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Archive für Dezember 2007
Radfahren in Rendsburg IV - Linksabbiegen oder Überholt werden
23.12.2007 by admin.
Eine wirklich tolle Entdeckung für mich war, daß ich von einem nutzungspflichtigen Radweg zum Linksabbiegen an geeigneter Stelle auf die Straße wechseln darf. Natürlich darf dabei kein anderer Verkehrsteilnehmer zum Bremsen genötigt werden. Entgegen der bisherigen Praxis, einfach zu warten, bis die Straße frei ist, und die Fahrbahn schiebend oder ordnungswidrig fahrend zu queren oder gar Ampeln zu nutzen, ist das eine viel bessere Lösung.
In der Praxis sieht es so aus, daß ich rechtzeitig mit dem linken Arm meine Absicht ankündige, die Spur zu wechseln. Derweil suche ich eine Lücke und fahre bis zu einer geeigneten Abfahrt vor. Ich fahre rechts auf der Straße, kündige mit dem linken Arm meine Absicht an, links abzubiegen. Gegebenenfalls ordne ich mich auf der Straße zur Mittellinie hin ein. Wenn der Gegenverkehr eine Lücke läßt, biege ich nach Schulterblick ab. Wunderbar!
Leider gibt es auch bei diesem rechtmäßigen Vorgehen Irritationen bei den übrigen Verkehrsteilnehmern. In der Bundesrepublik Deutschland erhalten bekanntlich auch Vertreter der Bildungsunterschicht und der Ellenbogenelite den Führerschein für PKW. Diese Personenkreise begreifen leider nicht, daß Sicherheitsabstände zu wahren sind, und vor allem, was der ausgestreckte Arm eines Radfahrers bedeutet.
Inzwischen weiß ich, wie sich die Frikadelle im Hamburger fühlt. Wegen des Gegenverkehrs konnte ich nicht abbiegen, ein Audi-Fahrer aus dem nachfolgenden Verkehr mit Handy am Ohr hatte es offensichtlich sehr eilig und düste rechts eng an mir vorbei. In einem anderen extremen Falle setzte ich gerade zum Abbiegen an, ein Kleinwagen überholte mich links noch schnell. Das Überholen von Radfahrern mit gestrecktem Arm scheint ohnehin zum Volkssport zu werden. Liegt die Unkenntnis der Bedeutung des ausgestrecktem Arms vielleicht daran, daß zu wenige Radfahrer diese Anzeigetechnik noch anwenden?
Generell wird beim Überholen häufig kein Abstand gewahrt. Liebe Kraftfahrzeugführer, bitte beachtet, daß der Radfahrer auf der Fahrbahn nach rechts 0,85 oder 1 m Abstand wahren darf, so empfiehlt es das Bundesverkehrsministerium,nach Links hat der Radfahrer je nach Richterspruch Anspruch auf 1,5 oder gar 2 m Sicherheitsabstand, die der Überholende wahren muß. Das bedeutet im Regelfall, daß der Überholende auf die Gegenfahrbahn oder die Spur links neben der des Radfahrers wechseln muß.
Auf jeden Fall sollte ein eng überholender Verkehrsteilnehmer immer damit rechnen, daß sein Lack mit einem scharfkantigen Gegenstand am Rad, am Fuß oder in der Hand des Radfahrers in Kontakt kommen könnte. Die Nichtwahrung eines Sicherheitsabstandes mit Gefährdung hat auch andere unangenehme Folgen: neben einem Bußgeld erhöht sich der Stand des Punktekontos in Flensburg und ein Fahrverbot für einen Monat kommt hinzu.
Interessante Links:
http://www.fuss-ev.de/themen/ueberhol.html
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1448/Bussgeldkatalog.htm
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Radfahren in Rendsburg III - Radfahrer, Beobachtungen eines “Täters”
23.12.2007 by admin.
Der Ruf der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer ist schlecht. So sucht der ungebildete Autofahrer natürlich wie selbstverständlich bei mir als Radfahrer den Fehler. Dabei versuche ich, nach Recht und Gesetz zu radeln. Wenn ich jedoch das Verhalten anderer Radfahrer beobachte, wird mir klar, warum auch ich als “Täter” betrachtet werde.
Da ist zum einem die unerhörte Nutzung der Bahnhofs- und der Denkerstraße durch wenige Andere und mich mit dem Fahrrad, während viele Radfahrer in den Augen der meisten Autofahrer brav, aber im Sinne des Rechtes ordnungswidrig den Fußweg nutzen. Da wird klar, daß die auf dem Gehweg radfahrenden Chaoten mitverantwortlich dafür sind, daß die Autofahrer meinen, Radfahrer hätten auf “ihrer” Fahrbahn nichts zu suchen.
