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Archive für 28.4.2011
Die “Radler-Rambo”-Hetzkampagne in den Medien
28.4.2011 by admin.
In München durfte gegen die “Radler-Rambos” gehetzt werden. Dazu gibt es einen interessanten Mitschnitt einer Sendung des BR.Ein paar Tage zuvor gab es Berichte über Fahrradkontrollen in Berlin und anderen Städten. Die Berichte der Journaille erwecken dabei immer wieder den Eindruck, alle Fahrradfahrer seien Verkehrsrowdys.
Gehwegradler, Geisterradler (= linksseitiges Radfahren) und Schwarzradler (= ohne Licht) sind wahrlich Nervensägen. Diese Verstöße müssen geahndet werden. Nichts Anderes forderte auch Ramsauer. Und diese Forderung finde ich unterstützenswert.
Aber da leider die völkische Sozialisten bis 1945 die besten Dichter und Denker an der Front oder im wahrsten Sinne des Wortes verheizt hatte, müssen wir in Deutschland mit sehr viel intellektuellem Mittelmaß oder gar der geistigen Unterschicht in Schlüsselpositionen leben. Dabei wirkt dann auch noch die Verkehrspolitik der völkischen Sozialisten nach, deren automomobil-orientierte Politik leider nach 1945 weitergeführt wurde. Das hat sich in den Köpfen leider festgesetzt. Deshalb hapert es an der Umsetzung der legitimen Forderung Ramsauers.
Zwar werden Schwarz- und Geisterradler auch gejagt, aber vorrangig scheint es um Rotlichtverstöße zu gehen. Außerdem tauchen in der Berichterstattung immer wieder Hinweise auf, daß ein Fahrradfahrer von der sicheren Fahrbahn auf den Todesstreifen, den Radweg geschickt wurde.
Die Journaille klärt im Bericht nicht über die Gefährlichkeit des Geisterradelns auf, sondern berichtet lieber über ein nicht rechtskräftiges Urteil des BayVGH. In München hatte ein Radler Widerspruch gegen einen streckenweise nur 77cm breiten Radweg eingelegt. Die erste Instanz hatte die Anfechtung abgewiesen, da die Widerspruchsfrist abgelaufen sei. Also zog der Radler zusammen mit einem genialen und bekannten Kieler Rechtsanwalt vor die nächste Instanz. Diese Instanz hate nun der Öffentlichkeit ein Urteil kundgetan, bevor es eine mündliche Anhörung gab. Auf diese hätte der Kläger per Erklärung verzichten müssen, hatte er aber nicht. Es ist anzunehmen, daß sich das Bundesverwaltungsgericht demnächst mit der Bindung der Verwaltung an die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung beschäftigen muß. - Aber die Journaille titelte: Radfahrer müssen auch schmale Radwege benutzen.
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn sowohl eine nach § 45 (9) StVO qualifizierende Gefahrenlage vorliegt als auch die Mindestkriterien für einen Radweg der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 Abs. 4 Satz 2 erfüllt sind. Vor wenigen Monaten entschied ein sächsisches Verwaltungsgericht, daß trotz Gefahrenlage an einem schlechten Radweg keine Benutzungspflicht angeordnet werden dürfe. Aus Berlin oder Nordrheinwestfalen sind ähnliche Urteile bekannt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied jetzt wohl voreilig unter politischem Druck anders. Die Voreiligkeit mit dem Formfehler könnte beabsichtigt sein, um den Weg zum Bundesverwaltungsgericht offenzuhalten. Dieses wird eine Bindung der Straßenverkehrsbehörden an die Verwaltungsvorschrift feststellen. Denn der Sinn der Mindestkriterien ist, daß eine Gefahrenlage nur auf sichere, guten Radwegen abgewandt werden kann. Ein schlechter Radweg erhöht aber das Unfallrisiko, wie die Unfallforschung belegt hatte. Deshalb wurde doch die generelle Radwegebenutzungspflicht 1997 doch überhaupt abgeschafft!
Für einen Hochbordradweg verlangt die VwV-StVO übrigens eine Mindestbreite von 1,5 m. 0,77 m reichen noch nicht einmal aus, um darauf zu fahren, ohne daß der Lenker in die Fahrbahn oder den Gehweg hineinragt. Beides sind Ordnungswidrigkeiten. Zu einem Gehweg sollte ein Radler ohnehin einen Sicherheitsabstand wahren, da es ansonsten zu üblen Unfällen kommen kann. Neben der Eigenbreite des Fahrradfahrers ist noch zusätzlicher Raum notwendig, weil der Radfahrer ca. 20 cm hin und her schwankt oder wiegt. Die Schwankung ist größer, wenn der Radfahrer langsam fährt. Ein schmaler Radweg direkt neben einem Gehweg erfordert aber eine “angepaßte Geschwindigkeit”.
Auch im Jahr 2010 ermordete Automobilität fast 3000 Menschen in Deutschland. Wieviele Unfallopfer haben Radler auf dem Gewissen? Null?!
Geschrieben in Politik, Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD | Drucken | Keine Kommentare »