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Archive für März 2009
Radfahren in Rendsburg und Umgebung: Nächster Radler-Stammtisch
23.3.2009 by admin.
Der nächste Radler-Stammtisch findet am Dienstag nach Ostermontag, am 14. April 2009 statt, wie Bodo Schnoor vom ADFC mitteilt. Wie gehabt treffen wir uns um 20 Uhr in der Alten Markthalle.
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Radfahren in Rendsburg und Umgebung: Unfall in Alter Kieler Landstraße
12.3.2009 by admin.
Am Di. 10. März 2009 berichtete die Landeszeitung über einen Unfall vom Vortag. Ein Mädchen war in der Alten Kieler Landstraße an der Einmündung der Kollunder Straße angefahren worden.
Das Ganze wirkt wie ein typischer Abbiegefehler, dem viele Radfahrer zum Opfer fallen. Bei Fahrt auf der Fahrbahn fällt dieses Risiko weitestgehend weg. Auch wenn der Müllwagenfahrer abgelenkt gewesen sein sollte, ist ihm nur ein Vorwurf zu machen. Er hat viele tote Winkel, das ist aus Statistiken mit von LKWs überrollten Radfahrern bekannt. Er hätte vorsichtiger abbiegen müssen, denn Radfahrer an der Vorfahrtstraße haben Vorrang.
Mitverantwortlich für diese Art von Unfällen sind die kommunalen Verwaltungen, die weiterhin Bürgersteigradwege bauen und dann auch noch mit Radwegebenutzungspflichten versehen. Wenn ich mich recht entsinne, stehen an der Alten Kieler Landstraße etliche Zeichen 241 StVO, die eine Benutzungspflicht anordnen. Der Radweg dort entsprichtstreckenweise nicht einmal annähernd den Standard, welche die VwV-StVO für einen beutzungspflichtigen Radweg voraussetzt. Außerdem rechtfertigt das für die breite Fahrbahn relativ geringe Verkehrsaufkommen keine Radwegebenutzungspflicht. Die Stadt muß nun bangen, daß die Angehörigen des Kindes den Radweg vermessen und ein findiger Anwalt auch sie verklagt. Da sich die Stadtverwaltung sehr gesprächsbereit zeigte, ist zu hoffen, daß diese gegen den Geist des Rechtes aufgestellten Gebotszeichen endlich verschwinden. Leider habe ich es bis heute nicht geschafft, endlich meine Übersicht rechtswidrig aufgestellter Zeichen 237, 240 und 241 an Herrn Galow von der Straßenverkehrsbehörde zu überreichen.
Fahrt auf der Fahrbahn, liebe RendsburgerRadler! Dann fährt Euch der Müllmann auch nicht um. Dem Mädchen sei an dieser Stelle gute Besserung gewünscht!
Literatur:
- Unfallanalyse zu abbiegenden LKWs
- Die Berliner Polizei zur RWBP
- “Gerade die Zahl der Fahrrad-Unfälle ist im vergangenen Jahr deutlich angestiegen. Dies hat sicherlich zum einen etwas mit dem veränderten Freizeitverhalten der Kinder, zum anderen aber auch mit dem verstärkten Ausbau der Radwege zu tun. Denn diese Wege verlaufen oftmals parallel zu den viel befahrenen Straßen, so dass die Kinder allzu oft von abbiegenden Fahrzeugführern übersehen werden“, erklärte Klaus Firll die Zunahme.”
- Initiative Cycleride
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Das ZENTRUM tritt zu den Europa- und Bundestagswahlen an
11.3.2009 by admin.
Auf seinem Bundesparteitag am 3. und 4. Oktober 2008 beschloß die Deutsche Zentrumspartei ihre Teilnahme an der Europawahl. Dank der guten Vorbereitung unseres Landesverbandes durch den Landesgeschäftsführer Herrn Jarmer finden sich gleich fünf Schleswig-Holsteiner auf der Liste zur Europawahl 2009 mit 15 Bewerbern.
Damit das ZENTRUM an der Europawahl teilnehmen darf, muß es Unterstützerunterschriften aufbringen. Bis zum 31. März müssen die Unterlagen dem Bundeswahlleiter vorliegen, daher ist Eile geboten. Es fehlen nur noch wenige Unterschriften, um die notwendigen 4000 Unterstützer bundesweit voll zu bekommen. Auch der geneigte Leser kann der altehrwürdigen Partei helfen, damit Sie antreten darf.
Füllen Sie einfach die offizielle PDF-Datei des Bundeswahlleiters (Datei Anlage 14) und drucken Sie sie aus. Anschließend geben Sie das unterschriebene Formular an das für Sie zuständige Rathaus weiter und legen unser Begleitschreiben (Begleitschreiben) bei. Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung veranlaßt alles Weitere. Wichtig ist, daß es sich um die Originalunterschrift handeln muß; eine Fernkopie (Fax) ist also nicht möglich.
Am 7. Februar beschloß die Mitgliederversammlung unsere Teilnahme an der Bundestagswahl am 27. September 2009. Ich selbst stehe auf Listenplatz zwei. Weitere Informationen und der Aufruf zur Unterstützung folgt in kürze.
Bürger anderer Bundesländer finden auf einer Seite des niedersächsischen Landesverbandes weitere Informationen.
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Eule in der Rendsburger Innenstadt
11.3.2009 by admin.