Die Nutzung von Gehwegen ist eine weitverbreitete Krankheit, die wohl aus der Irrlehre der Radwegebenutzungspflicht resultiert. Besonders deutlich wird diese Unwissenheit vieler Verkehrsteilnehmer, wenn in einer Fahrradstraße wie mehrmals in der Moltkestraße beobachtet auf dem Gehweg ein Radfahrer fährt. Wozu wurden Fahrradstraßen denn geschaffen, wenn der Radfahrer nicht die Fahrbahn nutzt, auf der er besondere Schutzrechte genießt, sondern Fußgänger auf dem Gehweg gefährdet? Und das alles vor den Augen der Polizei. Da kann Bürgermeister Andreas Breitner diese Fahrradstraße als Einrichtung vor der Schule Neuwerk noch so sehr loben, wenn die Schüler tagtäglich mit Fehlverhalten Unwissender konfrontiert werden.
Auch in Rendsburg fahren Radfahrer gerne links. Da kann der Radweg noch so schmal sein. Korrekt fahrenden Radfahrern wird meist nicht ausgewichen, sondern die Geisterfahrt wird stur fortgesetzt. Es werden die Gefahren etwa durch abbiegende PKWs völlig verkannt. Da ich den Vorteil der Masse auf meiner Seite habe, werde ich bei Gelegenheit mal den elastischen Stoß riskieren, wenn mir mal wieder solch ein Geisterfahrer entgegenkommt. Sehr häufig haben diese Verkehrsanarchisten nämlich auch keine Beleuchtung.
Linksfahren ist nur erlaubt, wenn die beidseitige Nutzung mit einem Zusatzzeichen erlaubt wird. Der Radweg muß dann nämlich etwas breiter sein. Solche Zusatzzeichen können z.B. an der Kieler Straße oder in Büdelsdorf an der Hollerstraße bewundert werden. Straßenmarkierungen sind dabei nur Hilfestellungen, entscheidend ist das Verkehrszeichen. Chaotisch wird es auf gemischten Geh- und Radwegen, wenn Fußgänger durch Radfahrer von Vorne und Hinten bedroht werden.
Eine Beleuchtung scheinen viele Radfahrer auch in Rendsburg nicht für nötig zu erachten. Wer einmal aus einer Seitenstraße kommend solch einen Blindflieger beinahe auf der Motorhaube hatte, weiß beleuchtete Fahrräder zu schätzen. Dabei ist irrelevant, ob es eine Akkuleuchte oder die von der StVZO verlangte dynamobetriebene Beleuchtung ist. Am Schwarzen Steig auf der Überführung über die Brückenstraße ist es recht dunkel, da sind unbeleuchtete Radfahrer schlecht auszumachen, so daß Zusammenstöße vorprammiert sind.
Gehwege mit Zusatzschild “Fahrräder frei” werden wie Radwege genutzt. Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied. Radfahrer auf Gehwegen mit diesem Zusatzschild sind nur geduldet. Auf gemischten Geh und Radwegen mit Zeichen 240 sind Radfahrer und Fußgänger gleichberechtigt, die Geschwindigkeit des Radfahrers muß angemessen sein, sollte 25 km/h aber nicht überschreiten. Auf den Gehwegen mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” dagegen, ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Viele Radfahrer fahren auf diesen Wegen aber, als seien es Radwege. - Pikant ist übrigens, daß die Erkundung des Rendsburger Radwegenetzes mit dem Bauausschuß und dem Bürgermeister im Juli 2007 auf weiten Strecken über solche Gehwege mit Duldung von Radfahrern ging. Unter einem Radwegenetz verstehe ich etwas Anderes, liebe Stadtoberen!
Die Polizei scheint vor den vielen Verkehrsrowdys auf dem Sattel kapituliert zu haben. Ich wünschte mir, es gäbe hier Fahrradstreifen, die über das richtige Verhalten aufklären und notfalls Bußgelder auferlegen. Herr Breitner, wäre das nicht auch ein Aufgabenfeld für das Ordnungsamt? Rendsburgs Straßen würden schnell ein wenig sicherer.
Links:
Lesetip für Linksfahrer http://www.hamburg.adfc.de/geisterradeln
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Radfahren in Rendsburg II - Obereider
20.12.2007 by admin.
Im Juli 2007 wurde die Beendigung der Neugestaltung des Areals an der Obereider gefeiert. Während der Bauphase war auf dieser für Radfahrer und Fußgänger wichtigen Verbindung zwischen Büdelsdorf oder Stadtnorden und dem Bahnhof oder Stadttheater nur eingeschränkt nutzbar. Mal war der Weg wetterbedingt wegen des Sandes auf dem Asphalt glittschig oder der Dreck beschmutze die Kleidung, mal stand ein Baufahrzeug mitten auf dem Weg, so daß die Weiterfahrt verhindert wurde. Alternative Strecken wurden nicht ausgewiesen, für Autofahrer hätte es Umleitungen gegeben. Da der Radweg nicht nutzungspflichtig ist, weil er keine Straße begleitet, war das wohl auch rechtens. Wäre der Radweg benutzungspflichtig gewesen, hätte er nach dem Grundsatz der Zumutbarkeit nicht genutzt werden müssen.
