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Archive für 1.4.2009
Nachtrag zum Tag des Opfers (22. März 2009)
1.4.2009 by admin.
Das Gute an der umstrittenen Freilassung Klars war, daß endlich mal über die Opfer und ihre Angehörigen und deren Leid gesprochen wird. Bisher kümmerte sich nur der Weisse Ring um die Opfer von Straftaten. Der Weisse Ring beging am 22. März einen Tag des Opfers.
Im September 2008 erlebte ich, wie ein Richter das von der Amsanwältin - Staatsanwälte sind sich zu fein, wenn nur steuerzahlende Facharbeiter berufsunfähig geprügelt worden sind - geforderte Strafmaß von 90 Tagessätzen zu 20€ ablehnte und mit dem Verweis auf den Zivilprozeß und die Folgen für das Opfer eine Haftstrafe der Geldstrafe vorzog. Ein fast salomonisches Urteil.
Der Täter, der immerhin einen schleichenden, kranken Mann von hinten angefallen und zum Krüppel geprügelt hatte, bekam 6 Monate Haft, ausgesetzt zu 2 Jahren auf Bewährung wgen Körperverletzung. - Kritische Juristen sagen, daß der Fall eigentlich vor eine Strafkammer wegen Schwerer Körperverletzung und versuchter Gefährlicher Körperverletzung gehört hätte.
Der Fall war von erheblichem öffentlichem Interesse, da das sichtlich kranke Opfer aus niederen Beweggründen am hellichten Tage zur Mittagszeit vom Arzt kommend auf einem gut besuchten Parkplatz zusammengeschlagen worden war.
Der Täter war mit überhöhter Geschwindigkeit in den Parkplatz eingebogen und war dabei sehr eng am späteren Opfer vorbeigefahren. Das spätere Opfer klopfte an die Scheibe oder das Dach des Fahrzeugs, weil es sich gefährdet fühlte.
Der Täter parkte in aller Ruhe, und ging dem Opfer hinterher, packte es von Hinten, schmetterte es zu Boden, hob es wieder auf und wiederholte den Wurf. Anschließend versuchte er, den Kopf des am Boden liegenden Opfers gegen den Boden zu schlagen.
Erst der herbeieilende Arzt des Opfers konnte den Täter vom Opfer trennen. Er untersuchte umgehend die wenige Tage alten OP-Nähte. Außer einem kleinen Jungen, der die Polizei rief, hatte keiner der vielen Umherstehenden etwas unternommen. Der Täter sah der Szenerie an sein Auto gelehnt zu. Eine Zeugin machte die Polizei auf die Anwesenheit des Täters aufmerksam.
Das Opfer kam nur mit dem Leben davon, weil es mit der richtigen Körperseite aufkam, so ging keine OP-Naht auf. Auch schützte die gute Halsmuskulatur vor Kpfverletzungen. Neben kleineren Blessuren trug das Opfer diverse Brüche davon. Das Hüftgelenk mußte durch ein Künstliches ersetzt werden, der Ellenbogen konnte nur mühsam wiederhergestellt werden. Dabei handelt es sich beim Opfer um niemanden mit Glasknochen, sondern um einen eigentlich robusten Mann.
Das war im November 2007.
Der Strafprozeß war im September 2008, der Zivilprozeß steht noch aus. Der Täter wirkte mit Tattoos und übrigem Auftreten auch wie ein Schläger, seltsam, daß er noch nicht vorbestraft oder zumindest auffälig geworden war. Aber Jugendstrafen werden schließlich auch irgendwann gelöscht.
Belastung für Opfer ist es schon, daß sie ihre Verletzungen versorgen müssen. Die Angehörigen leiden ebenso darunter. Finanziell ist das Opfer mit den Folgen allein gelassen. Es muß sich selbst um die Nebenklage kümmern. Wenn dann die Staatsanwaltschaft dem Opfer die Zeugenbefragungsformulare mit Fristsetzung nach Hause schickt, obwohl das Opfer ins Krankenhaus eingeliefert worden war, zeugt das nicht gerade von Anteilsnahme.
Auf inkompetente Amtsanwälte, das sind Justizbeamte mit Zusatzschulung, aber ohne Studium, die als Hilfsstaatsanwälte fungieren, können Opfer gut verzichten. Besonders wenn diese Amtsanwälte in der Anklage irgendwelche Umstände herbeizudichten, anstatt Zeugenprotokolle zu lesen.
Wenn das Opfer nun noch den Anwalt für die Nebenklage zahlen muß, aber im Zivilprozeß darauf hoffen darf, daß der Täter überhaupt Einkommen hat, läufz etwas schief. Das Opfer eines prügelnden Managers kann auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hoffen. Das Opfer eines asozialen Bildungsverweigerers dagegen kann Pech haben, daß es auf allen Kosten sitzen bleibt. Wir sollten nicht vergessen, daß da ein Krankenhaustagegeld oder auch Kosten für Heilmittel anfallen, während das Opfer womöglich von der Lohnfortzahlung in den Krankengeldbezug fällt.
Wenn der Hauptverdiener einer rechtschaffenen Familie ausfällt, kann diese schnell in wirtschaftliche Bedrängnis geraten. Ein selbständiger Unternehmer kann sein Unternehmen schließen. Die Arbeiterfamilie muß aus ihrem Haus heraus, daß erst in 5 Jahren abbezahlt ist. Da springt kein Schwein ein oder nimmt zumindest Rücksicht!
Wenn solch eine Tat begangen wird, kann man davon ausgehen, daß der Staat mit seiner Polizei gemäß Gesellschaftsvertrag versagt hat. Deshalb wurde das Opferentschädigungsgesetz (OEG) geschaffen. Aber das ist auch nur ein Witz. Das mir bekannte Opfer aus obigem Falle hatte bisher nur Schreibkram wegen des OEG, aber keine Vorteile.
Vor wenigen Tagen wurde in abgeschwächter Form zumindest eine Art Opferanwalt im Opferrechtsreformgesetz eingeführt. Aber was nützt jener, wenn das Opfer bis zum Prozeß insolvent ist?
Ein vermögender Täter kann eine Anzahlung tätigen, die der Anwalt des Opfers aushandelt. Der durchschnittliche Prolet hat aber selten Vermögen, wenn er denn überhaupt ein Einkommen hat.
Eine Gewalttat kann Menschen ruinieren. Leider kommt der Täter häufig mit einem blauen Auge wie einer Bewährungsstrafe davon; der Ruinierte ist das Opfer, das seine Angehörigen mit in den Abgrund ziehen muß. Nicht selten interpretieren Verurteilte ihre Bewährungsstrafe als Freispruch.
Der Opferanwalt sollte selbstverständlich sein, die Rechnung sollte aus der Staatskasse vorgestreckt werden. Auch sollte das Einkommen vom Staat vorgestreckt werden. Der Staat kann seine Ausgaben effektiv beim Täter nach dem Prozeß wieder eintreiben. Den Opfer von Strafttaten würde sehr gehölfen. Vor allem gäbe es keine zwei Opferklassen mehr wie bisher, wo eine Gruppe entschädigt wurde, während die Opfer von Tätern ohne Einkommen leer ausgingen.
Geschrieben in Politik, Islam, Bundespolitik, Sonstiges | Drucken | Keine Kommentare »