Archive für 17.4.2009

Die Verkehrspolitik und ich - Eine persönliche Stellungnahme

Vorwort

Wo bin ich einzuordnen? Bin ich nur jemand, der nur eine neue Freizeitbeschäftigung suchte, mit der er Dritte ärgern kann? Nein, das ist nicht der Fall, mir geht es nur darum, sicher von A nach B zu kommen. Und das möchte ich mit dem Fahrrad auch zügig erledigen können.

Der Einstieg

Seit meiner Jugendzeit fahre ich sehr gerne rad. Damals hatte ich sogar einen Schülerjob als Kurier. Zwar machte ich mit 18 den Führerschein der damaligen Klasse 3, aber ein Auto leistete ich mir nicht. Im Sommer 1994 war ich für wenige Monate Miteigentümer eines Audi 200, mit dem wir, ein paar Schulkumpels und ich nach Spanien reisten.
Ich fahre gerne mal mit einem Auto. Nur leiste ich mir kein Eigenes. Nach Kiel pendle ich seit Jahren mit dem Zug. Wer die Parkplatzsituation in der Ohlshausenstraße kennt, versteht auch, weshalb ich die Zugfahrt auf mich nehme.
Während der Umgestaltung an der Obereider, dort verläuft mein Weg zum Bahnhof, suchte ich nach einer alternativen Strecke. Ich begann zu recherchieren und rechtliche Möglichkeiten auszuloten. Ich stieß über die Radwegepetition an den Deutschen Bundestag auf die Initiative Cycleride (IC), deren Mitglied ich inzwischen bin. Auch erkannte ich erstmals, daß ich nicht jeden Radweg benutzen muß. Inzwischen weiß ich, daß ich nicht einmal die Radwege, für die durch die “blauen Lollies” eine Benutzungspflicht angeordnet ist, zwingend benutzen muß. Schnell wuchs auch die Erkenntnis, daß das Bauliche entscheidend ist. Und am Baulichen hapert es in Rendsburg und Umgebung häufig.

 Voraussetzungen und Qualifikation

 Wie oben beschrieben, habe ich Erfahrungen mit dem Radverkehr, ebenso mit dem Auto und der Bahn. Inzwischen habe ich sogar einen Leistungsschein im Profilierungsbereich Verwaltungsrecht für Geisteswissenschaftler erworben, damit ich qualifiziert recherchieren und mitreden kann.

 Meine Ziele

Ich möchte mit 18 bis 30 km/hradeln, wenn die Verkehrssituation es zuläßt. Nun weiß ich, daß die Verwaltung mich nicht auf einen Radweg zwingen darf, auf dem ich nur mit Schrittgeschwindigkeit vorankommen, wenn ich nicht meine Felgen ruinieren oder eine Autotür einfangen möchte.  Sicher radfahren kann ich im Regelfall nur auf der Fahrbahn. Dort lauert nur eine Gefahr, nämlich der rücksichtslose Revierverteidiger, der in seiner Blechkarosse äußerst eng überholt und womöglich sogar bedroht.
Zum Einen halte ich Aufklärungsarbeit für wichtig. Leider hatte Rotgrün verpennt, die Fahrradnovelle von 1997, das war noch unter Kohl, bekannt zu machen. Schwarzrot darf das gerade ausbaden. Bundesverkehrsminister Tiefensee und der Parlamentarische Staatssekretär Kasparick sind redlich bemüht, zumindest die Kommunalverwaltungen aufzuklären. Die Defizite liegen derzeit bei den Landesministerien, die immerhin die Fachaufsicht führen.
Erschreckend ist, daß Fördergelder für Projekte gezahlt werden, die nicht den Erfordernissen den sich in der VwV-StVO und auch in der StVO spiegenden Intentionen der Radverkehrspolitik des Bundes entsprechen.  In Niedersachsen geht das soweit, daß Kommunen Fördergelder für breite Gehwege zurückzahlen müssen, weil diese als Gemischter Geh- und Radweg gefördert wurden. Nun fährt aber nicht jeder Radfahrer gerne durch Fußgängermassen, wenn neben ihm die Fahrbahn annähernd leer ist. Also klagen Radfahrer gegen das Zeichen 240, welches eine Radwegebenutzungspflicht auf einem gemischten Geh- und Radweg anordnet. Sie gewinnen natürlich. Die Kommune muß die widerrechtlich angeordnete Radwegebenutzungspflicht durch Entfernung der Blauschilder aufheben. Die Radfahrer dürfen dann sicher und zügig auf der Fahrbahn fahren, aber die kurzsichtige Gemeinde darf die Fördergelder zurückzahlen.
Ziel ist es, daß Rendsburg derartiges erspart bleibt. Leider scheint die Verwaltung aber nicht so kooperativ zu sein, wie sie vorgibt. Die Rendsburger Radfahrer haben aber auch ein Recht auf ein sicheres und zügiges vorankommen!
Radfahrer sind auf Radwegen gefährdet. Deshalb hatte die Bundesregierung Kohl 1997 die allgemeine Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Radwege müssen nur noch benutzt werden, wenn eine Benutzungspflicht durch Gebotszeichen angeordnet wird. In der Verwaltungsvorschrift zur StVO wurde festgelegt, was diebaulichen Voraussetzungen dafür sind, daßfür einen Radweg eine solche Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden darf. In Rendsburg hängt an fast jedem Radweg ein “blauer Lollie”, aber annähernd alle Radwege erfüllennicht die Bedingungen der VwV-StVO für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht. Hier ist mein Ziel, daß im Sinne des Bundesrechts die Z. 237, 240 oder 241 StVO im Stadtgebiet abgebaut werden. Vorhandene Radwege bleiben als “andere Radwege” erhalten und dürften weiterhin genutzt werden (vgl. § 2 IV StVO), aufgeklärte Radfahrer könnten auf der Fahrbahn fahren. Gute Radwege werden auch ohne Benutzungspflicht freiwillig genutzt.
Im Gegensatz zu vielen Radsportlern trete ich nicht für die völlige Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ein. Außerorts ist sie angesichts der Geschwindigkeitsdifferenzen angebracht. Innerorts dagegen kann es auf viel befahrenen Straßen bei guten Radwegen durchaus sinnig sein, den Radfahrer von der Fahrbahn zu nehmen. Statt eines Hochbord- oder Bürgersteigradweges sollte es dann aber bitte die Radspur auf der Fahrbahn mit angemessener Breite sein. Die Gefahr für den Radfahrer muß auf dem Radweg deutlich niedriger sein als auf der Fahrbahn, ansonsten läßt sich die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nicht rechtfertigen.
Langfristiges Ziel müssen für Rendsburg und Umgebung auch vernünftige Velorouten sein. Dabei reicht es aber nicht, irgendwelche Gehwege mit Zusatzschild “Fahrräder frei” zu versehen und den Weg als Teil der Veloroute zu benennen. Es muß ein anständiges Konzept her.
Eine weitere Schweinerei, die beseitigt werden muß, sind Ampeln, die nicht auf Radfahrer reagieren. Die induktionsgesteuerte Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Konrad-Adenauer-Straße in die Kieler Straße ist solch ein Beispiel. Aber auch jene Ampel der Mühlenstraße an der Einmündung in die Denkerstraße reagiert nicht auf Radfahrer, ebenso kommen wir nicht vom Schloßplatz auf die Denkerstraße, ohne 5 min vergeblich zu warten, bis wir uns trotz Rot vortasten dürfen. Diese Mißstände will ich beseitigt sehen.
Rotverstöße durch Radfahrer sind gelegentlich auch eine Folge vom Versagen der Verwaltung. Geisterradeln, das ist das gefährliche und verbotene Fahren auf dem linken Radweg, ist ebenso häufig eine Folge der schlechten Planung. Dieses alles beklagt auch der Jurist Dr. Dietmar Kettler in seinem Aufsatz Sind Radfahrer bessere Menschen? in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht vom Januar 2009.
Es steht also viel Arbeit in Rendsburg an, wenn Rendsburg auch für jene Radfahrer attraktiv sein soll, die von der TINOK an den Kanal gelockt werden. Rendsburg liegt am Ochsenweg, der auch für Fahrradtouristen erschlossen ist. Dazu kommen all jene Wohnmobilisten, die ihre Fahrräder dabei haben. Auch auf Yachten werden gelegentlich Fahrräder mitgeführt. Eine vernünftige Radverkehrspolitik dient als nicht nur den radfahrenden Einwohnern, sondern auch der vom Tourismus profitierenden Wirtschaft. Radtourismus ist ohnehin eine Wachstumsbranche.