Die zur Bahntrasse parallel verlaufende Überführung zwischen “Schwarzer Steig” und Obereider über die Brückenstraße soll in den nächsten Jahren umgestaltet werden, wie der Rendsburger Bürgermeister Andreas Breitner auf einer öffentlichen Radtour zur Erkundung des Radwegenetzes in Rendsburg mit dem Fachausschuß mitteilte. Am Rande sei mitgeteilt, daß diese kleine Radtour sehr nett war, jedoch über weite Strecken über Fußwege mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” gingen. Wenn bekannt ist, daß auf solchen Wegen der Radfahrer nur geduldet ist und nur äußerst vorsichtig und langsam fahren darf, Radwege in der Straßenverkehrsordnung aber klar definiert werden, bekommt diese Tour eine unfreiwillig komische Facette. Die Überführung über die Brückenstraße dagegen ist mit dem Zeichen 240 versehen, daß einen gemischten Fuß- und Radweg anpordnet. Hier müssen beide Arten von Verkehrsteilnehmer gegenseitige Rücksicht üben. Wegen der schmalen Gestaltung des Weges scheint diese Beschilderung angemessen. Ich hätte ehrlichgesagt Verständnis, wenn die Verkehrsbehörde hier nur einen Fußweg angeordnet hätte, mit dem Zuzsatzzeichen “Radfahrer frei”. Der Weg erfüllt nämlich vermutlich nicht die Bedingung der Mindestbreite von 2,50 m nicht. - Nachgemessen habe ich es allerdings nicht. Sollte dieser Weg wider erwarten “außerorts” liegen, genügten 2 m Breite. Ich wäre aber schön blöd, wenn ich nun einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt der Anordnung eines gemischten Fuß- und Radweges einlegte.
Eigentlicher Gegenstand dieses Beitrags soll jedoch der neugestaltete Weg parallel zum Bahndamm sein, der im Bereich Obereider von der Brückenstraße bis zum Park führt, nach dessen Durchquerung die Kieler Straße erreicht wird. Vor der Umgestaltung des Obereiderhafens gab es dort nur einen asphaltierten gemischten Fuß- und Radweg. Während sich dank der Umgestaltung der Unterführung in einen überbrückten Weg nach rechts der wundervolle Blick auf den schönen Schloßplatz eröffnet, kommt ein vom “Schwarzen Steig” kommender Radfahrer in Bedrängnis. Gilt hier Rechts vor Links oder sind die baulichen Unterschide als abgesenkter Bordstein zu interpretieren? Die Situation ist leider nicht so klar, wie es in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu § 8 vorgesehen ist. Ich nehme derzeit immer an, daß ich keine Vorfahrt habe. Photos zur Situation dort werden in Kürze nachgereicht.
Nun kommen wir in die interessante Situation, daß ein Zeichen 240 rechts einen gemischten Fuß und Radweg anordnet, rechts ist ein Streifen durch eine Linie weißer Steine von der übrigen Fahrbahn getrennt. links befindet sich eine schöne Fahrbahn, die eigentlich nie von von Fahrzeugen genutzt wird. Ein weiteres Zeichen teilt mit, daß wir uns in einem Hafengebiet befinden. Es verirren sich äußerst selten Kraftfahrzeuge auf diese Strecke. Theoretisch müßten Radfahrer sich also mit Fußgängern einen Weg teilen, der stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert wird, während links eine Fahrbahn klaum genutzt wird. Gemischte Fuß- und Radwege sollten gemäß Vwv-StVO jedoch die Ausnahme bilden! Immerhin ist ein Fußgänger mit angenommenen 6 km/h deutlich langsamer als ein Radfahrer, während der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Radfahrer und Kraftfahrzeug marginal erscheint. Ich selbst fahre dort mit 18 bis 30 km/h auf der Fahrbahn, Kraftfahrzeuge führen dort ca. 30 km/h. Nun stellt sich die Frage, wieso die Radfahrer unnötig eingeschränkt und die Fußgänger gefährdet werden sollen, während eine ungenutzte Fahrbahn sich für die Nutzung als Radweg anbietet?
In der Vwv zu § 2 StVO lesen wir:
Der Radverkehr muß in der Regel ebenso wie der Kraftfahr-
zeugverkehr die Fahrbahn benutzen. Die Anlage von Radwegen
kommt im allgemeinen dort in Betracht, wo es die Verkehrs-
sicherheit, die Verkehrsbelastung, die Verkehrsbedeutung
der Straße oder der Verkehrsablauf erfordern. Die Kenn-
zeichnung mit dem Zeichen 237, 240 oder 241 begründet
für den Radverkehr die Radwegebenutzungspflicht. Sie
trennt dann den Fahrzeugverkehr und dient damit dessen
Entmischung sowie dem Schutz des Radverkehrs vor den
Gefahren des Kraftfahrzeugverkehrs.
und
Ist ein Radweg oder Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen
und ist ein Mischverkehr vertretbar, kann auf der Fahrbahn
die Anlage eines Schutzstreifens oder auf dem Gehweg die
Öffnung für den Radverkehr (z. B. Zeichen 240 "gemeinsamer
Fuß- und Radweg" oder Zeichen 239 "Fußgänger" mit dem
Zusatzschild 1022-10 "Radfahrer frei") erwogen werden. Der
Anlage eines Schutzstreifens auf der Fahrbahn soll dabei
in der Regel der Vorzug gegeben werden. Zum Schutzstreifen
vgl. Nummer II zu Zeichen 340 (Rn. 2 ff.), zum Gehweg vgl.
zu Zeichen 239 und zu Zeichen 240.
