Archive für 12.3.2009

Radfahren in Rendsburg und Umgebung: Unfall in Alter Kieler Landstraße

Am Di. 10. März 2009 berichtete die Landeszeitung über einen Unfall vom Vortag. Ein Mädchen war in der Alten Kieler Landstraße an der Einmündung der Kollunder Straße angefahren worden.

Unfall v. 9.3.09

Das  Ganze wirkt wie ein typischer Abbiegefehler, dem viele Radfahrer zum Opfer fallen. Bei Fahrt auf der Fahrbahn fällt dieses Risiko weitestgehend weg. Auch wenn der Müllwagenfahrer abgelenkt gewesen sein sollte, ist ihm nur ein Vorwurf zu machen. Er hat viele tote Winkel, das ist aus Statistiken mit von LKWs überrollten Radfahrern bekannt. Er hätte vorsichtiger abbiegen müssen, denn Radfahrer an der Vorfahrtstraße haben Vorrang.
Mitverantwortlich für diese Art von Unfällen sind die kommunalen Verwaltungen, die weiterhin Bürgersteigradwege bauen und dann auch noch mit Radwegebenutzungspflichten versehen. Wenn ich mich recht entsinne, stehen an der Alten Kieler Landstraße etliche Zeichen 241 StVO, die eine Benutzungspflicht anordnen. Der Radweg dort entsprichtstreckenweise nicht einmal annähernd den Standard, welche die VwV-StVO für einen beutzungspflichtigen Radweg voraussetzt. Außerdem rechtfertigt das für die breite Fahrbahn relativ geringe Verkehrsaufkommen keine Radwegebenutzungspflicht. Die Stadt muß nun bangen, daß die Angehörigen des Kindes den Radweg vermessen und ein findiger Anwalt auch sie verklagt. Da sich die Stadtverwaltung sehr gesprächsbereit zeigte, ist zu hoffen, daß diese gegen den Geist des Rechtes aufgestellten Gebotszeichen endlich verschwinden. Leider habe ich es bis heute nicht geschafft, endlich meine Übersicht rechtswidrig aufgestellter Zeichen 237, 240 und 241 an Herrn Galow von der Straßenverkehrsbehörde zu überreichen.

Fahrt auf der Fahrbahn, liebe RendsburgerRadler! Dann fährt Euch der Müllmann auch nicht um. Dem Mädchen sei an dieser Stelle gute Besserung gewünscht!

Literatur:

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