich Fragen enthielt. Im Rahmen der 5 Minuten Rederecht merkte ich an, daß sich der örtliche Vertreter der Initiative Cycleride der Auffassung des ADFC anschliesse.
Es fiel mir schwer, eine Brücke abzulehnen, von der ich auf meinem Weg zum Bahnhof erheblich profieren würde. Derzeit muß ich von der Obereider kommend die Kieler Straße bis zur Ampel linksseitig hinauf- und dann auf der anderen Seite linksseitig zum Bahnhof hinunterfahren. Linksseitiges Fahren ist sehr gefährlich. Dazu kommt die lange Wartezeit an der Ampel.
Eigentlich ist die Idee der Stadtverwaltung genial, die Trasse des alten Gleisanschlusses des Obereiderhafens dafür mitzbenutzen. Auch rechtfertigten wohl die rund 800 potentiellen Nutzer in 10 Stunden dieses Projekt, welche die Verkehrszählung an der Obereider im Oktober 2008 ergab.
Leider zeigte die Planung wieder Unzulänglichkeiten des Rendsburger Bauamtes auf. Wegen der Fördergelder dürfte die Brücke nur 2,50 m breit sein. Dann erfuhr ich, daß sie als gemischter Geh- und Radweg geplant sei. Auf der einen Seite entmischt die Stadtverwaltung den Verkehr entgegen allen Regeln so gerne, aber auf der anderen Seite möchte sie auf diesem Angebotsradweg auch Fußgänger zulassen. Fußgänger sind deutlich langsamer, als der Radfahrer, der mit 28 km/h versucht, seinen Zug noch rechtzeitig zu erreichen. Daß auf gemischten Geh- und Radwegen alle Geschwindigkeiten über 25 km/h als generell rücksichtslos gewertet werden, weiß leider nicht jeder Radfahrer; das böse Erwachen kommt im Falle eines Unfalles. Auf jedem Radweg zu einem Bahnhof ist aber mit hohen Geschwindigkeiten der Radfahrer zu rechnen, das liegt in der Natur des Zieles. Auch wenn die Brücke Teil einer Veloroute werden sollte, wäre eine Entmischung angebracht. Velorouten sollen nämlich das zügige und sichere Anfahren von wichtigen Zielen ermöglichen. Ein gemischter Geh- und Radweg ist für Radfahrer mit einer 30-Zone auf einer Durchgangsstraße wie der Hollerstraße in Büdelsdorf für Kraftfahrer gleichzusetzen.
Auf einem 2,5m breiten Weg dürften sich Fußgänger mit Kinderwagen und Radfahrer im Gegenverkehr begegnen und in die Quere kommen. Die Erfahrung von der Brücke über die Brückenstraße besagt, daß viele Fußgänger nicht realisieren, daß dort auch Radfahrer berechtigt unterwegs sind. Gerade behinderte oder ältere Fußgänger sind klar im Nachteil.
Eine Trennung von Fußgängern und Radfahrern wäre dort also angebracht. Dafür wären 2,50 m aber deutlich zu schmal. 2,50 m für Radfahrer und 1,50 m für Fußgänger dürften realistischer sein. Noch besser wären zwei Radspuren zu je 1,50 m und ein 2 m breiter Gehweg. Aber eine solche realistische Forderung dürfte von vielen auch geneigten Lesern als unverschämt interpretiert werden. Eine reine Verkehrsführung für Radfahrer auf dieser Brücke, so daß sie eine echte Fahrradbrücke würde, dürfte unrealistisch sein, weil auch Fußgänger sich gerne den kürzesten Weg suchen, also die Brücke trotzdem benutzten.
Inwieweit paßt die Brücke eigentlich in die übrigen Verkehrskonzeptionen? Wenn irgendwo irgendwelche Freigaben geplant sind, könnte es leicht sein, daß die Brücke überflüssig wird.
Ein weiterer Aspekt ist die klamme Kasse der Stadt. Das Geld wird andernorts in der Stadt dringender benötigt.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. In besseren Zeiten kann der Plan wieder aus der Schublade geholt und umgesetzt werden, aber bitte nicht so schmal.
Geschrieben in Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD | Drucken | Keine Kommentare »
Die Verkehrspolitik und ich - Eine persönliche Stellungnahme
17.4.2009 by admin.