Entscheidend ist der Satz:
Die Anlage von Radwegen
kommt im allgemeinen dort in Betracht, wo es die Verkehrs-
sicherheit, die Verkehrsbelastung, die Verkehrsbedeutung
der Straße oder der Verkehrsablauf erfordern.
Wo besteht dort eine Gefährdung für Radfahrer, liebe Stadtverwaltung??? Da ist nichts los. Lieferverkehr durch rasende, große LKWs ist nicht gegeben, auch wenn die Bezeichnung als Hafengebiet das den ortsunkundigen Betrachter annehmen ließe. Es gibt keinerlei Anlaß zur Anlage eines Radweges in diesem Bereich. >Für die Anordnung eines gemischten Fuß- und Radweges fehlt daher jegliche Rechtsgrundlage. Daher wird die zuständige Behörde in den nächsten Tagen einen förmlichen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt der Aufstellung des Zeichens 240 erhalten. Eine Email an die Stadtplaner wurde leider ignoriert.
Ich sehe es nicht ein, eventuell irgendwann 15 Euro für die Nichtnutzung eines nutzungspflichtigen Radweges zahlen zu müssen, nur weil ich die freie Fahrbahn nutze, um Fußgänger nicht unnötig zu gefährden. Auch im Falle eines Unfalls können derartige Regelungen negative Folgen in Zivilprozessen nach sich ziehen.
Links zum Thema:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_39bis43.txt
http://www.adfc.de/526_1
http://www.strassenverkehrsrecht-online.de/SVR/hefte/Aufsatz_07_12.pdf
Nachtrag: Das Zeichen 240 an der Obereider verschwand erstaunlich schnell. Andere Stadtverwaltungen müssen sich erst über Widersprüche oder gar Verwaltungsgerichte bitten lassen. Deshalb sei die Stadtverwaltung, insbesondere die Verkehrsbehörde der Stadt Rendsburg an dieser Stelle mal ausdrücklich gelobt. Danke!
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Radfahren in Rendsburg I - Denkerstraße
20.12.2007 by admin.
Vor etwas über einem Jahr, als mein eigentlicher Weg an der Obereider wegen der Umgestaltung kaum noch befahrbar war, begann ich nach einem alternativen Weg zu suchen und recherchierte auch im Internet nach Rechten und Pflichten von Radfahrern. Für mich, der 1993 Führerschein gemacht hatte, war neu, daß es keine allgemeine Radwegenutzungspflicht mehr gibt. Ich stellte fest, daß die Eisenbahnstraße und die Denkerstraße mit dem Rad befahren werden dürfen. Dort gibt es keinen straßenbegleitenden Radweg, dessen Nutzung durch die Zeichen 237, 240 oder 241 geboten wäre, ein Verbot für Radfahrer durch Zeichen 254 gibt es nur für die Dresdner Brücke. Danach folgt an den Einmündungen kein weiteres Verkehrszeichen, das die Nutzung mit dem Rad verbietet.
Viele Autofahrer meinen nun, diese dreispurige Straße sei nur für sie geschaffen. Viele Radfahrer scheinen ähnlich unwissend zu sein und fahren ordnungswidrig auf dem Gehweg. Mit § 2 (4) StVO wird geregelt, daß Radfahrer auf der Fahrbahn fahren müssen, wenn durch Verkehrszeichen nichts Anderes geboten ist. Die Fahrbahn ist eben genau jener Raum, den Autofahrer für sich beanspruchen.
Nun fahre ich auf dem Heimwegeg vom Bahnhof seit einiger Zeit erst wie gewohnt in Richtung Kieler Straße, überquere dort an der Ampel die Straße, fahre dann aber nicht auf den Radweg - überflüssige Spurwechsel sind nämlich gefährlich und damit unzumutbar -, sondern auf der Fahrbahn nach Links und hinter der Eisenbahnbrücke vor dem Stadttheater nach Rechts auf die Eisenbahnstraße über die Denkerstraße in Richtung Thormannplatz. Da ich hinter der Dresdner Brücke auf die Eisenbahnstraße wechsle, betrifft mich das Verbotzeichen (Zeichen 254) am Beginn der Brücke nicht. Mit Handzeichen wechsele ich vorsichtig die Spur, bis ich Rechtsaußen fahre. Am Thormannplatz gucke ich mich um und rolle vorsichtig auf den Gehweg, wo ich bis zur Ampel mit den Füßen am Boden mich möglichst langsam fortbewege. Die Ampel überquere ich dann auf dem von der Brückenstraße kommenden Radweg.
