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REPORT München zu Mili Görüs

Gestern berichtete Report München (ARD) über Mili Görüs. Dabei wurde noch mal deutlich, daß auch die Rendsburger Moschee zum Geflecht der verfassungsfeindlichen Fundamentalisten  gehört.

Milli Görüs versteht sich als demokratisch orientierte, weltoffene, islamische Religionsgemeinschaft. Doch neue, bislang völlig unbekannte interne Dokumente, die Report MÜNCHEN exklusiv vorliegen, werfen ein bezeichnendes Licht auf die größte islamistische Organisation in Deutschland.

So heißt es auf der Internetseite der Sendung.  Dort ist auch der Fernsehbericht zum Ansehen verfügbar. Währenddessen wird auf WELT Online behauptet, das harte Vorgehen des Staates gegen Mili Görüs zeige Wirkung.

Polizei, Werte und Tierschutz

Nun bin ich wahrlich kein Freund von Hunden. Und eigentlich müßte ich als Wertekonservativer Respekt vor der Polizei haben. Aber Respekt muß man sich verdienen und Hunde sind Lebewesen, Mitgeschöpfe, deren Schutz uns anvertraut ist.

In der Sylvesternacht 2009 geriet ein Hund in Panik und lief auf die A1, wie wir jetzt der Presse entnehmen können. Polizisten fuhren das Tier einfach tot. Nun bekam die Hundehalterin Post,  sie solle für den Schaden am Polizeiwagen aufkommen. Dank der Berichterstattung in den Medien wird der Fall öffentlich. Sogar in der Schweiz und in Österreich wird darüber berichtet. Und öffentlicher Druck läßt das Handeln eines Oberen erfolgen: der Polizeidirektor entschuldigte sich bei der trauernden Hundehalterhin. Aber entschuldigt sich nur für den Versand der Rechnung, nicht für das Vorgehen der Polizisten. Es sei “Leib und Leben” in Gefahr gewesen.

Welche Gefahr soll da bestanden haben??? Wieviele Leute sind am Sylvesterabend mit dem Auto auf der A1 unterwegs?  Die Verkehrsdichte dürfte unterdurchschnittlich gewesen sein. Anstatt das Tier mit dem Auto zu jagen und zu erlegen, hätten die Polizisten diesen Autobahnabschnitt auch sperren können, um das Tier zur Ruhe kommen zu lassen, um es einzufangen oder einfangen zu lassen. Tierschutzvereine bieten zum Teil Notdienste, auch an Sylvester.
Das Leben ist unwiederbringlich und damit das höchste Gut, auch wenn es nur ein Hund ist. Die Ethik einer humanen Gesellschaft verlangt die Sperrung der Autobahn und das Einfangen des Hundes. Die kalte Gesellschaft der schnellen Lösung verlangt die unverhältnismäßige Tötung des Störers. Ist das schnelle Vorankommen von ein paar wenigen Autofahrern wirklich so wichtig wie das Leben eines Mitgeschöpfes???

Das Verhalten der Polizei in diesem Falle zeigt Defizite auf, welche die Polizei in unserem Lande hat. Immer häufiger fällt die Polizei dadurch auf, daß sie Recht falsch anwendet. Das fängt beim Radfahrer an, der nach § 2 StVO ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fährt, aber von schlecht qualifizierten Polizisten der Fahrbahn verwiesen wird. Die Steigerung liegt in der willkürlichen Störung zusammen mit Linksextremisten und einem korruptem Bürgermeister von ordentlich angemeldeten Kundgebungen von politisch unliebsamen Gruppen wie Pro Köln - Auch wenn ich Pro Köln nicht mag, haben die doch im Grundgesetz verankerte Rechte.- im September 2008. Anfang 2009 zog ein Mob gewaltbereiter Islamisten durch Duisburgs Straßen und “demonstrierte” gegen Israels Polizeieinsatz im Gaza. Auf dem Weg des Demonstrationszuges hingen an einem Wohnhaus zwei israelische Flaggen. Der Mob bewarf das Haus mit Gegenständen. Anstatt die Demonstration aufzulösen und die Störer festzunehmen, begingen die Polizisten einen bewaffneten Einbruch und stahlen die Flaggen. Über mögliche Konsequenzen wurde debattiert, aber es gab keine Konsequenzen. - Übrigens war die Demonstration von Mili Görüs organisiert, die auch hinter dem Bündnis Islamischer Gemeinden in Norddeutschland steckt,zu dem auchder Moscheeverein in Rendsburg gehört. -  Aber nicht nur in Duisburg machten sich Polizisten zu Handlangern von Antisemiten. In Bochum verweigerten Polizisten einer Studentin und ihren Begleitern das Recht zu einer spontanen Gegendemonstration, selbst die Justiz folgte in der ersten Instanz dieser Auslegung. Während die Rechte der einheimischen Bürger mit Füssen getreten wurden, sahen Polizei und Justiz über Holcaustleugnung und Volksverhetzung seitens der edlen Wilden hinweg. Symbole der Hamas durften in Berlin gezeigt werden, diesem Bericht ist auch zu entnehmen, daß Polizisten einen proisraelischen Demonstranten nicht beschützt hätten. Die Gegendemonstranten des Al Quds-Tages 2009 in Berlin durften auch nichts Proisraelisches zeigen. Glaubte ich nicht an das Gute im Menschen, unterstellte ich nun, Polizei und Justiz seien mit Antisemiten durchsetzt. Die Krönung aller polizeilichen Verfehlungen stellt aber die Tötung Unschuldiger dar oder aber auch die unverhältnismäßige Tötung eines Täters wie in Regensburg.

Auch die Polizei ist nur ein Spiegel unserer Gesellschaft. Bildung, Fort- und Weiterbildung haben in dieser Gesellschaft kaum noch einen Stellenwert. Der Werteverlust führt zur Verrohung.
Verrohung führt dazu, daß das Leben nicht mehr geachtet wird. Mangelnde Bildung und Intelligenz erschweren das Nachdenken. Dann fällt die Entscheidung ein Lebewesen zu töten leicht. Dann wird auch nicht mehr über die Methode nachgedacht, sondern über den eigenen Komfort. Und im Wagen ist es warm, während es draußen Winter ist. Also wird der Hund überfahren.

