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Archive für 23.12.2007
Radfahren in Rendsburg IV - Linksabbiegen oder Überholt werden
23.12.2007 by admin.
Eine wirklich tolle Entdeckung für mich war, daß ich von einem nutzungspflichtigen Radweg zum Linksabbiegen an geeigneter Stelle auf die Straße wechseln darf. Natürlich darf dabei kein anderer Verkehrsteilnehmer zum Bremsen genötigt werden. Entgegen der bisherigen Praxis, einfach zu warten, bis die Straße frei ist, und die Fahrbahn schiebend oder ordnungswidrig fahrend zu queren oder gar Ampeln zu nutzen, ist das eine viel bessere Lösung.
In der Praxis sieht es so aus, daß ich rechtzeitig mit dem linken Arm meine Absicht ankündige, die Spur zu wechseln. Derweil suche ich eine Lücke und fahre bis zu einer geeigneten Abfahrt vor. Ich fahre rechts auf der Straße, kündige mit dem linken Arm meine Absicht an, links abzubiegen. Gegebenenfalls ordne ich mich auf der Straße zur Mittellinie hin ein. Wenn der Gegenverkehr eine Lücke läßt, biege ich nach Schulterblick ab. Wunderbar!
Leider gibt es auch bei diesem rechtmäßigen Vorgehen Irritationen bei den übrigen Verkehrsteilnehmern. In der Bundesrepublik Deutschland erhalten bekanntlich auch Vertreter der Bildungsunterschicht und der Ellenbogenelite den Führerschein für PKW. Diese Personenkreise begreifen leider nicht, daß Sicherheitsabstände zu wahren sind, und vor allem, was der ausgestreckte Arm eines Radfahrers bedeutet.
Inzwischen weiß ich, wie sich die Frikadelle im Hamburger fühlt. Wegen des Gegenverkehrs konnte ich nicht abbiegen, ein Audi-Fahrer aus dem nachfolgenden Verkehr mit Handy am Ohr hatte es offensichtlich sehr eilig und düste rechts eng an mir vorbei. In einem anderen extremen Falle setzte ich gerade zum Abbiegen an, ein Kleinwagen überholte mich links noch schnell. Das Überholen von Radfahrern mit gestrecktem Arm scheint ohnehin zum Volkssport zu werden. Liegt die Unkenntnis der Bedeutung des ausgestrecktem Arms vielleicht daran, daß zu wenige Radfahrer diese Anzeigetechnik noch anwenden?
Generell wird beim Überholen häufig kein Abstand gewahrt. Liebe Kraftfahrzeugführer, bitte beachtet, daß der Radfahrer auf der Fahrbahn nach rechts 0,85 oder 1 m Abstand wahren darf, so empfiehlt es das Bundesverkehrsministerium,nach Links hat der Radfahrer je nach Richterspruch Anspruch auf 1,5 oder gar 2 m Sicherheitsabstand, die der Überholende wahren muß. Das bedeutet im Regelfall, daß der Überholende auf die Gegenfahrbahn oder die Spur links neben der des Radfahrers wechseln muß.
Auf jeden Fall sollte ein eng überholender Verkehrsteilnehmer immer damit rechnen, daß sein Lack mit einem scharfkantigen Gegenstand am Rad, am Fuß oder in der Hand des Radfahrers in Kontakt kommen könnte. Die Nichtwahrung eines Sicherheitsabstandes mit Gefährdung hat auch andere unangenehme Folgen: neben einem Bußgeld erhöht sich der Stand des Punktekontos in Flensburg und ein Fahrverbot für einen Monat kommt hinzu.
Interessante Links:
http://www.fuss-ev.de/themen/ueberhol.html
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1448/Bussgeldkatalog.htm
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Radfahren in Rendsburg III - Radfahrer, Beobachtungen eines “Täters”
23.12.2007 by admin.
Der Ruf der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer ist schlecht. So sucht der ungebildete Autofahrer natürlich wie selbstverständlich bei mir als Radfahrer den Fehler. Dabei versuche ich, nach Recht und Gesetz zu radeln. Wenn ich jedoch das Verhalten anderer Radfahrer beobachte, wird mir klar, warum auch ich als “Täter” betrachtet werde.