Übrigens muß ein Radfahrer nicht am äußersten rechten Rand seiner Spur fahren. Er darf 0,85 m zum Straßenrand hin als Reserve wahren. Das Rechtsfahrgebot bezieht sich auf die Spur der Fahrbahn. Als langsamerer Verkehrsteilnehmer muß ein Radfahrer natürlich gemäß § 5 (6) StVO dem sich stauenden Verkehr hinter sich das Überholen ermöglichen. Auf der zu meinen Nutzungszeiten eher weniger stark befahrenen dreispurigen Straße ist es für mich bisher nicht notwendig geworden, jemandem Platz zu machen. Beim Überholvorgang sollte der Überholende 1,5 bis 2 m Seitenabstand vom Radfahrer waren, je nach Richterspruch. Die Straßenverkehrsordnung enthält leider keinen absoluten Wert.
Nun kommt der wirklich interessante Teil dieses Berichtes, denn nun beschreibe ich Euch, mit welchen Mitteln die Rendsburger Bildungsunterschicht … pardon! … einige Rendsburger Autofahrer “ihre” Straße verteidigen. Das reicht vom Hupen neben mir über Brüllerei und wüste Gesten bis hin zu bedrängenden und gefährlichen Manövern. Da brüllt schon mal einer aus dem Auto, ich solle auf dem Radweg an der Obereider fahren. Wenn er das Fenster nicht sofort schließt, teile ich ihm mit, daß der Radweg dort nicht für mich nutzungspflichtig ist, da er nicht die Straße begleitet. Ist er zu schnell, brülle ich zugegebenermaßen hinterher, was ich von derartigen Personen wie ihm halte.
Viele Autofahrer überholen äußerst eng. Ich versuche dann, in der Hoffnung, daß der Überholer es im Rückspiegel sieht, mit Handgesten auf diese Gefährdung hinzuweisen. Zum Glück habe ich nach Rechts meine Reserve.
Die Krönung der gefährdenden Unverschämtheit war aber heute, am 19. Dezember um ca. 18:45 der Fahrer eines silbernen BMWs. Dieser hupte kurz hinter mir, als hätte er sich erschrocken, daß ich da bin, überholte äußerst eng, so daß ich ihm leicht ohne Verrenkungen in die Tür hätte treten können, machte seltsame Gesten und scherrte ohne Not äußerst eng vor mir wieder auf der rechten Spur ein, so daß ich leicht bremsen mußte. Das sind die gefährlichen Ausnahmen, denen wirklich dringend ihr Führerschein entzogen werden sollte. Leider hatte ich mir das Kennzeichen im ersten Schreck nicht gemerkt, ansonsten hätte ich diese offensichtlich zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignete Person angezeigt.
Natürlich gibt es auch sehr viele ordentliche Autofahrer, welche die Spur wechseln, um mich zu überholen. Außerdem seien jene paar mehr als Netten Autofahrer erwähnt, die mir das einfädeln ermöglichen, indem sie langsamer werden. Dieses tun sie ohne Not und Pflicht, dafür bin ich dankbar, aber das verunsichert mich und die anderen Verkehrsteilnehmer ehrlichgesagt. Seid Euch versichert, ich setze mich niemandem vor die Nase, so daß er bremsen müßte! Schließlich habe ich nur zwischen 18 und 30 km/h drauf, während ihr mit meist über 50 km/h düst.
Leider sind viele Verkehrsteilnehmer, darunter auffallend viele Autofahrer, mit den Verkehrsregeln nicht vertraut. Es ist ein Wunder, daß nicht viel mehr Unfälle geschehen. Vielleicht wären regelmäßige theoretische Prüfungen notwendig? Ich selbst darf mich davon nicht ausnehmen, da ich selbst erst durch Recherche mit vielen Regelungen vertraut wurde.
Links zum Thema:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_Deutschland
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo
Zum Schluß noch etwas Witziges (oder Trauriges) aus dem Schilderwald. Der Autor beschreibt Sinn und Unsinn des Zusatzzeichens “Radfahrer absteigen”:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html
Die Kombination aus Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1012-32 könnte sich m.E. allerdings auf Kinder unter 10 Jahren beziehen. Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen und Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen nämlich den Gehweg nutzen.
Nachtrag:
http://www.fahrradzukunft.de/fz-0602/0602-03.htm
Ein qualifizierter Radfahrer berichtet über seine Erfahrungen mit der Fahrt auf der Fahrbahn.