Verrohung und Entwertung sowie Gottlosigkeit ermöglichen systematische Massenmorde. In einer Reportage steht eine Frau an einem Fließband, auf dem frisch geschlüpte Küken an ihr vorbeikommen. Sie selektiert nach Geschlecht und Eignung. Die Geeigneten gehen in die Zucht, die Selektierten steckt sie in einen Hechsler.  Das geschieht auch in Deutschland. Da werden Mitgeschöpfe getötet, ermordet. - Wer muß hier nicht an die Selektion an der Bahnrampe von Auschwitz denken? Wenn die Propaganda nebst der Verrohung eine Gruppe von Menschen zu unwertem Leben deklariert, dann wird eine Shoa möglich. Werte und Glaube verhindern solche Untaten. Wer an die Botschaf Jesu Christi glaubt, wird kein Täter.

Offener Brief an die Kraftfahrzeugführer, die über Schlaglöcher jammern

 Liebe Blechbüchsenführer,

Ihr jammert über den Zustand der Fahrbahnen nach diesem harten Winter? Gewöhnt Euch daran! Wir Radfahrer werden seit Jahren auf schlechte Pisten geschickt, die “Radwege” genannt werden. Und unsere Felgen sind viel empfindlicher. Derart schlechte Radwege, werden seit 1997 rechtswidrig von Straßenverkehrsbehörden als benutzungspflichtig beschildert. Und ständig wurden und werden wir von Euch angehupt und angepöbelt, wir sollten auf dem ohnehin gefährlichen Radweg fahren, obwohl er nach der Rechtsprechung unzumutbar oder gar unbenutzbar ist. Selbst wenn der vermeintliche Radweg nur ein Gehweg ist, der für Radfahrer freigegeben ist, wolltet Ihr uns da drauf schicken, oder wenn der Radweg völlig unter dem Schnee “Eurer” freien Fahrbahn beerdigt ist. - Aber die Strafe sandte Euch der Herr Gott mit diesem Winter. Nun könnt Ihr mal am eigenen Leibe erfahren, wie es Radfahrern auf Radwegen ergeht! Nur schade, daß Ihr nicht auch noch an jeder Einmündung verlangsamen müßt, weil irgend ein anderer Verkehrsteilnehmer Euch den Vorrang nehmen könnte oder andernfalls umfährt. Wenn Ihr nicht ohne ein Schlagloch zu erwischenvorankommt, erfahrt Ihr annähernd, wie es Radfahrern mit Kinder- oder Transportanhänge rergeht, wenn auf dem Radweg Drängelgitter angebracht sind.

Übrigens müßt auch Ihr Eure Bürgerkäfige oder Blechbüchsen auch so bewegen, daß Ihr niemanden gefährdet und Eure Dreckschleuder auch jeder Zeit beherrschen könnt. Das verlangt die Straßenverkehrsordnung auch von Euch. Aber Ihr fahrt lieber mit 60, wo Höchstgeschwindigkeit 50 angesagt ist, und jammert herum, wenn die Stoßdämpfer unter den Schlaglöchern leiden. Den Schlaglöchern auf der Fahrbahn können wir Radfahrer bestens ausweichen, wenn wir nach § 2 StVO auf der Fahrbahn fahren, weil unser Fahrzeug schmal ist. Übrigens müßt Ihr mindestens 1,50 m Sicherheitsabstand einhalten, wenn Ihr einen Radfahrer überholt, der sich filigran zwischen den Schlaglöchern der Fahrbahn hindurchmanövriert.

Ich kann meine Häme nicht verhehlen. Jetzt ist Schluß mit der Verkehrsmittelapartheid, gleich schlechte Wege für Alle! Viele von Euch haben es einfach nicht besser verdient. Steigt doch auf das Fahrrad um! Es entfällt die lästige Parkplatzsuche und Euer Hirn, soweit noch nicht völlig abgestorben, erhält endlich mal wieder Sauerstoff, es gilt: mens sana in corpore sano. Und auf innerörtlichen Strecken bis 3 km seid Ihr auch genauso schnell am Ziel wie zuvor, bis 6 km lohnt sich die Fahrt auf dem Fahrrad. Und für die Schwächeren unter Euch gibt es die sogenannten Pedelecs.

Denkt mal darüber nach!

