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Kfz-Kennzeichen dürfen veröffentlicht werden

Dieser Eintrag stammt von admin Am 20.3.2010 @ 19:28 In Pranger | Keine Kommentare

 Für den Pranger ist es nicht uninteressant, daß Amtl. Kennzeichen veröffentlicht werden dürfen.

Landgericht Kassel
Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 - Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet

1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

Ein passendes Zitat zum unbeauftragten “Erziehen” fand ich auch noch.

Kurz gesagt: es ist teilweise lebensgefährlich auf der Strasse zu
fahren, weil es tatsächlich Menschen gibt, die glauben es sei eine
gute Idee, Radfahrern zu zeigen, warum Radwege lebenswichtig sind.
(Richard Blume in d.r.f.)


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