Archive für März 2010

Kfz-Kennzeichen dürfen veröffentlicht werden

 Für den Pranger ist es nicht uninteressant, daß Amtl. Kennzeichen veröffentlicht werden dürfen.

Landgericht Kassel
Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 - Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet

1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

Ein passendes Zitat zum unbeauftragten “Erziehen” fand ich auch noch.

Kurz gesagt: es ist teilweise lebensgefährlich auf der Strasse zu
fahren, weil es tatsächlich Menschen gibt, die glauben es sei eine
gute Idee, Radfahrern zu zeigen, warum Radwege lebenswichtig sind.
(Richard Blume in d.r.f.)

An Ampel eng überholt und ausgebremst

An der Lichtzeichenanlage in der Eckernförderstraße aus Richtung Hollesenstraße kommend sprang gerade die Ampel auf Rot, als ein metallic-grüner Kleinwagen mit dem amtlichen Kennzeichen RD-EN 940 mich eng überholte und direkt vor mich setzte. Offensichtlich war dem Resthirn des Fahrers dieser viel zu kleinen Dose der Sauerstoff ausgegangen. Es ist ein riesiger Fehler, daß vor der Vergabe einer Fahrerlaubnis kein Intelligenztest notwendig ist. Die Regelfestigkeit sowie der Gesundheitszustand sollten regelmäßig überprüft werden. Die Praxis der Vergabe einer lebenslangen Fahrerlaubnis ist praxisfern.
Wäre es rechtlich nicht bedenklich, zu diesem Zwecke auf öffentlichen Straßen zu filmen. Könnte ein Video mit dem Verhalten des Störers aus der Konservendose den zuständigen Behörden übergeben werden. Aber unsere Behörden betrachten das ja als nicht ahndungswürdig.

Richtiges Verhalten gegenüber Radfahrern:
Fahrräder sind nach § 2 StVO Fahrzeuge, mit denen im Regelfall auf der Fahrbahn gefahren werden muß (§ 2 IV StVO, div. Gerichtsurteile). Beim Überholen muß ein Mindestabstand von 1,5 m zur Schulter oder zum Lenkerende des Radfahrers eingehalten werden. Bei höherer Geschwindigkeitsdifferenz verlangen die Gerichte sogar 2,5 m Sicherheitsabstand. Und ausgebremst werden darf der Radfahrer auch nicht, das könnte als Nötigung interpretiert werden.

Guter Ansatz in Osterrönfeld!

Wenig (verkehrs-)sozialistisch tritt die SPD in Osterrönfeld mit einer radverkehrspolitischen Idee an die Öffentlichkeit.

Zur Sicherung des Radverkehrs an der Dorfstraße wäre es notwendig, die Zeichen 240 StVO zu entfernen, die eine Benutzungspflicht auf dem viel zu schmalen kombinierten Geh- und Radweg anordnen. Diese Verkehrszeichen hätten nur angebracht werden dürfen, wenn der Radweg sowohl bauliche Mindeststandards erfüllt (VwV-StVO zu § 2, ERA95) und nach § 45 IX StVO weniger Gefahren für Radfahrer als die Fahrbahn birgt. Kurz: Radwege haben sich als gefährlich erwiesen, daher ist der Mischverkehr auf der Fahrbahn nach § 2 StVO der Normalfall. Nur ausnahmsweise dürfte eine Benutzungspflicht eines guten Radweges angeordnet werden.

Für die Freigabe für den Radverkehr durch Zusatzzeichen ist der Gehweg vermutlich zu schmal und baulich sicher auch nicht geeignet. Das wäre ansonsten ein Angebot für unsicherere Radfahrer, welche die Fahrbahn meiden. Daher wäre eine parallele Route als Fahrradstraße ein wirklich gutes Angebot. Das nähmen auch Fahrbahnradler an, wenn sie es gerade nicht zu eilig haben.