Vorwort
Wo bin ich einzuordnen? Bin ich nur jemand, der nur eine neue Freizeitbeschäftigung suchte, mit der er Dritte ärgern kann? Nein, das ist nicht der Fall, mir geht es nur darum, sicher von A nach B zu kommen. Und das möchte ich mit dem Fahrrad auch zügig erledigen können.
Der Einstieg
Seit meiner Jugendzeit fahre ich sehr gerne rad. Damals hatte ich sogar einen Schülerjob als Kurier. Zwar machte ich mit 18 den Führerschein der damaligen Klasse 3, aber ein Auto leistete ich mir nicht. Im Sommer 1994 war ich für wenige Monate Miteigentümer eines Audi 200, mit dem wir, ein paar Schulkumpels und ich nach Spanien reisten.
Ich fahre gerne mal mit einem Auto. Nur leiste ich mir kein Eigenes. Nach Kiel pendle ich seit Jahren mit dem Zug. Wer die Parkplatzsituation in der Ohlshausenstraße kennt, versteht auch, weshalb ich die Zugfahrt auf mich nehme.
Während der Umgestaltung an der Obereider, dort verläuft mein Weg zum Bahnhof, suchte ich nach einer alternativen Strecke. Ich begann zu recherchieren und rechtliche Möglichkeiten auszuloten. Ich stieß über die Radwegepetition an den Deutschen Bundestag auf die Initiative Cycleride (IC), deren Mitglied ich inzwischen bin. Auch erkannte ich erstmals, daß ich nicht jeden Radweg benutzen muß. Inzwischen weiß ich, daß ich nicht einmal die Radwege, für die durch die “blauen Lollies” eine Benutzungspflicht angeordnet ist, zwingend benutzen muß. Schnell wuchs auch die Erkenntnis, daß das Bauliche entscheidend ist. Und am Baulichen hapert es in Rendsburg und Umgebung häufig.
Voraussetzungen und Qualifikation
Wie oben beschrieben, habe ich Erfahrungen mit dem Radverkehr, ebenso mit dem Auto und der Bahn. Inzwischen habe ich sogar einen Leistungsschein im Profilierungsbereich Verwaltungsrecht für Geisteswissenschaftler erworben, damit ich qualifiziert recherchieren und mitreden kann.
Meine Ziele
Ich möchte mit 18 bis 30 km/hradeln, wenn die Verkehrssituation es zuläßt. Nun weiß ich, daß die Verwaltung mich nicht auf einen Radweg zwingen darf, auf dem ich nur mit Schrittgeschwindigkeit vorankommen, wenn ich nicht meine Felgen ruinieren oder eine Autotür einfangen möchte. Sicher radfahren kann ich im Regelfall nur auf der Fahrbahn. Dort lauert nur eine Gefahr, nämlich der rücksichtslose Revierverteidiger, der in seiner Blechkarosse äußerst eng überholt und womöglich sogar bedroht.
Zum Einen halte ich Aufklärungsarbeit für wichtig. Leider hatte Rotgrün verpennt, die Fahrradnovelle von 1997, das war noch unter Kohl, bekannt zu machen. Schwarzrot darf das gerade ausbaden. Bundesverkehrsminister Tiefensee und der Parlamentarische Staatssekretär Kasparick sind redlich bemüht, zumindest die Kommunalverwaltungen aufzuklären. Die Defizite liegen derzeit bei den Landesministerien, die immerhin die Fachaufsicht führen.
Erschreckend ist, daß Fördergelder für Projekte gezahlt werden, die nicht den Erfordernissen den sich in der VwV-StVO und auch in der StVO spiegenden Intentionen der Radverkehrspolitik des Bundes entsprechen. In Niedersachsen geht das soweit, daß Kommunen Fördergelder für breite Gehwege zurückzahlen müssen, weil diese als Gemischter Geh- und Radweg gefördert wurden. Nun fährt aber nicht jeder Radfahrer gerne durch Fußgängermassen, wenn neben ihm die Fahrbahn annähernd leer ist. Also klagen Radfahrer gegen das Zeichen 240, welches eine Radwegebenutzungspflicht auf einem gemischten Geh- und Radweg anordnet. Sie gewinnen natürlich. Die Kommune muß die widerrechtlich angeordnete Radwegebenutzungspflicht durch Entfernung der Blauschilder aufheben. Die Radfahrer dürfen dann sicher und zügig auf der Fahrbahn fahren, aber die kurzsichtige Gemeinde darf die Fördergelder zurückzahlen.