Euer Torben

Muezzin darf in Rendsburg rufen

Knapp 15 Personen protestierten am Dienstag gegen die Genehmigung des Muezzin-Rufes. Darunter war auch ich, einmal in meiner Funktion als Landesvorsitzender der Deutschen Zentrumspartei, aber  auch als betroffener Anwohner. Dabei geht es nicht vorrangig um den Lärm, sondern die kulturhistorische Bedeutung dieses Rufes. Es bietet zwar einen Vorteil, im Haus des Friedens zu wohnen, denn im Gegensatz zum Haus des Krieges droht kein Terroranschlag. Aber ehrlichgesagt nehme ich auch gerne für meine Freiheiten das Risiko inkauf, Opfer eines Terroranschlages zu werden. Haus des Friedens ist der Bereich, in dem der Islam vorherrscht. Und der Ruf des Muezzin ist Aufruf zur Unterwerfung. “Islam” heißt übrigens nicht etwa “Frieden”, sondern “Unterwerfung”.
Bei PI* fand ich den Hinweis auf die Pressekonferenz unseres Bürgermeisters Breitner am Dienstag um 15 Uhr. Da ich frei hatte, druckte ich spontan ein paar DinA4-Seiten mit dem Logo und der Adresse der Internetpräsenz meiner Partei, um sie in die Linsen der Kameras der Presse zu halten. Wegen des dichten Schneetreibens ging ich zu Fuß zum Rathaus.Als ich ankam, sah ich ein Polizeiaufgebot, aber keine Demonstranten. Unten sabbelte gerade jemand mit Polizisten. Er hatte eine Pappe in der Hand, also fragte ich, ob er die Demonstration gegen die Islamisierung darstelle. Lange hatte er in Indonesien gelebt, erzählte er, er kenne den Islam aus eigener Anschauung. Es handelte sich um Bernd Eberlein, der als Entwicklungshelfer in Indonesien war und Reiseführer für Indonesien geschrieben hat. Ich folgte ihm ins Rathaus hinein und die Treppe hinauf.
Oben angelangt sah ich einige vertraute Gesichter. Meine Befürchtung, daß irgendwelche Rechtsradikalen auch protestierten, war verflogen. Von Herrn von Voss (Modernes Rendsburg) erfuhr ich, daß Ratsherr Wilken (Modernes Rendsburg) mangels Preseausweis des Saales der öffentlichen Pressekonferenz verwiesen worden war. Außerdem war die Informationspolitik der Stadtverwaltung gegenüber den gewählten Ratsherren (Für FeministInnen: ich verwende immer die neutrale maskuline Variante im Plural und schließe auch sprachlich Frauen nicht aus.)  suboptimal, wenn nicht sogar benachteiligend. Detlef Jensen (Modernes Rendsburg) überreichte mir das Flugblatt der Wählergemeinschaft. Auf diesem wird zu meiner Freude auch die Nähe des Trägervereins der Moschee zu Mili Görüs kritisiert. Hubert Scheiding von der Initiative gegen den Ruf des Muezzins ließ mich eine seiner vielen mitgebrachten Protestpappen auswählen.
Als die Medienmeute aus der Pressekonferenz kam, drückten wir unseren Protest durch Hochhalten der DinA2-Pappen hoch. Ich versuchte dabei, auch noch einen meiner DinA4-Zettel in die Kameralinsen zu halten. Ein wenig ärgere ich mich, daß ich das unaufdringlich und nicht aggressiv tat. Es ist schließlich kaum bekannt, daß auch das ZENTRUM der Islamisierung kritisch gegenübersteht. Und für alle, die eine seriöse Alternative zu den in den Medien präsenten fremdenfeindlichen Parteien wiePro NRW, NPD, DVU etc. sucht, ist das ZENTRUM wählbar. Schließlich sind nicht die Mohammedaner das Problem, der Islam und alle, die ihn streng auslegen. Zu letzteren gehört Mili Görüs. Übrigens organisierte Mili Görüs Anfang 2009 die “antizionistische”Demonstration in Duisburg, an deren Rande die Polizei sich dazu hinreißen ließ, in die Wohnung eines unbescholtenen Bürgers bewafnet einbrach, umzwei am Balkon bzw. am Fenster befestigte israelische Flaggen zu entfernen, weil unten der antisemitische Mob tobte. Daß einige Polizisten nicht zwischen Störer und Nichtstörer unterscheiden können, weiß ich als nach § 2 StVO auf der Fahrbahn fahrender Radfahrer aus eigener Erfahrung, doch das soll hier nicht das Thema sein, ich wollte nur das antisemitische Aggressionspotential aufzeigen, welches Mili Görüs mobilisieren kann.
Die Journalisten dirigierten und brachten uns in Aufstellung, um Photos zu machen oder die Texte abzufilmen. Einige Interviews wurden geführt. Ich hielt mich zurück, zumal ich vor allemmeine Partei bekannter machen wollte. Das schien gelungen. Außerdem sind Ratsherr Wilken und Hubert Scheiding geübter in der Öffentlichkeitsarbeit. Gegen Ende wurde ich gebeten, mich auf eine Bank zu setzen, damit das im Hintergrund nicht so leer aussähe. Auf PI gibt es eine Aufzeichnung der Pressekonferenz, die bei Youtube in drei Teilen hochgeladen wurde.

Daß die Stadtverwaltung den beantragten Ruf genehmigen würde, war schon klar. Es stand eigentlich nur noch die Frage im Raum, in welchem Ausmaß die Genehmigung erfolgt. Und es erscheint rational richtig, wenn Verwaltungschef Breitner betont, daß nur über die Schallemission entschieden werden könne. Wenn diese 42 dB tatsächlich nur das Grundstück beschallen, dann hätte die viel gescholtene Stadtverwaltung eigentlich ein im Rahmen ihrer Möglichkeiten salomonisches Urteil gefällt. Die Frage ist nur, ob sie das Nötige oder das Mögliche genehmigt hat. Wäre es das Nötige, träfe der Unmut der Gegner des Rufes die Falschen. Wenn diese 42 dB tatsächlich nur das Grundstück beschallen, bliebe die Landnahme auch begrenzt. Das erklärte auch die Traurigkeit des Sprechers des Moscheevereins.Die Versiegelung der Verstärkeranlage ist ein nettes Verhinderungsinstrument für die übliche Vorgehensweise von Orientalen, die Grenzen weiter auszutesten.

Leid tun müssen uns die gut integrierten oder gar assimilierten Deutschen kleinasiatischer Abstammung und integrationswillige Türken, die angesichts dieser auffälligen Parallelgesellschaft unter Generalverdacht fallen. Und traurig ist es, daß Wolfgangang Schäuble und Thomas de Maiziére sich als Bundesinnenminister mit Verbänden wie Mili Görüs im Rahmen der Islam-Konferenz an einen Tisch setzen, während gut integrierte Immigranten unvertreten bleiben. “Der Islam ist das Problem.” - Wer hätte gedacht, daß ich mal mit dem Alt-Kommunisten Ralph Giordano einer Meinung wäre.

* Ich nenne PI immer meine “Pressemappe”, denn von vielen Beiträgen und vor allem vom Kommentarbereich bin ich wenig begeistert, aber häufig findet sich unter den Beiträgen ein interessanter Link mit einer interessanten Meldung. Es gibt auch vereinzelt hochwertige Beiträge. PI als Medium wäre einen eigenen Beitrag wert.

Endlich mal wieder Action!

 Während die Fahrt auf einem Radweg häufig zu Beinaheunfällen durch sich öffnende Türen, Abbiegefehler anderer Verkehrsteilnehmer oder unachtsame Fußgänger führt, ist die Fahrt auf der Fahrbahn (vgl. § 2 StVO) für Radfahrer fast langweilig. Zum Glück gibt es gelegentlich frustrierte Frauen mittleren Alters oder andere Spinner in “Bürgerkäfigen” bzw. “Blechbüchsen”, die meinen, sie müßten ihr Revier verteidigen.
Nun handelt es sich bei diesem Revier aber um öffentlichen Raum, in dembundesdeutsche Gesetze gelten. Geistig beschränkte Subjekte wie diese Pöbler und mutmaßlichen Straftäter jedoch sehen das Eindringen in ihren Raum jedoch fälschlich als illegal an und meinen, das Gewaltmonopol des Staates sei aufgehoben. Sie greifen zu “erzieherischen Mitteln”.

Ich bog eben aus der Mühlenstraße in Rendsburg kommend in die Eisenbahnstraße/Denkerstraße ein und wurde von jüngeren Personen mit Migrationshintergrund genötigt, angepöbelt und beleidigt. Sie setzten sich immer wieder vor mein Rad und bremsten ohne Anlaß. Außerdem versuchten sie, mich von der Spur zu drängen. Es handelte sich um einen weißen VW Golf mit dem amtlichen Kennzeichen RD-JH 221.

