Archive für 4.3.2009

Radfahren in Rendsburg und Umgebung: Fockbecker Chaussee

Jedes Mal, wenn ich die Fockbecker Chaussee hinauffahre, ist es dasselbe Procedere. Hinter der Eckernförder Straße komme ich trotz verlangsamtem Tempo ins Trudeln, weil der dort benutzungspflichtige Radweg (Z. 241) in einem unmöglichen Bogen geführt wird. Es sollte möglich sein, an solch einer Stelle mit 14 km/h zu fahren, ohne eine Landung im Bewuchs befürchten zu müssen! Es folgt die Ampel an der Kreuzung mit der Schleswiger Chaussee, welche mit ihrer Schaltung die Radfahrer auf dem benutzungspflichtigen Radweg gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn benachteiligt. Diese Benachteiligung sollte nach Willen des Bundesverkehrsministeriums und der StVO eigentlich nicht bestehen. Jedes Mal kommt mir auch die Galle hoch, wenn ich rechts in der Schleswiger Chaussee das Zeichen 254 (”Verbot für Radfahrer”) erblicke, daß die Radfahrer dort auf den gefährlichen linksseitigen Radweg zwingt. Nun fahre ich auf der Fockbecker Chaussee weiter und  blicke hinter Aral auf einen schmalen Radweg mit knapp 1,4 m Breite, da sich direkt neben dem Radweg die Parkbuchten befinden, geht die Fahrt auf der Fahrbahn weiter, weil der Radweg hier eindeutig zu gefährlich, also im Sinne der Rechtsprechung unzumutbar ist. Niemand darf mit dem Risiko, eine sich öffnende Tür abzubekommen, per Benutzungspflicht auf den Radweg gezwungen werden. Nicht der Verkehrsfluß auf der Fahrbahn bei hohem Verkehrsaufkommen genießt Vorrang, sondern das Grundrecht des Radfahrers auf körperliche Unversehrtheit. Genau deshalb gab es 1998 unter Bundesverkehrsminister Wissmann die sogenannte Fahrradnovelle der Straßenverordnung, welche bessere Rahmenbedingungen für die stark gefährdeten Radfahrer schaffen sollte. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verlangt eine Mindestbreite von 1,5 m für mit Z. 241 versehene Einrichtungsradwege. Einrichtungsradweg, das Stichwort, welches die vielen Geisterradler auf diesem Radweg wohl noch nie vernommen haben. Auch baulich ist der Zustand katastrophal, an jeder privaten Auffahrt gleicht das Radfahren dem Hochseesegeln bei starkem Wellengang, an den Einmündungen fürchte ich um meine Felgen. Für mich geht die Fahrt auf der Fahrbahn und nicht auf dem gefährlichen Radweg weiter. Da es bis zur Ampel an der Kreuzung mit der Friedrichstädter Straße meines Erachtens keine zumutbare Auffahrtmöglichkeit auf den benutzungspflichtigen Radweg gibt, geht die Fahrt auf der Fahrbahn auf der Fahrbahn bis dorthin weiter. 

Vor wenigen Wochen wurde ich dort von Polizisten angewiesen, ich möge doch den Radweg nutzen. Pikanterweise geschah dieses kurz vor der Bushaltestelle, wo die Parkbuchten wenige Meter zu Ende sind, aber wie an jedem Sonntag ein Golf auf einer Einfahrt stand, so daß er in den Radweg hineinragt. Ich wurde darauf hingewiesen,. ich solle auf den Gehweg ausweichen. Na toll, liebe Polizisten! Ihr sollt das Recht schützen und Euch der Störer annehmen und nicht gesetzestreue Radfahrer belästigen! Der Ausbildungsstand einiger Polizisten in Rendsburg und Umgebung scheint sehr schlecht zu sein. So durfte ich mir vor wenigen Tagen in der Hollerstraße (West), wo keine Benutzungspflicht angeordnet ist, von einer weiblichen Stimme aus einem silber-blauen Kombi anhöre, ich solle auf dem Radweg fahren, denn Radwege hießen Radwege, weil sie für Fahrradfahrer da seien.
Diese Polizisten verspielt in der letzten Zeit meinen letzten Respekt für die Arbeit der Polizei. Schon die Ereignisse von Duisburg zeigten deutlich, daß die Polizei nicht mehr auf der Seite des Gesetzes und des Rechtstaates steht, sondern unverhältnismäßig in eine Wohnung einbricht, um dem antisemitischen Mob auf der Straße eine Freude mit dem Diebstahl zweier israelischer Flaggen zu bereiten.
Laut Landesverwaltungsgesetz müssen Polizisten sich der Störer annehmen und dürfen Nichtstörer deshalb nicht belästigen. Die Polizisten der Fockbecker Chaussee aber nahmen sich nicht des störenden Fahrzeuges, sondern meiner Person an. Das Argument, die Fahrt auf der Fahrbahn sei gefährlich, ist dank der Statistiken über solche miserablen Radwege hinfällig. Grollend folgte ich der polizeilichen Anordnung, widersprach ihr aber im Nachhinein schriftlich.

schmaler Radweg in der Fockbecker Chaussee

 

Fahrzeug ragt in den Radweg

In den schmalen Radweg der Fockbecker Chaussee hineinragend

|