Nachtrag vom 17. Januar 2008:
Am kam Dienstagnachmittag aus einem Lautsprecher hinter mir, dieses sei “kein Radweg”. Als ich mich umguckte, sah ich einen Polizeiwagen. An der Bushaltestelle Schloßplatz fuhr ich rechts ran, weil ich neugierig war, aber auch unsicher, ob ich irgendetwas falsch gemacht hätte. Ich informierte den sehr netten Polizisten über mein aus § 2 StVO resultierendes Recht auf die Fahrt auf jener Fahrbahn. Er meinte nur, daß es sehr gefährlich sei, dort zu fahren, und fragte, ob da nicht das Verbotszeichen (Zeichen 254?) stünde. Dieses steht aber nur an der Dresdner Brücke, dort m.E. auch berechtigt, da ein Radfahrer, der von dieser Brücker herunterfährt, vom beschleunigenden Verkehrsteilnehmer im Kfz nicht gesehen werden kann. Die übrigen Strecke ist frei von diesem Verkehrszeichen. Nun will er das mal bei der Stadt ansprechen!
Haken: Die Stadt kann kein Verbot für die Fahrbahn einrichten, da es keine adäquate Alternative gibt. Der einzige Radweg dort, verläuft hinter einem Bahndamm, so daß Linksabbiegen in Seitenstraßen nicht möglich wäre, ist also nicht straßenbegleitend. Ansonsten gibt es im Innenstadtbereich auch fast nur Gehwege mit Freigabe für Radfahrer, auf denen also Radfahrer nur Gäste mit Schrittgeschwindigkeit sein sollten. Gefährlich sind auf der dreispurigen Strecke, die außerhalb der Rush Hour relativ niedrig frequentiert ist, eigentlich nur jene Autofahrer, die sich nicht an die Regeln halten, nicht vorausschauend fahren und äußerst eng überholen. Sollten also die Radfahrer, die StVO-konform auf der Fahrbahn fahren, von der Straße verbannt werden, weil dort auch regelbrechende Autofahrer unterwegs sind? Verbietet München den Rentnern die Nutzung der U-Bahn, weil sie zusammengeschlagen werden könnten? Die StVO und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift verfolgen eine klare Linie, die leider auch bei den Verantwortlichen der Exekutive kaum erkannt wird: Radfahrer gehören auf die Fahrbahn.
Der Polizist ließ mich natürlich rechtmäßig auf der Fahrbahn weiterfahren.
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Renovierung - Ein Erfahrungsbericht
15.12.2007 by admin.
Zum Geburtstag hatte ich einen Gutschein über einmal Tapezieren und Streichen durch einen Maler erhalten. Da mir meine Einrichtung schon länger nicht mehr gefiel, nahm ich das zum Anlaß, alles mal volkommen umzugestalten. Folglich sollten auch neue Möbel her. Auch Steckdosen und Lichtschalter wurden neu gestaltet.
Erste Schwierigkeit stellte die Terminfindung dar, da ich neben dem Studium jobbe. Also nahm nach Rücksprache mit dem Maler Anfang August in der vorlesungsfreien Zeit eine Woche Urlaub. Schon das Ausräumen und Ausmisten dauerte viel zu lange. Da hatte ich mich verschätzt. Beim Abbau der Möbel zeigte sich das nächste Problem. An der Wand zum Bad hatte sich recht frischer Schimmel gebildet, der hinter den bisherigen Kiefermöbeln nicht zu erkennen war. Da das Bett an die Wand sollte, mußte da erst im Bad die Ursache gefunden werden, auch um weitere Schäden zu vermeiden; Chemikalien wurden auf meine Wand aufgebracht. Dann wurde die geplante Glasfasertapete tapeziert. Wegen der beiden Farben mußte zeitversetzt gestrichen werden, da sie ansonsten in den Ecken verlaufen wären. Am ersten Tag kam die Decke dran, am zweiten Tag das Bordeauxrot der Seitenwände, am Dritten das sehr helle Gelbbraun der Wände mit Tür und Fenster.
Das Mobiliar holten wir an einem Tag bei IKEA, an dem der Maler strich. Die Kartons standen dann ein paar Tage im Keller. Nach und nach begann ich mit dem Aufbau der Möbel. Da der Urlaub aber schnell herum war, durfte ich bald wieder geldverdienen. Nach 11-Stunden-Schichten hatte ich kaum Zeit und Muße, mit dem Aufbau und Einräumen weiterzumachen. Da für den Samstag des Rendsburger Herbstes, Ende August, eine Einweihungsfeier vorgesehen war, mußte improvisiert werden. Dadurch stellte ich mir das Zimmer zu. Im Oktober schaffte ich es endlich, meinen neuen Schreibtisch aufzubauen, der das Letzte meiner Möbel im Keller war.
Derzeit stehen noch ein paar Kisten bei mir im Raum, hauptsächlich für den Verkauf bei Ebay bestimmte Dinge und Alles, was unterdem kommenden neuen Bett Stauraum finden soll. HiFi-Anlage und Fernseher sind noch nicht aufgestellt. Leider lassen Studium und Nebenjob mir nicht mal eine Woche frei, in der ich das Werk vollenden könnte.