Auf eine Anzeige verzichte ich, falls sich kein Zeuge melden sollte. Von der StA käme ohnehin nur die unqualifizierte Antwort, daß da keine Bedrohung oder Nötigung vorläge und, daß gegen mich ein Bußgeldverfahren eingeleitet würde, weil ich den dort definitiv nicht vorhandenen Radweg nicht benutzt hätte …

Mit einem Großteil der Autofahrer ist friedliche Koexistenz möglich. Es sind wenige, die pöbeln oder mit deutlich weniger als 1,5 m Sicherheitsabstand überholen. Noch seltener sind leider diese Gestalten, die ein wenig Abwechslung durch Nötigung oder Bedrohung hereinbringen. Diese Vorfälle erscheinen aber vor einer Korruptionsaffäre in Berlin, wo ein Mitarbeiter des TÜVs bereitwillig Führerscheinprüflingen den Lappen ermöglichte, in einem ganz anderen Licht.

Abzugsfähige Spende vor Jahresende

Wer bis zum 31. Dezember 2009 noch ein wenig Geld spenden möchte, darf sich an mich wenden. Die Deutsche Zentrumspartei Landesverband Schleswig-Holstein hatte im Superwahljahr 2009 viele Ausgaben. Von Spenden an diese vom Bundeswahlleiter anerkannte politische Partei sind 50% steuerlich abzugsfähig.Bei Spenden bis 200 Euro genügt de Finanzamt der Kontoauszug als Nachweis. Auf Anfrage hin senden wir Ihnen für Spenden ab 20 Euro einen Spendenbeleg zu, ab 200 € geschieht das automatisch. Bitte geben Sie deshalb nach Möglichkeit ihre Adresse im Verwendungszweck an. Großspenden müssen wir dem Bundestagspräsidium bekanntgeben, welches den Spender veröffentlicht.

Deutsche Zentrumspartei LV Schleswig-Holstein
Konto (auf Anfrage)
BLZ (auf Anfrage)
Verwendungszweck: Parteiarbeit [+ ggf. Adresse d. Spenders]

Kontakt: zentrumspartei-spende[at]torben-f.de (Ihre Nachricht geht an mich und auch den Landesgeschäftsführer des ZENTRUMs)Auf www.zentrum-sh.de gibt es auch einen Spendenaufruf. Nur ist diese Seite derzeit aus technischen Gründen nicht erreichbar.

Das ZENTRUM ist die älteste Partei Deutschlands und Mutter der CDU. In den Anfangsjahren der Bundesrepublik gehörte das ZENTRUM neben DP und CDU zur Regierungskoalition Adenauers. Adenauer war bis zum Verbot 1933 Zentrumspolitiker. Viele Zentrumsmitglieder wurden aufgrund ihrer Überzeugungen Opfer des NS-Willkürregimes, sie bangten in der inneren Immigration um ihr Leben oder starben im KZ. Nach 1945 war der erste Ministerpräsident NRWs ein Mitglied des ZENTRUMs.  In NRW hat die Deutsche Zentrumspartei noch kommunalpolitische Relevanz. Bei der Kommunalwahl 2009 konnten Sitze in neuen Städten NRWs hinzugewonnen werden.
Besonders die Nichtbeachtung christlicher Werte durch die orange CDU treibt dem ZENTRUM neue Mitglieder zu. Im Gegensatz zu den Orangen gehen wir Christkonservativen gewissenhaft mit uns anvertrauten Geldern um.

Bildungsstreik?

Anfang November las ich im Aufenthaltsraum neben der Seminarbibliothek ein Plakat, welches eine Protestveranstaltung ankündigte. Schon die Namen der tragenden Organisationen machte deutlich, daß von Linksextrem bis JuSos alles Linke beteiligt ist. Bundesweit soll es diese Studentenproteste geben, bundesweit wurden von einigen linken Spinnern Universitätsgebäude besetzt. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurde die Alte Mensa besetzt. Vom Bus aus können die Parolen gelesen werden. Am Freitag bekam ich mit, daß dort nur noch vier Kieler Studenten regelmäßig die Stellung hielten. Vier von wieviel Tausend? Das allabendliche Plenum sei kaum besucht worden.
Können diese paar linken Protestler wirklich für alle Studenten sprechen? Es ist ihnen egal, ob sie legitimiert sind. Sie sind Linke. Linke wissen alles besser, sie wissen, was für uns alle gut ist. Das wird Totalitarismus genannt. Totalitär waren auch der georgische Theologe im Kreml, der Postkartenmaler aus Braunau am Inn und andere linke Massenmörder. Nun gilt, das der, der in seiner Jugend nicht links war, kein Herz habe. Wer im Alter noch links ist, hat keinen Verstand. Aber, wo bleibt der Verstand? Was ist Universität wert, wenn der Verstand außen vor bleibt?
Wenn Universität auf Bildung reduziert werden könnte, kann das funktionieren. Bildung, stupides Nachplappern ist auch ohne Verstand möglich. Wer aber der Menscheit neues Wissen ergründen möchte, also Wissenschaft betreiben will, der benötigt zwingend Verstand. - Die Verstandlosen bestreiken aber die Bildung. sie verweigern sich selbst Bildung. Das ist einfach nur abstrus.
Und was ist mit der Masse der Studenten, die nicht am “Bildungsstreik” und den Besetzungen teilnimmt? Sind die gleichgültig? Der linkte Aktivist wird ihnen vorwerfen, sie seien unpolitisch. Sie sind aber politisch, denn sie beteiligen sich nicht, weil sie genau wissen, daß solche Aktionen von ein paar linksideologisch Indoktrinierten kommt. Und wenn dann noch deren autonome Freunde kommen, dann geht es wie in Frankfurt am Main aus.

Was die durch nichts legitimierten roten Horden in Frankfurt am Main angestellt hatten, zeigen diese offiziellen Photos.  Dort hat die Polizei dem Spuk ein Ende bereitet. Die üblichen Verdächtigen lamentieren auch schon über die Art und Weise, wie die Staatsgewalt für Recht und Ordnung gesorgt hat. Aber nicht die Studenten allgemein sind empört, sondern nur der linke Flügel.
In Kiel trafen Rektorat und Möchtegernrepräsentanten der Studenten eine Vereinbarung, so daß die Räumung unnötig wurde. Tagsüber finden wieder Lehrveranstaltungen in der Alten Mensa, z.B. im Hebbel-Hörsaal statt. Das traurige Häuflein kann aber dort nächtens weiter von der Weltrevolution träumen.Von Vandalismus ist mir nichts bekannt. Vielleicht sind die Kieler Linken provinziell, oder spießig wie Honecker.