Infos zu Fahrradthemen aus der Region gibt es auf Rad-in-RD.de

Sex sells! Aber Polemik ist besser als Sex. - Der Verkehrssozialismus

Es ist interessant zu sehen, daß ein äußerst polemischer Beitrag von mir zu den Schlaglöchern die bisher größte Resonanz im Kommentarbereich auslöste. Für mich zeigte sich endlich mal, daß dieser Blog auch gelesen wird. Und ich freue mich über jeden, der es wagt, seine freie Meinung zu äußern. (Wer weiß, wielange das noch möglich ist.) Ich liebe das Mittel der Überspitzung und wende es gelegentlich auch zu intensiv an. Polemik macht Beiträge sexy, es regt zum Nachdenken an und bringt somit die Diskussion eher in Gang als eine Larifari-Aussage, wie sie sie etwa zu gerne von weichgespülten orangen Waschlappen wie Pofalla kommen.

Aber, liebe Kommentatoren, ich muß Euch enttäuschen. Das Geld aus der Kfz-Steuer oder der Mineralölsteuer deckt bei weitem nicht die Kosten, die Kraftfahrzeuge verursachen. Das Geld für den Straßenerhalt und -bau wird aus dem gesamten Steuersäckel bezuschußt.
Durch ihr höheres Gewicht belasten “Dosen” die Fahrbahnen stärker als das relativ leichte Fahrrad, also sorgen sie für schnelleren Sanierungsbedarf. Die “Blechbüchsen” sind groß und benötigen viel Verkehrsraum, aber auch große Abstellplätze. Flächen sind aber gerade in Innenstädten teuer und wertvoll. Damit der durchschnittliche “Bürgerkäfigführer” die Straße an seinem Ziel nicht verstopft, muß auch die öffentliche Hand Parkraum bereitstellen.In Wohnstraßen wird der öffentliche Raum wie selbstverständlich als Parkraum genutzt. Wäre es für das Gemeinwohl nicht besser, wenn dort Kinder spielen könnten, ohne daß sie Gefahr laufen, einen PKW zu beschädigen?
Lärmemissionen der Kraftfahrzeuge senken die Lebensqualität von Anwohnern viel befahrener Straßen. Ebenso wirken sich die übrigen Emissionen negativ auf die Gesundheit aus. Aber die Emissionen haben auch indirekte Folgen für die Bausubstanz. Fassaden und Denkmäler verfärben sich z.B. durch Reaktionsprodukte der emittierten Stoffe mit dem Regenwasser. Kulturgüter werden unwiederbringlich beschädigt oder gar zerstört.
Für die Pflanzen, welche die emittierten Stoffe ein wenig zähmen könnten, gibt es kaum Platz, weil der öffentliche Raum schon versiegelt ist. Versiegelt ist er wegen des hohen Platzbedarfes des “Bürgerkäfigs”.
Es gibt Erkrankungen, Situationen oder Berufe, in denen ein Auto erforderlich ist. Die meisten motorisierten Verkehrsteilnehmer sind aber allein in ihrer Kutsche unterwegs. Und wenn die ÖPNV-Anbindung schlecht ist, darf auch der Pendler gerne sein Automobil bewegen. Aber da, wo die ÖPNV-Anbindung gut ist oder Strecken unter 6 km zu befahren sind und kein gewichtiger Grund vorliegt, ist die Benutzung eines Autos gelinde gesagt asozial. Die volkswirtschaftlichen Folgen sind einfach zu groß. Außerdem wird der ÖPNV aus gutem Grunde subventioniert.  Außerdem blockieren Autos bei unsinnigen Fahrten den Parkraum vielleicht auch für jemanden, der etwas Sperriges transportieren muß oder krank ist. Die Straßen wären weniger verstopft; ÖPNV, Radfahrer und all die wirklich auf das Automobil Angewiesenen kämen besser voran. Das gilt z.B. auch für den Revierfahrer eines Sicherheitsdienstes.Ich bin kein Grüner. Ansonsten forderte ich die völlig autofreie Innenstadt. Ich setze auf die Vernunft des Einzelnen. Das Individuum muß mehr zum Gemeinwohl beitragen! Dazu gehört es eben auch, nicht die Aktenmappe 4 km in einem überdimensionierten und emittierenden Käfig durch die Stadt  zu fahren. Die Radfahrt oder die Nutzung des ÖPNV sind angebracht.
In den USA fängt man inzwischen an, ein wenig umzudenken. Das sind dann nicht unbedingt die Sozialisten, die dort übrigens “Liberale” geschimpft werden. Bei uns sind ja auch nicht nur langhaarige Penner mit Joint auf dem Rad unterwegs. (Anm.: In den USA wäre ich wohl Republican und unterstützte Huckabee.) In New York steigt die Zahl der Radfahrer. In Portland wird der Radverkehr gezielt gefördert, der ÖPNV ist im Stadtkern teilweise kostenfrei zu nutzen (Quelle zu Portland: ADFC Radwelt 1.10).

