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	<title>Kommentare zu: Justiz und Gerechtigkeit</title>
	<link>http://meine-sicht.torben-f.de/2009/10/08/justiz-und-gerechtigkeit/</link>
	<description>Politik, Geschichte, Kultur</description>
	<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 12:29:52 +0000</pubDate>
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		<title>Von: frankg</title>
		<link>http://meine-sicht.torben-f.de/2009/10/08/justiz-und-gerechtigkeit/#comment-795</link>
		<author>frankg</author>
		<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 05:58:50 +0000</pubDate>
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		<description>Eine Sauerei! Aber typisch für dieses Land, dass ein Geschädigter weniger Rechte hat als der Täter. 

Weiteres Beispiel: Mein Nachbar hat einen Mietnomaden "in" seiner Wohnung. Der Einmietbetrüger ist zwar schon fast ein Jahr wieder weg, aber als Vermieter darf man ja keinen Schlüssel für sein vermietetes Eigentum besitzen. Fazit: Da die Zwangsräumung dank üppiger Fristen und unklarer Gesetzeslage noch nicht vollstreckt werden konnte, weil sie dem Mietnomaden nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zugestellt werden konnte (der ist ja längst in einer anderen Wohnung), laufen die monatlichen Kosten der Energieversorger auf. Falls also der Vermieter widerrechtlich (!) sein Eigentum betritt und für die Weitervermietung sanieren bzw. den Müll (den man durch ein Fenster turmhoch sehen kann) entfernen möchte, würde er doch tatsächlich Hausfriedensbruch begehen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Sauerei! Aber typisch für dieses Land, dass ein Geschädigter weniger Rechte hat als der Täter. </p>
<p>Weiteres Beispiel: Mein Nachbar hat einen Mietnomaden &#8220;in&#8221; seiner Wohnung. Der Einmietbetrüger ist zwar schon fast ein Jahr wieder weg, aber als Vermieter darf man ja keinen Schlüssel für sein vermietetes Eigentum besitzen. Fazit: Da die Zwangsräumung dank üppiger Fristen und unklarer Gesetzeslage noch nicht vollstreckt werden konnte, weil sie dem Mietnomaden nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zugestellt werden konnte (der ist ja längst in einer anderen Wohnung), laufen die monatlichen Kosten der Energieversorger auf. Falls also der Vermieter widerrechtlich (!) sein Eigentum betritt und für die Weitervermietung sanieren bzw. den Müll (den man durch ein Fenster turmhoch sehen kann) entfernen möchte, würde er doch tatsächlich Hausfriedensbruch begehen&#8230;</p>
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