Da ist zum einem die unerhörte Nutzung der Bahnhofs- und der Denkerstraße durch wenige Andere und mich mit dem Fahrrad, während viele Radfahrer in den Augen der meisten Autofahrer brav, aber im Sinne des Rechtes ordnungswidrig den Fußweg nutzen. Da wird klar, daß die auf dem Gehweg radfahrenden Chaoten mitverantwortlich dafür sind, daß die Autofahrer meinen, Radfahrer hätten auf “ihrer” Fahrbahn nichts zu suchen.
Die Nutzung von Gehwegen ist eine weitverbreitete Krankheit, die wohl aus der Irrlehre der Radwegebenutzungspflicht resultiert. Besonders deutlich wird diese Unwissenheit vieler Verkehrsteilnehmer, wenn in einer Fahrradstraße wie mehrmals in der Moltkestraße beobachtet auf dem Gehweg ein Radfahrer fährt. Wozu wurden Fahrradstraßen denn geschaffen, wenn der Radfahrer nicht die Fahrbahn nutzt, auf der er besondere Schutzrechte genießt, sondern Fußgänger auf dem Gehweg gefährdet? Und das alles vor den Augen der Polizei. Da kann Bürgermeister Andreas Breitner diese Fahrradstraße als Einrichtung vor der Schule Neuwerk noch so sehr loben, wenn die Schüler tagtäglich mit Fehlverhalten Unwissender konfrontiert werden.
Auch in Rendsburg fahren Radfahrer gerne links. Da kann der Radweg noch so schmal sein. Korrekt fahrenden Radfahrern wird meist nicht ausgewichen, sondern die Geisterfahrt wird stur fortgesetzt. Es werden die Gefahren etwa durch abbiegende PKWs völlig verkannt. Da ich den Vorteil der Masse auf meiner Seite habe, werde ich bei Gelegenheit mal den elastischen Stoß riskieren, wenn mir mal wieder solch ein Geisterfahrer entgegenkommt. Sehr häufig haben diese Verkehrsanarchisten nämlich auch keine Beleuchtung.
Linksfahren ist nur erlaubt, wenn die beidseitige Nutzung mit einem Zusatzzeichen erlaubt wird. Der Radweg muß dann nämlich etwas breiter sein. Solche Zusatzzeichen können z.B. an der Kieler Straße oder in Büdelsdorf an der Hollerstraße bewundert werden. Straßenmarkierungen sind dabei nur Hilfestellungen, entscheidend ist das Verkehrszeichen. Chaotisch wird es auf gemischten Geh- und Radwegen, wenn Fußgänger durch Radfahrer von Vorne und Hinten bedroht werden.
Eine Beleuchtung scheinen viele Radfahrer auch in Rendsburg nicht für nötig zu erachten. Wer einmal aus einer Seitenstraße kommend solch einen Blindflieger beinahe auf der Motorhaube hatte, weiß beleuchtete Fahrräder zu schätzen. Dabei ist irrelevant, ob es eine Akkuleuchte oder die von der StVZO verlangte dynamobetriebene Beleuchtung ist. Am Schwarzen Steig auf der Überführung über die Brückenstraße ist es recht dunkel, da sind unbeleuchtete Radfahrer schlecht auszumachen, so daß Zusammenstöße vorprammiert sind.
Gehwege mit Zusatzschild “Fahrräder frei” werden wie Radwege genutzt. Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied. Radfahrer auf Gehwegen mit diesem Zusatzschild sind nur geduldet. Auf gemischten Geh und Radwegen mit Zeichen 240 sind Radfahrer und Fußgänger gleichberechtigt, die Geschwindigkeit des Radfahrers muß angemessen sein, sollte 25 km/h aber nicht überschreiten. Auf den Gehwegen mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” dagegen, ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Viele Radfahrer fahren auf diesen Wegen aber, als seien es Radwege. - Pikant ist übrigens, daß die Erkundung des Rendsburger Radwegenetzes mit dem Bauausschuß und dem Bürgermeister im Juli 2007 auf weiten Strecken über solche Gehwege mit Duldung von Radfahrern ging. Unter einem Radwegenetz verstehe ich etwas Anderes, liebe Stadtoberen!
Die Polizei scheint vor den vielen Verkehrsrowdys auf dem Sattel kapituliert zu haben. Ich wünschte mir, es gäbe hier Fahrradstreifen, die über das richtige Verhalten aufklären und notfalls Bußgelder auferlegen. Herr Breitner, wäre das nicht auch ein Aufgabenfeld für das Ordnungsamt? Rendsburgs Straßen würden schnell ein wenig sicherer.
Links:
Lesetip für Linksfahrer http://www.hamburg.adfc.de/geisterradeln
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