Ziel ist es, daß Rendsburg derartiges erspart bleibt. Leider scheint die Verwaltung aber nicht so kooperativ zu sein, wie sie vorgibt. Die Rendsburger Radfahrer haben aber auch ein Recht auf ein sicheres und zügiges vorankommen!
Radfahrer sind auf Radwegen gefährdet. Deshalb hatte die Bundesregierung Kohl 1997 die allgemeine Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Radwege müssen nur noch benutzt werden, wenn eine Benutzungspflicht durch Gebotszeichen angeordnet wird. In der Verwaltungsvorschrift zur StVO wurde festgelegt, was diebaulichen Voraussetzungen dafür sind, daßfür einen Radweg eine solche Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden darf. In Rendsburg hängt an fast jedem Radweg ein “blauer Lollie”, aber annähernd alle Radwege erfüllennicht die Bedingungen der VwV-StVO für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht. Hier ist mein Ziel, daß im Sinne des Bundesrechts die Z. 237, 240 oder 241 StVO im Stadtgebiet abgebaut werden. Vorhandene Radwege bleiben als “andere Radwege” erhalten und dürften weiterhin genutzt werden (vgl. § 2 IV StVO), aufgeklärte Radfahrer könnten auf der Fahrbahn fahren. Gute Radwege werden auch ohne Benutzungspflicht freiwillig genutzt.
Im Gegensatz zu vielen Radsportlern trete ich nicht für die völlige Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ein. Außerorts ist sie angesichts der Geschwindigkeitsdifferenzen angebracht. Innerorts dagegen kann es auf viel befahrenen Straßen bei guten Radwegen durchaus sinnig sein, den Radfahrer von der Fahrbahn zu nehmen. Statt eines Hochbord- oder Bürgersteigradweges sollte es dann aber bitte die Radspur auf der Fahrbahn mit angemessener Breite sein. Die Gefahr für den Radfahrer muß auf dem Radweg deutlich niedriger sein als auf der Fahrbahn, ansonsten läßt sich die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nicht rechtfertigen.
Langfristiges Ziel müssen für Rendsburg und Umgebung auch vernünftige Velorouten sein. Dabei reicht es aber nicht, irgendwelche Gehwege mit Zusatzschild “Fahrräder frei” zu versehen und den Weg als Teil der Veloroute zu benennen. Es muß ein anständiges Konzept her.
Eine weitere Schweinerei, die beseitigt werden muß, sind Ampeln, die nicht auf Radfahrer reagieren. Die induktionsgesteuerte Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Konrad-Adenauer-Straße in die Kieler Straße ist solch ein Beispiel. Aber auch jene Ampel der Mühlenstraße an der Einmündung in die Denkerstraße reagiert nicht auf Radfahrer, ebenso kommen wir nicht vom Schloßplatz auf die Denkerstraße, ohne 5 min vergeblich zu warten, bis wir uns trotz Rot vortasten dürfen. Diese Mißstände will ich beseitigt sehen.
Rotverstöße durch Radfahrer sind gelegentlich auch eine Folge vom Versagen der Verwaltung. Geisterradeln, das ist das gefährliche und verbotene Fahren auf dem linken Radweg, ist ebenso häufig eine Folge der schlechten Planung. Dieses alles beklagt auch der Jurist Dr. Dietmar Kettler in seinem Aufsatz Sind Radfahrer bessere Menschen? in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht vom Januar 2009.
Es steht also viel Arbeit in Rendsburg an, wenn Rendsburg auch für jene Radfahrer attraktiv sein soll, die von der TINOK an den Kanal gelockt werden. Rendsburg liegt am Ochsenweg, der auch für Fahrradtouristen erschlossen ist. Dazu kommen all jene Wohnmobilisten, die ihre Fahrräder dabei haben. Auch auf Yachten werden gelegentlich Fahrräder mitgeführt. Eine vernünftige Radverkehrspolitik dient als nicht nur den radfahrenden Einwohnern, sondern auch der vom Tourismus profitierenden Wirtschaft. Radtourismus ist ohnehin eine Wachstumsbranche.