Mein frisch renoviertes Wohnschlafzimmer ist ausgestattet mit Billy-Regalen mit Aufsatz an der Wand mit der Tür. Über der Tür bildet ein Billy-Wandregal den Übergang. Rechts der Tür steht ein 40-cm-Element auf 45° als Eckschrank da, so geht es dann einmal um die Ecke. Links der Tür an jener Wand fehlen noch die Benno-CD-Regale, das neue Bett allerdings an jener Wand soll vom Tischler kommen, da ich besondere Wünsche habe. An der Wand mit dem Fenster gegenüber der Tür sollen am Bett noch Regale für die HiFi- und Heimkinokomponenten sowie ein Wandhalter für den Fernseher hin, das kommt dann nicht von IKEA. Rechts der Tür folgen bis zum Fenster eine Lücke auf das Billy-Regal, dann ein Besta-Regal mit Aufsatz und einer Tür. Dahinter steht ein Pax-Kleiderschrank. Mitten im Raum befindet sich ein Schreibtisch IKEA Galant auf Rollen, dazu ein 64cm hohes Modul Besta mit Schublade auf Rollen für den Drucker. Die neue Deckenlampe ist auch von IKEA.
Später kommt vielleicht noch ein Sessel Tullsta oder so ähnlich mit Leselampe passend zur Deckenlampe in den Raum.
Vor den bordeauxrot gestrichenen Glasfasertapeten sehen die weißen Möbel richtig gut aus, der Raum wirkt heller und größer als mit meiner alten Einrichtung. Da die Wände mit Tür und Fenster länger sind als die Seitenwände, sind die Seitenwändebordeauxrot gestaltet, während die längeren Wände in einem hellen Gelbbraunton (Safari?) gestrichen sind. Dadurch gewinnt der Raum an Tiefe, wenn der Betrachter in der Tür steht. Dank der Modularität und Flexibilität der IKEA-Serien konnte ich in dem äußerst kleinen Zimmer sehr vieles unterbringen. Problematisch waren auch die Längen meiner Wände. Der beschränkte Etat tat sein übriges.
Zur Qualität muß ich sagen, daß bei mir nur der PAX-Schrank von schlechter Qualität ist. Dafür, daß der so teuer war, ist der Zustand der Seitenteile erbärmlich gewesen. Am besten konnte ich die Besta-Teile zusammenbauen, weil da die Bohrungen sauber vorbereitet waren und alle Teile paßten.
Die HiFi- und Heimkinokomponenten werden wohl eher nicht auf VCM Trento thronen, sondern auf eigenen Entwürfen, die ich vom Tischler umsetzen lassen werde. Für Hinweise auf ein günstiges und stilvolles Wandregalsystem für HiFi-Komponenten wäre ich dankbar. Einen LCD-Fernseher und die Wandbefestigung mit mindestens zwei Gelenken dafür muß ich mir noch anschaffen.
Ausgegeben hatte ich bisher rund 800 Euro für alles. Ich hatte mich vorher umgesehen und gründlich Preise verglichen. IKEA kommt am besten weg.
Rund 75 Euro haben aber zusätzlich meine Steckdosen und Lichtschalter von Berker B.1 gekostet. Das mußte sein, denn die alten Steckdosen waren zusammengewürfelt aus verschiedenen Billigschalterserien. Sie sind wie alle technischen Geräte bei mir anthrazit. Heute entschiede ich mich wohl eher für polarweiß, aber Anthrazit bildet einen Kontrast zum Weiß der Möbel. Wirklich sichtbar ist ohnehin nur der Lichtschalter mit der darunterliegenden Steckdose neben der Tür.
Das nächste Mal lasse ich mir die Möbel aber liefern. Die Heraussucherei sovieler Teile bei IKEA in den Regalreihen sowie das Ver- und Entladen waren nervenaufreibend. Dankenswerterweise hatte sich ein Bekannter geopfert und sein Wohnmobil und sich als Fahrer bereitgestellt.
Ich mag die Schlichtheit und Funktionalität der Möbel.
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Tips: Gutscheine
8.12.2007 by admin.
- Die Deutsche Grammophon verschenkt einen MP3-Track. www.dgwebshop.com/gratistrack Promotion Code: Karajan
Quelle ist ein Schreiben von Universal Music, das dem mir zugesandten Deutsche Grammophon Gesamtkatalog 2008 beilag. - Eine gute Quelle für Einkaufsgutscheine ist

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Ein Spiegelbild der bundesrepublikanischen Gesellschaft: Dol2Day.com
8.12.2007 by admin.
Seit ein paar Jahren bin ich Besucher und Mitspieler der deutschsprachigen Seite Dol2Day.com Dol2Day steht für “Democracy online today”. Dort gibt es Parteien, Wahlen und Diskussionen.
Anfangs gab es viel Zulauf jeglicher politischer Richtung. Jede Jugendorganisation einer Partei warb Mitglieder für Dol2Day, da die virtuellen Ableger der Parteien ihre Kandidaten über Wahlen zum Internetkanzler machen sollten. Ich selbst kam über einen Aufruf des RCDS zu Dol2Day.
Die Community war demokratisch organisiert. Über Spielregeln wurde abgestimmt.