Wie sollen wir bei klammen Kassen eine Wende in der Radverkehrspolitik in Rendsburg einläuten? Kurzfristig genügt es, wenn nicht mehr jeder Radweg oder, was dafür gehalten wird, ein häßliches blaues Verkehrszeichen hätte, parallel müßte die Bevölkerung aufgeklärt werden. Leider weist auch die lokale Polizei erhebliche Wissensdefizite auf, so daß auch dort Aufklärungsbedarf besteht.  Auch wäre ein Durchgreifen der Polizei gegen Geisterradler wünschenswert. Eine Fahrradstreife höbe auch das Sicherheitsempfinden aller Einwohner an.
Mittelfristig müssen auch vom Bauamt der Stadt Rendsburg für laufende Projekte endlich die Belange der Radfahrer berücksichtigt werden. Die ERA95 sowie vor allem die VwV-StVO dürfen nicht mehr ignoriert werden.Langfristig können Umbauten vorgenommen werden.

Fazit

Es ist viel zu tun! Und es wird sich lohnen, denn Rendsburg ist mit seiner  historischen Architektur ein Ziel fürFahrradtouristen am Nordostseekanal und der Eider sowie auf dem Ochsenweg. Auch kann die gefühlte Parkplatznot in der Innenstadt gelindert werden, wenn im Nahverkehr das Fahrrad attraktive Alternative zum Automobil ist. Rendsburg, aber auch die umliegenden Gemeinden lassen viel wirtschaftliches Potenzial ungenutzt.
Ich möchte nur erreichen, daß Fahrräder auch in Rendsburg als gleichberechtigte Fahrzeuge (§ 2 StVO) anerkannt werden. Solange dauerhupende (Lektüretip § 16 StVO!) Drängler und Pöbler mich auf der Fahrbahn bedrängen und nötigen, werde ich Aufklärungsarbeit leisten müssen. Solange das Bauamt die Rechte der Radfahrer mißachtet, werde ich es belästigen müssen. Solange die Straßenverkehrsbehörde die Apartheidspolitik der 1970er Jahre zu Lasten der Sicherheit der Radfahrer weiterbetreibt, muß ich auch diese Behörde bearbeiten. - Zum Glück stehe ich nicht allein da. Zeitlich würde ich das niemals packen, da Studium, Nebenjob, Partei und andere Hobbies viel Zeit schlucken. Zum Glück gibt es Bodo Schnoor und seine Mitstreiter vom ADFC.

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