Auch in Österreich wird das Treiben der Ewiggestrigen mit Unbehagen beobachtet. Dort hat nämlich dieses linke Treiben Einzug gehalten. Böse ist, wer unterstellt, das habe mit den vielen deutschen Studenten an den Universitäten der Erblande zu tun.

Zivilisierte Menschen bestreiken nicht das, was sie selbst voranbrächte. Der enzige Weg, Veränderung im Bildungswesen herbeizuführen ist es, politisch konstruktiv tätig zu werden. Geht in die Landespolitik! Zieht in den Landtag ein! Dort werden die Weichen gestellt. Und da es einen antitotalitären Grundkonsens der pluralen Demokraten - Demokraten nach Montesquieu, nicht nach Rousseau - geben sollte, werden allzu spinnerte Linke draußen bleiben.

Tapfere Eidgenossen!

Ich gratuliere den tapferen Schweizern, die trotz drohenden Wirtschaftsboykotten und möglichen Anschlägen ein klares Signal setzten. Die Schweizer stimmten der Minarett-Initiative zu. Nun ist in der Schweiz der Bau eines Minarettes verboten.
Natürlich ist das nur Symbolpolitik. Anstatt den kleinen Finger zu reichen und den Oberarm verschwinden zu sehen haben die Schweizern den Mohammedanern die Stirn gezeigt. Die Mohammedaner in Europa fordern, fordern und fordern. Wenn sie nicht erhalten, was sie wollen, maulen sie über Rassismus herum und sehen sich als Opfer. Das do ut des wird nicht praktiziert. Während Vietnamnesen und andere Immigranten aus fremden Kulturkreisen sich integriert haben, nehmen die Mohammedaner nur und geben nichts. Überall in Europa, auch in der Schweiz, gibt es Probleme mit mohammedanischen Zuwanderern. Es gibt auch die sehr gut integrieren, gar assimilierten Zuwanderer aus der islamischen Welt. Doch diese fordern keine repräsentativen Moscheebauten.
Ich gönne den Mohammedanern ihre Religionsfreiheit. Zum Ausüben ihres Glaubens sollen sie gerne einen Gebetsraum haben. Das kann auch ein Neubau sein. Aber muß es ein Monumentalbauwerk im orientalischen Baustil sein?
Bei den Minaretten ist die Frage klar. Sie sind auch in den Augen vieler islamischer Gelehrter nicht notwendig. Kulturhistorisch betrachtet sind Minarette aber klare Machtsymbole. Und diese Machtdemonstration des Islams ist das, was die europäischen Bürger ablehnen. Sie wollen sich nicht unterwerfen, sie wollen die Freiheit und die Demokratie wahren. Die Schweizer haben ihre Freiheit, ihre Kultur verteidigt. Wie der geschätzte Henryk M. Broder feststellt, haben die Schweizer gegen die Islamisierung gestimmt.

“Ich habe keine Angst vor einem missionarischen Islam, aber vor einer laschen Christenheit.” (Bf. Mixa)

Milli Görüs unter Druck?

Als Rendsburger sollten wir kritisch auf Milli Görüs blicken. Das Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland (BIG) e.V., dem auch die Rendsburger Moschee angehört, ist laut Hamburger Verfassungsschutz ein Ableger der Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG).
Heutemorgen bekamen einige Einrichtungen der IGMG unangemeldeten Besuch. Es waren nicht etwa helvetische Brandstifter, sondern die Staatsanwaltschaft.
Unsere Kommunalpolitiker sollten noch einmal prüfen, mit wem sie sich an einen Tisch setzen.

Berichte zur Durchsuchung
- Spiegel Online
- Focus
- Hamburger Abendblatt

Informationen zur Centrum-Moschee Rendsburg
- Hamburger Abendblatt vom 3. Dezember 2007
- Die Zeit vom 31. Januar 2008
- LZ vom 1. Oktober 2009

Ergebnis der Landtagswahl

Da die Deutsche Zentrumspartei nach § 23 LWahlG an der Landtagswahl überraschend teilnehmen durfte, traten einige Mitglieder spontan als “Parteilose Einzelbewerber” an. Im Wahlkreis 3 Husum-Eiderstedt war es Heinz Hansen, im Wahlkreis 7 Schleswig versuchte sich Christoph Stüber, der auch als “Syltinator” bekannt ist, und im Wahlkreis 11 Rendsburg stellte sich Torben Frank zur Wahl.
Im Vegleich zur Kreistagswahl 2008 konnten Heinz Hansen und Torben Frank ihr Ergebnis in dem deutlich verbessern. Der Landtagswahlkreis macht ungefähr ein Viertel des Wahlkreises aus, dennoch gab es absolut mehr Stimmen. Torben Frank bekam 2008 im gesamten Kreis bescheidene 20 Stimmen, bei der Landtagswahl gaben ihm 77 Wähler ihre Stimme. Heinz Hansen holte ebenso 77 Stimmen.

Bitte um Hilfe!

Der Landesverband Schleswig-Holstein der Deutschen Zentrumspartei benötigt Hilfe. Damit diese christlich-soziale Kraft der Mitte im September bei der Bundestagswahl antreten darf, muß sie dem Landeswahlleiter bis zum 23. Juli 2009 insgesamt 2000 amtlich bestätigte Unterstützungsunterschriften von abliefern. Unterschreiben darf jeder, der am 27. September in Schleswig-Holstein wahlberechtigt ist.

Formulare in größeren Mengen können bei der Partei per Post angefordert werden. Ansonsten steht das Formular als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Neue Homepage zum Radfahren in Rendsburg entsteht

Unter www.rad-in-rd.de entsteht eine Seite zum Themenkomplex Radfahren in Rendsburg und Umgebung. Das soll auch in diesem Blog für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Vor allem hoffe ich, mit meiner Beteiligung am Projekt rad-in-rd.de eine klarere Trennung zwischen Parteipolitik und Radverkehrspolitik herbeiführen zu können. Außerdem ist angesichts einiger Entwicklungen ein geballter Auftritt notwendig.

Radfahren in Rendsburg: Friedrichstädter Straße

Ein gutes Beispiel für eine rechtswidrig angeordnete Radwegebenutzungspflicht in Rendsburg ist die Friedrichstädter Straße, insbesondere in dem Abschnitt zwischen Wyker Straße und Eiderpark, der bei schönem Wetter tagsüber von Radfahrern stark frequentiert ist. Dort zwingt auf den ersten Blick gemäß § 2 IV StVO das Zeichen 241 Radfahrer auf diesen Radweg. Auf den zweiten Blick hin wird deutlich, daß der Radweg unzumutbar, für viele Radfahrer sogar unbenutbar ist.

