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Justiz und Gerechtigkeit

Dieser Eintrag stammt von admin Am 8.10.2009 @ 02:18 In Sonstiges | 1 Kommentar

In meinem Umfeld wurde ein schwerkranker Mann Opfer eines Schlägers. Am hellichten Tage zur Mittagszeit humpelte das Opfer vom Arzt kommend über den Parkplatz eines Discounters in der Eckernförder Straße heimwärts, es war gerade am Tag zuvor aus dem Krankenhaus entlassen worden. Wegen Krebs mußte ein Organ entfernt werden. Ein Autofahrer raste hauteng an ihm vorbei. Da das Opfer frische OP-Narben hatte, klopfte es angstvoll an die Scheibe oder auf das Dach.
Während das Opfer nichtsahnend weiterhumpelte, stellte der Täter sein Auto ab, ging dem Opfer hinterher und packte es von hinten. Da das Opfer es für einen Witz von einem Arbeitskollegen hielt, mahnte er zur Vorsicht, da er gerade operiert worden war. Den Täter scherrte das nicht, Er schleuderte das Opfer zu Boden, hob es wieder auf und warf es wieder zu Boden. Das Resultat waren ein zerschmetterter Ellenbogen und eine gebrochene Hüfte, die durch ein künstliches Hüftgelenk ersetzt werden mußte (Schwere Körperverletzung). Dann versuchte der Täter den Kopf des Opfers auf den Asphalt zu schlagen (versuchte gefährliche Körperverletzung).  Erst als der Arzt aus der Praxis herbeigerannt kam und sich des Opfers annahm, zog sich der Täter zurück. Nur der Arzt und ein kleiner Junge, der die Polizei rief, zeigten Zivilcourage. Hätte aber eine Zeugin nicht die Polizisten darauf aufmerksam gemacht, daß der Täter noch genüßlich die Szenerie an sein Auto gelehnt beobachtete, wäre dieser auch noch davon gekommen. Wäre das Opfer nicht auf due rechte, sondern auf die linke Seite geschleudert worden, wäre die OP-Naht aufgegangen, das Opfer wäre sofort verblutet. Das war im November 2007.

Statt eines Besuchs eines Beamten zur Aufnahme der Zeugenaussage im Krankenhaus kam ein Schreiben der taatsanwaltschaft nach Hause, während das Opfer schwerverletzt im Krankenhaus um seine Gesundheit bangte. Die Ehefrau stand kurz vor dem Zusammenbruch, hatte sie doch erst vor wenigen Tagen wegen der schweren OP um ihren Gatten bangen dürfen. Beim Papierkram und auch der Suche nach einem Rechtsanwalt war der Weiße Ring sehr hilfreich. Auch der Besuch des Vertreters des Weißen Rings im Krankenhaus half dem Opfer. Es baute den Willen auf, den Täter fertigzumachen.
Massenweise Bürokratie fiel nachfolgend an. Alle möglichen Versicherungen wollten etwas. Unterlagen für einen Antrag nach Opfer-Entschädigungsgesetz (OEG) mußten ausgefüllt, viele Unterlagen mußten zusammengetragen werden. Ein krebskranker Mann wird unnötigem Streß ausgesetzt.

Für September 2009 war der Prozeßtermin festgesetzt. Die Staatsanwaltschaft nahm den Fall so ernst wie eine Kneipenschlägerei.  Eine Amtsanwältin, das ist eine Justizbeamtin ohne Jura-Studium, bearbeitete den Fall und machte etliche Fehler in der Anklageschrift. Nicht einmal den Namen des “geschädigten Zeugen” gab sie richtig wieder. Auch stand da etwas von einer frischen Hüft-OP. Im Verfahren wirkte die Amtsanwältin abwesend, sie alberte lieber mit ihrer Begleiterin herum. Die Anwältin des Opfers versuchte ihr Bestes, den wahren Sachverhalt zu klären. Der Richter wirkte sehr bemüht. Da das Opfer keine Reue zeigte, wies der Richter noch mal auf die Situation des Opfers hin. Dem Facharbeiter drohte nämlich die Berufsunfähigkeit. Der Täter wirkte wie ein gewohnheitsmäßiger Schläger, ein typischer Asozialer, Ende Dreißig. Nur hatte er seltsamerweise keine Vorstrafe. Auf die Zeugen wurde verzichtet. Die Amtsananwältin fordete weiterhin 30 Tagessätze wie in der Anklageschrift, als wenn es die Aufklärung des Tatverlaufs und der Folgen nicht gegeben hätte. - Kein Wunder, sie hatte ja nicht zugehört.  Der Richter meinte, das Geld bräuchte eher das Opfer und verurteilte den Täter wegen Körperverletzung zu 2 Jahren auf Bewährung.

Das Krankengeld lieft aus, ohne Lohn drohte das finanzielle Aus. Nach Gesprächen mit dem unkorporativen Arbeitgeber versucht die Rentenversicherungskasse es mit Weiterbildung oder Umschulung. Ein Praktikum während dieser Maßnahme steht das Opfer gesundheitlich nicht durch. Es droht wieder das Abrutschen in ALG II und der Verlust der Wohnung.

Nun steht noch der Zivilprozeß aus. Das in die Berufsunfähigkeit geprügelte Opfer soll aber ein paar Tausend Euro vorstrecken. Und falls der Täter nichts erwirtschaftet, verliert das Opfer sein Geld.
Das ist die Realität der “Gerechtigkeit” in Deutschland im 21. Jahrhundert!


1 Kommentar To "Justiz und Gerechtigkeit"

#1 Comment By frankg On 6.12.2009 @ 6.12.2009

Eine Sauerei! Aber typisch für dieses Land, dass ein Geschädigter weniger Rechte hat als der Täter.

Weiteres Beispiel: Mein Nachbar hat einen Mietnomaden “in” seiner Wohnung. Der Einmietbetrüger ist zwar schon fast ein Jahr wieder weg, aber als Vermieter darf man ja keinen Schlüssel für sein vermietetes Eigentum besitzen. Fazit: Da die Zwangsräumung dank üppiger Fristen und unklarer Gesetzeslage noch nicht vollstreckt werden konnte, weil sie dem Mietnomaden nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zugestellt werden konnte (der ist ja längst in einer anderen Wohnung), laufen die monatlichen Kosten der Energieversorger auf. Falls also der Vermieter widerrechtlich (!) sein Eigentum betritt und für die Weitervermietung sanieren bzw. den Müll (den man durch ein Fenster turmhoch sehen kann) entfernen möchte, würde er doch tatsächlich Hausfriedensbruch begehen…


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