Leider zeigen sich jener Community ähnliche Konfliktfelder wie in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Lobbying bei den Moderatoren und sogar der Redaktion ist üblich, das kommt aus Kreisen einer gewissen sexuell desorientierten Randgruppe und Linksliberaler. Wie genau abläuft, ist mir nicht bekannt. Signifikant ist jedoch, daß Linksliberale und Vertreter der gewissen Lobby straffrei beleidigen und pöbeln dürfen, während Andersdenkende, besonders Christkonservative unverhältnismäßige Sanktionen befürchten dürfen.
Auch werbende Unternehmen und Sponsoren machen regelmäßig Druck auf die Redaktion, so daß am rechten Rand schon drei Parteien gelöscht wurden, während eine KP ihr Unwesen treiben darf.
Die Redaktion arbeitet ehrenamtlich und ist sichtlich überfordert. Sie ist aber um Fairness bemüht, wenn nicht gerade eine Lobby Druck macht.
Die Redaktion dieses netten Spieles schuf sich ein Gericht, das sie bei der Ausübung des Hausrechtes unterstützen sollte. Dieses Gremium sollte ursprünglich strafbare Meinungen verfolge, die für die Redaktion rechtliche Konsequenzen zur Folge gehabt hätten.
Schnell bildeten sich Seilschaften und Interessengruppen. Es gibt tatsächlich Mitspieler, die schon seit Jahren Gremianten sind. Sie genießen Immunität und sind häufig jene Mitspieler, die durch Beleidigungen und andere Ausfälle auffallen.
Als Rechtsgrundlage für Urteile des Gremiums dienen die Spielregeln, von denen gerade vor wenigen Tagen die Doliquette auf Druck einer gesellschaftlichen Randgruppe verschärft wurde. Das Verfahren wird in einer Gremiumsordnung (GO) geregelt.
Diskussionen zu politischen Themen werden recht schnell mit Wortgefechten zwischen rivalisierenden Mitspielern angereichert. Ein beliebtes Ziel besonders der Linksliberalen ist der Mitspieler Herbert. Dieser ist sicher kein Unschuldslamm. Aber jede Diskussion zu einer seiner Umfragen wird von seinen Gegnern gestört.
Viele Diskussionen sind nicht mehr wirklich politisch. Besonders die sexuell Gestörten heben sich damit hervor, daß sie in ihrer Kategorie ihre sündhafte Neigung zelebrieren.
Die Folge der daniederliegenden Diskussionskultur ist das Fernbleiben von Neumitgliedern. Im Jahr 2000 war Dol2Day noch etwas Besonderes. Heute gibt es zuviele Angebote im weltweiten Netz, aber auch kaum Berichte über dieses eigentlich wundervolle Spiel.
Der Totalitarismus des bundesrepublikanischen Mainstreams hat auch das Spiel Dol2Day erfaßt. Neben der offiziell gültigen Meinung werden keine weiteren Meinungen geduldet. Die Erben der 1968er dulden keine Andersdenkenden. Abweichler werden als Provokateure, Alkoholiker, Geisteskranke oder Nazis verleumdet. Andersdenkende sehen sich schnell der Willkürjustiz des oben beschriebenen Gremiums ausgesetzt.
Über Dol2Day habe ich einige nette Menschen kennengelernt, mit denen ich auch abseits des Spieles kommuniziere. Sogar zu Treffen kam es schon. Uns eint vorrangig der Kampf für das Gute wider das Böse.
Einer dieser Bekannten ist frankg, der von der Willkürjustiz der Hobby-Freisler im Gremiantenstadl vor wenigen Tagen zu einer Zeitsperre verurteilt wurde. frankg hatte nur vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht oder Fakten aufgezeigt.
Gerade weil es soviele Mißstände in jenem Spiel gibt, fordere ich alle pluralistisch gesinnten Leser auf, sich dort anzumelden. Wir müssen eine Mehrheit schaffen, um die Mißstände zu beseitigen.
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Moin!
8.12.2007 by admin.
Herzlich willkommen in meinem Blog! Ja, jetzt führe ich auch solch ein Ding. Eigentlich bin ich zu faul für so etwas. Mit dem Schreiben habe ich zur Zeit ohnehin meine Probleme. Aber so manches muß festgehalten und veröffentlicht werden.
Ich werde hier nicht täglich exhibitionistisch mein Seelenleben ausbreiten. Da wird ohnehin nichts Interessantes geboten. Aber es werden gelegentlich Beiträge hier publiziert werden, von denen ich denke, daßihr Inhalt für die Öffentlichkeit relevant sein könnte.
Es besteht die Möglichkeit, Kommentare zu meinen Beiträgen zu hinterlassen. Vom Hausrecht werde ich hier Gebrauch machen und Anstößiges oder Störendes löschen.
Und damit das Abmahnwesen keinen Erfolg hat, biete ich an dieser Stelle ein Impressum.
Herausgeber dieser und Autor auf diesen Seiten ist:
Torben Frank
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