Wie sollen wir bei klammen Kassen eine Wende in der Radverkehrspolitik in Rendsburg einläuten? Kurzfristig genügt es, wenn nicht mehr jeder Radweg oder, was dafür gehalten wird, ein häßliches blaues Verkehrszeichen hätte, parallel müßte die Bevölkerung aufgeklärt werden. Leider weist auch die lokale Polizei erhebliche Wissensdefizite auf, so daß auch dort Aufklärungsbedarf besteht. Auch wäre ein Durchgreifen der Polizei gegen Geisterradler wünschenswert. Eine Fahrradstreife höbe auch das Sicherheitsempfinden aller Einwohner an.
Mittelfristig müssen auch vom Bauamt der Stadt Rendsburg für laufende Projekte endlich die Belange der Radfahrer berücksichtigt werden. Die ERA95 sowie vor allem die VwV-StVO dürfen nicht mehr ignoriert werden.Langfristig können Umbauten vorgenommen werden.
Fazit
Es ist viel zu tun! Und es wird sich lohnen, denn Rendsburg ist mit seiner historischen Architektur ein Ziel fürFahrradtouristen am Nordostseekanal und der Eider sowie auf dem Ochsenweg. Auch kann die gefühlte Parkplatznot in der Innenstadt gelindert werden, wenn im Nahverkehr das Fahrrad attraktive Alternative zum Automobil ist. Rendsburg, aber auch die umliegenden Gemeinden lassen viel wirtschaftliches Potenzial ungenutzt.
Ich möchte nur erreichen, daß Fahrräder auch in Rendsburg als gleichberechtigte Fahrzeuge (§ 2 StVO) anerkannt werden. Solange dauerhupende (Lektüretip § 16 StVO!) Drängler und Pöbler mich auf der Fahrbahn bedrängen und nötigen, werde ich Aufklärungsarbeit leisten müssen. Solange das Bauamt die Rechte der Radfahrer mißachtet, werde ich es belästigen müssen. Solange die Straßenverkehrsbehörde die Apartheidspolitik der 1970er Jahre zu Lasten der Sicherheit der Radfahrer weiterbetreibt, muß ich auch diese Behörde bearbeiten. - Zum Glück stehe ich nicht allein da. Zeitlich würde ich das niemals packen, da Studium, Nebenjob, Partei und andere Hobbies viel Zeit schlucken. Zum Glück gibt es Bodo Schnoor und seine Mitstreiter vom ADFC.
Geschrieben in Politik, Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD, Sonstiges | Drucken | Keine Kommentare »
Radfahren in Rendsburg: Erneute Nötigung
2.4.2009 by admin.
Gerade eben wurde ich auf der Gerhardstraße äußerst eng von einem blauen Opel mit dem amtlichen Kennzeichen RD-ZZ 55 überholt. Sie fuhren eine Weile neben mir und bedrängten mich. An der Ampel Eckfer/FLer holte ich sie ein. Nun kommt der eigentliche Skandal: Diese Spinner hatten schwarze Jacken an, darunter weiße Hemden mit Aufschrift am Kragen: “T.H. Sievers”. Es ist anzunehmen, daß es sich um Berufskraftfahrer handelt! Die zeigten immer wieder auf den Radweg dort. An der Ampel, wo ich mangels Parklücken notgedrungen auf dem Radweg fuhr, kam nur der Spruch vom Beifahrer, nun sei ich richtig.
In der letzten Zeit wurde ich immer häufiger an der Ampel Thormannplatz von Stadtbussen eng überholt. Denen scheint die Rechtslage nicht bewußt zu sein.
Wichtig ist auch, selbst wenn der Radfahrer eine Ordnungswidrigkeit begingen, berechtigt das nicht andere Verkehrsteilnehmer Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Gewalt liegt beim Staate, und dieser darf auch nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sein Gewaltmonopol ausüben. Deswegen trat ich letztendlich auch nicht gegen die Flanke des Opels, auch wenn die Versuchung groß war.