Neben der Fahrbahn verläuft in der Friedrichstädter Straße ein Hochbordradweg, der nur farblich vom Gehweg zu unterscheiden ist. Direkt neben dem Kantstein zur Fahrbahn  sind ca. 20 cm grau gepflastert, der Radweg ist rot gepflastert und geschätzte 80 cm breit, direkt daneben liegt ein etwa 1 m breiter Gehweg. An jeder Einmündung oder Auffahrt wird der Radweg abgesenkt, so daß er wellig verläuft. Darunter sind zu beiden Seiten Auffahrten stark frequentierter Tankstellen. An den Einmündungen wird der Radweg nicht auf der Fahrbahn weitergeführt; Abbiegefehler sind vorprogrammiert.

Die VwV-StVO zu  § 2 IV Satz 2 verlangt in II, daß ein Radweg, an dem die Radwegebenutzungspflicht angeordnet wird, 2 m, mindestens jedoch 1,50 m breit ist. Die Anordnung der Benutzungspflicht erfolgt durch Aufstellung des Gebotszeichens, welches die Stadt Rendsburg dort aufgestellt hat. Bei der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung handelt es sich um Bundesrecht, an welches sich die Kommunalverwaltung halten muß.
Man könnte meinen, solange das Verkehrszeichen da steht, muß sich jeder daran halten. Weit gefehlt! Es gilt das Prinzip der Zumutbarkeit.Denn die Benutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist (Vgl. VwV-StVO zu § IV Satz 2 II 2.), danach folgt eine Aufzählung der Kriterien für die Zumutbarkeit, darunter die Mindestbreite.
Im Bereich der Wyker Straße wird die Linie des adweges nicht fortgeführt. Ein benutzungspflichtiger Radweg müßte dort auf der Fahrbahn markiert sein. Das Geld für die Farbe kann sich die Stadt Rendsburg aber sparen, denn es ist fragwürdig, ob dieser schmale rote Streifen neben dem Gehweg überhaupt auch als “anderer Radweg”taugt. Ein “anderer Radweg” ist nach § 2 IV StVO ein Radweg, der baulich vorhanden und benutzt werden darf. Diese rote Spur ist so schmal, daß der Lenker in den Gehweg ragt, wenn ein Sicherheitsabstand zur Fahrbahn eingehalten wird. Der notwendige Sicherheitsabstand zum Gehweg kann also nicht eingehalten werden. Das bedeutet eine Gefährdung für Radfahrer und Fußgänger. Ein Radfahrer hat so viel Abstand vom Gehweg zu halten, dass weder Lenker noch andere Radteile in den Gehweg hineinragen OLG Celle, Az. 9 U 190/00.
Ein weiterer Aspekt ist, daß es dort trotz der äußerst geringen Breite ein hohes Aufkommen an Geisterradlern gibt. Die baulichen Begebenheiten erschweren nämlich den Seitenwechsel. So gibt es am Eiderpark keine ordentliche Ausfahrt für Radfahrer, obwohl eine Radspur zu der hervorragenden Abstellanlage farblich angedeutet ist. Es bleibt nur das Hinüberschieben oder die Mitbenutzung der Ausfahrt für Kraftfahrzeuge. Generell werden dort - wie in Rendsburg leider noch üblich - Radfahrer mit den Fußgängern geführt, obwohl Fahrräder seit 1997 Fahrzeuge sind (vgl. § 2 StVO). Die Geisterradler können nicht ausweichen. Im Regelfall ist es so, daß der Geisterradler in Unkenntnis seines Fehlverhaltens stur gerade aus fährt, während der ordnungsgemäß rechtsfahrende Radfahrer ordnungswidrig auf den Gehweg ausweicht. Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als “Mauer” zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. Bei Gegenverkehr müssen Radler sich ganz rechts halten, notfalls sogar anhalten – vorsorgliches Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig OLG Hamm, Az. 13 U 111/94. Hier ist die Rendsburger Polizei aufgerufen, endlich dem lästigen und gefährlichen Geisterradeln den Garaus zu machen. Im Falle der Friedrichstädter Straße müßte eigentlich die Benutzung dieser schmalen roten Spur durch Radfahrer unterbunden werden, denn aufgrund der geringen Breite wird immer der Luftraum des Gehweges verletzt.

Wer diese rote Spur, die als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen ist, benutzt, kann im Falle eines Unfalles mit schlimmen Konsequenzen rechnen. Denn wer dort mit einem Fußgänger kollidiert, ist nicht ordnungsgemäß geradelt. Da diese Spur also keineswegs als Radweg geeignet ist, ist sie nicht nur unzumutbar, sondern sogar unbenutzbar. In beiden Fällen ist die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht nichtig. Die Verkehrszeichen 241 wurden völlig unnötig aufgestellt und müssen im Sinne der Übersichtlichkeit entfernt werden (vgl. § 45 IX StVO). Umsichtige Radfahrer fahren auf der Friedrichstädter Straße gemäß des Gebots der Fahrbahnbenutzung in § 2 StVO auf der Fahrbahn.

Verwiesen sei noch auf meinen Beitrag Muß jeder Radweg benutzt werden?

Ein weiteres Thema wäre noch der Kreisverkehr hinter dem Eiderpark, aber die Radverkehrsführung an Kreisverkehren in Rendsburg ist ohnehin ein Thema für sich …

Einladung zur Feierabendradtour und zum Radler-Stammtisch für Rendsburg und Umgebung

Gerade erreichte mich die Einladung von Bodo Schnoor (ADFC) zu einer Feierabendradtour am Montag, 11. Mai um 18:30 und zum Radler-Stammtisch danach. Der Treffpunkt für die Radtour ist am Schwimmzentrum Rendsburg an der Untereider, das Ziel ist die Alte Markthalle am Altstädter Markt, wo um 20:00 der Radler-Stammtisch zusammenkommt.

Radfahren: Muß jeder Radweg benutzt werden?

Nein, wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzugspflicht, wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick 2008 betonte. Seit der sogenannten Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (vgl. § 2 StVO). Nur die blauen Gebotszeichen Zeichen 237, 240 und 241 ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist (§ 2 IV Satz 2 StVO). Das sind die runden blauen Gebotszeichen mit dem weißem Fahrradpiktogramm (Abbildungen im § 41 II 5 StVO). Diese Zeichen beinhalten das Gebot auf dem damit beschilderten Weg zu fahren, damit aber auch ein Verkehrsverbot für Radfahrer auf der daneben liegenden Fahrbahn. Ein Zeichen 254 StVO wäre an der Fahrbahn überflüssig, weil das Verkehrsverbot für Radfahrer schon in den Gebotszeichen am Radweg enthalten ist. Aber auch für andere Verkehrmittel beinhalten diese Verkehrszeichen ein Verkehrsverbot auf diesen Radwegen. Ausnahme bildet das Zeichen 240, daß vorrangig außerorts eingesetzt werden soll, es vermischt Fußgänger und Radfahrer auf einem Sonderweg, trennt sie vom Verkehr auf der Fahrbahn.