Wer fährt in Deutschland eigentlich Fahrrad? Fast alle Haushalte besitzen mehrere Fahrräder. Die meisten Räder verstauben oder werden nur selten genutzt. Ich meine mich zu erinnern, die durchschnittliche Fahrleistung läge bei 300 km. Das ist meine normale Monatsleistung. Andere wiederum fahren in einer Woche mehr als 300 km mit dem Fahrrad. Zu meiner Überraschung gibt es Sportradler, für die eine Trainingsrunde 100 km umfaßt.
Die Gruppe der Radfahrer ist heterogen. Es gibt Sportradler, von denen die meisten die Straßen als Trainingsraum nutzen. Dann gibt es Freizeitradler, die bei schönem Wetter abseits der Straße die Nähe der Natur suchen oder Ziele anfahren. Dann gibt es die ebenso heterogene Gruppe der Alltagsradler. Darunter findet sich die Hausfrau genauso wie der Führerscheinlose oder der verantwortungsbewußte Akademiker. Die Alltagsradler unterscheiden sich auch im Fahrverhalten. Die einen verdrücken sich auf jeden noch so besch… Radweg oder ordnungswidrig auf den Gehweg. Besonders die besser Gebildeten sind informiert und fahren auf der Fahrbahn. Letztere wollen vor allem schnell und sicher von A nach B kommen. Für sie ist das Fahrrad Ausdruck von Mobilität. Nicht selten besitzen sie hochwertige Fahrräder. Die Rohloff-Schaltung ist in dieser Gruppe kein Statussymbol, sondern eine für den Alltag notwendige Ausstattung. Sie fahren auf der Fahrbahn, auch weil sie nur dort schnell vorankommen. Das MoFa mit seinen 25 km/h überholen auch ein Alltagsradler aus Mobilitätsgründen mit einfacherer Schalttechnik schafft das. Diese Form der Mobilität dient auch dem Ausgleich von Bewegungsdefiziten am Arbeitsplatz.

Die Zahl der Radfahrer steigt in Städten mit Wohlstand. Das Automobil sei ein Armutsmodell, behauptet der Geograph Monheim. Die Erkenntnis, daß der Betrieb eines Automobils nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch betriebswirtschaftlicher Irrsinn ist, kommt eher jenen Menschen, die nachdenken. Interessanterweise sind das neben Akademikern eher Handwerker und Wachleute. Vor allem weibliche Angestellte mit niedrigem Intellekt setzen anscheinend auf das Automobil und treten übrigens nach meinem aus Erfahrung resultierendem subjektiven Empfinden auch am aggressivsten gegenüber Radfahrern auf.

Es gibt also keine homogene Gruppe “die Radfahrer”. Über Pauschalisierung hat sich übrigens der geniale, wenn auch linke Kabarretist Wilfried Schmickler in den Mitternachtsspitzen ausgelassen, wenn ich es richtig interpretiert hatte, als ich ihm mit einem halben Ohr zuhörte.
Lieber Bernd, begehen Radfahrer wirklich soviele Aggressionen oder auch nur Ordnungswidrigkeiten wie Automobilisten? Gefährder sind eigentlich nur die Gehwegradler, denn sie gefährden Fußgänger. Geisterradler nerven und gefährden andere Radfahrer. Aber Geisterradeln ist viel zu häufig rechtswidrig erlaubt (z.B. Brückenstraße, der dortige Radweg ist für einen Zweirichtungsradweg zu schmal). Das Fahren auf dem Gehweg ist viel zu häufig erlaubt (”Rad frei”, z.B. Kaiserstraße in Büdelsdorf, Izehoer Chaussee) oder gar gewünscht (Z. 240 StVO). Rotlichtverstöße durch Radfahrer dürften nicht viel häufiger als bei Büchsenführern vorkommen. Dabei müssen sich Radfahrer sich mit Bettel- oder Induktionsampeln herumärgern. In seinem Aufsatz “Sind Radfahrer bessere Menschen?” geht Kettler auf das elende Vorurteil ein, Radfahrer begingen besonders häufig Ordnungswidrigkeiten.

