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	<title>Kommentare zu: Radfahren: Wieder ein Fall von Nötigung</title>
	<link>http://meine-sicht.torben-f.de/2009/04/18/radfahren-wieder-ein-fall-von-notigung/</link>
	<description>Politik, Geschichte, Kultur</description>
	<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 14:52:47 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Andreas</title>
		<link>http://meine-sicht.torben-f.de/2009/04/18/radfahren-wieder-ein-fall-von-notigung/#comment-617</link>
		<author>Andreas</author>
		<pubDate>Wed, 20 May 2009 19:42:58 +0000</pubDate>
		<guid>http://meine-sicht.torben-f.de/2009/04/18/radfahren-wieder-ein-fall-von-notigung/#comment-617</guid>
		<description>An das Hupen gewöhnt man sich. Bei nörgelnden Autofahrern ruhig mal einfach nur die ganze Zeit lächeln oder freundlich winken. Das sorgt für Heiterkeit, wenn im Blechkleid ein roter Kopf droht zu explodieren. Aufregen braucht man sich über sowas nicht.

Die Stadt Kiel hat leider auch sehr ungewöhnliche Vorstellungen von sicheren Radwegen. Zweirichtungsradwege mit deutlich unter 2m Breite, katastrophale Baustellensicherungen und -führungen.

Da nutze ich doch lieber gemütlich die Fahrbahn mit Hupkonzert als (legal!) entgegenkommenden Radfahrern auszuweichen oder in irgendwelchen Baustellen festzustecken. Es steht der Stadt Kiel natürlich frei, diese Mängel in Zukunft abzustellen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>An das Hupen gewöhnt man sich. Bei nörgelnden Autofahrern ruhig mal einfach nur die ganze Zeit lächeln oder freundlich winken. Das sorgt für Heiterkeit, wenn im Blechkleid ein roter Kopf droht zu explodieren. Aufregen braucht man sich über sowas nicht.</p>
<p>Die Stadt Kiel hat leider auch sehr ungewöhnliche Vorstellungen von sicheren Radwegen. Zweirichtungsradwege mit deutlich unter 2m Breite, katastrophale Baustellensicherungen und -führungen.</p>
<p>Da nutze ich doch lieber gemütlich die Fahrbahn mit Hupkonzert als (legal!) entgegenkommenden Radfahrern auszuweichen oder in irgendwelchen Baustellen festzustecken. Es steht der Stadt Kiel natürlich frei, diese Mängel in Zukunft abzustellen.</p>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://meine-sicht.torben-f.de/2009/04/18/radfahren-wieder-ein-fall-von-notigung/#comment-607</link>
		<author>admin</author>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2009 20:34:43 +0000</pubDate>
		<guid>http://meine-sicht.torben-f.de/2009/04/18/radfahren-wieder-ein-fall-von-notigung/#comment-607</guid>
		<description>- Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht (OLG Oldenburg, 29.07.1952, VkBl. 53, 190).

- Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu ¤ 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317).
In der NJW 2005, 396-399 sowie in der NZV 2004, 61 wird das Thema im Zusammenhang mit Fahrradtaxen aufgearbeitet. Auch das OLG Dresden urteilte in diesem Sinne, als es im Februar 2004 ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig wegen unerlaubter Personenbeförderung aufhob (OLG Dresden, Beschluss vom 11. 10. 2004, Az. Ss (OWi) 460/04, NStZ-RR 2005, 24 und NJW 2005, 452).


http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>- Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht (OLG Oldenburg, 29.07.1952, VkBl. 53, 190).</p>
<p>- Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu ¤ 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317).<br />
In der NJW 2005, 396-399 sowie in der NZV 2004, 61 wird das Thema im Zusammenhang mit Fahrradtaxen aufgearbeitet. Auch das OLG Dresden urteilte in diesem Sinne, als es im Februar 2004 ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig wegen unerlaubter Personenbeförderung aufhob (OLG Dresden, Beschluss vom 11. 10. 2004, Az. Ss (OWi) 460/04, NStZ-RR 2005, 24 und NJW 2005, 452).</p>
<p><a href="http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung" rel="nofollow">http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung</a></p>
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		<title>Von: Capitano</title>
		<link>http://meine-sicht.torben-f.de/2009/04/18/radfahren-wieder-ein-fall-von-notigung/#comment-605</link>
		<author>Capitano</author>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2009 15:39:53 +0000</pubDate>
		<guid>http://meine-sicht.torben-f.de/2009/04/18/radfahren-wieder-ein-fall-von-notigung/#comment-605</guid>
		<description>Selber Schuld, wenn man einen vorhandenen Radweg nicht benutzt. :-P</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Selber Schuld, wenn man einen vorhandenen Radweg nicht benutzt. <img src='http://meine-sicht.torben-f.de/wp-includes/images/smilies/icon_razz.gif' alt=':-P' class='wp-smiley' /></p>
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