Es gibt unterschiedliche Formen des Radweges oder genauer der Radverkehrsanlagen. Nach der Fahrt auf der Fahrbahn ist die Radspur die bessere Lösung. Das ist eine auf der Fahrbahn  markierte Spur für Fahrradfahrer. Sie gibt es in mehreren Varianten.
Der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn darf von anderen Fahrzeugen nicht befahren, schon gar nicht beparkt werden, Fußgänger dürfen ihn nicht benutzen, für ihn besteht eine Benutzungspflicht mit Z. 237, es sei denn, er ist unbenutzbar oder z.B. wegen enger Vorbeiführung an Parklücken unzumutbar. Die Mindestbreite beträgt 1,5 m, anzustreben sind 1,85 m (Vgl. VwV-StVO zu § 2). Der Radfahrstreifen befindet sich auf der Fahrbahn, damit besser im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer, was ihn im Regelfall sicherer macht.
Anders als der Radfahrstreifen darf der Schutzstreifen mit seiner unterbrochenen Begrenzung von anderen Fahrzeugen mitbenutzt werden. Für den Schutzstreifen kann es keine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht geben. Ein Schutzstreifen stellt ein Angebot dar.
Der Hochbord- oder Bürgersteigradweg ist die meist verbreitete Form der Radverkehrsanlage. Er befindet sich nicht auf dem Niveau der Fahrbahn, sondern auf dem Niveau des Gehweges, was ein Wechseln oder Ausweichen auf die Fahrbahn erschwert. Besonders ärgerlich ist oft die bauliche Ausführung an Einmündungen. Abgerundete Enden erhöhen das Sturzrisiko, zu hohe Bordsteine gefährden das Material. Fußgänger nutzen Hochbordradwege hemmungslos. Häufig allerdings ist die klare bauliche Trennung zwischen Radweg und Gehweg zu vermissen. Alte Menschen und Sehbehinderte können kaum eine graue Pflasterung des Gehweges von der roten Pflasterung des Radweges unterscheiden. Bei Neugestaltungen von Straßenzügen, wo ein Radweg erforderlich scheint - nicht dem Stadtplaner, sondern der Bundesgesetzgebung -, sollte ein Radfahrstreifen dem Bürgersteigradweg vorgezogen werden.
Andere Radwege (§ 2 IV StVO) dürfen benutzt werden. Das sind straßenbegleitende Radwege ohne Benutzungspflicht. Sie stellen ein Angebot dar, das aufgrund der hohen Gefahren der Radwegebenutzung gemieden werden sollte.
Schließlich gibt es noch die Angebotsradwege abseits von Straßenverläufen, z.B. durch Parkanlage. Auch an an ihnen wird das Z. 237 mit seinen Derivaten aufgestellt.
Der Gemischte Geh- und Radweg stellt eine Sonderform dar. Zum Einen können geeignete Gehwege für den Radverkehr mit Zusatzzeichen freigegeben werden. Das ist ein Angebot, bei dem die Fußgänger aber Vorrang genießen. Zum Anderen kann eine Benutzungspflicht eines innerorts mindestens 2,5 m breiten Gehweges angeordnet werden (Vgl. VwV-StVO zu Z. 240, zu 237, 240 und 241 sowie zu § 2). Er soll innerorts die Ausnahme von der Ausnahme desbenutzungspflichtigen Radweges darstellen, da er neben den Gefahren für Radfahrer auch Gefahren für die Fußgänger beinhaltet. Radfahrer sind nicht-motorisierter Schnellverkehr, deshalb stellen sie für Fußgänger eine Gefahr da, wenn sie mit den Fußgängern auf einem Sonderweg vermischt werden. Das Tempo eines Radfahrers ähnelt innerorts eher dem eines Kraftfahrzeuges als der Schrittgeschwindigkeit des Fußgängers.

Damit die Kommunen nicht einfach die Zeichen 237, 240 oder 241 StVO willkürlich aufstellen,hat das Bundesverkehrsministerium in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)  Mindesmaße und Bedingungen vorgegeben werden. In der ab September 2009 gültigen Fassung, wird die VwV-StVO auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen verweisen.
Die Aufhebung der generellen Radwegebenutzungspflicht zugunsten der heutigen Regelung erfolgte 1997 unter der Regierung Kohl mit Bundesverkehrsminister Wissmann, weil sich erwiesen hatte, daß Radwege mehr Unfallrisiken bergen als die Radfahrt auf der Fahrbahn. Bei der Regelung orientierte sich das Bundesverkehrsministerium offensichtlich an der ERA95. Darauf weisen die gleichen Mindestmaße in beiden Publikationen hin.
Auf der Fahrbahn muß es ein sehr hohes Kraftfahrzeugaufkommen, der Mindestwert liegt bei 10.000 Kfz/d, oder eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer geben, damit über eine Benutzungspflicht nachgedacht werden darf (Vgl. VwV-StVO zu § 2 IV). Aber auch dann muß ein Radweg erst Mindestvoraussetzungen wie etwa die Mindestbreite von 1,50 m erfüllen. Ein weiteres bauliches Kriterium ist die Zumutbarkeit der baulichen Beschaffenheit an Einmündungen oder der Oberfläche. Die ERA 95 verlangt einen Sicherheitsabstand des Radweges zu Parkbuchten von 75 cm. Im Prinzip kann ein Radfahrer von Rechtswegen auch keinen Radweg zwischen Parkbucht und Gehweg befahren, wenn der Radweg zu schmal ist. Der Radfahrer ist ca. 80 cm breit, muß einen Sicherheitsabstand von 1 m zum ruhenden Verkehr um mind. 60 cm zum Gehweg einhalten. Der Radweg müßte also an dieser Stelle mindestens 2,40 m breit sein, was aber zum Geisterradeln einlädt, das ist das ordnungswidrige Linksfahren.Da Fußgänger nicht gefährdet werden dürfen, der Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr aber gewahrt sein muß, damit der Radfahrer nicht mit einer Beifahrertür vom Sattel geholt wird, ist solch ein Radweg unzumutbar. Wenn die Benutzung des eigentlich benutzungspflichtigen Radweges nicht zumutbar ist, darf der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Wenn die Felge bei der Auffahrt auf den als benutzungspflichtig beschilderten Radweg gefährdet würde, also abgestiegen werden müßte, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Ausweichen auf den Gehweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.  Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu ¤ 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317) (zitiert nach http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung). Allerdings kann ein anderes Gericht durchaus zum Schluß kommen, daß ein schmaler Radweg durchaus zumutbar ist. Diese Gerichtsurteile zeigen aber die Tendenz in der Rechtsprechung zu radfahrerfreundlichen Urteilen auf.
Die Straßenverkehrsbehörde kann beim Thema Gefahren nicht einfach auf die Gefährdung der Radfahrer durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer hinweisen. Rechtsstaatliche Zurechnung muss darauf ausgerichtet sein, nicht rechtswidriges, sondern rechtmäßiges Verhalten zu begünstigen […]. Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn […] Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechts- widrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, 2 BvR 1295/05 vom 27.6.2006, Absatz-Nr. 17). Auch muß die betreffende Verwaltung gemäß § 45 IX StVO genau prüfen, ob sie den Verkehrsfluß der Radfahrer beschränken dürfen.