Zur Rechtslage: Die Denkerstraße wird durch keinen benutzungspflichtigen Radweg begleitet, daher dürfen oder eher müssen Radfahrer dort auf der Fahrbahn fahren. An der Ampel am Thormannplatz bleibt der Radfahrer auf der Fahrbahn, denn da muß er nur ein Lichtzeichen beachten, auf dem vermeintlichen Radweg würde er über mehrere Verkehrsinseln und Lichtzeichen geführt, also als eigentlich gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer bemnachteiligt. Nach Querung des Platzes müßte der Radfahrer eigentlich wegen Zeichen 241 StVO auf den Radweg wechseln. Es gibt dort aber keine zumutbare Auffahrt, denn beim Auffahren müßte eine Ordnungswidrigkeit begangen werden. Im Folgenden geht es auf dem Radweg, der nicht den Anforderungen der VwV-StVO entspricht, eng an den Parkbuchten vorbei. Wegen der Gefährdung durch sich öffnende Türen ist die Benutzung dieses Radweges aber unzumutbar. Von den Bedingungen der StVO und der VwV-StVO her, dürfte die Benutzungspflicht mit Zeichen 241 dort gar nicht angeordnet sein.
Geschrieben in Pranger, Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD | Drucken | 1 Kommentar »
Radfahren in Rendsburg und Umgebung: Nächster Radler-Stammtisch
23.3.2009 by admin.
Der nächste Radler-Stammtisch findet am Dienstag nach Ostermontag, am 14. April 2009 statt, wie Bodo Schnoor vom ADFC mitteilt. Wie gehabt treffen wir uns um 20 Uhr in der Alten Markthalle.
Geschrieben in Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD, Sonstiges | Drucken | 1 Kommentar »
Radfahren in Rendsburg und Umgebung: Unfall in Alter Kieler Landstraße
12.3.2009 by admin.
Am Di. 10. März 2009 berichtete die Landeszeitung über einen Unfall vom Vortag. Ein Mädchen war in der Alten Kieler Landstraße an der Einmündung der Kollunder Straße angefahren worden.
Das Ganze wirkt wie ein typischer Abbiegefehler, dem viele Radfahrer zum Opfer fallen. Bei Fahrt auf der Fahrbahn fällt dieses Risiko weitestgehend weg. Auch wenn der Müllwagenfahrer abgelenkt gewesen sein sollte, ist ihm nur ein Vorwurf zu machen. Er hat viele tote Winkel, das ist aus Statistiken mit von LKWs überrollten Radfahrern bekannt. Er hätte vorsichtiger abbiegen müssen, denn Radfahrer an der Vorfahrtstraße haben Vorrang.
Mitverantwortlich für diese Art von Unfällen sind die kommunalen Verwaltungen, die weiterhin Bürgersteigradwege bauen und dann auch noch mit Radwegebenutzungspflichten versehen. Wenn ich mich recht entsinne, stehen an der Alten Kieler Landstraße etliche Zeichen 241 StVO, die eine Benutzungspflicht anordnen. Der Radweg dort entsprichtstreckenweise nicht einmal annähernd den Standard, welche die VwV-StVO für einen beutzungspflichtigen Radweg voraussetzt. Außerdem rechtfertigt das für die breite Fahrbahn relativ geringe Verkehrsaufkommen keine Radwegebenutzungspflicht. Die Stadt muß nun bangen, daß die Angehörigen des Kindes den Radweg vermessen und ein findiger Anwalt auch sie verklagt. Da sich die Stadtverwaltung sehr gesprächsbereit zeigte, ist zu hoffen, daß diese gegen den Geist des Rechtes aufgestellten Gebotszeichen endlich verschwinden. Leider habe ich es bis heute nicht geschafft, endlich meine Übersicht rechtswidrig aufgestellter Zeichen 237, 240 und 241 an Herrn Galow von der Straßenverkehrsbehörde zu überreichen.
Fahrt auf der Fahrbahn, liebe RendsburgerRadler! Dann fährt Euch der Müllmann auch nicht um. Dem Mädchen sei an dieser Stelle gute Besserung gewünscht!
Literatur:
- Unfallanalyse zu abbiegenden LKWs
- Die Berliner Polizei zur RWBP
- “Gerade die Zahl der Fahrrad-Unfälle ist im vergangenen Jahr deutlich angestiegen. Dies hat sicherlich zum einen etwas mit dem veränderten Freizeitverhalten der Kinder, zum anderen aber auch mit dem verstärkten Ausbau der Radwege zu tun. Denn diese Wege verlaufen oftmals parallel zu den viel befahrenen Straßen, so dass die Kinder allzu oft von abbiegenden Fahrzeugführern übersehen werden“, erklärte Klaus Firll die Zunahme.”
- Initiative Cycleride
Geschrieben in Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD | Drucken | Keine Kommentare »