Am Montag war ich auf dem Weg zum Radlerstammtisch und fuhr entgegen meinen Gewohnheiten an der Obereider in Richtung Schloßplatz. An der Ampel durfte ich warten. Plötzlich setzte sich auf das am Ampelmast angebrachte Vorfahrt achten-Zeichen ein recht großer Vogel.Alser den Kopf drehte erkannte selbst ein in der zoologischen Morphologie ungebildeter Mensch wie ich wußte sofort, daß da eine Eule sitzt. Ich beschloß, ein Photo von diesem Beleg der Eroberung urbaner Räume durch Wildtiere zu schießen. Leider wurde sie durch meine Suche nach meinem Mobiltelephon aufgeschreckt und flog weg.
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Radfahren in Rendsburg und Umgebung: Fockbecker Chaussee
4.3.2009 by admin.
Jedes Mal, wenn ich die Fockbecker Chaussee hinauffahre, ist es dasselbe Procedere. Hinter der Eckernförder Straße komme ich trotz verlangsamtem Tempo ins Trudeln, weil der dort benutzungspflichtige Radweg (Z. 241) in einem unmöglichen Bogen geführt wird. Es sollte möglich sein, an solch einer Stelle mit 14 km/h zu fahren, ohne eine Landung im Bewuchs befürchten zu müssen! Es folgt die Ampel an der Kreuzung mit der Schleswiger Chaussee, welche mit ihrer Schaltung die Radfahrer auf dem benutzungspflichtigen Radweg gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn benachteiligt. Diese Benachteiligung sollte nach Willen des Bundesverkehrsministeriums und der StVO eigentlich nicht bestehen. Jedes Mal kommt mir auch die Galle hoch, wenn ich rechts in der Schleswiger Chaussee das Zeichen 254 (”Verbot für Radfahrer”) erblicke, daß die Radfahrer dort auf den gefährlichen linksseitigen Radweg zwingt. Nun fahre ich auf der Fockbecker Chaussee weiter und blicke hinter Aral auf einen schmalen Radweg mit knapp 1,4 m Breite, da sich direkt neben dem Radweg die Parkbuchten befinden, geht die Fahrt auf der Fahrbahn weiter, weil der Radweg hier eindeutig zu gefährlich, also im Sinne der Rechtsprechung unzumutbar ist. Niemand darf mit dem Risiko, eine sich öffnende Tür abzubekommen, per Benutzungspflicht auf den Radweg gezwungen werden. Nicht der Verkehrsfluß auf der Fahrbahn bei hohem Verkehrsaufkommen genießt Vorrang, sondern das Grundrecht des Radfahrers auf körperliche Unversehrtheit. Genau deshalb gab es 1998 unter Bundesverkehrsminister Wissmann die sogenannte Fahrradnovelle der Straßenverordnung, welche bessere Rahmenbedingungen für die stark gefährdeten Radfahrer schaffen sollte. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verlangt eine Mindestbreite von 1,5 m für mit Z. 241 versehene Einrichtungsradwege. Einrichtungsradweg, das Stichwort, welches die vielen Geisterradler auf diesem Radweg wohl noch nie vernommen haben. Auch baulich ist der Zustand katastrophal, an jeder privaten Auffahrt gleicht das Radfahren dem Hochseesegeln bei starkem Wellengang, an den Einmündungen fürchte ich um meine Felgen. Für mich geht die Fahrt auf der Fahrbahn und nicht auf dem gefährlichen Radweg weiter. Da es bis zur Ampel an der Kreuzung mit der Friedrichstädter Straße meines Erachtens keine zumutbare Auffahrtmöglichkeit auf den benutzungspflichtigen Radweg gibt, geht die Fahrt auf der Fahrbahn auf der Fahrbahn bis dorthin weiter.
Vor wenigen Wochen wurde ich dort von Polizisten angewiesen, ich möge doch den Radweg nutzen. Pikanterweise geschah dieses kurz vor der Bushaltestelle, wo die Parkbuchten wenige Meter zu Ende sind, aber wie an jedem Sonntag ein Golf auf einer Einfahrt stand, so daß er in den Radweg hineinragt. Ich wurde darauf hingewiesen,. ich solle auf den Gehweg ausweichen. Na toll, liebe Polizisten! Ihr sollt das Recht schützen und Euch der Störer annehmen und nicht gesetzestreue Radfahrer belästigen! Der Ausbildungsstand einiger Polizisten in Rendsburg und Umgebung scheint sehr schlecht zu sein. So durfte ich mir vor wenigen Tagen in der Hollerstraße (West), wo keine Benutzungspflicht angeordnet ist, von einer weiblichen Stimme aus einem silber-blauen Kombi anhöre, ich solle auf dem Radweg fahren, denn Radwege hießen Radwege, weil sie für Fahrradfahrer da seien.
Diese Polizisten verspielt in der letzten Zeit meinen letzten Respekt für die Arbeit der Polizei. Schon die Ereignisse von Duisburg zeigten deutlich, daß die Polizei nicht mehr auf der Seite des Gesetzes und des Rechtstaates steht, sondern unverhältnismäßig in eine Wohnung einbricht, um dem antisemitischen Mob auf der Straße eine Freude mit dem Diebstahl zweier israelischer Flaggen zu bereiten.
Laut Landesverwaltungsgesetz müssen Polizisten sich der Störer annehmen und dürfen Nichtstörer deshalb nicht belästigen. Die Polizisten der Fockbecker Chaussee aber nahmen sich nicht des störenden Fahrzeuges, sondern meiner Person an. Das Argument, die Fahrt auf der Fahrbahn sei gefährlich, ist dank der Statistiken über solche miserablen Radwege hinfällig. Grollend folgte ich der polizeilichen Anordnung, widersprach ihr aber im Nachhinein schriftlich.
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