Unbenutzbare Radwege müssen nicht benutzt werden. Unbenutzbar sind beispielsweise Radwege, auf denen Mülltonnen stehen, die vereist sind  oder auf denen geparkt wird. Auch hier stellt das Ausweichen auf den Gehweg eine Ordnungswidrigkeit dar, richtigerweise wechselt der Radfahrer vorausschauend und vorsichtig auf die Fahrbahn.

Der Radweg einer Straße kann auch nur benutzungspflichtig sein, wenn er straßenbegleitend ist. Es muß die Möglichkeit zum Linksabbiegen in einmündende Straßen bestehen. Ein Radweg, der von der Straße wegführt, kann also nicht benutzungspflichtig sein.

Die Rechtswege gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht sind vielfältig, aber zum Teil auch befristet. Mit Bezug auf den § 45 IX StVO, der den Schilderwald eindämmen soll, und die VwV-StVO zu § 2 sowie zu den Zeichen 237, 240 und 241 lassen sich Anordnungen der Radwegebenutzungspflicht spätestens vor Gericht aufheben.
Ein Verkehrszeichen ist eine Allgemeinverfügung, der widersprochen werden kann. Dabei ist strittig, ob die Widerspruchsfrist 12 Monate ab Auffstellung des Verkehrszeichens oder 12 Monate nach Erstkontakt endet. Daher empfiehlt es sich, nur gegen neue Radwegebenutzungspflichten einen Widerspruch einzulegen. Das Datum der Aufstellung des Verkehrszeichens läßt sich durch eine kostenpflichtige Anfrage bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach dem schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetz ermitteln. Zuständig ist im Regelfall die Kreisverwaltung, nur Gemeinden über 20.000 Einwohner haben eine eigene Straßenverkehrsbehörde.
Mit einem Widerspruch wird die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht angefochten. Neben der Anfechtung ist aber auch die Verpflichtung der Behörde zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes denkbar, wie es angeblich in Berlin erfolgreich geschehen sei. Im Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu Rate gezogen werden.

Aktuell gibt es einen guten Artikel im Berliner Tagesspiegel zum Thema Radwege in Berlin. Er beschreibt sehr gut, daß die Berliner Verwaltungen trotz Kenntnis einen ungesetzlichen Zustand nicht behebt. Insbesondere zeigt der Artikel die Möglichkeit auf, wie rechtswidrige Benutzungspflichten auf dem Rechtswege entfernt werden können. Vor allem zeigt der Bericht einige der Gefahren auf, die für Radfahrer auf Radwegen bestehen.
Wie die Aussage des wegen des Tagesordnungspunktes zur Brücke über die Kieler Straße anwesenden Ingenieurs des Wasser- und Verkehrs-Kontors in der Einwohnerfragestunde des Bauausschusses am 31. März 2009 belegt, hat sich auch die Rendsburger Stadtverwaltung bewußt für den rechtswidrigen Zustand entschieden. Daß dadurch Radfahrer unnötig ausgebremst und vor allem gefährdet werden, scheint der Stadtverwaltung nicht so wichtig zu sein wie das zügige Vorankommen des Kraftverkehrs. Das paradoxerweise angebrachte Argument der “Schulwegsicherung” führt zu Verletzten oder gar Unfalltoten an Einmündungen.

Vollständig zitiert sei abschließend der schon eingangs genannte Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick, der anläßlich der Anhörung zur Petition an den Deutschen Bundestag zur Radwegebenutzungspflicht am 18. Februar 2008 äußerte:

Also - Vielleicht als Satz vorneweg: Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht.

Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt: Eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall. Also eine Stadt sagt, prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht so dass der Radfahrer eben auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der Fahrbahn.

Weil es genau um diesen, diesen Punkt Unklarheit immer noch gibt insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern, also kommunale Aufgaben, haben wir von Seiten des Bundes gesagt: Wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine Fahrradakademie die Stadtplanern helfen soll durch europäischen Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch mit diesem Problem beispielsweise der zu entmischenden Verkehre mit Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden innerstädtische Verkehre zu lösen so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen, es gibt Städte wie Rotterdam und andere, die sehr sehr gute Erfahrungen haben, wo man davon profitieren kann, ähm, aber das ist mir wichtig hier in dieser Runde nochmal zu sagen: die Straßenverkehrsordnung sagt: die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt: Ich stell da mal ein blaues Schild hin.

Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, was wir beobachten können, dass der ein oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht, und sagt: Ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist - und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben.

Also, deswegen sage ich nochmal, in der Zuständigkeit abgeschichtet, was ist Sache des Bundesgesetzgebers: Der Bundesgesetzgeber hat gesagt: es gibt keine Benutzungspflicht - es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer, und die müssen dafür sorgen, im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen, zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu überlegen: Wie machen wir denn den Radverkehr am Alex? Sondern das ist Sache der Stadt Berlin. Und deswegen sag ich aus Bundessicht, sehen wir an dieser Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung. Sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so zu vollziehen wie es vom Gesetzgeber gemeint ist und der Gesetzgeber hat es sehr großzügig geregelt - der Bundesgesetzgeber -, und hat gesagt: Ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass das wirklich erforderlich ist. Und dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird und die Stadtplaner müssen es entsprechend einrichten. (Video der Sitzung v. 18. Feb. 2008)