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April 2010
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Archive für April 2010

Steuerbegünstigung bei Unterstützung Volljähriger

Damit es sich mal herumspricht, möchte ich an dieser Stelle auf den § 33a EStG hinweisen. Wenn ein volljähriges Kind keine Leistungen wie Kindergeld, Bafög oder ähnliches erhält, aber selbst nur ein geringes Einkommen erwirtschaftet, das unter 8004 € liegt, kann die Unterstützung für dieses Kind steuerlich abgesetzt werden. Dafür gibt es sogar ein eigenes Formular “Anlage Unterhalt”.

Mangels “Negativer Lohnsteuer” ist diese Regelung natürlich gegenüber allen Eltern ungerecht, die kaum oder keine Steuern zahlen, aber ihr Kind trotzdem im Bildungssystem voranbrachten. Da es z.B. für Studenten keine Leistungen nach SGBIV geben soll, ist ein solches Kind auf einen Job neben dem Studium angewiesen. Aber dazu muß es ein Kind erst einmal auf das Gymnasium schaffen, obwohl es um die Chancengerechtigkeit an deutschen Schulen nicht gutbestellt ist.

Unsportlichkeit

Der HSV wird wohl ein paar Spieltage auf Guerrero verzichten müssen.

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