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“Radwege” für Pannenflicken 2010 nominiert
Dieser Eintrag stammt von admin Am 8.11.2010 @ 19:09 In Verkehrspolitik, Kommunalpolitik RD | Keine Kommentare
Jährlich verleiht die bundesweit tätige radverkehrspolitische Initiative Cycleride den Schmähpreis Pannenflicken. Nachdem die Stadtverwaltung nur sehr wenige Radwegebenutzungspflichten aufhob und die Kreisverwaltung keinerlei Anstalten macht, geltendes Recht umzusetzen, hatte ich zu Nominierungen für den Pannenflicken 2010 aufgerufen; ich selbst habe auch ein paar Photos eingesandt. (Die Texte stammen nicht von mir!)
Damit auch klar wird, daß die nominierten “Radwege” aus der Region nicht zwingend die einzigen Todesfallen sind, möchte ich hier noch mindestens ein Beispiel aus Schacht-Audorf liefern, das ich aus Zeitgründen nicht nominiert hatte.
Schacht-Audorf, schmaler kombinierter Geh- und Radweg (Z. 240 StVO)
Die VwV-StVO zu § 2 verlangt für innerörtliche gemischte Geh- und Radwege eine Mindestbreite von 2,5 m. Und damit das blaue Gebotsschild Zeichen 240 StVO, das auf einem gemischten Geh- und Radweg eine Benutzungspflicht aordnet, aufgestellt werden darf, muß nach § 45 IX StVO eine Gefahrenlage vorliegen. Da schmale Radwege gefährlich sind (vgl. z.B. BASt V 184), ist es ein Hohn, daß die Straßenverkehrsbehörde des Kreises weiterhin Radfahrer auf solche Wege zwingt. Dank des von der Rechtsprechung geschaffenen Begriffes der Unzumutbarkeit, dürfen Radfahrer vermutlich mit Richtersegen die Radwegebenutzungspflicht in jener Schacht-Audorfer Straße ignorieren und sicher auf der Fahrbahn fahren.
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