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Archive für 7.1.2009

Ein Plädoyer gegen die Helmpflicht für Radfahrer

Haben Sie schon einmal über die Einführung einer Helmpflicht für Autoinsassen nachgedacht? Bei Autounfällen gibt es häufiger Kopfverletzungen als bei Unfällen mit dem Fahrrad.
Eine Helmpflicht stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar. Daher muß solch eine Pflicht gut begründet sein. Die Helmpflicht für Radfahrer läßt sich aber nicht wissenschaftlich als notwendig belegen.
Ich möchte Sie auf folgenden Artikel hinweisen: http://www.fahrradzukunft.de/fz-0704/0704-07.htm
Der Artikel bei Wikipedia liefert Ihnen Hinweise zur Literatur. http://de.wikipedia.org/wiki/Helmpflicht
Legitim wäre eine unverbindliche Empfehlung zur Nutzung von Fahrradhelmen. Aber der geringe Nutzen rechtfertigt keine Pflicht. Bei Kindern ist die Lage so, daß diese bis zum 8. Lebensjahr ohnehin auf dem Gehweg fahren müssen. Da sie dabei an jeder Einmündung halten müssen, entfällt das große Unfallrisiko durch Abbiegefehler anderer Verkehrsteilnehmer. Das Kinderrad gilt nicht als Verkehrsmittel, sondern als Spielzeug. Bis zum 10. Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren. Da die Kinder dann schon körperlich größer sind, entfallen auch weitere Kopfverletzungsrisiken bei Kollisionen.

Wenn Sie wirklich ein Interesse an Sicherheit für Radfahrer haben sollten, dann setzen Sie sich gegen die Reste der Radwegebenutzungspflicht ein! Die meisten gefährlichen Radunfälle resultieren aus Abbiegefehlern anderer Verkehrsteilnehmer. Radfahrer auf Radwegen werden nämlich kaum von Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn wahrgenommen. Hierzu verweise ich auf eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (Forschungsprojekt 8952). Dieser können Sie entnehmen, daß es auf Radwegen ein bis zu 12,5-fach höheres Unfallrisiko gibt als bei der Fahrt auf der Fahrbahn im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer. Die generelle Benutzungspflicht für Radwege ist zwar abgeschafft worden, aber entgegen dem Geist des Gesetzgebers stellen die Kommunen unnötige Zeichen 237, 240 oder 241 StVO auf, mit denen wiederum die eigentlich als Ausnahme angedachte Benutzungspflicht angeordnet wird. Gerne argumentieren Verwaltung und Kommunalpolitiker dann mit einem “sicheren Schulweg”.

Möchten Sie wirklich, daß Kinder zum Helmtragen gezwungen werden, weil Kommunalverwaltungen und -politiker sie auf Radwege zwingen, auf denen sie ein höheres Unfallrisiko als auf der Fahrbahn haben? Der Schlüssel zur höheren Sicherheit der Radfahrer liegt nicht im Zwang zu passiven Schutzvorrichtungen wie Helmen, sondern in der Radverkehrsplanung vor Ort. Auch muß sich das Miteinander der Verkehrsteilnehmer verbessern. Gehen Sie los und klären Radfahrer über deren Rechte und Pflichten auf! Das bringt viel mehr als eine Helmpflicht. Schon die Eindämmung der Zahl der “Geisterradler”, also der Radfahrer, die ordnungswidrig linksseitige Radwege nutzen, brächte mit Sicherheit eine Senkung der Zahl der Kopfverletzungen.
Ein Helm hilft nur gegen die Symptome, nämlich gegen üble Folgen von  einigen Unfällen. Wirsollten aber die Ursachen bekämpfen. Ursache für Kopfverletzungen ist aber nicht der fehlende Helm, sondern die Tatsache, daß es aufgrund verfehlter Radverkehrspolitik schwere Unfälle gibt.

Übrigens habe ich nichts gegen Fahrradhelme, ich besitze selbst einen. Nur möchte ich selbst wählen können, zu welchem Anlaß ich ihn aufsetze. Wenn nicht derart viele rücksichtslose andere Verkehrsteilnehmer unterwegs wären, wären die Straßen ohnehin viel sicherer. Ich setze den Helm in der Stadt nicht auf, weil es ohnehin genug Idioten gibt, die meinen, sie dürften mich ohne Sicherheitsabstand überholen. Wenn  ich den Helm aufsetze, nimmt die Zahl dieser Gefährdungen auf der gleichen Strecke zur gleichen Zeit tatsächlich zu.

Nachtrag: 
Die Einführung einer Helmpflicht, deren Nutzen fragwürdig ist, brächte einen Rückgang der Zahl der Radfahrer. Mit dem Rückgang der Zahl der Radfahrer steigt die Unfallgefahr für den einzelnen Radfahrer. Es gibt eben Erfahrungswerte aus Australien, den USA und Neuseeland, wo zum Teil eine Helmpflicht eingeführt worden war.

Surf-Tip:  www.fahrrad-helm.de

Radfahren in Rendsburg VIII - Hinweis für den Winter

Wegen des schönen Winterwetters möchte ich an dieser Stelle noch darauf hinweisen, daß selbst benutzungspflichtige Radwege durch winterfeste Radfahrer nicht benutzt werden müssen, wenn der Radweg durch aufgeworfenen Schnee von der Fahrbahn unbenutzbar oder mangels Räumung und Streuung unzumutbar ist. Radfahrer, die dann auf den Gehweg ausweichen begehen eine Ordnungswidrigkeit; sie müssen nach § 2 (4) StVO und geltender Rechtsprechung auf der Fahrbahn fahren.

Übrigens müssen es nicht Schnee oder Eisglätte sein, welche die Fahrt auf der Fahrbahn erlauben. Gerade in Rendsburg haben viele benutzungspflichtige Radwege nicht die notwendige Breite oder den notwendigen Sicherheitsabstand zur Parkbucht. Dazu kommen das Auf und Ab an Grundstückseinfahrten sowie hohe Kanten an Einmündungen. Dasmacht den eigentlich nach § 2 (4) StVO benutzungspflichtigen Radweg dann unzumutbar, so daß die sicherere Fahrt auf der Fahrbahn erlaubt ist. Mülltonen oder parkende Autos machen den Radweg sogar unbenutzbar, auch dann darf die Fahrt auf der Fahrbahn fortgesetzt werden. Allerdings muß auf den benutzungspflichtigen Radweg an zumutbarer Stelle zurückgewechselt werden.

Sollte es mal dazu kommen, daß die Polizei einen anhält, einfach ruhig und sachlich die Rechtslage erläutern. Besteht der Polizist auf ein Verhalten, sollte gefragt werden, ob es sich um eine “polizeiliche Anordnung” handelt. Der Name des Polizisten sollte dann notiert werden. Es empfiehlt sich auch, den Zustand des Radweges mit Photos zu dokumentieren. Auch Polizisten können nicht alles wissen und machen Fehler. Kommt es zum Bußgeldverfahren, kann Einspruch eingelegt werden. Hilfestellung gibt es von Organisationen wie dem ADFC oder der Initiative Cycleride. Rechtsberatung gibt es bei Fachanwälten für Verkehrsrecht.

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