- Torbens Sicht der Dinge - http://meine-sicht.torben-f.de -
Pöbelei im Rotenhöfer Weg
Dieser Eintrag stammt von admin Am 28.2.2011 @ 11:44 In Pranger, Verkehrspolitik | 2 Kommentare
Im Rotenhöfer Weg, der eine 30-Zone ist, wurde ich gestern vom unqualifizierten Fahrer eines vermutlich dunkelgrünen Kombis, es war wohl ein VW, amtl. Kennzeichen RD-ST mit vierstelliger Zahl (leider war mein Gedächtnis wegen Übermüdung schlapp), angepöbelt, mit zu geringem Sicherheitsabstand überholt und ausgebremst. Unüberhörbar wies er mich auf den “Radweg” hin, und ich meine, ich hätte etwas wie “Müslifresser” und “Ökospinner” gehört. Daran können wir erkennen, welche Personen mit beschränktem Horizont heutzutage ihr Maul am weitesten aufreißen. (Satirische Anmerkung: Im Ständestaat landen diese Bildungsverweiger dann zwecks Zivilisierung im Lager.)
Der - ständestaatlich betrachtet - “Bauernlümmel” hatte nicht beachtet, daß es seit der Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung 1997 keine generelle Radwegebenutzungspflicht in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Gerade im Bezug auf eine 30-Zone gibt es mit dem § 45 Ic StVO eine eindeutige Regelung.
Blechbüchsenführer, gewöhnt Euch endlich daran, daß die Fahrbahn nicht Euch allein gehört!!! Den nächsten Dosisten, der mir blöd kommt, werde ich derart sonderbehandeln, daß die Feuerwehr Stunden brauchen wird, um ihn aus seiner Blechbüchse zu befreien.
- Der Radfahrer MUSS im Regelfall nach § 2 IV StVO mit seinem Fahrzeug auf der Fahrbahn fahren. Radwege DARF er benutzen. Selbst als benutzungspflichtig ausgewiesene Radwege müssen nicht immer genutzt werden.
- Die Radwegebenutzungspflicht wurde in dunkelster Zeit 1934 eingeführt. Sie wurde 1997 abgeschafft, weil sie nachweislich zuviele Menschenleben gekostet hatte.
- Der Fahrradfahrer soll 0,5 bis 1 m Seitenabstand zum Fahrbahnrand und 0,75 bis 1,5 zu parkenden Fahrzeugen wahren.
- Der Überholende muß nach einem Urteil des OLG Hamm 1,5 m Sicherheitsabstand zum überholten einspurigen Fahrzeug wahren. Kann er das nicht, muß er dahinter bleiben.
Die Maße gelten ab dem Lenkerende bzw. der Schulter oder dem Ellenbogen.
Lektüretip: Dietmar Kettler, Recht für Radfahrer, 2. Aufl., Berlin 2007
2 Kommentare To "Pöbelei im Rotenhöfer Weg"
#1 Comment By Axel K. On 1.3.2011 @ 1.3.2011
Hallo Herr Kollege!
Bisher habe ich immer sehr interessiert deine Berichte gelesen.Nun muß ich aber lesen das Du androhst fremdes Eigentum (Blechbüchsen) zu beschädigen. Ich gehe davon aus das Dir beim schreiben die sog. Pferde durchgegangen sind.
Ansonsten wäre so eine Entwicklung sehr schlimm.
Gruß,
AxeL
#2 Comment By admin On 1.3.2011 @ 1.3.2011
Moin Axel!
Wenn der aggressive, regelunkundige Fahrer in seine Dose eingefaltet wird, nutzt es uns allen. Regeltreue Automobilisten müssen nichts fürchten.
Gruß
Torben
Dieser Artikel wurde ausgedruckt ab Torbens Sicht der Dinge: http://meine-sicht.torben-f.de
URL zum Artikel: http://meine-sicht.torben-f.de/2011/02/28/pobelei-im-rotenhofer-weg/
Klicken hier zum Drucken.