Automobilisten überholen sehr schnelle Radfahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in der 30-Zone. Wer mit 50 in der Stadt fährt, gilt als schleicher. Die Geschwindigkeitsübertretung ist Standard. Sicher werden auch täglich unzählige Verwarnungsgelder für Falschparker verhäng. Man könnte meinen, der gemeine Automobilist zeige mit dem Finger auf die Radfahrer, um von seinen Untaten abzulenken. Immerhin weisen bei dieser Geste gleich drei seiner Finger auf ihn zurück.

Wir haben alle die Absicht, sicher und schnell unser Ziel zu erreichen. Ein Miteinander im Verkehr wäre auch nach § 1 StVO geboten. Daß ein Miteinander funktionieren kann, beweist das erfolgreiche Shared Space. Das destruktive Element neben dem Apartheidsdenken vieler kleingeistiger Verkehrsteilnehmer bilden die Hinterweltler unter den Stadtplanern und in den Straßenverkehrsbehörden der kommunalen Verwaltungen. Es ist Sozialismus, dem”unmündigen Bürger” vorschreiben zu wollen, wie er sich zu verhalten hat. Verkehrszeichen sind sozialistisch. Ob sie eher braun oder blutrot sind, macht dabei keinen Unterschied. Das Denken ist nicht mehr notwendig, wenn der Staat lenkt. Nehmt die Verkehrszeichen weg! Bei Shared Space ist das Denken des Individuums wieder notwendig. Niemand außer dem Verkehrsgeschehen lenkt. Das Individuum bewegt sich im gemeinsamem Verkehrsraum verantwortungsvoll, das ist liberal, dabei achtet das Individuum selbständig auf das Wohlergehen der anderen Verkehrsteilnehmer, das ist in der Summe christlich-sozial-werteorientiert. Ein erschöpfter Fußgänger kann sich einfach hinsetzen, er wird umfahren, nicht wie im sozialistischen Apartheidsverkehr auf der Fahrbahn umgefahren.
Genauso sozialistisch ist der Gedanke, Verkehr leiten zu wollen. Der Verkehrsteilnehmer suchen ihren Weg. Von einem Büdelsdorfer Verantwortlichen war neulich zu vernehmen, daß er es vorzöge, erst einmal zu sehen, wo ein Trampelpfad entstünde, dann dort den Weg zu gestalten. Das ist ein wahrhaft rationales und lobenswertes Denken. Aber leider dürfte er damit nicht nur in dieser Region einer Minderheit unter Behördenmitarbeitern darstellen. Manch einer hängt allerdings wohl im verkehrssozialistischen Gestrüpp fest, würde aber eigentlich gerne anders, wenn er dürfte.

Auf unseren Straßen herrscht Krieg. Es läge in den Händen der kommunalen Verwaltungen, diesen Krieg zu beenden. Doch dort ist alles festgefahren. Der Verkehrssozialismus dominiert, obwohl der § 45 IX StVO eigentlich den Schilderwald eindämmen soll.

P.S. Nicht jeder gesamtpolitische Sozialist ist auch ein Verkehrssozialist bzw. Verkehrsnazi, was dasselbe ist. Die Fronten gehen eher quer durch die Parteien, als daß wirklich politische Lager etwas damit zu tun hätten.

P.P.S. Ich habe davon Abstand genommen, das Wort “Sozialismus” mit einem Link zur Homepage der “C”DU zu hinterlegen, um die Serosität des obigen Beitrages nicht zu untergraben.

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